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Seriöses Gebrauchtwagenangebot ?
Seriös oder sieht hier jemand Hinweise zu betrügerischen Absichten ?
Golf 7, noch kein Jahr alt, 6 Tkm, recht günstig, Nachlass zum Inseratspreis max. 200€.
Inseriert bei 3 versch. Portalen.
Inseriert von Händler, Vertragspartner wird aber der im persönlich bekannte private Eigentümer sein.
Probefahrt bei Händler.
Da ich nur tagsüber kann und weit dorthin fahren muß, bat ich um Geldübergabe an Händler, der sich Vollmacht und Personalausweiskopie holt.
Ehemaliges Leasingfahrzeug.
Zugelassen auf Fa. Sixt Autovermietung.
"Wohl wg. familiärer Probleme" aber nicht wieder zugelassen auf privaten Eigentümer.
Der jetzige private Eigentümer hat das Auto ohne Zulassung somit nur zur Überführung gefahren.
Laut FIN für dt. Markt produziert.
Alle Angaben im Inserat stimmen mit Ausstattungsliste laut FIN überein.
Händler macht HU neu, da in Kürze ablaufend (Mietwagen ja nur 1 Jahr).
Den vorherigen Kaufvertrag vom Händler bekomme ich gezeigt, dort eingetragene Hinweise zu Vorschäden bei Sixt (angeblich Lackierung der Lackschäden an Beifahrertür und Kotflügel) können 1:1 in meinen Kaufvertrag übernommen werden.
Habe Foto vom Fz-Schein und erhalte noch Kopie für Kurzzeitkennzeichen zur Überführung.
Könnte oder könnte auch kein Betrug sein?
Was sollte ich vorab noch fragen ?
- Früheren Kaufvertrag zeigen lassen ? (wg. km-Stand, Formulierung der Vorschäden. Nur geschwärzt möglich wegen Datenschutz? Wenn er es überhaupt macht. Mach ich auch nicht bei Verkauf.)
- Vorab fragen, ob ich das Auto vor Kauf bei Dekra/TÜV/GTÜ begutachten lassen kann und auf die Reaktion warten ?
Beste Antwort im Thema
Vermittlung = Ausschluß der Gewährleistung
Finger weg
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18 Antworten
Vermittlung = Ausschluß der Gewährleistung
Finger weg
Erst mal stellt sich mir die Frage, welche Indikatoren für dich ausschlaggebend sind, einen möglichen Betrug zu vermuten, das kann ich aus deinen Angaben, insofern ich sie richtig verstanden habe, nämlich nicht klar herauslesen.
Das ein Händler und/oder eine Privatperson das Fahrzeug in mehreren Portalen inseriert, ist nicht unüblich, ganz im Gegenteil, das ist häufig so.
Im Besonderen, wenn es ein potentieller Notverkauf ist, event. finanzielle Probleme des Verkäufers o.Ä., hier möchte der Verkäufer, gleich ob Händler oder Privatperson, möglichst rasch, möglichst viele Personen erreichen um das Fahrzeug ASAP loszuwerden.
Oft ist aber auch genau das die Chance, einen guten Preis raus zu handeln.
Ein Unfallschaden ist auch nicht immer gleich pauschal ein großes Problem.
Wichtig ist zu wissen, wie der Unfall abgelaufen ist, was beschädigt war, was repariert wurde und wie die Qualität der Reparatur aussieht.
Wurde es fachgerecht von einer (Vertrags-)Werkstatt bzw. Fachbetrieb repariert/lackiert, oder von einem "Fähnchenhändler in der Hinterhofwerkstatt".
Sind Belege nachzuweisen, wie hoch ist die Rechnungssumme (ist sie plausibel) etc.
Bei Rahmenschäden würde ich aufpassen, da oft andere Teile indirekt u. versteckt in Mitleidenschaft gezogen worden sein können, was sich auch erst viel später bemerkbar machen kann - Rahmen verzogen, Rost, Spur verstellt, Antriebswellen verzogen etc.
Deinen Angaben entnehme ich aber, dass das in dem Fall wohl nicht so ist.
Prüfe aber in jedem Fall ob die Schrauben am Schlossträger noch mittig sitzen und nicht gelöst wurden.
Generell achte auch Spaltmaße.
Bei reinen Lackschäden prüfen, ob sauber lackiert wurde und nirgendwo Lack- u. Sprühnebel bzw. "Orangenhaut" sichtbar/fühlbar ist.
Sprich ob die Seitenteile sauber und ordentlich ohne großen Lackunterschied lackiert wurden.
Gerade bei Silber- oder Rottönen ist das nämlich in aller Regel außerordentlich schwierig.
Insofern die Reparaturen ordnungsgemäß und sauber durchgeführt wurden, sehe ich da auch keine Probleme in der Wertminderung.
Achte auch auf Klarlackpatzer - weiße "Tropfen" an Kanten, das passiert wenn zu viel aufgetragen wurde und der Klarlack abläuft.
Nachdem du im Grunde ja ohnehin die Möglichkeit hast, alle Belege zu prüfen und nachweisen zu lassen, oder das zum Teil schon gemacht hast und der Händler damit bislang einverstanden zu sein scheint, sehe ich da kein großes Problem.
Insofern der Händler etwas zu verbergen hätte, wäre er hier wesentlich vorsichtiger.
Ob die Personendaten geschwärzt sind, kann dir aus meiner Sicht egal sein, du willst ja das Fahrzeug prüfen, nicht die Person :-)
Im Regelfall kann bei 6000 km auch noch nicht viel defekt sein.
Wobei ich mir, auch wenn es für dich schwierig ist, den Tag Urlaub und die Tankfüllung für die Anfahrt für eine vernünftige Probefahrt gönnen würde. Ungefahren und ungesehen würde ich generell kein Auto kaufen, nicht nur wegen technischer Mängel, sondern wie sieht der Innenraum aus?
Teile abgebrochen, zerkratzt, beschädigt etc.
Gerade wenn es ein Leih-/Mietwagen war.
Personen die ein Fahrzeug leihen oder mieten sind nicht so darauf bedacht das Fahrzeug zu pflegen.
Ich kenne zudem die Motorisierung nicht, aber ich würde auf jeden Fall im Zuge einer Probefahrt den Abgasturbolader (insofern vorhanden) auf Durchzug und Ansprechverhalten prüfen, wenn der Bock vom ersten Tag an getreten wurde, kann das eventuell später teuer werden.
Einen "Ankaufstest" (so nennt man das zumindest in Österreich), einer seitens des Händlers unabhängigen Werkstatt durchführen zu lassen, wäre auch kein Fehler.
Im Besonderen, wenn du nicht selbst die Möglichkeit hast, alles zu checken.
Prüfe außerdem den Stutzen für die Einfüllöffnung des Motoröls auf Verschleimung - Gerade bei Mietwagen, kann viel Kurzstreckenfahrt erfolgt sein.
EDIT: Was hier auch noch zu bedenken ist, wenn das Fahrzeug weniger als ein Jahr alt ist, hast du auch noch Herstellergarantie, bei VW zumindest insgesamt 2 Jahre, eventuell wurde sogar eine Anschlussgarantie registriert, hier solltest du dich auch erkundigen.
Betreffend dem Hinweis von Michael - in der Tat: ACHTUNG!
Bei Verkauf von Privat zu Privat, kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen, was er in der Regel auch tut, als Privatperson ist man in aller Regel nie dazu in der Lage Gewährleistung zu geben.
Ein Händler ist verpflichtet beim Verkauf von Gebrauchtwagen Gewährleistung zu geben, kann diese aber auf ein Jahr herabsetzen, die Beweislastumkehr erfolgt nach 6 Monaten.
Somit hast du aber immerhin ein halbes Jahr Zeit, in welchem du dem Händler "auf den Sack gehen" kannst, wenn was nicht passt :-)
Wobei das auch hier schwierig wird, wenn das Fahrzeug, bzw. der Händler weit entfernt ist, da er darauf bestehen kann, die Mängel selbst beheben zu lassen, was für dich eine weite Anreise bedeuten könnte.
Achte auf jeden Fall darauf, wer im Kaufvertrag steht und wer sozusagen juristisch betrachtet der Verkäufer ist.
Insofern du nicht sicher bist, lasse dir in jedem Fall gegebenenfalls im Kaufvertrag eine Gewährleistung ausdrücklich bestätigen.
Und generell ein persönlicher Tipp aus meinen eigenen bisherigen Erfahrungen:
Wenn du dir trotz aller Prüfungen einfach unsicher bist und mit Zweifeln ringst und versuchst dich selbst zu überreden und anfängst die die Pro- u. Kontras 100x durchzudenken und trotz scheinbar vieler Pro's und weniger Kontra's einfach nicht sicher wirst und ein ungutes Gefühl hast -> dann lass es eher :-)
Oft täuscht das Bauchgefühl einfach nicht, auch wenn man noch so viele Fakten am Tisch hat
LG Markus
Vielen Dank für die Kommentare und die Tipps.
Ausschluß der Gewährleistung ist sicher so. Er verkauft ja mit Vollmacht und für den Eigentümer.
Wäre aber auch nicht anders, wenn ich direkt bei einner Privatperson kaufe.
Herstellergarantie ist hier 2J+3J Anschlussgarantie =5 Jahre.
Irgendwie hatte ich mmanchmal Zweifel bzw. das Gefühl, daß etwas nicht stimmen könnte.
Vorallem daß das Auto m.E. ca. 1000€ zu günstig ist. Mein Glück wg. Notverkauf ?
Mein Händler sagt, daß 18500 gut wären, besser 18000 wg 2 Vorbesitzern. Preis ist 16500. Es steht aber ein praktisch identisches Fz gerade für 17350 v. Händler mit 1 Vorbesitzer in mobile.
Aber warum ist es dann nicht schon längst weg ? Gerade weil ich gestern erst eine Sendung auf WDR gesehen habe, ging auch um mobile.de-Software für Händler, die nach neuen Angeboten scannt und diese findet, bevor sie überhaupt für Private sichtbar sind.
Der Eigentümer hatte angeblich schon mal inseriert und dumme Anrufe wie "biete X und hole sofort", "letzte Preis?" erhalten und darauf keine Lust mehr. Deswegen angeblich das Inserat durch seinen bekannten Händler, um nichts mehr damit zu tun zu haben.
Das Foto ist beim Händler vor Ort gemacht worden, man sieht das an der Umgebung, die zu Google-Satellitenbildern und -Streetview paßt. Bilddatei ist vom 20.10., gemacht mit einem Apple-Handy. Auch zeigt das Navi auf einem Foto diesen Standort an. Das Auto gibt es also und stand auch an Ort und Stelle, die Fotos sind also wohl nicht geklaut.
Gescannten Fz-Schein für das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle habe ich eben erhalten.
Zugelassen 12.12.2017, außer Betrieb gesetzt am 26.03.2018. Nur so kurz bei Sixt in Betrieb ? Und dann solange dagestanden (bei Sixt o.. Händler o. Käufer) ?
Frage dazu kann der dem Eigentümer bekannte Händler aber nicht beantworten, er weiß es nicht und wollte da auch nicht zu sehr nachbohren. Hmm.
Was sagt die lange Stillegung aus ?
Ich versuche jetzt noch den (meinetwegen geschwärzten) alten Kaufvertrag zu bekommen.
@neo_the_one
Sehr informativ, einfach ein top Beitrag!
@krebs8
Ich kann mich auch nur MichaelN anschließen: Lass es!!
1500-2000.- günstiger würde ich mit Mietwagen begründen
Mir würde das bei einem Mietwagen nicht ausreichen.Mind.40% unter Liste muss ein ex Mieter schon sein
@tundrabaer: Nur wegen der fehlenden Gewährleistung oder wegen anderer Gründe ?
@Tappi64: Auch bei Alter 10 Monaten und knapp 6 Tkm ? Die allermeisten haben da mehr auf dem Buckel.
Zitat:
Wäre aber auch nicht anders, wenn ich direkt bei einner Privatperson kaufe.
Herstellergarantie ist hier 2J+3J Anschlussgarantie =5 Jahre.
Perfekt! - Damit hast du bis zu 5 Jahre und/oder 100000km schon mal ein klein wenig "Sorgen" weniger,...
Wobei, wie gesagt, die Probefahrt würde ich trotzdem machen, wenn es dir "irgendwie" möglich ist.
Zitat:
Irgendwie hatte ich mmanchmal Zweifel bzw. das Gefühl, daß etwas nicht stimmen könnte.
Vorallem daß das Auto m.E. ca. 1000€ zu günstig ist. Mein Glück wg. Notverkauf ?
Mein Händler sagt, daß 18500 gut wären, besser 18000 wg 2 Vorbesitzern. Preis ist 16500. Es steht aber ein praktisch identisches Fz gerade für 17350 v. Händler mit 1 Vorbesitzer in mobile.
Die 16500 sind wirklich OK, aber meiner Überzeugung nach auch nicht "übertrieben" günstig.
Der Vorteil ist wohl, dass die Privatperson eventuell dringend verkaufen muss, das Auto einen kleinen Vorschaden (Parkrempler o.Ä.) hat und keinen Gewinn machen muss.
Der Händler würde um EUR 16500 einkaufen und um EUR 18000 oder mehr verkaufen, da er daran noch verdienen und anschließend Gewährleistung geben muss, wo du dann schon eher beim marktüblichen Preis liegen würdest, den auch dein Händler angibt.
Zum Vergleich: Meinen Golf 7 1.0 TSI 110PS, mit einigen Paketen und R-Line Exterieur, habe ich heuer im Juli, mit 9000km (bei EZ Sommer 2017), um EUR 18300 gekauft (auch inkl. 3 Jahre / 10000km Anschlussgarantie, also 5 Jahre insgesamt), nachdem er von VOWA um EUR 18900 inseriert war.
Bei einem Listenpreis damals als Neufahrzeug von knapp unter 27000 EUR (inkl. Sonderausstattung).
Auch das war ein Vorführwagen.
Unfallschäden waren keine, aber die hintere Stoßstange wurde auf VW Lackgarantie von der Werkstatt noch getauscht, da sich auf der Fahrerseite hinten am Radkasten Lack ablöste.
Wollte sogar sagen, dass sie die Kleinigkeit lassen und mir am Preis noch was machen sollen.
Da die Werkstatt aber das über VW Lack Garantie abwickeln konnte, war das für sie natürlich strategisch u. finanziell natürlich die bessere Wahl, weil sie einerseits nichts nachlassen mussten, andererseits mein Fahrzeug aufwerten konnten und in weiterer Folge noch Geld von VW für die erbrachte Leistung bekamen :-D
Da wären wir auch bei den EUR 18000 in etwa, die dein Händler angepriesen hatte.
Und bedenke: Bei uns haben wir noch den Ka*k mit der Nova!
Zitat:
Aber warum ist es dann nicht schon längst weg ? Gerade weil ich gestern erst eine Sendung auf WDR gesehen habe, ging auch um mobile.de-Software für Händler, die nach neuen Angeboten scannt und diese findet, bevor sie überhaupt für Private sichtbar sind.
Wie das genau funktioniert kann ich nicht sagen.
Technisch kann ich es mir nur so vorstellen, dass der Verkäufer das Fahrzeug einstellt und damit einen Datenbankeintrag mit Link anlegt.
Oftmals prüfen die Platformanbieter die Angebote aber manuell auf Seriosität und Einhaltung der Plattformrichtlinien, bevor sie diese für freigeben.
Willhaben.at funktioniert beispielsweise so.
Der Link ist aber dann oft schon vorhanden, eventuell sucht die Software genau nach solchen Links auf Basis eines bekannten Algorithmus, wie solche Inserate angelegt werden.
Aber da hatte sicher der WDR Beitrag auch Thesen dazu, wie das funktioniert.
Zitat:
Der Eigentümer hatte angeblich schon mal inseriert und dumme Anrufe wie "biete X und hole sofort", "letzte Preis?" erhalten und darauf keine Lust mehr. Deswegen angeblich das Inserat durch seinen bekannten Händler, um nichts mehr damit zu tun zu haben.
Glaub ich aufs Wort :-D
Zitat:
Das Foto ist beim Händler vor Ort gemacht worden, man sieht das an der Umgebung, die zu Google-Satellitenbildern und -Streetview paßt. Bilddatei ist vom 20.10., gemacht mit einem Apple-Handy. Auch zeigt das Navi auf einem Foto diesen Standort an. Das Auto gibt es also und stand auch an Ort und Stelle, die Fotos sind also wohl nicht geklaut.
CSI ?! -> Car Scene Investigation :-D
Nein Scherz, natürlich perfekt, wenn du das so genau prüfst, immerhin scheint es authentisch zu sein
Wobei ich offen gestanden auch zugeben muss, dass ich solche ähnlichen Dinge beim Scirocco Kauf auch gemacht hatte.
Zitat:
Gescannten Fz-Schein für das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle habe ich eben erhalten.
Zugelassen 12.12.2017, außer Betrieb gesetzt am 26.03.2018. Nur so kurz bei Sixt in Betrieb ? Und dann solange dagestanden (bei Sixt o.. Händler o. Käufer) ?
Frage dazu kann der dem Eigentümer bekannte Händler aber nicht beantworten, er weiß es nicht und wollte da auch nicht zu sehr nachbohren. Hmm.
Was sagt die lange Stillegung aus ?
Möglicherweise Leihwagen und mit blauen (Österreich) / roten (Deutschland) Nummern gefahren worden?
Eigentümer hatte keine Kaskoversicherung, Schaden aber selbst oder teils selbst verursacht u. kein Geld für die Reparatur und hat den Wagen (daher) nicht bewegt?
Würde auch mit Notverkauf aufgrund finanzieller Gründe zusammenpassen?
Keine Ahnung, gegebenenfalls nach einer Erklärung fragen und einschätzen, ob die Antwort, insofern du eine bekommst, plausibel ist.
Auf Basis deiner bisherigen sauberen Recherchen denke ich, dass du das ganz gut beurteilen kannst, du machst Dir ja viele Gedanken dazu.
Zitat:
Ich versuche jetzt noch den (meinetwegen geschwärzten) alten Kaufvertrag zu bekommen.
Damit solltest du noch mehr Klarheit bekommen :-)
Zitat:
@krebs8 schrieb am 25. Oktober 2018 um 10:20:29 Uhr:
@tundrabaer: Nur wegen der fehlenden Gewährleistung oder wegen anderer Gründe ?
Das mit der Gewährleistung ist ja geklärt.
ABER: Wenn du mal in dich rein horchst mußt du dir doch gestehen, daß du nicht nur gute Gedanken bei der Sache bzw. beim diesem Fahrzeug hast. Mach dich von dem Streben nach einem Mega Schnäppchen frei und schau dich weiter um. Es geht doch nicht um eine Rarität sondern du suchst einen Golf 7. Da wird sich doch was seriöses in deiner Nähe finden lassen ohne daß dir gleich Gedanken wie „was wäre wenn“ durch den Kopf rauschen.
Letztlich ist jeder seines Glückes Schmied, du auch!
Eben mit dem Händler telefoniert. Er bekommt das Auto, Papiere und alten Kaufvertrag heute Abend vom Eigentümer, der heute noch TÜV drauf macht. Ich kann also den alten Kaufvertrag wenn überhaupt frühestens erst heute abend sehen, müßte aber heute zur Zulassungsstelle und Zugticket kaufen, wegen Termin morgen. Blöd. Ich kann Sa o So nicht, am Sa würde anderer Interessent kommen, am Mo sogar einer aus Frankreich, ab Di ist Händler für 1 Wo. im Urlaub. Hat aber kein Problem, wenn ich mich unsicher fühle und absage. Perfekt Druck aufgebaut oder nur ehrlich ?
Er weiß von Lackierung an Stoßstange, Kotflügel, Türe nur mündlich vom Eigentümer, Formulierung des Schadens kann aus altem Kaufvertrag übernommen werden. Er findet das Auto wie neu, hat ja Ahnung. Der Eigentümer braucht das Geld, hatte das Auto ca. 2-3 Monate.
Zitat:
Und generell ein persönlicher Tipp aus meinen eigenen bisherigen Erfahrungen:
Wenn du dir trotz aller Prüfungen einfach unsicher bist und mit Zweifeln ringst und versuchst dich selbst zu überreden und anfängst die die Pro- u. Kontras 100x durchzudenken und trotz scheinbar vieler Pro's und weniger Kontra's einfach nicht sicher wirst und ein ungutes Gefühl hast -> dann lass es eher :-)
Oft täuscht das Bauchgefühl einfach nicht, auch wenn man noch so viele Fakten am Tisch hat
LG Markus
Ich kann es nur wiederholen :-)
Letzten Endes können wir alle hier die Entscheidung nicht für dich treffen, da wir nicht alle Details zu 100% kennen und nur du das richtige Gefühl haben kannst.
Künstlich Druck aufgebaut, denke ich nicht, da das Angebot ja scheinbar schon sehr gut ist, nur auch wenn er mehrere Anfragen hat, heißt das ja noch lange nicht, dass die das Auto dann auch sofort u. Bar mitnehmen.
Vielleicht kannst du mit dem Händler vereinbaren, dass er dich vor reiht und auf deine Entscheidung wartet, bis er gegebenenfalls dem Interessenten vom Samstag zusagt.
Das wäre nur fair, und würde auch zeigen, ob er sauber agiert.
Wenn er genug Interessenten hat, dann kann er ja schließlich keine Sorgen haben, auf dem Fahrzeug sitzen zu bleiben,... würdest du absagen, hat er dann ja immer noch einen von Samstag und einen Franzosen ;-)
Also wie gesagt, es gibt für und wieder.
Aber ich entnehme deinen Angaben, dass du da schon sauber und ordentlich hinterfragst und recherchierst, daher denke ich, wirst du auch eine fundierte u. logische, sowie keine voreilige Entscheidung treffen.
Aber nochmals mein TIP, siehe oben - UND: Wenn möglich nicht ohne Besichtigung und Probefahrt.
Wie tundrabaer schon erwähnt hat: Golf gibt es wie Sand am Meer :-)
Der vermittelnde Händler sagt vorher niemand anderem zu (wenn es denn tatsächlich jemanden gibt).
Auf meine Frage, ob ich vor Ort zu Dekra/TÜV/GTÜ kann, sagte er erst mal Nein, weil er nicht soviel Zeit hat, mit mir die eine o. andere Stunde inn der Gegend rumzufahren, erst Recht für das bisschen Provision, das er in dem Fall erhält.
Frage, ob ich das alleine machen kann im Rahmen einer Probefahrt ? -> Alleine schlecht mit seinen roten Schildern.
Aber ich habe ja die Kurzzeitkennzeichen dabei. -> Das ginge evtl.
Er prüft was er morgen alles zu tun hat und ob er genug Zeit dafür hat und meldet sich dann wieder.
Zitat:
@krebs8 schrieb am 25. Oktober 2018 um 11:32:39 Uhr:
Der vermittelnde Händler sagt vorher niemand anderem zu (wenn es denn tatsächlich jemanden gibt).
Du jeder Händler verkauft an den ersten Kunden der Unterschreibt bzw. genug zwischen Daumen und Zeigefinger mit hat und die Euronen auf den Tisch legt.
Im Interesse an einen evtl. neuen Kunden ruft er die anderen Interessenten an und erklärt die Lage so wie sie ist (Auto ist verkauft) und erledigt ist die Sache!
Zitat:
@krebs8 schrieb am 25. Oktober 2018 um 10:20:29 Uhr:
@tundrabaer: Nur wegen der fehlenden Gewährleistung oder wegen anderer Gründe ?
@Tappi64: Auch bei Alter 10 Monaten und knapp 6 Tkm ? Die allermeisten haben da mehr auf dem Buckel.
Unser 1er war 11 Monate alt mit 11000km, 48% unter Liste
Allerdings deutlich höher im Listenpreis
Ok. 16500 von 28500 sind 42% unter Liste bei 10 Monaten und 6Tkm. Ist also ähnlich.
Die meisten haben Angebote aber wirklich deutlich mehr drauf und sind dabei älter.