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SF-Klasse Haftpflicht, wenn man längere Zeit kein Kfz hatte?

Themenstarteram 9. September 2012 um 20:04

Hallo,

ich habe seit 1986 pausenlos Führerschein Kl. III, von 1989 bis Januar 2008 war ich pausenlos Kfz-Halter, zuletzt in der Haftpflicht bei 40 %, weiß nicht mehr genau ob SF 13 oder SF 14, jedenfalls in diesem Bereich. Im Januar 2008 schaffte ich mein letztes Auto aus finanziellen Gründen ab, jetzt denke ich wieder daran, einen Gebrauchten zu kaufen. Ein Bekannter sagte mir, dass man, sobald man 4 Jahre und einen Tag kein Kfz mehr gehalten hat, automatisch wieder mit SF 1/2, also 140 % anfangen muss! Stimmt das denn???

Besten Dank, Laxem 1967

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16 Antworten

mindestens 7 jahre lang bleibt dein SF erhalten.

je nach VS auch länger.

stellt bei dir also kein problem dar.

PS

Sf 1/2 muss auch nicht 140% sein!

die prozente hinter den SF, legen die VS selber je tarif selber fest.

neuere verträge haben auch gerne sehr schlechte rueckstufungen im schadenfall, das solltest du bei neuabschluss auch beachten.

PPS

die jetzigen 7 jahre duerfte es auch 2008 gegeben haben?! und wie ich grade erstmals lese, soll es auch VS geben, bei denen sich der SF auch verschlechtern kann :(

wie auch immer, ruf deinen alten versicherer an um es genau zu wissen.

7 jahre sind es schon länger, aber ich kann nicht genau sagen ab wann die gelten.

Harry hat Recht, bei einigen Tarifen werden sogar 10 der SFR beibehalten.

 

am 10. September 2012 um 6:25

es gibt versicherungen, da verfällt die sfk erst nach 10 jahren, dann aber unwiederruflich.  

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 19:23

Danke an euch für die Antworten!

Also: Ich habe jetzt wieder einen Gebrauchtwagen. Bis Januar 2008, wo ich mein letztes Auto abgeschafft habe, hatte ich SF 15, jetzt wurde mein Vertrag wieder mit SF 11 aufgenommen, für jedes Jahr Unterbrechung bekam ich ein Jahr SF-Klasse abgezogen. Da es immer noch 45 % statt zuvor 40 % in der Haftpflicht sind, kann ich damit leben.

Dann scheint es wohl so zu sein, dass nicht alle Versicherer den SFR 7 bzw 10 Jahre stehen lassen, je nach Bedingungen.

 

bezog sich der abzug 1SF/jahr nur auf die eventuelle vollkasko ?

ich dachte bei einem wechsel, wird das rabattgrundjahr und die schadenfreien jahre uebermittelt bzw. bei der eigenen versicherung der SF fuer mind 7 jahre "festgefroren".

gabs einen VS wechsel und lag evtl eine sondereinstufung bei der alten VS vor?

dass das (auch von mir) zitierte: "bei mehr als einem jahr ohne VK erfolgt die einstufung (VK) wie in der haftpflicht" wohl nicht mehr generell stimmt, musste ich auch grade lesen ^^

Ich denke eher der Versicherer "probiert" hier mal eine originelle Einstufung Harry. Bisher kenne ich das so, dass die alte SFR "weitergenutzt" wird. Ein Abzug pro Jahr ist mir gänzlich unbekannt. Man kann überhaupt keine generellen Aussagen mehr treffen, wie die einzelnen Gesellschaften die Vorgänge bearbeiten und händeln.

LEjockel

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Ich denke eher der Versicherer "probiert" hier mal eine originelle Einstufung Harry. Bisher kenne ich das so, dass die alte SFR "weitergenutzt" wird. Ein Abzug pro Jahr ist mir gänzlich unbekannt. Man kann überhaupt keine generellen Aussagen mehr treffen, wie die einzelnen Gesellschaften die Vorgänge bearbeiten und händeln.

 

LEjockel

Doch, war früher in den Basistarifen usus.

 

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 19:52

Zu euren Fragen: Es handelt sich bei der Rückstufung um eine SF-Klasse pro Jahr nicht um die Vollkasko, sondern um die Haftpflicht. Bei der Teilkasko (Vollkasko habe ich nicht) blieb die Klasse wie vor 4 Jahren unverändert. Einen Versicherungswechsel hat es nicht gegeben, ich bin zeit meines Lebens für alle Belange bei dieser Versicherung, nicht zuletzt deshalb, weil mein (mittlerweile verstorbener) Cousin dort gearbeitet hat. Es handelt sich um eine Versicherung, die von der "öffentlichen Hand" getragen wird.

Die gleiche Frage mal andersherum: Wir haben normalerweise 4 Autos, derzeit haben wir fünf. Mittelfristig kommt einer wahrscheinlich weg. Ab wann entsteht denn ein (7-10 Jahre fortbestehender) SF-Anspruch? Ab dem 6. Monat?

Moin,

 

ab dem Datum, wo das KFZ abgemeldet wurde, bei den Basistarifen i.d.R. 7 und Premiumtarifen 10 Jahre.

 

Zitat:

Original geschrieben von Torian

Die gleiche Frage mal andersherum: Wir haben normalerweise 4 Autos, derzeit haben wir fünf. Mittelfristig kommt einer wahrscheinlich weg. Ab wann entsteht denn ein (7-10 Jahre fortbestehender) SF-Anspruch? Ab dem 6. Monat?

Ja, oft 6 Monate und ein Tag.

Und kann man, wenn man den Wagen nur 3 Monate zugelassen hatte, die Differenz zum Rest einfach drauflegen und dadurch eine SF erhalten?

Könnte dann nämlich für knappe 80€ einen günstigen Start für alle künftigen Zweitwägen kaufen, das würden wir ja glatt machen!

ich befuerchte nein, denn es geht ja um die versicherungsdauer und nicht um den bezahlten zeitraum.

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