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Signum gekauft, nur Ärger, jetzt Unfall festgestellt
Hallo,
habe vor gut 2 Monaten bei einem Händler einen Signum gekauft.
Schon am Anfang ging der Tageskilometerzähler nicht, bzw. der Knopf reagiert nicht.
Er lässt sich also nicht NULLEN und man kann auch nicht sehen wann die nächste Wartung ist.
Okay kleinigkeit, aber ärgerlich.
Jetzt ist vor 2 Wochen der Klimakompressor kaputt gegangen und ich finde an der Vorderachse stimmt etwas nicht.
Hatte schonmal einen Signum (damals ein Sport) mit dem ich problemlos in die Tiefgarage kam, jetzt mit dem Cosmo setz ich auf.
Er federt vorne auch sogut wie garnicht wenn man drückt.
Hatten ihn dann mal auf der Bühne und gesehen das er links einen neuen Stabi bekommen hat, und auf beiden Seiten Abschürfungen am Innenradkasten zu sehen sind.
Die scheinen von der Feder zu sein, links extrem, rechts weniger.
Entweder mal Feder gebrochen und zu spät gemerkt, oder doch mal Unfall gehabt.
Hinten ist aktuell auch die linke Feder gebrochen..
Mit diesen Erkenntnissen ging ich zu meinem Lackierer, mit der Bitte mal zu schauen ob evtl. mal ein Unfall war.
Und siehe da, der ganze Wagen ist lackiert worden (bis auf die Dachleisten und Schweller, Tür innen usw.
Sonst die ganze Aussenhaut.
Die Haube nochmal extrem, aufm Dach sind Wolken und der HAMMER, die rechte Tür hinten hat soviel Spachtel, das sogar die Sicke unten verschwindet!
Das ganze Auto hat einen Wert von 250-350, an der Tür über 1000!
Ich würde den Wagen jetzt am liebsten wieder zurückgeben, habe damit allerdings ein Problem.
Denn der Kaufvertrag ist etwas gegen mich.
Ich zitiere: "Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und unter EInbezug der Vorbesitzerangaben sowie des Kaufvertrages.
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Lackierungen/Instandsetzungen. Käufer handelt als Selbstständiger, Privatkundenpreis......" (1000€ mehr als mein gezahlter Preis)
Die Lackierung/Instandsetzung bezog sich meines Wissens nach auf die Stoßstange hinten, das hatte ich noch vom Händler aussbessern lassen.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung!
Grüße J.
Beste Antwort im Thema
Habe den letzten Post nochmal editiert. Hier noch ne wichtige Info:
Handelt es sich um einen Unfallwagen, muß das im Kaufvertrag erwähnt werden, sonst wird dieser ungültig.
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26 Antworten
Wenn Du als Privatmann gekauft hast, sind diese Klauseln hinfällig! Der Händler MUSS ein Jahr Gewährleistung geben. Wende Dich mal an die Innung.
Ich habe halt den Preis als Selbstständiger gezahlt, bin aber normaler Angestellter.
Ich denke er könnte dann die 1000€ einfordern oder!?
Zitat:
Original geschrieben von peer1969
Wenn Du als Privatmann gekauft hast, sind diese Klauseln hinfällig! Der Händler MUSS ein Jahr Gewährleistung geben. Wende Dich mal an die Innung.
Diese Klauseln sind leider NICHT hinfällig!
Denn laut neuer Ausgabe des BGB's sind dort von der Gesetzeslage abweichende Vertragsvereinbarungen rechtens! (solange sie nicht gegen das Grundgesetz verstoßen!
Traurig aber wahr!
Allerdings kannst du bei deinem Händler trotzdem mal anklopfen, und fragen was da los ist!
Wenn du ihm den Unfall nachweisen kannst (Gutachten) steht dir wenigsten ne Entschädigung zu!
Denn du kannst selbst nicht nachprüfen ob das Fahrzeug zb neu lackiert wurde und musst deshalb an die Aussagen vertrauen, oder gleich zu nem sachkundigen.
Wenn wirklich kein Unfall von ihm angezeigt wurde, oder er gar auf dein Nachfragen den Unfall verleugnet hat, sieht es gut aus!
Steht denn wenigstens im Kaufvertrag was von "Kein Unfall"??
Ich würde wenn zusehen, dass du den Kauf wandeln kannst/könntest und mir einen anderen holen...
Ich sag mal wenn ein kotflügel neu lackiert wurde, ist das nicht so ein Ding und der Händler kann es vielleicht nicht wissen, aber das ganze Auto, was soll das für ein Händler sein, der sowas als "unfallfrei" verkauft?
Jeder halbwegs intelligente Händler checkt das Auto vor Verkauf mal grob durch, sowas muss auffallen.
Ich würde eher sagen da wollte jemand im großen Stil lügen und betrügen...
Hallo,
also mehr als ich geschrieben habe steht leider nicht drin.
Der Hammer ist ja echt die Tür.
Ich weiß halt nicht was ich wenn ich Morgen bei dem auf der Matte steh sagen soll.
Wie gesagt, am liebsten will ich den einfach nur zurückgeben, abzüglich meiner gefahrenen KM und gut ist.
Ist zwar echt ein wunderschönes Auto aber auf einen Unfallwagen habe ich keinen Bock, und auf den Klimakompressor sowieso nicht....
Steht da nun Unfallfrei drin oder nicht?
Falls ja, hat das nichts mit einer Gewährleistung zu tun, sondern ist eine arglistige Täuschung, nach deren Anfechtung der Vertrag nichtig wird + Schadensersatz.
Daß der Gewährleistungsausschluß neuerdings gegenüber Privaten durchgesetzt werden kann, will ich mal aus dem BGB zitiert haben.
Und außerdem: Der Gewährleistungsausschluß gilt nur dann nicht, wenn kein arglisitiger Mangel verschwiegen wurde.
Verkauft ein Unternehmer (siehe § 14 BGB) an einen Verbraucher (siehe § 13 BGB) eine bewegliche Sache, so ist eine Beschränkung der Mängelhaftung gemäß § 475 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
"§ 475 Abweichende Vereinbarungen
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt."
Bei Unternehmen an Privat gibt es KEINEN Gewährleistungsausschluß.
Unfallfrei steht nicht explizit drin, wurde mir damals nur mündlich bestätigt.
Habe den letzten Post nochmal editiert. Hier noch ne wichtige Info:
Handelt es sich um einen Unfallwagen, muß das im Kaufvertrag erwähnt werden, sonst wird dieser ungültig.
Danke für die Infos,
soll ich dann am besten gleich per Brief die Sache regeln oder erst mal den persönlichen Kontakt vorziehen?
Also dann nichts wie ab zum Händler!!!
Also ICH für meinen Teil würde mir vorher eine kleine Rechsberatung antun, dann bist duauf der Sicheren Seite, wie du auftreten solltest, und was möglich ist.
Vorallem wenn man gleich auf den Verkäufer zugehen kann und sagen kann "laut Paragraph soundso darf das nicht sein", dann kriegt er auch eher "Angst" weil man sich da dann auskennt.
Das mit den lackierten Auto ist so eine Sache. Es muss nicht zwangsläufig ein Unfaller sein.
Ich hatte unseren Zarten letztes JAhr im Sommer gekauft. Vom Händler, 1. Hand.
Am Abholtag, rief mich der Verkäufer an. (Freier Händler)
Es würde ihm schrecklich leid tun, aber das GANZE Auto wurde schonmal lackiert. Das wusste er aber nicht im Vorfeld, sondern kam durch das Dekra Gutachten raus, was er bei Gebrauchten erstellen lässt.
Nun gut, ich habe ihm dafür noch ein paar Winterreifen auf Felge aus dem Kreuz geleiert und habe das Auto trotzdem gekauft WEIL:
- Ich den ersten Besitzer angerufen habe (Briefkopie lag mir vor) welcher nicht schlecht staunte als ich Ihm das erzählt habe. Bei ihm wurde nix lackiert. Das würde er mir auch schriftlich geben.
- Ich bei dem FOH angerufen habe, welcher das Auto immer gewartet hat, auch die konnten mir nicht sagen warum das so ist
- Und zu guter letzt habe ich mich noch mit Opel in Verbindung gesetzt und jetzt kommt der Hammer!!!
Zum einen werden die Fahrzeuge dicker lackiert, weil Opel in der Vergangeheit probleme mit Rostgarantie hat.
Zum anderen bekommen einige eine NAchlackierung, wenn Sie Lackmängel in der Qualitätsicherung aufweisen.
Somit wäre es ganz normal, das bei solchen Begutachtungen festgestellt wird, das ein Fahrzeug nachlackiert wird.
Also mit dem Vorwurf des Unfallschadens wäre ich nen bischen Vorsichtig, und würde sowas vorher erst genaustens Prüfen lassen. Evtl. mit FG Nummer bei der Versicherung anrufen, Gutachter, etc.
Das mag die Komplettlackierung evtl. erklären, aber nicht das die Tür 3x so dick ist wie der Rest.
Wenn er einen Kaufvertrag unterschrieben hat in dem er als Selbstständiger, also Gewerbetreibender gilt und das mit seinem Einverständins geschehen ist, da er 1000€ sparen wollte, ist er der Händler raus, denn bei gewerblichen Käufen kann der Händler die Gewährleistung ausschließen. Wenn man dann meint man gibt sich als Gewerbetreibender im Kaufvertrag aus und unterschreibt diesen, dann ist man kein privater Käufer mehr.
Wenn natürlich wirklich ein Unfallschaden vorliegt und dies nicht angegeben wurde, dann sieht es anders aus. Aber das erstmal nachweisen.