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Serviceleistungen (Mobilitätsgarantie) auch für Gebrauchte?

VW
Themenstarteram 29. Mai 2007 um 14:19

Hallo,

habe hier öfter von den Serviceleistungen rund um den Phaeton gelesen (Phaeton als Ersatzfahrzeug, Hol- und Bringedienst ...).

Gilt dies nur für "Erstbesitz" oder auch, wenn ich z.B. einen Dienst- bzw. Werkswagen oder gar einen Gebrauchtwagen vom VW-Händler erwerbe?

Danke vorab!

singaroras

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15 Antworten
am 29. Mai 2007 um 14:52

Garantie und Kulanz geht bis zum 4. Jahr, auch für Gebrauchte. Mob.-garantie wird von Service zu Service vom Freundlichen gegeben.

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 18:05

@ TopperLD

Danke für die präzise Antwort. Ist doch richtig gut ...

vg

singaroras

am 29. Mai 2007 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von TopperLD

Garantie und Kulanz geht bis zum 4. Jahr, auch für Gebrauchte. Mob.-garantie wird von Service zu Service vom Freundlichen gegeben.

Waren es nicht 2 Jahre Garantie??

Eine Garantieverlängerung kann hinzugekauft werden (VVD).

am 30. Mai 2007 um 15:14

1. und 2. Jahr Garantie und für´s 3. und 4. gibt es Kulanz.

Und unbedingt darauf achten das die Mob.-garantie im Serviceplan gestempelt ist. Manchmal vergisst es der Freundliche.

Naja, Garantie gibt dem Käufer eine rechtliche Handhabe gegenüber dem Verkäufer. Zudem liegt die Beweispflicht auf Seiten des Verkäufers.

Kulanz hingegen ist eine "freiwillige Leistung", auf die man "hoffen" kann. Nur, wer möchte hoffen, dass die Reparaturrechnung von 5.000 € oder 8.000 € auf Kulanz beglichen wird?

Bedeutet, man sollte sich unbedingt um die Gebrauchtwagengarantie bzw. Garantieverlängerung kümmern. Ich denke, das ist keine Versicherungsvertretermentalität, sondern gilt grundsätzlich bei allen Ge- und Verbrauchsgütern im oberen Preissegment.

am 30. Mai 2007 um 17:11

Die Aussage meines Freundlichen zu diesem Thema war eindeutig:

Nach der Garantie bis zum 4. Jahr Kulanz.

Ich habe einen Leasingvertrag über 42 Monate abgeschlossen und die Frage nach Kulanz war mir dabei schon wichtig, sonst hätte ich die Anschlußgarantieverlängerung ggf. direkt mit abgeschlossen.

(42 Monate Leasing = nächster Wagen im Herbst 2010 = Phaeton II) :-)

am 30. Mai 2007 um 17:12

Eine Garantierverlängerung (über VVD) ist ,soweit mir bekannt ist,

nur lückenlos im Anschluss möglich.

am 30. Mai 2007 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von Lenkradheizungs

Die Aussage meines Freundlichen zu diesem Thema war eindeutig:

Nach der Garantie bis zum 4. Jahr Kulanz.

Ich habe einen Leasingvertrag über 42 Monate abgeschlossen und die Frage nach Kulanz war mir dabei schon wichtig, sonst hätte ich die Anschlußgarantieverlängerung ggf. direkt mit abgeschlossen.

(42 Monate Leasing = nächster Wagen im Herbst 2010 = Phaeton II) :-)

Hi,

verlasse dich bitte NICHT auf die Kulanz, denn diese ist nicht verbindlich. Ebenso wurde die Kulanz in den letzten beiden Jahren spürbar gemindert!

In jedem Falle rate ich dir erneut Gedanken über die nahtlose Anschlussversicherung zu machen oder den Freundlichen für die Durchführbarkeit des Schutzes einzusetzen.

Mein (Ex) Freundlicher hätte ohne mein Zutun die beiden letzten Kulanzanfragen (Gesamt 22.000,-) nicht durchgeboxt. (Zutun = Korrespondenz mit WOB).

Ggf. ändert sich die Kulanzpolitik wieder positiv in Zukunft.

Verlassen sollte man sich nicht darauf.

Ich hatte meinen 36 Monate geleast. Zukünftig max. solange, wie die Garantie gilt.

Gruß

aci

Kulanz ist schwammig!

Das 4. Jahr über die VVD kostet 1.000 Euro.

Und da sind auch ABSTRICHE drinn, bezüglich Laufleistung.

Am besten im 5. Jahr den Wagen abstoßen!

Die letzte Rechnung bezüglich des Getriebeölverlustes ist der Hammer. Alleine die Demontage und Montage der beiden Motorschutzplatten hat 110 Euro gekostet. Das ganze dauert insgesamt 10-15 Minuten. Die Preise sind Vorgaben von VW.

Meine Werkstatt meinte der Phaeton hat viele höhere Werte, weil Luxusklasse.

am 31. Mai 2007 um 7:36

Zitat:

Original geschrieben von Holgi33

Kulanz ist schwammig!

Mir ist schon klar, dass Kulanz nicht einklagbar ist. Aber warum hat mein Freundlicher dann nicht den Garantieverlängerungsvertrag gemacht, ich hätte es doch bezahlt?

Zitat:

Die Preise sind Vorgaben von VW.

Meine Werkstatt meinte der Phaeton hat viele höhere Werte, weil Luxusklasse.

Der AW kann doch kaum höher sein, dann wären doch auch Inspektionen unverhältnismäßig viel teurer. Und das was ich bisher über Inspektionskosten mitbekommen habe, erscheint doch ok, insbesondere wenn man überlegt, dass es nur alle 30tkm nötig ist und auch recht viel -teures- Öl in unsere Dickschiffe muss.

BTW: Wenn für 15 Min. Arbeit 110 € berechnet werden, dann würde ich mal mit dem ADAC o.ä. reden. DAS kann nicht sein, höchstens bei RollsRoyce oder so.

am 31. Mai 2007 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von Holgi33

Kulanz ist schwammig!

Das 4. Jahr über die VVD kostet 1.000 Euro.

Und da sind auch ABSTRICHE drinn, bezüglich Laufleistung.

Am besten im 5. Jahr den Wagen abstoßen!

1. Das Versicherung kostet bis 60 Monate nach Erstzulassung

1225,00 EUR für Fahrzeuge über 154 KW (V8 ,V10, W12), und

1005,00 EUR für Fahrzeuge <154 KW. Danach kostet die

Versicherung 1320,00 EUR bzw. 1090,00 EUR

2. Voraussetzung ist die Durchführung aller Wartungs-, Inspektions und Pflegearbeiten einer von VW anerkannten Werkstatt.

3. Es gelten z.Zt. folgende Garantiebedingungen:

a) bis 100.000 km und unter 5 Jahre Fahrzeugalter:

100 % Materialkosten und 100 % Lohnkosten erstattet.

b) bis 200.000 km und unter 10 Jahre Fahrzeugalter:

40% Materialkosten und 100 % Lohnkosten erstattet.

c) über 200.000 km oder älter 10 Jahre:

max. 2000,00 EUR je Schaden

Volksmoped:

Wo hast Du die o.g. Werte und Zahlen her?

Ich möchte gerne eine solche Versicherung abschliessen.

Ich auch!

In meine Garantieurkunde der VVD stehen ganz andere Werte!

am 31. Mai 2007 um 8:54

@gerd2020

...vom VolkwagenVersicherungsService des VVD

(Dahinter steht die Allianz.)

Hab am 2.5. verlängert.

Hotline: 0180 3224295 oder beim :) halt.

Gruß

Volksmoped

 

@holgi

Es gelten seit Frühjahr neue Bedingungen.

Es wäre im übrigen sinnvoll auch seitens des FPOC

Wünsche/Kritik bezüglich der Garantiebedingungen nach WOB

zu äußern.

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