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Selbstgebaute Teile beim TüV
Hallo leutz!!!
Ich habe leider keinen Thread zu TüV oder bei der Suche auch nichts ähnliches gefunden(vllt etwas blind :-))
Fakten: Ich habe mir in meiner Kreativität eine eigene Frontstoßstange zusammengebaut. Dazu habe ich einfach eine original VW Stoßstange und eine GTI-Lippe genommen und etwas gesägt, dann noch Gitter dran gemacht und ein paar schrauben rein.
Nun meine Frage: Wenn selbestgebaute Teile sehr gut befestigt sind und eigentlich fast noch stabiler sind als originalteile, kann man die dann eintragen lassen/muss man die überhaupt eintragen???
MFG STAN
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79 Antworten
mach mal bilder... ich wage zu behaupten, wenn du nix an der aufhängung der stoßstange verändert hast und der fußgängerschutz gleich geblieben ist, müsste es zwar eingetragen werden, aber es sagt keiner was. renngittereinsätze sind an sich auch verboten - und ich komme damit jedes mal durch den tüv.
naja der tüv will ja nich nur wissen, wie fest das material ist, sondern vielmehr steht ja die sicherheit anderer verkehrtsteilnehmer dabei im vordergrund. daher musst du nachweisen, dass das verwendete material nicht mit spitzen kanten splitter usw. auch wenn es sich dabei ursprünglich um einenoriginal vw-stoßfänger handelt musst du meines erachtens diese ganze prozedur über dich ergehen lassen (denn wie soll der prüfer sicher sein, dass es mal ein originaler stofänger war und nich ne alte baby-wanne )
fotos als erstes wären mal wirklich sinnvoll um zu beurteilen, wie weit er den serienstoßfänger verändert hat.
okay, noch steht das Auto bei der Werkstatt, hab die Lichtmaschine gegrillt :-( Aber wenn es wieder hier ist, dann mache ich mal ein paar Fotos.
Ach ja, wie sieht das mitSeitenberenzungsleuchten aus??? Wie hoch müssen die sein! meine sind knapp 10cm über dem Boden, reicht das??
MFG STAN
Zitat:
§51a StVZO Abs 1: [...]Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen[...]
mehr bestimmungen hab ich jetzt beim überfliegen in dem paragraph nicht gefunden. demnach ist eine mindesthöhe nicht vorgegeben.
cool, danke! Jetzt fühle ich mich wieder gut :-)
MFG STAN
Zufrüh gefreut Nach 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 müssen Seitenmarkierungsleuchten mindestens 250 mm hoch angebracht werden.
CU Markus
soso... da hat die EU mal wieder den schönen deutschen gesetzen nen strich durch die rechnung gemacht hatten wir ja schön öfters *grml* (ich denke da mal an FS-klasse S)
Zitat:
Original geschrieben von Caddy1991
Zufrüh gefreut Nach 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 müssen Seitenmarkierungsleuchten mindestens 250 mm hoch angebracht werden.
CU Markus
Hab die bis jetzt meistens tiefer gesehn und die fahren alle schon über zwei jahre...
Also mit der Stoßstange....naja,müßte man wirklich mal sehen.
Ich kann dir nur sagen was der TÜVer zu mir gesagt hat,als ich ihn fragte ob ich eine Golf IV-Stoßstange am Dreier verbauen darf.
Er meinte es ist ein Originalteil,muß nicht abgenommen werden.Allerdings muß die ausreichend befestigt sein und darf auf keinen Fall gekürzt werden (also in der Mitte oder so zersägen und wieder zusammenfriemeln)
Ansonsten gabs da von seiner Seite keine weiteren Bedenken.
Und deine Stoßstange ist ja eigentlich auch noch ein Orig.-Teil!?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Buzi
Hab die bis jetzt meistens tiefer gesehn und die fahren alle schon über zwei jahre...
Das sie bisher über zwei Jahre pures Glück hatten, ändert nichts an der Unzulässigkeit.
Hallolo!!
Ne, alle Originalhalterungen sind noch vorhanden. Groß auseinandergesängt habe ich das teil auch nicht, ich kann euch mal ein Bild reinstellen, sobald ich das Auto wieder habe. habe eben für 16€ eine Lima ersteigert, mal sehen ob die Karre dann wieder heile ist!
MFG STAN
Hallo Leute!!!
Nun endlich mal ein paar Bilder von meinem Baby :-)
www.rubicon-entertainment.com/stefan/auto/IMG_1617.jpg
www.rubicon-entertainment.com/stefan/auto/IMG_1618.jpg
MFG STAN