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SF-Klassen möglichst lange "sichern"?

Themenstarteram 19. Juli 2019 um 12:39

Mein Großvater hat sein Kfz in 2018 abgegeben und kein neues mehr versichert.

Er würde die SF-Klassen gerne in Zukunft familienintern weitergeben, aber halt noch nicht jetzt. Das würde sich noch nicht lohnen für die berechtigten Personen aufgrund der Dauer des Führerscheinbesitzes.

Gibt es eine Möglichkeit die SF-Klassen mehr als 7 Jahre zu "sichern"?

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15 Antworten

Du könntest dein SF-Transfer-Erhaltungs-Problem eigentlich auch in einem einzigen Thema belassen. :)

Am besten kauft Opa ein 125ccm Moped und meldet es auf sich an (Saison mit 7 Monaten). Kostet keine Steuer und die HP ist spottbillig wenn er seine "SF-Methusalem" dorthin packt. Ob er dann damit Brötchen holt, E-Tretroller jagt oder das Moped im Keller verschimmeln lässt wäre egal. Aber sicher wäre, dass der Vertrag weiterläuft und somit die SF-Klasse weiter verbessert wird. Das wäre der sicherste Weg.

Klar, er kann sich eine Bescheinigung nach Paragraph 5 Pflichtversicherungsgesetz ausstellen lassen. Da aber bei einer späteren Rabattübertragung immer als Ende 2018 steht, muss man dann das Auto erst Mal auf den Opa versichern und dann übertragen

Lieber Schweinesohn,

auch hier wieder die Empfehlung das mit einem versierten Versicherungsberater zu besprechen.

Abseits davon ein paar Punkte laienhaft beschrieben:

- Bei einer Übertragung wird "gesagt", dass der neue Versicherungsnehmer in dem gleichen Zeitraum wie der bisherige

die Fahrzeuge genutzt hat und daher eine Art "Anspruch" auf die Zeit hat ......

Wenn es sich daher jetzt nicht lohnt, dann wrid es sich später ohner andere Rahmenbedingungen auch nicht "lohnen"

- Lt. EUDSGVO gibt es das "Recht des Vergessens", das nach 10 Jahren ohne Vertrag vorschreibt alles zu vergessen

Das hat nichts mit den 7 Jahren gemäß irgendwelchen Versicherungsbedingungen zu tun.

Daher wäre evtl. eine Lösung sich den schadenfreiheitsverlauf einfach "mitgeben" zu lassen - genauso wie bei

Auswanderungen etc.

Das funktionniert wie bei einem Scheck bei der Versicherung wird der Verlauf gelöscht und Du hast einen Nachweis, der nicht

"vergessen" werden kann. Den kannst Du aber "verlieren"

Es gibt aber jedoch noch andere Möglichkeiten sich schadenfreie Jahre zu "verdienen" wie die Versicherungsnehmereigenschaft

für andere Personen (Kind versichert Motorrad für Eltern / 50er-Moped wird freiwillig zugelassen und bekommt kein

Versicherungskennzeichen etc,)

Daher nochmals der Rat sich dazu mit seinem Versicherungsberater zu besprechen - der muss für seinen Rat ja auch haften..

wünsche ein schöne Wochenende

Themenstarteram 19. Juli 2019 um 14:37

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 19. Juli 2019 um 14:58:04 Uhr:

 

- Bei einer Übertragung wird "gesagt", dass der neue Versicherungsnehmer in dem gleichen Zeitraum wie der bisherige

die Fahrzeuge genutzt hat und daher eine Art "Anspruch" auf die Zeit hat ......

Wenn es sich daher jetzt nicht lohnt, dann wrid es sich später ohner andere Rahmenbedingungen auch nicht "lohnen"

Mir ging es hierbei um die "Zeiten die man selbst hätte erfahren können", das sieht ja in ein paar Jahren besser aus

In dem Fall: auf Opa anmelden und versichern mit dir als weiterem Fahrer. Aber das wurde auch schon in den anderen Themen empfohlen.

Ich glaube nicht daß er es verstanden hat. Ob er heute oder in 10 Jahren diesen SF übertragen bekommt. Wenn er jetzt nur SF 10 übernehmen kann, ist es in 15 Jahren auch nicht mehr

Richtig. Wann er sich die 10 Jahre Verbesserung übertragen lässt, das ist ziemlich egal. Wobei die Auswirkung in Geld in "jungen Jahren" deutlicher ausfällt.

Themenstarteram 19. Juli 2019 um 15:25

?

Nach 10 Jahren Führerschein kann ich doch 10 Jahre übertragen bekommen.. und nach 15 Jahren.. dann 15.. zum Beispiel..

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Juli 2019 um 17:00:32 Uhr:

Ich glaube nicht daß er es verstanden hat. Ob er heute oder in 10 Jahren diesen SF übertragen bekommt. Wenn er jetzt nur SF 10 übernehmen kann, ist es in 15 Jahren auch nicht mehr

Die Differenz an Jahren bleibt aber die selbe und nur die Differenz kannst Du übernehmen. In der verstreichenden Zeit wird deine eigene SF-Klasse doch auch anwachsen ....

Da der Vertrag nicht aktiv ist, ändert sich die Zeit wo man das Auto hätte fahren können nicht.

Themenstarteram 19. Juli 2019 um 21:17

Das war mir so nicht bewusst.

Also gehen sagen wir mal heute genau so viele Jahre flöten als in 6 Jahren?

Bin eigentlich davon ausgegangen dass der Anspruch dann angewachsen wäre

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Juli 2019 um 18:12:00 Uhr:

Da der Vertrag nicht aktiv ist, ändert sich die Zeit wo man das Auto hätte fahren können nicht.

Er kann ja nicht wachsen, weil du das Auto(Vertrag) seit 2018 nicht mehr fahren kannst.

Deshalb muss man z.B 2030 den Vertrag wieder auf den Opa machen. Dann wird das Rabattgrungjahr geändert und dann wechselt man zum 01.01 den VN z. B. auf dich und man kann 12 Jahre mehr übernehmen

 

Themenstarteram 20. Juli 2019 um 11:28

Aber falls der Opi dann plötzlich nicht mehr leben sollte wäre dieser "Trick" nicht mehr möglich?

Dann gibt es vielleicht einen Sohn oder Tochter, bzw deine Eltern,die mehr übernehmen können wie der Enkel. Vielleicht gibt es ja die Oma auch noch

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