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SF-Klasse übernehmen (TB28) und etwaige Nachweise über Fahrpraxis
Hallo. Aus Nachlass (Eltern) hab ich ein Auto bekommen. Dessen Versicherung (A) hab ich zum 31.12.16 gekündigt (bestätigt). Ab 01.01.17 hab ich eine neue Versicherung (B) abgeschlossen. Die Ummeldung in der Zulassungsbehörde muss ich noch erledigen. Der neuen Versicherung hab ich einen Antrag (TB28) zur Übernahme der SF-Klasse von einem Dritten (Eltern) zugesendet. So weit für mich alles ok.
Auf dem TB28-Formular ist jedoch vermerkt, ich müsse zur Übernahme der SF-Klasse nachweislich mit dem Auto gefahren sein. Wie, ist mir jedoch unbekannt. Außerdem ist bei der noch laufenden Versicherung angegeben, dass nur der Versicherungsnehmer (bin ich nicht) mit dem Auto fahren darf. Dies könnte die Übernahme der SF-Klasse verhindern. Aber ich weiß auch nicht, ob diese Information von Versicherer A zu B mitgeteilt wird. Anzunehmenderweise ja, denn beide gehören einem großen Unternehmen.
Nun ist es jedoch so, dass ich selbst bei Versicherer B seit zwei Jahren mit eigenem Auto und eigener SF-Klasse gemeldet bin. Weiß denn jemand, ob diese Gegebenheit den o. g. (möglicherweise) zu erbringenden Nachweis obsolet werden lässt? Hab selbst eine SF11. Die zu übernehmende SF13 würde meines Wissens nach ebenfalls auf eine SF11 gestutzt werden, da ich mehr schadenfreie Jahre hätte in meinem Leben bisher nicht erfahren können.
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20 Antworten
Du kannst keine SF28 übernehmen, wenn du erst selbst in SF13 bist und damit wohl keine 28 Jahre einen FS hast. Maximal bekommst du die Jahre seit FS-Erwerb.
Zitat:
@hydrou schrieb am 19. Dezember 2016 um 18:37:50 Uhr:
Du kannst keine SF28 übernehmen, wenn du erst selbst in SF13 bist und damit wohl keine 28 Jahre einen FS hast. Maximal bekommst du die Jahre seit FS-Erwerb.
Inhalt komplett missverstanden:
Te hat SF 11. Aus Nachlass steht SF 13 zur Verfügung.
O.
Da reicht eigentlich die normale Erklärung, das Fahrzeug nicht nur gelegentlich auch gefahren zu haben. Wenn du das kritische Alter (23 oder 25, je nach Versicherung) bereits seit einigen Jahren überschritten hast, gibt es vermutlich auch keine Probleme mit der Altversicherung. Ich hab auf die Weise den SFR 35 von meiner Mutter übernommen und ich glaube nicht, dass die mich als Fahrer mit angegeben hatte.
Besonderer Nachweise hat es bei mir nicht bedurft. Da hat die Erklärung genügt. Ideal wäre es natürlich, wenn das Auto an deinem Wohnort zugelassen ist. Zulassung in Hamburg und die wohnst in München lässt das Fahren etwas unwahrscheinlich erscheinen.
Schon mal danke für eure Antworten. Ich seh mal was rauskommen wird. Hoffe, ich kann den SF übernehmen!
@hydrou: TB28 - so heißt das Formular der Versicherungen, um eine SF-Klasse zu übernehmen.
Weiß denn vielleicht jemand, ob ich eine bestimmte Dauer bei der Versicherung sein muss, damit ich den SF behalten kann? Wenn möglich, dann möchte ich das Auto im Laufe des Jahres veräußern. Mir persönlich wäre der SF mehr als das Auto wert. Ich weiß, dass ich den SF bis maximal sieben Jahre ungenutzt lassen kann. Ich möchte diesen aber erstmal auf mich übertragen bekommen. Nicht, dass in beispielsweise zwei Jahren die Versicherung behauptet, der SF-Rabatt wäre nur dann auf mich übertragen worden, wenn ich diesen auch so-und-so-viele Jahre aktiv genutzt hätte. Nur verfallen lassen möchte ich diesen auch nicht. Ganz egal, ob ich selbst bereits eine relativ gute Einstufung hab!
Verschieden bei den einzelnen Versicherungen, bei meiner z.B. sind das 7 Jahre. Steht in den AGBs irgendwo drin. Genaue Auskunft daher nur bei der Versicherung möglich.
Eine bestimmte Dauer kenne ich nicht. Kannst den SF auch auf deinen jetzigen Vertrag übertragen lassen. Oder du läßt dir eine Bescheinigung nach § 5 PflVG ausstellen , die gilt auch länger wie 7 Jahre (http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5.html)
@bugmn:
Ja, Asche auf mein Haupt, habe anstelle TB SF gelesen. von daher mein Fehler.
Ich habe im April einen SF von meinem Vater übernommen bei dem er als alleiniger Fahrer eingetragen war.
Das war kein Problem und wird auch nicht vom GDV weitergegeben
Weitergegeben wird nur das Rabattgrundjahr
Ich habe mir auch ein Angebot vom alten Versicherer geben lassen.Selbst dort wollte man darüber hinwegsehen das ich nicht als Fahrer eingetragen war...
Trotzdem gillt: Bei einer SFR übernahme muss eig nachgewiesen werden das man mit diesem auto auch gefahren ist. Was die versicherungen dann damit machen, ob sie das interessiert, liegt wie gesagt an der Versicherung, das darf man nichtt pauschal : Mit Ja: Geht beantworten.
Hallo. Danke für eure zahlreichen Antworten.
Sobald ich die SF-Klasse übernehmen konnte (oder auch nicht), werde ich noch mal eine Rückmeldung geben. Ich kann aber schon davon ausgehen, dass - wenn ich den SF übernehmen konnte - mir dieser auch definitiv zusteht und ich nicht befürchten muss, die Versicherung erklärt die Übernahme irgendwann für ungültig (weil ich z. B. nicht oder nur ganz selten mit dem elterlichen Auto gefahren bin oder weil ich das Auto verkaufe und möglicherweise kein volles Jahr bei der Versicherung bleiben werde)?
Kopie Führerschein zum Nachweis wie lange man den Führerschein hat. Die HUK hat auch die Fahrerlaubnis des Mofas mit anerkannt.
@celica1992 - Das mit der Bescheinigung hab ich nicht verstanden (auch mit Hilfe des Links/Gesetzes nicht). Ich kann so weit nachvollziehen, dass ich mir von der Versicherung eine Bescheinigung über den/meinen Versicherungsverlauf ausstellen lassen kann. Aber ob darin auch die SF-Klasse mit aufgeführt wird ist mir unklar. Die meisten Versicherungen würden einen SF nur dann wieder aktivieren, wenn dieser nicht länger als sieben Jahre zurückliegt (so hab ich das zumindest hier im Forum ein paar Mal aus diversen Themen entnommen). Wenige Ausnahmen eventuell auch länger. Zumal es wohl schwierig sein könnte, den SF anhand von einem Zettel nachzuweisen. Zumindest (wie gesagt) was ich so gelesen habe. Wenn du mehr weißt, gern?
Hab für den Fall gestern noch den Führerschein meiner Frau kopiert als Nachweis wieviele Jahre max übernommen werden können. Auf der Letzten Rg. sollten die SF aufgeführt sein.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 21. Dezember 2016 um 15:27:21 Uhr:
Hab für den Fall gestern noch den Führerschein meiner Frau kopiert als Nachweis wieviele Jahre max übernommen werden können. Auf der Letzten Rg. sollten die SF aufgeführt sein.
Auf den Rechnungen der Huk/Huk24 sind die Anzahl der schadensfreien Jahre, getrennt nach Kh/FV, aufgeführt (s. allerletzte Zeile der Rechnung).
O.