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Sicher falsch aber ich hab eine Frage!!!! Fahrverbot ohne Führerschein.

Themenstarteram 13. April 2010 um 12:39

Sicher das falsche Unterthema aber ich kenne mich hier noch nicht so gut aus.

Also:

Ich habe 2001 in Folge eines Autodiebstahls zugegeben betrunken gefahren zu sein. Ich erhielt ein Fahrverbot von 2 Jahren wobei ich noch nie einen Führerschein besessen habe. Ein Promillewert konnte nicht ermittelt werden da ich erst später für den Diebstahl verantwortlich gemacht wurde.

Frage:

Kann ich jetzt einfach den Schein machen oder habe ich Eintragungen die mir das versauen. Habe mal gehört es wird alles 2 Jahre nach Ende des Fahrverbots gelöscht. Die Feinheit ist natürlich auch das ich noch nie einen Lappen hatte.

So dann mal danke für die hoffentlich informativen Antworten.

Sick...

Beste Antwort im Thema

ich kann es fast glauben in DIESEM bereich des forums mal sowas zu schreiben.... :)

KEINER hat die moralkeule rausgeholt und das trotz der, zugegeben, deftigen vorgeschichte.

kompliment auch an den TE. nicht jeder ist so offen!

 

allzeit gute fahrt!

und lass dir den dienstwagen bloß nicht von irgendnem betrunkenen jugendlichen klauen :D

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Du hast lediglich eine Sperre bekommen.

Nach Ablauf der 2 Jahre kannst du deinen Führerschein machen.

Soweit ich weiß bleiben solche Sachen 10 Jahre beim KBA gespeichert. Näheres kann die Führerscheinstelle beantworten.

Ja, 5-10 Jahre je nach Tat.

Er kann dennoch den Schein machen wenn die 2 Jahre um sind.

@TE frag am besten beim Amt und oder deiner Fahrschule nach.

am 13. April 2010 um 12:58

es wird auch darauf ankommen, wie hoch dein promillewert war. überschreitest einen bestimmten wert, wartet zur antragstellung ggf. die mpu-auflage auf dich. ggf. mit doppelter fragestellung (psychotropika + straftaten).

zuerst vzr-auszug aus flensburg beantragen - da sieht man ja schon viel - und erst dann ggf. zur FEB.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

es wird auch darauf ankommen, wie hoch dein promillewert war. überschreitest einen bestimmten wert, wartet zur antragstellung ggf. die mpu-auflage auf dich. ggf. mit doppelter fragestellung (psychotropika + straftaten).

zuerst vzr-auszug aus flensburg beantragen - da sieht man ja schon viel - und erst dann ggf. zur FEB.

Es gab doch keinen Promillewert !!!

Nicht immer die Leute verwirren.

Altes Lebensmotte - einfach machen !

In diesem Fall den Führerschein -und nicht wieder so´n Schei... ;)

am 13. April 2010 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von Rasher

Es gab doch keinen Promillewert !!!

Nicht immer die Leute verwirren.

bleiben die vom promillewert unabhängigen und vor weniger als 15 jahren (5 jahre vorlaufzeit + 10 jahre tilgungsfrist) begangenen straftaten trunkenheit, "autodiebstahl" und fofe. einfach machen kann gut gehen, muss es aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

Zitat:

Original geschrieben von Rasher

Es gab doch keinen Promillewert !!!

Nicht immer die Leute verwirren.

bleiben die vom promillewert unabhängigen und vor weniger als 15 jahren (5 jahre vorlaufzeit + 10 jahre tilgungsfrist) begangenen straftaten trunkenheit, "autodiebstahl" und fofe. einfach machen kann gut gehen, muss es aber nicht.

Was soll daran bitte nicht gutgehen ?

Nach einreichen der Unterlagen an das Amt wird der Antrag abgeleht, oder es wird zugestimmt.

Wenn der Antrag durch ist, dann darf er.

Ob der hinterher wegen irgendwelchen Delikten wieder entzogen wird, hat der TE selbst in der Hand !

Also einfach sauber bleiben.

am 13. April 2010 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

bleiben die vom promillewert unabhängigen und vor weniger als 15 jahren (5 jahre vorlaufzeit + 10 jahre tilgungsfrist) begangenen straftaten trunkenheit, "autodiebstahl" und fofe. einfach machen kann gut gehen, muss es aber nicht.

Was soll daran bitte nicht gutgehen ?

Nach einreichen der Unterlagen an das Amt wird der Antrag abgeleht, oder es wird zugestimmt.

Wenn der Antrag durch ist, dann darf er.

und wenn nicht, steht eine mpu-auflage im raum, die es bis dahin nicht gab und welche es (zum jetzigen zeitpunkt noch) in einigen besonders konservativen bundesländern erschwert, andere gängige wege für sich zu finden.

davon, dass man die zähler der tilgungsreife der delikte u.U. wieder zurück auf "null" setzt mal ganz ab.

Themenstarteram 13. April 2010 um 16:16

Moin,

so erstmal danke an alle. Ich hab grad ne Anfrage an VZR gemacht und die warte ich jetzt einfach mal ab.

Zum Thema "sauber bleiben" - ich bin seit 10 Jahren sauber, war eben eine Ultra-Jugenddummheit und ich

hab meinen Weg schon gemacht. Ich hab einfach die letzten Jahre gut auf den Schein verzichten können

weil ich in einem Ballungsraum wohne und ein Jobticket habe, also kostenfrei zur Arbeit komme und auch

nur 2 Minuten Fußweg zur S-Bahn.

Das "blöde" ist nur, daß man mir nun einen Dienstwagen angeboten hat und nun juckt es mich doch in

den Fingern. Daher auch meine Anfrage.

Gut ich warte mal ab was die VZR-Auskunft sagt....und wenn die "clean" ist dann kann ich ihn einfach

machen?

cheers

am 13. April 2010 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von sickboy1979

 

Gut ich warte mal ab was die VZR-Auskunft sagt....und wenn die "clean" ist dann kann ich ihn einfach

machen?

kann man so pauschal nicht sagen, weil die akte bei der FEB umfassender sein könnte. aber wart's erstmal ab und handhabe den auszug wie eine orientierungshilfe.

man kann natürlich auch gleich einen antrag stellen und ihn zurückziehen, wenn ihm nicht stattgegeben wird. ist m.b.m.n. nur der weniger elegante weg, der im vorstellbaren einzelfall eine spätere entscheidung innerhalb der menschlichen streuwerte zum negativen beeinflussen kann.

auf die zwei wochen, wie der auszug jetzt zu dir unterwegs ist, kommt's nun - stelle ich mal so in den raum - auch nicht mehr an. du bist so der behörde, da sie ja noch nichtmal ahnt, dass du was in richtung fahrerlaubnis planst einen schritt vorraus. bei dem absurd, den die herrschaften die letzte zeit teilweise veranstalten, kann das nicht falsch sein.

Themenstarteram 13. April 2010 um 16:47

Was wäre denn im Falle eines Eintrages und der damit sicher verbundenen MPU eine günstige Alternative?

Habe jetzt online einiges über Polenführerscheine usw. gelesen? Wäre das dann ratsam? Also sollten Ein-

träge vorhanden sein, einfach in Polen machen und dann umschreiben lassen?

thx für eure Mühe...

am 13. April 2010 um 17:01

mittlerweile bekommen wir polnische führerscheine auch umgeschrieben. auch die nach dem 19.01.09 erteilten. warte es trotzdem ab - vllt. stellt sich herraus, dass dieser aufwand nicht nötig ist. manchmal ist auch ein wohnortswechsel innerhalb der brd gängig. wenn alles nichts hilft, weisst du ja bereits schon jetzt bis auf den km genau was und wie und wo es lang geht.

Themenstarteram 13. April 2010 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

mittlerweile bekommen wir polnische führerscheine auch umgeschrieben. auch die nach dem 19.01.09 erteilten. warte es trotzdem ab - vllt. stellt sich herraus, dass dieser aufwand nicht nötig ist. manchmal ist auch ein wohnortswechsel innerhalb der brd gängig. wenn alles nichts hilft, weisst du ja bereits schon jetzt bis auf den km genau was und wie.

das macht doch mut. ja bin sowieso aus bayern nach hessen umgezogen.

Zitat:

Original geschrieben von sickboy1979

Was wäre denn im Falle eines Eintrages und der damit sicher verbundenen MPU eine günstige Alternative?

Habe jetzt online einiges über Polenführerscheine usw. gelesen? Wäre das dann ratsam? Also sollten Ein-

träge vorhanden sein, einfach in Polen machen und dann umschreiben lassen?

thx für eure Mühe...

Wenn hier eine MPU als Vorgabe gilt, dann muss du die auch hier vorweisen.

Allerdings dürfte eine MPU nur vonnöten sein, wenn du deine Sperrzeit verkürzen möchtest.

Ansonsten schau einfach nochmal in deinen Bescheid über die Sperre.

Wann ist die denn abgelaufen ?

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