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SF-Klasse verfallen
Hallo,
ich bin vor kurzem nach Deutschland zurückgekehrt. Leider musste ich feststellen, dass meine damaligen SF-Klassen in D verfallen sind (Motorrad und Auto). Die Verträge endeten in 2012, laut Versicherung verfallen diese nach spätestens 10 Jahren wegen Datenschutz?
Ab 2012 hatte ich in Australien gelebt und auch dort durchgehend ein Auto und mehrere Motorräder versichert. Leider kennen die Deutschen Versicherungsgesellschaften dies nicht an, d. h. sie wollten eine Bescheinigung der SF-Klasse aus Australien. Dieses System gibt es dort nicht.
Es ist ärgerlich, dass ich jetzt wieder bei Null anfangen muss und einem Fahranfänger gleichgestellt bin. Seltsames System hier in D, dass z. B. ein absoluter Fahranfänger die SF-Klasse seiner Eltern/Großeltern übernehmen könnte und keinerlei Fahrerfahrung hat?
Gibt es irgendeine Möglichkeit in einer besseren SF-Klasse eingestuft zu werden? Das Beste, was ich finden konnte war eine Zweitwagenversicherung über meine Mutter. Gibt aber auch nur SF4 als Sondereinstufung (Mutter hat SF41).
Evtl. kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, die Erst- und Zweitwagen gleich einstufen?
Ich wäre für Tips sehr dankbar.
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20 Antworten
Es gibt Versicherungen, welche den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen. Da sind aber Bedingungen dran geknüpft. Bspw. darf den Zweitwagen nur der VN fahren. Mit SF4 bist du wohl gut bedient.
Und nein, ein Fahranfänger kann nicht den SFR seiner Eltern / Großeltern übernehmen.
Zitat:
@Benno119 schrieb am 9. Dezember 2024 um 16:48:46 Uhr:
Und nein, ein Fahranfänger kann nicht den SFR seiner Eltern / Großeltern übernehmen.
Klar geht das man kann ja auch sein Führerschein machen und trotzdem Jahre nicht fahren. Dann kann man natürlich den sfr übernehmen, wie man sein Führerschein hat.
Aber bei einem kompletten Anfänger der sofort ein Auto zulassen will geht das natürlich nicht
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 9. Dezember 2024 um 16:55:13 Uhr:
Zitat:
@Benno119 schrieb am 9. Dezember 2024 um 16:48:46 Uhr:
Und nein, ein Fahranfänger kann nicht den SFR seiner Eltern / Großeltern übernehmen.
Klar geht das
man kann ja auch sein Führerschein machen und trotzdem Jahre nicht fahren. Dann kann man natürlich den sfr übernehmen, wie man sein Führerschein hat.
Aber bei einem kompletten Anfänger der sofort ein Auto zulassen will geht das natürlich nicht
Das hatte ich auch gemeint. Ich kenne viele, die Ihren Fuehrerschein mit 18 gemacht haben und so gut wie nie gefahren sind.
Ob man gefahren ist oder nicht interessiert niemand.
Man muss sich den Rabatt nur theoretisch erfahren haben können.
Dann präzisieren wir das mal, ein 18 jähriger Fahranfänger kann keinen SFR übernehmen, ein 40jähriger schon.
Die Geschichte , also Deinen Fall, hatten wir vor einigen Jahren schon einmal hier ausgiebig diskutiert.
Bist Du der gleiche von damals, oder ein ganz anderer User.
Ich weiß leider nicht , wie ich den alten Thread wieder finden kann und wie der ausgegangen ist.
Aber dass es den gab, da kann ich mich noch gut erinnern.
Schötze mal grob: vor ca. 4-7 Jahren wardas.
Zitat:
@Benno119 schrieb am 9. Dezember 2024 um 18:12:45 Uhr:
Dann präzisieren wir das mal, ein 18 jähriger Fahranfänger kann keinen SFR übernehmen, ein 40jähriger schon.
So ist es.
Manche Versicherungen verlangen dass der VN der den Rabatt abgibt bestätigt, dass der Übernehmende mit dem Fahrzeug regelmäßig gefahren ist.
So war es bei meiner Frau die den Rabatt von meinem Vater übernommen hat.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 9. Dezember 2024 um 18:31:38 Uhr:
Zitat:
@Benno119 schrieb am 9. Dezember 2024 um 18:12:45 Uhr:
Dann präzisieren wir das mal, ein 18 jähriger Fahranfänger kann keinen SFR übernehmen, ein 40jähriger schon.
So ist es.
Manche Versicherungen verlangen dass der VN der den Rabatt abgibt bestätigt, dass der Übernehmende mit dem Fahrzeug regelmäßig gefahren ist.
So war es bei meiner Frau die den Rabatt von meinem Vater übernommen hat.
Achso und selbst wenn sie nicht gefahren wäre würde der Vater das doch bestätigen
Was, wenn im Vertrag bisher immer nur der VN selbst als Fahrer angegeben war?
Herrschaften die einen Rabatt abgeben sind meistens im fortgeschrittenen Alter. Wenn die wahrheitsgemäß einen 25 Jahre jüngeren Fahrer mit angeben erhöht das sicher nicht den Beitrag.
Ob es eine neue Versicherung interessiert wer bei der Vorversicherung als Fahrer angegeben war.... keine Ahnung.
Schlimmer als uralt kann es ja nicht sein.
In Australien kennt man das SF-System in D. nicht ... natürlich.
Aber warum lassen sie sich vom Australischen Versicherer nicht bestätigen,
dass sie ein Fahrzeug x ohne Unfall seit Jahr Y dort versichert haben
und sie Versicherungsnehmer und Fahrer waren?
Zitat:
@Benno119 schrieb am 9. Dezember 2024 um 18:12:45 Uhr:
Dann präzisieren wir das mal, ein 18 jähriger Fahranfänger kann keinen SFR übernehmen, ein 40jähriger schon ...
... wenn er denn den Führerschein entsprechend weit in der Vergangenheit erworben hat.
DAS habe ich auf der HUK-Seite gefunden
ausländische Vorversicherungszeit: Waren Sie bereits im Ausland versichert und sind Sie dort unfallfrei gefahren? Mithilfe einer Bescheinigung des ehemaligen Versicherers können Sie diese Versicherungszeiten beim neuen Versicherer geltend machen und die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse erwirken.