ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Seltsames Verhalten der Werkstatt nach Unfall

Seltsames Verhalten der Werkstatt nach Unfall

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 18:03

Hallo

wie bereits in einen anderen Therad erwähnt hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit meinen Ford Mondeo. Auf Anraten meiner Versicherung suchte ich meine örtliche Ford Werstatt auf.

Zur Erstellung eines Gutachten wurde mein Auto per Trailer zur Hauptniederlassung geschafft und mir ein alter Ford Ka (77000km) als Mietwagen überlassen.

Ein Reperatur Auftrag wurde NICHT erteilt.

Desweiteren wurde mr Bescheinigt: Fahrzeug nicht fahrbereit, nicht abschliessbar.

Am nächsten Tag rief mich die Werkstatt an ich sollte den Leih Ka zurückbringen. Mein Auto wäre wieder da.

Wie ich bei der Übernahme feststellen konnte war die Stosstange repariert (mit viel Tape) und die vorher nicht schliessende Heckklappe war nun verschlossen, geht aber dafür nicht mehr auf.

.

Erstmal froh den Ka nicht mehr fahren zu mussen nahm ich mein auto in Empfang.

.

Im Nachhinein fällt mir auf das mein Auto ja nun abschliessbar ist, bzw. teilweise dauerhaft verschlossen ist. und

ich nicht weiss ob die Reperatur ohne Auftrag vor oder nach dem Gutachten stadtfand

und

ich immer noch Anspruch auf einen Leihwagen habe, selbst wenn mein Auto wieder theoretisch fährt macht ein Kombi ohne Heckklappe als Transporter nicht viel Sinn

und was für einen Vorteil hatt Ford mein Auto wieder instandzusetzten...übrigens ohne Rechnung`?

Gruss

Kari

PS: da ich selber den Wiederbeschaffungswert auf unter 1000€ schätze (Bj.1997/180000km/Tüv1/14, Beulen, Kratzer) wäre der Nutzungsausfall für mich schon sehr wichtig zudem das Gutachten erstellen voraussichtlich 4 Wochen dauert

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von Karilja

 

Wie ich bei der Übernahme feststellen konnte war die Stosstange repariert (mit viel Tape) und die vorher nicht schliessende Heckklappe war nun verschlossen, geht aber dafür nicht mehr auf.

Was gehtn da ab?

Sofort zum Anwalt würde ich sagen.

Die haben sie nicht mehr alle.

Was ist das denn für eine unseriöse Werkstatt?

Anwalt kann man sich sparen. Es ist nämlich ein mehr oder weniger normaler Vorgang. Damit der Gutachter sich ein genaues Bild über den Schaden machen konnte, wurde der Schaden "freigelegt", d.h. Stoßfänger abgebaut etc. Damit Karilja wieder das Auto nutzen kann, wurde der Wagen wieder via Notreparatur fahrtauglich gemacht. Die Rechnung zahlt in solchen Fällen übrigens der Gutachter, welche er wieder mit der Versicherung abrechnet.

Gruß J_Novi

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 25. Januar 2014 um 18:11

War das nicht der Mondeo der nach Rumänien verkauft war ?

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 18:13

damals..ja genau der ...der rumänische Spassbieter ...aber das hatt sich ja nun erledigt mit dem Verkauf

Eine Werkstatt erstellt einen Kostenvoranschlag. Ein Gutachten wird nur von einem Kfz-Sachverständigen erstellt. Dieser ist jedoch vom Eigentümer des Fahrzeugs zu beauftragen.

- Hast Du die Werkstatt beauftragt, in Deinem Namen einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen?

- Die Erstellung eines Gutachten dauert keine 4 Wochen, das liegt innerhalb von ein paar Werktagen vor. Zwei Werktage nach Besichtigung kann es durchaus schon vom SV bei der Post eingeworfen sein.

- Warum muß das Auto von der Werkstatt zur Besichtigung verbracht werden? Üblicherweise kommt der Sachverständige zum Auto / zur Werkstatt (falls z.B. techn. Einrichtungen erforderlich sind).

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 19:09

Zitat:

- Hast Du die Werkstatt beauftragt, in Deinem Namen einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen?

Ja

Zitat:

Die Erstellung eines Gutachten dauert keine 4 Wochen, das liegt innerhalb von ein paar Werktagen vor. Zwei Werktage nach Besichtigung kann es durchaus schon vom SV bei der Post eingeworfen sein.

Ein Bekannter hatt einen Unfall und den selben Gutachter. Dauer 3-4 Wochen, die Besichtigung war am 20.1.2014

Zitat:

Warum muß das Auto von der Werkstatt zur Besichtigung verbracht werden? Üblicherweise kommt der Sachverständige zum Auto / zur Werkstatt (falls z.B. techn. Einrichtungen erforderlich sind).

Gute Frage aber da es keine Rechnung gibt, werd ich da mal nicht nachfragen

.

Wie mir zwischenzeitlich feststellte, ist auf dem Gutachtenauftrag folgendes Vermerkt:

Erstzulassung :2004 (korrekt ist 1997)

Motor : 2.0 TDCI (korrekt ist 1,8L Zetec-e)

Ich wunder mich gerade etwas über Fehler einer Werkstatt mit immerhin 3 Filialen in 3 Orten ?

Wird nun mein Gutachten für einen Mondeo Baujahr 2004 TDCI erstellt ? (Wobei der Unterschied zwischen meinen MK2 und dem 2004er MK3 ja schon etwas auffällig ist)

am 25. Januar 2014 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von Karilja

 

Wie ich bei der Übernahme feststellen konnte war die Stosstange repariert (mit viel Tape) und die vorher nicht schliessende Heckklappe war nun verschlossen, geht aber dafür nicht mehr auf.

Was gehtn da ab?

Sofort zum Anwalt würde ich sagen.

Die haben sie nicht mehr alle.

Was ist das denn für eine unseriöse Werkstatt?

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 19:15

Frag ich mich auch gerade ?? Unseriöse offizielle Ford Vertretung ? Kann ich mir nicht vorstellen.

Anwalt , war ich schon ..aber ohne diese Infos

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von Karilja

 

Wie ich bei der Übernahme feststellen konnte war die Stosstange repariert (mit viel Tape) und die vorher nicht schliessende Heckklappe war nun verschlossen, geht aber dafür nicht mehr auf.

Was gehtn da ab?

Sofort zum Anwalt würde ich sagen.

Die haben sie nicht mehr alle.

Was ist das denn für eine unseriöse Werkstatt?

Anwalt kann man sich sparen. Es ist nämlich ein mehr oder weniger normaler Vorgang. Damit der Gutachter sich ein genaues Bild über den Schaden machen konnte, wurde der Schaden "freigelegt", d.h. Stoßfänger abgebaut etc. Damit Karilja wieder das Auto nutzen kann, wurde der Wagen wieder via Notreparatur fahrtauglich gemacht. Die Rechnung zahlt in solchen Fällen übrigens der Gutachter, welche er wieder mit der Versicherung abrechnet.

Gruß J_Novi

Themenstarteram 26. Januar 2014 um 8:48

Das erscheint mir logisch, danke für die Antwort. Weil der Hauptschaden ja am "Rahmen" liegt. So kann ich sorgenfrei weiter den Leihwagen nutzen bis der Fall abgeschlossen ist.

die Geschichte mit dem Leihwagen würde ich dennoch mit der Versicherung abklären - nicht dass später das böse Erwachen kommt wenn die Versicherung nicht die kompl. Kosten übernimmt aber die Werkstatt trotzdem ihr Geld (von dir) will.

Themenstarteram 26. Januar 2014 um 9:12

hab ich schon, hab vor dem Gutachten die feindliche Versicherung gefragt. Mein Auto laut Ford nicht fahrbereit, darf ich einen Leihwagen anmieten. Der Sachbearbeiter sagte, kein Problem.

Zitat:

Mein Auto laut Ford nicht fahrbereit, darf ich einen Leihwagen anmieten. Der Sachbearbeiter sagte, kein Problem.

Es wird Dir keine Versicherung für 4 Wochen, um ein Gutachten zu erstellen, einen Mietwagen zahlen. So ein Gutachten hast Du innerhalb weniger Tage (sh. oben) bei einem gängigen PKW.

Themenstarteram 26. Januar 2014 um 10:46

ich kann ja nur von der Erfahrung eines Bekannten berichten.

Ist ja nicht meine Schuld, wenn der zuviel Arbeit hatt oder wasauchimmer.

Zitat:

Original geschrieben von Karilja

hab ich schon, hab vor dem Gutachten die feindliche Versicherung gefragt.

:rolleyes:

Bist du im Krieg ?

Themenstarteram 26. Januar 2014 um 14:50

Jein, klingt besser als gegnerische find ich,

Und die Versicherung ist darauf aus im Sinne ihrer Aktionäre mir möglichst wenig auszuzahlen...

Ich bin darauf aus mir ein gleichwertiges (oder wohlmöglich besseres) Auto von dem was die auszahlen, anzuschaffen,,,

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Seltsames Verhalten der Werkstatt nach Unfall