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Signum Unfall Airbag
Hallo Leute
Hab da mal ne frage und zwar hatte meine frau einen kleinen auffahrunfall mit ca 20-30 kmh
Sie hat den Wagen genau mittig vorne getroffen schaden ist vorne gar nicht so schlimm nur stoßstange haube und kühler sonnst alles Okay allerdings flogen die Airbags (warum auch immer) bei diesem kleinen rempler raus !!!
Ich muss jetzt auf den gutachter warten will aber vorher schonmal wissen ob man das überhaupt rep kann oder ob ich mich von meinem Baby trennen muss !!!!!! Fahrzeug ist Vollkasko versichert
Bitte um schnelle Antwort
Beste Antwort im Thema
JMG, Vorsicht mit solchen Behauptungen. Die 130% Regel gilt nur im Haftpflichtschadenfall. Hier geht es um Vollkasko. Da ist i.d.R. bei 100% Schluss. Also lieber vorher die individuellen Versicherungsbedingungen lesen, als sich eine teure Rechtsauskunft durch den Amtsrichter einholen.
Die Frage ist jetzt, ob du eine Werkstatt findest, die das Fahrzeug für unter 11.800 Euro (WBW-Restwert) so instandsetzen kann, dass du damit leben kannst. Das ist durchaus drin. Einige Karosserie-Werkstätten können schon auch noch gut und billig.
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17 Antworten
Man kann (fast) alles reparieren. In Deinem Fall ist halt ein neues Lenkrad, und ein komplettes Armaturenbrett nötig. Weiterhin muß das Airbagsteuergerät ausgetauscht werden. Wenn die Kopfairbags auch ausgelöst haben, muß da natürlich auch noch repariert werden. Eventuell ist sogar ein neuer Himmel nötig. Alles in Allem sind wahrscheinlich allein im Innenraum Reparaturen nötig, die bald die Hälfte des Restwerts ausmachen.
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von vullgass
Hallo Leute
Hab da mal ne frage und zwar hatte meine frau einen kleinen auffahrunfall mit ca 20-30 kmh
Sie hat den Wagen genau mittig vorne getroffen schaden ist vorne gar nicht so schlimm nur stoßstange haube und kühler sonnst alles Okay
[...]
Bei 30 km/h dürfte mehr dran sein, als Du auf den ersten Blick siehst. (Mal nur so ein Erfahrungswert vom Heck eines Astra G, Aufprallgeschwindigkeit ungefährt 20 - 30 km/h, 2 x erprobt : 4.500 € Schaden. Kann man zwar nicht direkt vergleichen - aber mal so als Hinweis). Ich fürchte, das bleibt nicht bei "nur Stoßstange, Haube und Kühler" - was im Übrigen schon teuer genug wäre.
Zitat:
[...]
allerdings flogen die Airbags (warum auch immer) bei diesem kleinen rempler raus !!!
[...]
Dafür sind die da... Vielleicht täuscht Du Dich mit der tatsächlichen Aufpralleschwindigkeit?
Zitat:
[...]
will aber vorher schonmal wissen ob man das überhaupt rep kann oder ob ich mich von meinem Baby trennen muss !!!!!! Fahrzeug ist Vollkasko versichert
Bitte um schnelle Antwort
Reparabel ja. Aber schon nach dem Auslösen der Frontairbags kannst Du mit Kosten von schätzungsweise mehr als 2.000 € rechnen.
Normalerweise müssen beim Auslösen der Airbags auch noch die Gurtstraffer getauscht werden, da diese mit ausgelöst werden (sieht man am roten bzw. orangen "Teil", welches sichtbar wird.
War Deine Frau denn angeschnallt?!
Das Auto erkennt schließlich, ob die Sitze belegt sind und löst, wenn der Sitz belegt und die Gurte nicht geschlossen die Airbags extra aus, auch wenn es eigentlich nicht nötig wäre.
Vielleicht lagen auch Berge von Büchern etc. auf dem Sitz, so dass die Erkennung ausgelöst hat?! (Beim Astra TT reichen 3 Flaschen Wasser um den Sensor glauben zu lassen, da sitzt jemand)
Eine Freundin (Golf-Fahrerin) hatte auch einen "kleinen" Unfall, Stoßstange, Haupe, Kotflügel kaputt, Airbags ausgelöst... Sah eigentlich auch nicht so schlimm aus, Schaden waren trotzdem über 15.000€.
Gruß
milliway42
Meiner Meinung nach überstehen Autos bis ca. 10km/h einen Aufprall relativ unbeschädigt. Dafür sorgen Pralldämpfer oder andere Systeme, alles drüber hinaus wird aber schon kritisch. Kann sein das die vorderen Längsträger oder Motorträger ausgetauscht werden müssen, diese sollten geschraubt sein. Evtl. kann auch schon ein neuer Kühler fällig sein oder andere vorne im Motorraum liegende Komponenten. Bei 30km/h Aufprallgeschwindigkeit wunderts mich, das da noch die Lampen ganz sind. Wenn du dir überlegst, das beim NCAP die Autos mit 64km/h gecrasht werden und wie die hinterher aussehen. Evtl wars doch wesentlich weniger. Aber der Gutachter der Versicherung wird dir schon sagen können, ob hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dann bekommst du eben noch den Zeitwert vom Fahrzeug und musst dich nach einem neuen umsehen. Reparieren sollte aber grundsätzlich möglich sein. Ist halt nur die Frage ob sichs lohnt.
Tue Dir aber selbst einen Gefallen, und lass Dir nicht ein Gutachter von der Versicherung andrehen. Geh zum FOH und er soll einen bestellen. Obwohl es eigentlich nicht sein darf, wird die Kostenrechnung beim selbst bestellten Gutachter für Dich positiver ausfallen als beim Gutachter von der Versicherung.
Und wenn es nur 10€ Unterschied sind, diese 10€ können aber über einen wirtschaftlichen Totalschaden entscheiden.
Die Reparatur + 30% darf nicht teurer sein als der Wert deines Wagens vor Unfall.
Zitat:
Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann (vgl. BGH VI ZR 70/04 vom 15. Februar 2005).
Hallo
Sooohhh
Das ging doch alles schneller als erwartet !!!! Mein FOH hat heute einen freien gutachter kommen lassen
der restwert des autos liegt bei 2700 euro der reperaturwert bei 15900 € und der zeitwert des fahrzeugs bei 14500 € Daher wirtschaftlicher Totalschaden Und Ihr hattet recht es ist doch mehr kaputt als auf den ersten blick zu sehen !!! Na ja mal schaun wie das alles wird hauptsache ist, dass meine Frau und mein 2jähriger sohn nichts abbekommen haben !!!!
Ps: Die gurtstraffer sind nicht raus obwohl meine frau angeschnallt war
MFG Vullgass
Es darf bis 30% über Widerbeschaffungswert instandgesetzt werden. Wenn Du also den Wagen weiterfahren willst, muss die Versicherung die Instandsetzung zahlen - das kann man ihr notfalls mit einem Rechtsbeistand klarmachen.
JMG, Vorsicht mit solchen Behauptungen. Die 130% Regel gilt nur im Haftpflichtschadenfall. Hier geht es um Vollkasko. Da ist i.d.R. bei 100% Schluss. Also lieber vorher die individuellen Versicherungsbedingungen lesen, als sich eine teure Rechtsauskunft durch den Amtsrichter einholen.
Die Frage ist jetzt, ob du eine Werkstatt findest, die das Fahrzeug für unter 11.800 Euro (WBW-Restwert) so instandsetzen kann, dass du damit leben kannst. Das ist durchaus drin. Einige Karosserie-Werkstätten können schon auch noch gut und billig.
Zitat:
Original geschrieben von PD03
JMG, Vorsicht mit solchen Behauptungen. Die 130% Regel gilt nur im Haftpflichtschadenfall. Hier geht es um Vollkasko. Da ist i.d.R. bei 100% Schluss. Also lieber vorher die individuellen Versicherungsbedingungen lesen, als sich eine teure Rechtsauskunft durch den Amtsrichter einholen.
Du hast natürlich völlig recht. Es handelt sich ja nicht um einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch aus §249ff BGB sondern um einen vertraglichen Anspruch. Hatte meine Versicherungsbedingungen zu Grunde gelegt (aus dem Jahr 2004), wo die 130% Regel auch bei Kaskoschäden hinterlegt ist. Hier gilt (so andere Versicherer, oder neuere AGBs das tatsächlich anders sehen): unbedingt nachlesen!
Erstmal natürlich ist wichtig, dass deiner Familie nichts passiert ist.
Zweitens würde ich raten, den Wagen nicht instandsetzen zu lassen, schon gar nicht, wenn dieser nicht individuell verändert ist.
Es stellt sich immer die Frage, ob ein repariertes Auto einen weiteren Chrash nochmals zu "gut" übersteht wie ein unfallfreies.
Sollte eigentlich so sein, aber naja...
Von der sonstigen Reperaturqulität (Cockpitgeräusche, Farbabweichungen, ..) und der Wertminderung durch Vorschaden gar nicht zu sprechen.
Da macht es doch keinen Sinn, jetzt eine billige Reperatur für 11.800 EUR durchführen zu lassen.
Bei den Zahlen würde ich jedenfalls auf jeden Fall etwas neues suchen!
...zumal man den Vectra/Signum ja z.Z. regelrecht nachgeschmissen bekommt
Da lieber paar Scheine drauflegen und einen neuen nehmen
MfG
W!ldsau
Und den alten als Unfallwagen verkaufen..
Und wie kann ich den Wagen am besten und vorallem schnell verkaufen ???