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SF 1 nach 15 Jahren unfallfreier Fahrt?
Hallo zusammen,
ich will mich kurz halten. Daher in Stichpunkten.
- Führerschein seit knapp 15 Jahren, komplett unfallfrei
- 10 Jahre versichert über meinen Vater (Erstfahrzeug, da er einen Firmenwagen hatte, jedoch wurde ich als Hauptfahrer angegeben)
- 5 Jahre versichert über meine Mutter als Zweitwagen (Hauptfahrer erneut ich)
Im Abschlussschreiben der KFZ-Versicherung (diese hatte ich gekündigt, da ich in Zukunft einen Firmenwagen fahre) bescheinigt mir diese eine SF Klasse von nur 1 (!) und das trotz der vielen unfallfreien Jahre.
Das Argument (kurz gesagt):
Das Fahrzeug war in den letzten Jahren nie auf meinen Namen als Erstfahrzeug versichert. Die ersten 10 Jahre wurden meinem Vater "gut geschrieben", die letzten 5 Jahre waren interne SF-Klassen für ein Zweitfahrzeug. Extern bleibe man angeblich stets bei SF 1/2 da das Erstfahrzeug relevant sei welches zudem nicht auf mich zugelassen war.
Wie seht ihr das? Ist das so korrekt? 15 Jahre Beiträge gezahlt, nie einen Unfall gebaut und dann nur SF 1 finde ich schon heftig. Zu mal ich irgendwann auch wieder ein privates Fahrzeug anmelden möchte und dann mit SF 1 ziemlich teuer dar stehe.
Vielen Dank im Voraus,
Marcel
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27 Antworten
Nicht der Fahrer, sondern der Versicherungsnehmer erwirbt den SF-Rabatt.
Es gibt aber Versicherungen, die Sondereinstufungen gewähren.
Was sind interne SF-Klassen? Ein Vertrag, auch aufgrund einer Zweitwagenregelung bekommt für die Vertragslaufzeit
schadensfreie Jahre. Die sollen doch einfach die Vertragslaufzeit bescheinigen und deiner Mutter eine Bescheinigung nach § 5 Pflichtversicherungsgesetz ausstellen. Die kann man dir später übertragen
Du kannst keine SF erfahren haben, da du nicht der VN warst. Die SF 1 sind wahrscheinlich eine Kulanzregelung, die aber nur bei der Versicherung zählen würde
Versicherung habdelt korrekt. Du warst nie Versicherungsnehmer. Daher kannst du auch mit 15jahren Führerschein keinen sf erfahren haben. Auch wenn du mitversichert warst ..
Geht nur wenn du Versicherungsnehmer warst oder deine mutter oder vater dir den sfr abtreten. Deine eltern verlieren die dann aber auch..
Ist doch eh schnuppe, wenn du jetzt Firmenwagen fährst.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 27. Dezember 2016 um 15:51:31 Uhr:
Nicht der Fahrer, sondern der Versicherungsnehmer erwirbt den SF-Rabatt.
Es gibt aber Versicherungen, die Sondereinstufungen gewähren.
Ja genau, bei der DirectLine war ich zuletzt und die hatten diese "interne Sondereinstufung" in SF 13. Wenn man jedoch bei denen das Zweitfahrzeug wieder kündigt, erhält man wie gesagt die SF 1/2 da die SF 13 eine interne, fiktive SF ist.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 27. Dezember 2016 um 16:05:14 Uhr:
Was sind interne SF-Klassen? Ein Vertrag, auch aufgrund einer Zweitwagenregelung bekommt für die Vertragslaufzeit
schadensfreie Jahre. Die sollen doch einfach die Vertragslaufzeit bescheinigen und deiner Mutter eine Bescheinigung nach § 5 Pflichtversicherungsgesetz ausstellen. Die kann man dir später übertragen
Du kannst keine SF erfahren haben, da du nicht der VN warst. Die SF 1 sind wahrscheinlich eine Kulanzregelung, die aber nur bei der Versicherung zählen würde
Interne SF-Klassen -> siehe oben
Wie muss ich mir das mit den SF-Klassen bei EINEM Versicherungsnehmer, aber zwei Fahrzeugen (Erst-/Zweitwagen) vorstellen? Sammelt man doppelt?!
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 27. Dezember 2016 um 16:43:07 Uhr:
Versicherung habdelt korrekt. Du warst nie Versicherungsnehmer. Daher kannst du auch mit 15jahren Führerschein keinen sf erfahren haben. Auch wenn du mitversichert warst ..
Geht nur wenn du Versicherungsnehmer warst oder deine mutter oder vater dir den sfr abtreten. Deine eltern verlieren die dann aber auch..
Ok, verstehe. Danke für die Info. Abtretung wäre dann erst einmal keine Option da beide Elternteile aktiv am Verkehr teilnehmen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. Dezember 2016 um 18:23:35 Uhr:
Ist doch eh schnuppe, wenn du jetzt Firmenwagen fährst.
Nein, da ich wie gesagt in Zukunft (spätestens zur Rente) wieder einen Wagen privat anmelden bzw. fahren möchte.
und die Jahre die das Zweitfahrzeug bei der Directline versichert war, stecken sie sich auch in die Tasche?
Zitat:
@gwspom schrieb am 28. Dezember 2016 um 11:06:59 Uhr:
Wie muss ich mir das mit den SF-Klassen bei EINEM Versicherungsnehmer, aber zwei Fahrzeugen (Erst-/Zweitwagen) vorstellen? Sammelt man doppelt?!
Ich habe drei Kraftfahrzeuge und jedes hat seinen eigenen Vertrag mit eigenem Schadensfreiheitsrabatt.
Wäre eines davon früher mal mit einer Sondereinstufung versichert gewesen, dann wäre die beim Versichererwechsel nicht weitergegeben worden, sondern nur die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre.
Es gibt also keine Erstwagen- oder Zweitwagenverträge, sondern nur Sondereinstufungen.
Zitat:
@gwspom schrieb am 28. Dezember 2016 um 11:08:34 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. Dezember 2016 um 18:23:35 Uhr:
Ist doch eh schnuppe, wenn du jetzt Firmenwagen fährst.
Nein, da ich wie gesagt in Zukunft (spätestens zur Rente) wieder einen Wagen privat anmelden bzw. fahren möchte.
Wenn du nach 7+x Jahren Firmenwagen wieder ein Auto auf deinen Namen versicherst, fängst du eh wieder bei Null an. Dein Rabatt verfällt, wenn du nichts auf dich angemeldet hast.
muss aber nicht so sein
Wo steht das, das der SF verfällt?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 28. Dezember 2016 um 12:30:28 Uhr:
muss aber nicht so sein
Wo steht das, das der SF verfällt?
In den AKBs der Versicherungen unter "Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?".
Solltest du eigentlich wissen.
Aber da steht nicht, das er verfällt
Das Problem sind nicht die 7 jahre, sondern eine Bescheinigung über die Vorversicherungszeiten zu bekommen