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Sich an Geschwindigkeitsbegrenzung halten = Behinderung des Verkehrflusses?

Themenstarteram 12. April 2014 um 12:20

Hallo,

ich bin eigentlich ein sehr ordentlicher und sicherer Fahranfänger. Vor mir stehen noch 2 Jahre Probezeit. Und da ich mir beruflich und schulisch keine Fahrverbot leisten kann, halte ich mich immer an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Manchmal kommt es mir so vor als wäre ich manchmal die einzige Person die das tut.

Zu meiner Frage:

Egal ob auf BAB, Landstraße oder innerorts, wenn ich z.B. bei erlaubten 80 Km/h auf der linken Spur fahre und mir schon die BMW's im Nacken mit Blinker rechts und Lichthupe sitzen, muss ich diese vorbeilassen, wenn ich mich exakt an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte? Oder gilt das als Behinderung des Verkehrsflusses?

 

Ich bedanke mich im Voraus und Entschuldigung, falls diese Frage schon geklärt wurde, ich konnte sie jedoch nicht finden. :)

Beste Antwort im Thema
am 12. April 2014 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo

Gegen zu dichtes Auffahren hilft Bremspedal kurz antippen oder bei ganz hartnäckigen Vertretern das Tempo auf halbe zHg drosseln. Schließlich entsteht durch das dichte Auffahren eine Gefahr, welche man durch geringere Geschwindigkeiten vermindern kann!

Mit solchen Kaspereien trägt man wesentlich dazu bei, dass die Sache eskaliert. :rolleyes:

Einfach das Tempo beibehalten und bei nächster Gelegenheit vorbeilassen.

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236 Antworten
am 12. April 2014 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von ephox

 

... wenn ich z.B. bei erlaubten 80 Km/h auf der linken Spur fahre und mir schon die BMW's im Nacken mit Blinker rechts und Lichthupe sitzen, muss ich diese vorbeilassen, wenn ich mich exakt an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte? Oder gilt das als Behinderung des Verkehrsflusses?

An die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten ist korrek und keiner darf von Dir verlangen, schneller zu fahren, "damit der Verkehr besser fließt".

Wenn es die Fahrbahnbreite erlaubt, mußt Du natürlich "Raser" vorbei lassen, doch nur, wenn die Dich nicht, durch zu enges vorbei fahren müssen, gefährden würden.

Für die Lichthuper und zu dichte Auffahrer empfehle ich eine Dashcam nach hinten und dann das Beweismaterial an die Polizei senden, zusammen mit ner Strafanzeige wegen Nötigung. Anders wird man diese "Pest" vermutlich nicht ausrotten können.

am 12. April 2014 um 12:31

Zitat:

Original geschrieben von ephox

Zu meiner Frage:

Kommt drauf an. Wenn Rechts schon voll ist und die mit zHG Links überholst, kann dich der Hintermann mal kreuzweise. Soll er doch ins Lenkrad beißen. Schneller als erlaubt geht halt nicht. Wenn dann Rechts wieder frei wird und du ne Lücke hast die groß genug ist, fährst du kurz Rechts und lässt den Schwachmatiker vorbei. Im Normalfall wartet auf solche Kadetten schon ein schönes Holzkreuz an einem Baum seiner Wahl. So lösen sich viele Dinge von selber.

Wenn du allerdings Links fährst und Rechts ist alles frei, dann hast du dich an das Rechtsfahrgebot zu halten.

Allgemein kann dich deswegen aber niemand nötigen, schneller als erlaubt zu fahren. Also immer cool bleiben und warten bis der Drängler sein Kreuz gefunden hat.

Es gibt immer viele die gern etwas schneller unterwegs sind. Geh nach rechts und lass sie vorbei wenn Platz ist. Kein Elefantenrennen wie es LKW machmal machen. Eine Behinderung dieser Art ist nicht strafbar. Ich selbst fahre auch immer ein klein wenig schneller damit mir die LKW nicht den Kofferraum verbiegen. Aber immer in dem Bereich wo ich maximal eine Verwarnung kassieren würde.

Zitat:

Original geschrieben von ephox

Oder gilt das als Behinderung des Verkehrsflusses?

Das ist definitiv keine Behinderung des Verkehrsflusses. Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Wichtig ist, daß du dich dabei nicht provozieren läßt, egal wie wild der Hintermann da herumhampelt.

Themenstarteram 12. April 2014 um 12:41

Okay super, danke euch für eure antworten.

Noch eine Frage hätte ich:

Ich fahre auf der rechten Spur der BAB mit 120 Km/h und möchte auf die linke wechseln. Auf der linken kommt aber ein anderer Autofahrer mit 160 Km/h von hinten. Darf ich die Spur wechseln, auch wenn ich den Hintermann behindern würde und er abbremsen müsste? Und was wäre bei einem Auffahrunfall?

Bei viel Verkehr und einer 75 PS-Krücke ist sowas bei mir fast unvermeidlich. :D

am 12. April 2014 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von ephox

Hallo,

ich bin eigentlich ein sehr ordentlicher und sicherer Fahranfänger. Vor mir stehen noch 2 Jahre Probezeit. Und da ich mir beruflich und schulisch keine Fahrverbot leisten kann, halte ich mich immer an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Manchmal kommt es mir so vor als wäre ich manchmal die einzige Person die das tut.

Wegen 10 oder 20km/h zu schnell gibt's noch kein Fahrverbot. ;)

Das soll aber nicht heißen, dass ich Dich zum Überschreiten von Limits animieren will, fahr nicht schneller als Du es verantworten kannst und Du Dich sicher fühlst, unabhängig vom Limit.

Zitat:

Original geschrieben von ephox

Zu meiner Frage:

Egal ob auf BAB, Landstraße oder innerorts, wenn ich z.B. bei erlaubten 80 Km/h auf der linken Spur fahre und mir schon die BMW's im Nacken mit Blinker rechts und Lichthupe sitzen, muss ich diese vorbeilassen, wenn ich mich exakt an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte? Oder gilt das als Behinderung des Verkehrsflusses?

Wenn die Gelegenheit, die rechte Spur zu nutzen besteht, dann musst Du das natürlich und darfst nicht die linke Spur blockieren, auch dann nicht, wenn der BMW schneller als erlaubt fährt. Wenn Du Dich allerdings während eines regulären Überholvorgangs mit angemessener Geschwindigkeitsdifferenz zur rechten Spur (bei Limit schwierig, ich weiß) dort befindest, dann hat sich der BMW-Fahrer zu gedulden und zu warten, bis Du Deinen Überholvorgang beendet hast.

Dies gilt allerdings nicht innerorts, dort herrscht freie Fahrstreifenwahl.

 

am 12. April 2014 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von ephox

Hallo,

ich bin eigentlich ein sehr ordentlicher und sicherer Fahranfänger. Vor mir stehen noch 2 Jahre Probezeit. Und da ich mir beruflich und schulisch keine Fahrverbot leisten kann, halte ich mich immer an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Manchmal kommt es mir so vor als wäre ich manchmal die einzige Person die das tut.

Zu meiner Frage:

Egal ob auf BAB, Landstraße oder innerorts, wenn ich z.B. bei erlaubten 80 Km/h auf der linken Spur fahre und mir schon die BMW's im Nacken mit Blinker rechts und Lichthupe sitzen, muss ich diese vorbeilassen, wenn ich mich exakt an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte? Oder gilt das als Behinderung des Verkehrsflusses?

 

Ich bedanke mich im Voraus und Entschuldigung, falls diese Frage schon geklärt wurde, ich konnte sie jedoch nicht finden. :)

Das erste Problem ist das Tacho 80 wegen dem Tacho vorlauf vieleicht grad mal "echte" 75 Km/h sind.Die BMW`s mußt du vorbeilassen wenn rechts eine außreichend große Lücke frei ist (Rechtsfahrgebot).Desweiteren solltest du mit einer außreichenden Vdiff. überholen.Wenn man das alles beherzigt und die vorgegebene Geschwindigkeit nicht gerade strich nach Tacho fährt (bis 20+ passiert da auch in der Probezeit bis auf ein Verwarngeld wenig) hat man meiner Erfahrung nach relativ wenig Probleme mit Dränglern.Das kann natürlich jeder halten wie er will,aber Drängler wird es immer irgentwo geben und die einfachste Lösung ist es Ihnen aus dem Weg zu gehen...

Man kann sich natürlich auch jedesmal tierisch darüber aufregen und irgentwann mit 40 an einem Herinfarkt sterben ;)

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Für die Lichthuper und zu dichte Auffahrer empfehle ich eine Dashcam nach hinten und dann das Beweismaterial an die Polizei senden, zusammen mit ner Strafanzeige wegen Nötigung. Anders wird man diese "Pest" vermutlich nicht ausrotten können.

Und wie oft hast du schon leute deswegen Angezeigt? Wie oft wurde der "Täter" verurteilt?

 

@TE: Solang die rechte Spur voll ist kannst du natürlich nicht nach rechts und somit kann dir der Verkehr hinter dir egal sein. Wenn aber die rechte Spur frei ist solltest du dich an das Rechtsfahrgebot halten.

 

Ansonsten lass dich von Dränglern und Rasern nicht verunsichern solang du dir sicher sein kannst selbst keinen Fehler zu machen/gemacht zu haben.

 

Ich halte es so, auf der Berliner Stadtautobahn z.b. sind größtenteils 60 erlaubt dort fahre ich 70-75 und fließe damit im Verkehr mit. Wer schneller will muss sich anstellen und warten bis ich platz habe zum rechts fahren. Auf AB mit Geschwindigkeitsbegrenzung fahre ich auch meist 10-15 mehr als erlaubt. Gibt ein Verwarngeld kein Fahrverbot also keine Angst.

Und wenn die AB Unlimitiert ist ist das Gaspedal auf dem Boden, fals es der Verkehr zulässt :)

 

Soll jetzt nicht heißen das du schneller fahren sollst war nur ein beispiel meiner seits.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von ephox

Darf ich die Spur wechseln, auch wenn ich den Hintermann behindern würde und er abbremsen müsste?

Du darfst den anderen nicht gefährden beim Ausscheren.

 

Zitat:

Und was wäre bei einem Auffahrunfall?

Das kommt darauf an, wenn der Unfall für den anderen unvermeidbar ist durch Deinen Fahrstreifenwechsel ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs, kannst Du die volle Haftung zugesprochen bekommen.

am 12. April 2014 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von ephox

Okay super, danke euch für eure antworten.

Noch eine Frage hätte ich:

Ich fahre auf der rechten Spur der BAB mit 120 Km/h und möchte auf die linke wechseln. Auf der linken kommt aber ein anderer Autofahrer mit 160 Km/h von hinten. Darf ich die Spur wechseln, auch wenn ich den Hintermann behindern würde und er abbremsen müsste? Und was wäre bei einem Auffahrunfall?

Bei viel Verkehr und einer 75 PS-Krücke ist sowas bei mir fast unvermeidlich. :D

Kommt darauf an, wie stark der Schnellere bremsen muss. Leichte Bremsungen sind zuzumuten, zu starken Bremsungen zwingen oder gar gefährden darfst Du ihn nicht.

Das einzuschätzen, kommt mit zunehmender Erfahrung von selbst, keine Sorge. Am Anfang lieber ein wenig vorsichtiger und im Zweifel auf das Überholen verzichten, dann klappt das schon. :)

am 12. April 2014 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von ephox

Darf ich die Spur wechseln, auch wenn ich den Hintermann behindern würde und er abbremsen müsste?

Nein darfst Du nicht

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Und was wäre bei einem Auffahrunfall?

Das kommt darauf an, wenn der Unfall für den anderen unvermeidbar ist durch Deinen Fahrstreifenwechsel ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs, kannst Du die volle Haftung zugesprochen bekommen.

Mal davon abgesehen würde Ich das schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb nicht machen.

Zitat:

Kommt darauf an, wie stark der Schnellere bremsen muss. Leichte Bremsungen sind zuzumuten, zu starken Bremsungen zwingen oder gar gefährden darfst Du ihn nicht.

Laut Rechtsprechung sind mittlere Bremsungen zumutbar und dabei zählt nicht wenn der von Hinten kommende erst auf den letzten Drücker anfängt zu bremsen sondern der Zeitpunkt an dem klar war das Jemand auf seine Spur wechselt.

Und ansonsten gilt das Ich für mich bestimme wie schnell Ich im Rahmen des Zulässigen fahre und nicht mein Hintermann(frau oder was auch immer)

Gegen zu dichtes Auffahren hilft Bremspedal kurz antippen oder bei ganz hartnäckigen Vertretern das Tempo auf halbe zHg drosseln. Schließlich entsteht durch das dichte Auffahren eine Gefahr, welche man durch geringere Geschwindigkeiten vermindern kann!

Themenstarteram 12. April 2014 um 13:08

Zitat:

Du darfst den anderen nicht gefährden beim Ausscheren.

Gut, großen Abstand halte ich bei solchen Aktionen immer, aber mein Auto braucht halt nunmal etwas länger beim Beschleunigen. Also müssen die von hinten kommenden so gut wie immer vom Gas runter oder leicht bremsen. Gilt das also schon als Behinderung und könnte es ein Bußgeld geben?

Sorry für solche dummen Fragen, aber ich möchte alles richtig machen :)

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