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Selbstständiger Spediteur werden
Guten Tag ,
Ich möchte mich selbständig machen als Spediteur bzw. Subunternehmer. Aufträge sind aufjedenfall vorhanden , ich kann bei der Firma Talke als Sub fahren. Das heißt ich werde in der Gefahrgut branche fahren. Außerdem habe ich die nötigen scheine für die erforderlichen Klassen die gefahren werden. Als LKW werde ich mir eine Volvo fh SZM kaufen und einen tankauflieger , ebenfalls kaufen. Ich fahre seit 6 Jahren LKW , ebenfalls bei einem subunternehmer der für Talke und weitere Firmen in der Branche fährt. Heißt also ich kenne mich da sehr gut aus und habe viele Kontakte . Da mein großer Traum schon immer war mich irgendwann mal selbständig zumachen habe ich mir jeden Monat sehr viel Geld zurückgelegt . Ich habe genug Eigenkapital für den kompletten Sattelzug und sogar noch Rücklagen. Jetzt habe ich einge fragen , ich weiß ja das ich mir einen Gewerbeschein besorgen muss und jetzt die frage dazu ... Muss ich meinen Namen dann eigentlich ins Handelsregister eintragen lassen oder ist das nicht nötig ? Außerdem muss ich mir die EU Gemeinschaftslizens holen da ich gelernter Speditionskaufmann bin ist das doch eigentlich kein Problem so viel wie ich weiß?? Ich hoffe ihr könnt mir Tipps , Ratschläge und meine fragen beantworten . Ganz wichtig ist das mit dem Handelsregistereintrag ob das nötig ist und warum wenn ja. Danke im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von volvoFH85
...zusammen für 105000€ ca kaufen...
du willst uns jetzt ernsthaft erzählen, das du mit - ausgehend von deinem nick - 27jahren über 100tsd.€uro zusammengespart hast?
das entspricht bei 3jahren ausbildung und 6jahren als fahrer, ca. 1000€ die du jeden monat gespart hast...WO arbeitest du? ernährst du dich nur von leitungswasser und trockenem brot?
ich an deiner stelle würde nicht alles auf einen schlag in den lkw verbrezeln! was machst du, wenn ein größerer defekt am lkw auftritt - dann sind deine rücklagen ganz schnell aufgebraucht! und am auflieger könnte bald auch ne komplettsanierung anstehen...
...da solltest du wirklich mal über leasing nachdenken, alleine schon um ein gefühl für die laufenden kosten zu bekommen...wenn das alles klappt so wie du dir das vorstellst, kannst du den lkw nach ablauf der leasingzeit mit dem geld (was dann noch massig zinsen abgeworfen hat) immernoch auslösen! klappt es nicht mit deiner selbstständigkeit, ist dein finanzieller verlust dann wenigstens nicht ganz so groß!
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34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von volvoFH85
Guten Tag ,
Als LKW werde ich mir eine Volvo fh SZM kaufen und einen tankauflieger , ebenfalls kaufen.
Du willst so viel Kapital wirklich für den Kauf verbrauchen? Hast du dir schonmal gedanken über Leasing gemacht eventuell auch Leasing mit Wartungsvertrag, oder hast du eine Halle wo du selbst den Lkw am Wochenende warten kannst?
Zitat:
Original geschrieben von volvoFH85
( ... )
habe ich mir jeden Monat sehr viel Geld zurückgelegt .
( ... )
Kann ich dann Deinen Job haben, wenn Du dann selbständig bist ?
Bei mir funktioniert das nämlich nicht, dass ich jeden Monat sehr viel Geld zurücklegen kann - ich verdiene dazu einfach viel zu wenig ...
Ja klar ist Leasing schon gut aber ich könnte einen Volvo fh 420 mit Jumbo tankauflieger zusammen für 105000€ ca kaufen und ich finde dieses Angebot ist schon wirklich sehr gut.
Zitat:
Original geschrieben von volvoFH85
Ja klar ist Leasing schon gut aber ich könnte einen Volvo fh 420 mit Jumbo tankauflieger zusammen für 105000€ ca kaufen und ich finde dieses Angebot ist schon wirklich sehr gut.
Vom Unternehmer wo du gerade beschäftigt bist?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von volvoFH85
Ja klar ist Leasing schon gut aber ich könnte einen Volvo fh 420 mit Jumbo tankauflieger zusammen für 105000€ ca kaufen und ich finde dieses Angebot ist schon wirklich sehr gut.
Vom Unternehmer wo du gerade beschäftigt bist?
Nein habe LKW aber mit Auflieger schon besichtigt Volvo: Baujahr 2011/01
Auflieger Baujahr 2000
Zitat:
Ein von einer natürlichen Person (ohne Zwischenschaltung einer juristischen Person) oder einer Personengesellschaft betriebenes Unternehmen muss in das Handelsregister eingetragen werden, wenn es nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1, § 29 HGB). Ausgenommen sind sogenannte „Kleingewerbetreibende“, die zwar ein Gewerbe ausüben, aber nicht den Regelungen für Kaufleute unterliegen (§ 1 Abs. 2 HGB).
Zitat:
Der Kleingewerbetreibende wird zwar als Unternehmer, aber nicht als Kaufmann betrachtet. Viele Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sind deshalb auf ihn nicht anwendbar. Er ist handelsrechtlich nicht dazu verpflichtet, Bücher zu führen. Er kann daher den Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Bei der Umsatzsteuer kann die Ist-Versteuerung gewählt werden, wodurch die Fälligkeit der Umsatzsteuer insbesondere bei säumigen Kunden, liquiditätsmäßig vorteilhaft, auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseinganges hinausgeschoben wird. Eine Buchführungspflicht kann sich aber aus steuerrechtlichen Vorschriften ergeben (§ 141 AO).
Zitat:
§ 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
(1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb
1.
Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 500 000 Euro im Kalenderjahr oder
2.
(weggefallen)
3.
selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert (§ 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als 25 000 Euro oder
4.
einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50 000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
5.
einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 50 000 Euro im Kalenderjahr
gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus § 140 ergibt. Die §§ 238, 240, 241, 242 Abs. 1 und die §§ 243 bis 256 des Handelsgesetzbuchs gelten sinngemäß, sofern sich nicht aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt.
Alles klar jetzt ?
Zitat:
Original geschrieben von volvoFH85
...zusammen für 105000€ ca kaufen...
du willst uns jetzt ernsthaft erzählen, das du mit - ausgehend von deinem nick - 27jahren über 100tsd.€uro zusammengespart hast?
das entspricht bei 3jahren ausbildung und 6jahren als fahrer, ca. 1000€ die du jeden monat gespart hast...WO arbeitest du? ernährst du dich nur von leitungswasser und trockenem brot?
ich an deiner stelle würde nicht alles auf einen schlag in den lkw verbrezeln! was machst du, wenn ein größerer defekt am lkw auftritt - dann sind deine rücklagen ganz schnell aufgebraucht! und am auflieger könnte bald auch ne komplettsanierung anstehen...
...da solltest du wirklich mal über leasing nachdenken, alleine schon um ein gefühl für die laufenden kosten zu bekommen...wenn das alles klappt so wie du dir das vorstellst, kannst du den lkw nach ablauf der leasingzeit mit dem geld (was dann noch massig zinsen abgeworfen hat) immernoch auslösen! klappt es nicht mit deiner selbstständigkeit, ist dein finanzieller verlust dann wenigstens nicht ganz so groß!
Wow..endlich mal ein Thread in der sich der Plan von der Selbständigkeit vernünftig und durchdacht anhört.
Threads in der Art "Ich bin 19 Jahre alt, habe Maurer gelernt und das macht mir keinen Spaß will, wie mein Opa "Trucker" werden. Mit Romantik und so" oder "Ich bin 23, habe bis jetzt bei DHL und Hermes Pakete ausgefahren, will mein eigenes Transportgeschäft mit den richtig großen LKWs machen, was muss ich beachten?"
Zum Thema:
Ich würde auch lieber einen LKW mieten. DAF und Iveco kosten zum Beispiel weniger (etwas mehr als 2000 im Monat mit Full-Service) als ein Actros MP3 Megaspace (so um die 2500) bei Hauser Trucks zum Beispiel. Und der Auflieger erscheint mir doch ein bisschen alt. 13 Jahre sind schon was. Da kann schnell was dran sein (ABS/EBS-Steuergeräte und diese Dinger, die die Luftfederung mitsteuern kosten ein Schweinegeld). Auch lieber mieten. Und wie schon gesagt..geht alles in die Hose kündigst du sofort die Mietverträge und fertig!
Viel Glück wünsch ich dir
Zitat:
Original geschrieben von volvoFH85
Guten Tag ,
Ich möchte mich selbständig machen als Spediteur bzw. Subunternehmer. Außerdem muss ich mir die EU Gemeinschaftslizens holen da ich gelernter Speditionskaufmann bin ist das doch eigentlich kein Problem.
Dann frag mal bei deiner IHK nach, ob sie dir das Ding wirklich schenken..würde mich sehr wundern
Nutz mal die Sufu..dazu gibt es einiges zu lesen u.A.
http://www.motor-talk.de/.../lohnt-sich-ein-eigener-lkw-t3749236.html
@ volvoFH85
Also dein Plan hört sich ja schon recht durchdacht an. Mit dem ganzen formalen Kram würd ich ganz einfach mal bei der IHK auflaufen. Nimm dir 1-2 Tage frei und fahr direkt dorhin. So erreichst du am meisten.
LKW kaufen ist ein sehr guter Plan. Wenn du nicht mehr viel abzahlen musst, ist er nach einer gewissen Zeit DEINER. Bzw. Firmenkapital. Und finanzier ihn nicht über den Hersteller. Hol dir das Kapital von deiner Hausbank. Über diese gibt es auch einen Haufen Förderungen für Existensgründer. Lass dich dort ausführlich Beraten.
KEIN Leasing, KEINE Langzeitmiete. Das ist keine Basis für eine eigene Firma!!! Das lohnt sich nur bei größeren zur Abdeckung von Zusatzaufträgen oder Zeitaufträgen. Und Wartungsverträge sind auch Mist. Entweder du bist mit der Fa., wo du den LKW kaufst, zufrieden und nutzt den Werkstattservice dort. Oder du suchst dir eine freie Werkstatt vor Ort für Wartung und Reparatur. Und dann bezahlst du das, was gemacht wir und nicht monatlich irgendeine Sorglospauschale.
Ob du jetzt einen eigenen Siloauflieger brauchst, kann ich nicht sagen. Evtl. kann es für dich günstiger sein, sich die vom Auftraggeber stellen zu lassen. Wenn es der großen Fa. schlecht geht, sind es als erstes die Sub, die keine Aufträge bekommen.
Und mach nicht den Fehler, nur für eine Fa. zu Fahren. Versuch noch, 2-3 andere Auftraggeber zu bekommen. Mach dich nicht von einem abhängig. Eine SZM ist ja relativ flexibel einsetzbar. Und der Zugmaschine ist es Egal, was hinten dran hängt.
Wenn du noch was wissen möchtest, bezüglich Existensgündung / -förderung, dann kannst du mich auch direkt anschreiben.
MFG Thomas
Nur für einen Spediteur zu fahren ist eh "kritisch". Ohne andere Auftraggeber ist da schnell ne scheinselbstständigkeit da.
Zitat:
Original geschrieben von Mucks
Nur für einen Spediteur zu fahren ist eh "kritisch". Ohne andere Auftraggeber ist da schnell ne scheinselbstständigkeit da.
Ist meines Erachtens zu 100% keine scheinselbständigkeit da ich als fester subunternehmer für die Firma fahre und da bin ich ja nicht der einzige der so was macht. Außerdem werde ich vielleicht noch für 2 andere Firmen fahren .
Hallo,
las dich mal bei IHk oder Handwerkskammer beraten.
das hilf dir auf alle Fälle weiter.
Wenn du für mehrere Fahren möchtest, dann taucht auch irgendwann die Frage ,,Angestellte'' auf.
Alles im Alleingang - da kann man sich arg verzetteln.
Neben der Fahrerei kommen ja als Selbstständiger auch noch andere Aufgaben hinzu.
Wann willst das alles machen?