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SF bei Versicherungswechsel wg. Rabattschutz

Themenstarteram 18. November 2015 um 8:51

Hallo liebe Mototalker,

ich habe 2 verschiedene Aussagen von meinem Versicherer zum Versicherungswechsel, und würde gerne wissen was richtig ist.

Ich bin z.Z. im SF11 und hatte einen Haftpflichtschaden (650€) mit Rabattschutz im August 2012.

Ein Mitarbeiter sagt mir, dass wenn ich die Versicherung wechsel, ich dann nur noch SF6 , bzw. SF7 in 2016 haben werde.

Ein weiterer Mitarbeiter sagt mir, dass das keine Auswirkungen hat, da der Schaden länger als 3 Jahre zurück liegt.

Was ist nun richtig ?

Ich würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte :-)

Grüße....

....den gesprochenen Mitarbeiter bekommt man ja heutzutage nicht mehr an den Hörer, ist jedes mal ein anderer.... schöne neue Welt ;-)

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28 Antworten

Üblicherweise wir bei einem Versichererwechsel, der Vertrag so an den neuen Anbieter ergeben, als wenn es keinen Rabattretter gegeben hätte. Ist aber auch ein Stück weit Verhandlungsgeschick den aktuellen SF (den mit dem Rabattretter) beim neuen Anbieter zu bekommen.

Der TE schreibt "Rabattschutz" nicht "Rabattretter". Den Rabattretter gibt es erst in SF 35, bei den alten Tarifen in SF 25. Aber das wurde hier im Forum ja schon zu genüge durchgekaut :rolleyes:.

@TE: Der SF mit Rabattschutz wird üblicherweise nicht an den Nachversicherer weitergegeben.

Ich konnte allerdings den Rabattschutz mit dem SF meines Vaters trotz eines Unfalls beim selben Versicherer übernehmen. Wenn ich aber den Versicherer wechsel, ist der Rabattschutz weg.

Auch das stimmt nicht unbedingt.

Es gibt durchaus Versicherer, die den Vertrag ohne Schaden übernehmen, wenn bei ihnen auch ein Rabattschutz mit abgeschlossen wird.

Zu der eigentlichen Frage:

Die Sache mit den 3 Jahren ist schwachsinn.

Der neue Versicherer bekommt das Rabattgrundjahr und die Anzahl der Schäden mitgeteilt.

Da ändert sich nichts, wenn 3 Jahre seit Schaden vergangen sind.

Zitat:

@TE: Der SF mit Rabattschutz wird üblicherweise nicht an den Nachversicherer weitergegeben.

Weitergegeben wird er ja nicht.

Aber von der neuen trotzdem angenommen ;)

Themenstarteram 18. November 2015 um 10:30

Hallo zusammen,

DANKE für die Antworten ! ..ok..., also wenn ich das richtig verstehe wird die neue Versicherung mich also wahrscheinlich (?) mit der SF11 einstufen.

....so das die Zurückstufung durch den Unfall nicht mehr relevant ist.

Hoffe ich hab das richtig verstanden... ;-)

Ist ein 30€ Unterschied für mich vierteljährlich !

Wenn jemand das nochmal bestätigen kann wäre das prima...., bin etwas unsicher in solchen Dingen :-)

Danke, und Grüße..

Summa-summarum..: Die Sache mit der "Rabattrettung" (oder EGAL welche Bezeichnung dafür) ist nichts weiter als "Bauernnfängerei" (die IMMER "zugunsten der Versicherungen ausgeht).

Man muss sich nur mal durchrechnen WIEVIEL die "Geschichte mit der Rabattrettung" WIRKLICH & EFFEKTIV KOSTET.., dann stellt man schnell fest, dass dies allermeistens eine teuere Augenwischerei ist..

Das viel größere Problem ist ohnehin das GESAMTE Rabattsystem, und speziell die Tatsache dass sich die Versicherungen quasi ungestört die "SF-Rabatte gegenseitig zuschanzen" (und natürlich weitere "Info´s" dazu).. ist fast schon beängstigend.. Das Spielchen geht buchstäblich "wie Schufa"..; JEDE "angeschlossene Gesellschaft" kann sich "Deine Historie" erfragen (und zwar scheinbar auch "ewig zurückliegend")

Um bei der "Rabattrettung" zu bleiben..; Das geht IMMER so aus, dass Du an die Gesellschaft, die Dir das mal eingeräumt hat - GEFESSELT bleibst.., da kannst Du "nach einem Schadenfall, nachdem der teuer erkaufte Rabatt erhalten blieb, auch danach wieder JAHRElang schadenfrei sein.., An dem Tag wo man die Gesellschaft wechseln möchte - holt Dich die u.U. uralte Sache (Schaden) IMMER wieder ein.

Deshalb sehe ich das alles als reinen "Humbug".., und wer sich nicht quasi lebenslang an eine Gesellschaft binden will, sollte das Thema Rabattrettung konsequent außen vor lassen, und sich OHNE den Faktor Rabattrettung den besten Tarif zusammenstellen (lassen)..

Viel Text, der nur zeigt, dass man keine Ahnung von der wirklcihen Materie hat! ;)

Diese "KEINE AHNUNG" ist der Profit der Versicherung.. ;-)

Themenstarteram 18. November 2015 um 10:55

.mhmm ...den Gedanken von Dani1968 hatte ich auch schon... ist ja auch nicht abwegig.

@olmo12, kannst du mir mehr zu deiner Einschätzung der Lage sagen ?

Grüße..

Nachtrag: Den Rabattschutz habe ich schon abbestellt ! Ist ein 1987er BMW E30 (0005 439) der nur 5000Km im Jahr bewegt wird. Nur Haftpflicht.... ich 1966 ....und zahle z.Z. 92 € alle 3 Monate...

Die Meinungen gehen ja scheinbar etwas auseinander.....ist ja auch gut so....wir reden ja darüber :-) ...

Klar, nen Freibrief kann mir keiner ausstellen...., aber vielleicht doch jemand ein Schlußwort für das gute Gefühl ;-) ..., mit der Entscheidung muß ich ja wieder 12 Monate leben...

Der wird nicht weiter gegeben werden!

Zitat:

@hampelmannn schrieb am 18. November 2015 um 11:30:03 Uhr:

Hallo zusammen,

DANKE für die Antworten ! ..ok..., also wenn ich das richtig verstehe wird die neue Versicherung mich also wahrscheinlich (?) mit der SF11 einstufen.

....so das die Zurückstufung durch den Unfall nicht mehr relevant ist.

Hoffe ich hab das richtig verstanden... ;-)

Ist ein 30€ Unterschied für mich vierteljährlich !

Wenn jemand das nochmal bestätigen kann wäre das prima...., bin etwas unsicher in solchen Dingen :-)

Danke, und Grüße..

Das solltest du die neue Versicherung fragen

Hallo,

was bestätigt wird ist in den Bedingungen deines jetztigen Versicheres geregelt.

Schau mal nach.

Überlicherweise heißt der Punkt "Auskünfte über den Schadenverlauf" und befindet im Kapital zum SFR. (Nach den Verbandsempfehlungen wäre das Kapitel I.8)

gruß

Themenstarteram 18. November 2015 um 16:54

Hab die AGB meines Versicheres überflogen (!) ...(Europa) ....finde da nix.... und es ist auch (wie immer) unmöglich alles zu lesen..., da wäre ich Jahre beschäftigt....(geiles Geschäftskonzept ;-) ) ....ich tapp dann mal in die nächste Falle ...... ;-)

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