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Sf Rückstufung 26 -> 11 umgehen?
Guten Abend,
nach einem Haftpflichtschaden möchte mich meine online Versicherung aus SF 26 auf SF 11 zurückstufen. Zwar steigt der Beitrag nicht immens, ich würde die schadenfreien Jahre jedoch trotzdem gerne "retten" bzw. behalten.
Ich habe schon die Ideen mit dem Versicherungswechsel und andere Tricks gelesen. Wie kann ich das am Besten anstellen?
Das Auto ist kaputt und ich habe ein neues gekauft, welches jetzt die Tage zugelassen wird. Ist es möglich, eine neue (teure) Versicherung mit Rabattretter oder Schutz abzuschließen und so nicht so stark rückgestuft zu werden?
Ich bitte um Aufklärung und um Rat um das bestmögliche Vorgehen.
Danke im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
Tach,
warum sollte Dich wohl ein Nachversicherer besser einstufen als Dein aktueller Versicherer? Schließlich hast Du den Unfall verursacht und danach wird man halt zurück gestuft.
Der aktuelle Versicherer teilt dem neuen Versicherer auf Anfrage die SF-Klasse nach dem Schaden mit und so wird der neue Versicherer einstufen.
Nach einem Versichererwechsel kannst Du einen Tarif mit Rabattretter (meistens aber SF 25) oder Rabattschutz abschließen, das hilft Dir aber nur für die Zukunft.
Und noch ein Tipp: "Tricks" gibts keine. Es gibt nur Versuche und die können auch schnell ins Auge gehen.
Salve,
remarque
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56 Antworten
rueckstufungstabellen koennen sehr unterschiedlich sein und deine "neue" versicherung stuft dich auch nicht zwingend auf sf11 ein.
vgl. http://de.wikipedia.org/.../Schadenfreiheitsrabatt?...
somit muss man einfach rechnen ob sich ein wechsel wirklich lohnt.
Das ist mir schon bekannt, aber es ist sehr aufwändig jetzt alle Rückstufungstabellen durchzugehen.
Wie ich gesehen habe, kann ich einen Rabattschutz nicht abschließen, da in den letzten 3 Jahren Schäden aufgetreten sind (jetzt vor kurzem).
Aber ich könnte einen neuen Onlinetarif mit Rabattretter abschließen. Würde ich in dem Fall nur auf SF22 gestuft werden oder sehe ich etwas falsch?
Die eigentliche Frage ist ja, ob der Rabattschutz greift und bei Meldung SF 26 + 1 Haftpflichtschaden mich auf SF 22 bringt oder ob dieser erst für das nächste Jahr gelten würde.
Gibt es noch eine bessere Vorgehensweise oder ist der Rabattretter und -4 Jahre das Beste und funktioniert das überhaupt wie gedacht?
Tach,
warum sollte Dich wohl ein Nachversicherer besser einstufen als Dein aktueller Versicherer? Schließlich hast Du den Unfall verursacht und danach wird man halt zurück gestuft.
Der aktuelle Versicherer teilt dem neuen Versicherer auf Anfrage die SF-Klasse nach dem Schaden mit und so wird der neue Versicherer einstufen.
Nach einem Versichererwechsel kannst Du einen Tarif mit Rabattretter (meistens aber SF 25) oder Rabattschutz abschließen, das hilft Dir aber nur für die Zukunft.
Und noch ein Tipp: "Tricks" gibts keine. Es gibt nur Versuche und die können auch schnell ins Auge gehen.
Salve,
remarque
Das ist völlig korrekt, wenn die alte Versicherung dich schon abgestuft hat, dann wird sie die neuen SFK der neuen Versicherung mitteilen, so dass du hier nichts gewonnen hast. Zudem gibt es bei den Rabattretter bestimmte Voraussetzungen die man haben muss, bei mir muss ich bei SF 25 sein.
Du kannst den Schaden von deiner Versicherung zurückkaufen, so dass du nicht in der SF-Klasse steigst. Andere Möglichkeiten sehe ich in deinem Fall nicht. Jede neue Versicherung bekommt, wie schon gesagt wurde, von deiner alten/aktuellen Versicherung die (neue) Einstufung gemeldet.
Die Aussagen der Mitglieder sind nur teilweise richtig. Jeder Versicherer hat seine eigenen Rückstufungstabellen. Beim Anbieter A kannst du bei einem Unfall von SF26 auf SF11 fallen und beim Anbieter B fällts du nach einem Unfall vielleicht auf SF16. Das ist sehr unterschiedlich.
Aber jetzt den Versicherer wechseln und einen Rabattschutz abschließen bringt für deinen bereits vergangen Unfall nix.
Beim Versichererwechseln fragt der neue Versicherer nicht nach der SF-Klasse sondern nach dem Rabattgrundjahr und den Vorschäden, somit kommt es dann auch zu den unterschiedlichen Stufungen.
Rabattgrundjahr heißt einfach wann man angefangen hat das Auto zu versichern in Ihrem Fall wahrscheinlich um 1986.
Ich verstehe gar nicht, warum Sie selbst auf der Suche nach einen geeigneten Anbieter gehen. Sie sehen ja was Sie jetzt davon haben. Ein fachkundiger Makler hätte Ihnen höchstwahrscheinlich ein Tarif rausgesucht, der ab SF25 einen kostenlosen Rabattretter beinhaltet somit hätten Sie maximal 3 Jahre verloren. Naja wer weniger zahlt, zahlt zweimal!
Ich würde wie gesagt versuchen einen Makler zu finden der Ihnen einen Tarif raussucht, bei dem Sie nicht so viele Jahre verlieren. Klar könnten die etwas teurer sein jedoch müssen Sie sich dann keine sorge machen was wohl bei einem Direktversicherer passiert sobald man zwei Schäden in einem Jahr hat - SF26 auf SF2, aber ganz locker.
Lohnt es sich für 50 € weniger im Jahr 24 Jahre wegzuschmeisen - ich denke nicht!
Also viel Erfolg!
Das ist vollkommen korrekt dass jede Versicherung seine Schadens freie Rabatte hat, die Schaden freie Jahre wird aber jede Versicherung als ist zustand übernehmen und nicht aus 11 wieder 26 machen.
Sieht man beispielsweise bei der Huk24, die hier ihre Rabatte komplett geändert haben.
Das könnte aber doch Theoretisch klappen, sofern der Unfall dieses Jahr passiert ist.
Der bisherige Versicherer teilt das SF-Jahr in 2012 und einen Schaden in 2012 mit. Wenn die neue Versicherung ab SF 25 einen Rabattretter hat, stuft diese im nächsten Jahr evtl nur auf SF 22 runter.
Wäre meiner Meinung eine Möglichkeit, wenn auch keine Feine.
Es gibt allerdings mittlerweile viele Versicherungen, die erst ab SF 35 einen Rabattretter haben und vorher nur den kostenpflichtigen Rabattschutz. Dieser gilt aber nur für Unfall, welche ab oder nach abschluss dieses Rabattretters passiert sind.
Ich habe die Situation nun rechtlich abgeklärt und nach Rücksprache mit der alten und der neuen Versicherung das neue Fahrzeug eben versichert.
Die alte Versicherung wird der neuen SF 26 + 1 Haftpflichtschaden aus 2012 mitteilen. Die neue wiederrum besitzt einen Rabattretter ab SF 25 und stuft mich daher am 1.1.2013 auf SF 22 zurück. Damit kann ich leben.
Einen Rabattschutz hätte man tatsächlich nicht nachträglich bzw. durch einen Wechsel (legal) kaufen können. Rabattschutz =/ Rabattretter!
Aber zum Glück gibt es den alten SF 25 Rabattretter noch bis zum 1.10. bzw. die Versicherungen sind bis dahin buchbar, daher im Glück im Unglück!
Also so wie ich es geschildert habe
Zitat:
Original geschrieben von franz0492
Die alte Versicherung wird der neuen SF 26 + 1 Haftpflichtschaden aus 2012 mitteilen. Die neue wiederrum besitzt einen Rabattretter ab SF 25 und stuft mich daher am 1.1.2013 auf SF 22 zurück. Damit kann ich leben.
Dann gib aber acht, daß die neue Versicherung das nicht als "Sondereinstufung" abheftet.
Das könnte dann bei einem erneuten Wechsel nach hinten losgehen.
Was soll eine Sondereinstufung sein? Sicher ist natürlich gar nichts.
Denn 3 Mitarbeiter = 4 Meinungen. Meine Erkenntnisse richten sich nach einem Verkehrsrechtsanwalt.
Okay bei der Axa z.b. wird der Rabattretter als Sondereinstufung gewertet. Weiß jemand wie es bei der Sparkassen Direktversicherung ist?
Quatsch Sondereinstufung, dass ist ein ganz normaler vertragsgemäßer Vorgang, nix mit Sondereinstufung.
Lediglich andere (alte) Rückstufungstabelle.
Ja, solche Versicherer gibts noch.
Der Fall hat sich jetzt nochmal verkompliziert. Aus mir aktuell unbekannten Gründen wurde bereits 2011 ein Haftpflichtschaden aufgenommen und die Sparkassenversicherung hat durch Rabattretter auf SF 23 für 2012 zurückgestuft.
D.h. ich besitze aktuell SF 23 (Sondereinstufung durch Rabattretter der Sparkassen Direktversicherung?) und 1 Haftpflichtschaden im Jahr 2012.
Ich bin also gezwungen zur Axa zu wechseln, da diese den Rabattretter schon ab SF20 bietet.
Es stimmt leider auch nicht, dass der Rabattretter immer eine Normaleinstufung ist. Hier die AGB von AXA:
Ab SF-Klasse 20 beinhaltet Ihr Vertrag für Pkw einen Rabatt-Retter.
I.5.1.1 Der Rabatt-Retter gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung und – falls vorhanden
– in der Vollkasko für Schäden, die während der Geltungsdauer eintreten und
gemeldet werden.
I.5.1.2 Wird in der Kfz-Haftpflicht und/oder Vollkaskoversicherung ein belastender
Schaden gemeldet, bleibt abweichend von I.3.3 die im Jahr der Schadenmeldung
erreichte SF-Klasse im folgenden Versicherungsjahr erhalten.
I.5.1.3 Für jeden weiteren belastenden Schaden, der im selben oder den drei folgenden
Versicherungsjahren gemeldet wird, erfolgt eine Rückstufung gemäß I.3.3. Führen
wir den Vertrag bei der Schadenmeldung dann in den SF-Klassen 25 oder 26, so
wird er bei der Rückstufung so behandelt, als ob er sich in der SF-Klasse 24 befunden
hätte.
I.5.1.4 Der Rabatt-Retter wird für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko
gesondert geführt.
I.5.1.5 Die Einstufung gilt nur während der Laufzeit des Vertrags. Bei einem Wechsel
zu einem anderen Versicherer wird der Vertrag so behandelt, als habe der Rabatt-
Retter nicht bestanden und eine Rückstufung entsprechend I.3.3 stattgefunden.
Wobei hierbei ja eher ein Rabattschutz beschrieben wird, da gar nicht gestuft wird.
Alles hoch kompliziert und kaum sichere Aussagen zu bekommen.
Die Frage scheint also jetzt zu sein, ob die Sparkassenversicherung eben jetzt SF 23 + 1 Haftpflicht meldet, sodass der Rabattretter der Axa greift, die mich gleichzeitig 2 Jahre an sich bindet oder gilt der Retter bei der Sparkasse ebenfalls als Sondereinstufung?
Wie soll ich hier weiterkommen? Ich kann 3x bei den Versicherungen anrufen, ich bekomme 3 Aussagen, dass es geht oder eben auch nicht.