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Simson S51 - Motor geht immer aus

Simson S 51
Themenstarteram 19. März 2011 um 11:04

Hallo Community,

ich habe ein riesen Problem mit meiner Simson S51 Bj 1987 mit nur 3650km (zustand praktisch neu):

Ich muss etwa 3 Kilometer fahren, danach hat das Motor plötzlich Aussetzer, die innerhalb von wenigen Hundert Metern immer mehr zunehmen, was dann am Ende darin mündet, dass der Motor einfach ausgeht (und auch so schnell nicht wieder angetreten werden kann).

Ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll,

ich hab bisher folgendes versucht:

-Zündkerze erneuert, sieht auch rehbraun aus

-Vergaser auseinandergeschraubt, gereinigt, funktioniert aber alles tadellos, schwimmer ist leichtgängig, usw

-Unterbrecher nachgemessen, die 0,4mm werden aber eingehalten

 

Das Problem tritt halt nur dann auf, wenn der Motor auch wirklich warm ist, im kalten Zustand läuft er tadellos.

Bitte helft mir! Ich brauche die Simme auch um am Wochenende zu meinem Job zu kommen...

Danke schonmal an alle! :)

Dsc00127
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DAXtuning

Es besteht nicht der geringste Zweifel daran, das eine Simson nach Klasse M zugelassen ist und versicher ist.

Wer zu DDR Zeiten die Fahrerlaubnis- vergleichbar M gemacht hat, darf diese auch bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren.

-----

Direkter Vergleich: Mit einem altem Autoschein darf man ein Fahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Habe ich einen neuen Autoschein gemacht, habe ich die gleiche Fahrzeugklasse, darf allerding nur 3,5 Tonnen fahren.

Dabei spielt es auch keine Rolle, welches Baujahr das Fahrzeug nun hat.

-----

Es geht nicht, eine klare Einschränkung einfach zu ignorieren, weil es nicht so recht in den Kram passt.

Diese Telefonischen Auskünfte, helfen niemandem weiter, wenn jemand wegen Fahren ohne Führerschein angehalten wird.

Zumal ich mir möglicherweise schon recht gut vorstellen kann, wie du deine telefonischen Fragen formuliert hast ;-)

Es ist entscheidend, von einer offizellen Stelle ein Schreiben in Händen zu halten, die dir das, was du gerne hättest, bestätigen würde- und genau das wird niemand ausschreiben oder gar unterschreiben.

Fakt ist, das mit der Klasse M bei den Fahrschulen nur bis 45 km/h ausgebildet und geprüft wird.

Fakt ist auch, das auch schon Leute gekascht wurden, die halt eben mit 60 km/h gefahren sind, obwohl der Führerschein ganz klar auf 45km/h begrenzt ist.

Wie schon mehrfach hier gepostet, man macht einen Führerschein Klasse M und nicht einen 45 Km/h Führerschein. Die 45 km/h sind nur angemerkt da neuere Fahrzeuge, glaube ab EZ 2001 nur noch für 45 km/h eine BE für die Klasse M bekommen haben. Davor waren es 50 km/h. Das sind die Kleienn feinen Unterschiede die aber in dem oben gennannten Gesetzestext hervor gehen, da steht nicht das dein Klasse M Füherschein ein gewissens Erstellungsdatum haben muss.

Was das Thema mit dem Auto angeht. Mit dem Neuen Führerschein hast du eben nicht die selbe Klasse!

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41 Antworten
Themenstarteram 19. März 2011 um 11:07

Ich bitte die Rechtschreibfehler zu entschuldigen... ;)

klingt wie der kondensator auf der grundplatte

Das ist ein viele Jarhzehnte alter Zweitakter, auch wenn wenig Kilometer auf der Uhr, kann soetwas wirklich nur jemand fahren, der sich mit Joungtimern auskennt.

Wichtig zu wissen: Für die alte Simson reicht ein nach der Wende gemachter 50ccm Führerschein nicht aus, da diese Fahrerlaubnis auf nur 45 km/h begrenzt ist.

Eine Bestandschutzregelung für neue Führerscheine- gibt es nicht.

am 20. März 2011 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze2000

klingt wie der kondensator auf der grundplatte

Nach eigener Erfahrung würde ich auch auf den Kondensator tippen.

Zitat:

Original geschrieben von DAXtuning

Das ist ein viele Jarhzehnte alter Zweitakter, auch wenn wenig Kilometer auf der Uhr, kann soetwas wirklich nur jemand fahren, der sich mit Joungtimern auskennt.

Wichtig zu wissen: Für die alte Simson reicht ein nach der Wende gemachter 50ccm Führerschein nicht aus, da diese Fahrerlaubnis auf nur 45 km/h begrenzt ist.

Eine Bestandschutzregelung für neue Führerscheine- gibt es nicht.

Simson ist so simple aufgebaut das sich das jeder aneignen kann, da muss man nicht gerade der spezialist sein.

im übrigen kann man auch mit dem nachwendeführerschein diese maschinen fahren. dies ist nämlich kein 45 km/h führerschein, sondern einer für kleinkrafträder. die km/h begrenzung bezieht sich dann zusätzlich noch auf das baujahr

Ja, die Simson ist sehr simpel aufgebaut.

Gerade für Leute, die in das Restaurationshobby einsteigen wollen, oder vielleicht mal Motorradmechaniker werden möchten, sind gerade die häufigen Reparaturen in Gesellschaft größeren Schraubergruppen oder Clubs wirklich eine große Freude.

Die 60km/h Regelung bezieht sich auf Fahrer aus den alten Bundesländern, die vor der Wende eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, die 60km/h mit einschließt.

Wird der Führerschein von der alten DDR Pappe auf die neue Plasikkarte umgetauscht, so besteht trotz des 45 km/h Eintrags aufgrund der Bestandschutzregelung die legale Möglichkeit, ein 50ccm Fahrzeug bis 60 km/h zu fahren.

Ein nach der Wende gemachter Füherschein ist ohne Ausnahmegenemigung auf 45 km/h begrenzt,

das Fahren mit einem Zweirad mit mehr als 45km/h ist in diesem Fall schlichtweg Fahren ohne Führerschein. Wer anderer Meinung ist hat die Möglichkeit des Versuches, eine Ausnahmegenemigung beim Fahrschulverband, einer enstprechendem Vertretung (Fahrschule), einer entsprechenden Prüfstelle (Tüv / Dekra) oder der nächsten Polizeidienststelle zu erwerben.

Viel Erfolg dabei.

Ohne eindeutige, schriftliche Bestätigung würde ich mich in dieser Sache nicht auf Halbwarheiten stützen, die dann letzenendes schlimme Folgen nachsich ziehen können.

Themenstarteram 21. März 2011 um 17:33

Danke erstmal an die vielen Posts, werde dann jetzt doch mal nach dem Kondensator gucken (ist ja eigentlich nur ein Pfennig-Bauteil) und es weiter Versuchen. Werde vielleicht auch gleich nen neuen Kerzenstecker mitbestellen, kostet auch nicht so viel, außerdem ist der alte schon bisschen vom Rost befallen-für die Optik ;)

Bin momentan ja auch noch sehr jung, und fange an meine ersten Erfahrungen mit so "kleinen" Bastelarbeiten :)

 

Zitat:

Original geschrieben von DAXtuning

 

Die 60km/h Regelung bezieht sich auf Fahrer aus den alten Bundesländern, die vor der Wende eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, die 60km/h mit einschließt.

Wird der Führerschein von der alten DDR Pappe auf die neue Plasikkarte umgetauscht, so besteht trotz des 45 km/h Eintrags aufgrund der Bestandschutzregelung die legale Möglichkeit, ein 50ccm Fahrzeug bis 60 km/h zu fahren.

Ein nach der Wende gemachter Füherschein ist ohne Ausnahmegenemigung auf 45 km/h begrenzt,

das Fahren mit einem Zweirad mit mehr als 45km/h ist in diesem Fall schlichtweg Fahren ohne Führerschein. Wer anderer Meinung ist hat die Möglichkeit des Versuches, eine Ausnahmegenemigung beim Fahrschulverband, einer enstprechendem Vertretung (Fahrschule), einer entsprechenden Prüfstelle (Tüv / Dekra) oder der nächsten Polizeidienststelle zu erwerben.

Viel Erfolg dabei.

Ohne eindeutige, schriftliche Bestätigung würde ich mich in dieser Sache nicht auf Halbwarheiten stützen, die dann letzenendes schlimme Folgen nachsich ziehen können.

Also, ich hab Klasse M, und DARF die Simme mit 60km/h bewegen:

1. Mein Fahrschullehrer bestätigt das,

2. Die Polizei bestätigt das (Extra angerufen, wollte nicht meinen Führerschein riskieren!)

3. Bei Polizei Kontrolle erinnerte sich der Mann in Grün direkt an die Regelung und schickte mich weiter,

4. Bekannter arbeitet beim TÜV, meinte es sei ok,

5. Auch in Wikipedia steht ein Absatz (mit Gesetztesverweis) dazu.

Die Simson muss halt nur in der DDR zugelassen worden sein (was bei meiner der Fall ist), dann gilt diese 60km/h Regelung.

Bekomme außerdem ja auch nur ein Versicherungskennzeichen (meine Versicherung hatte ein extra Formular, weil die 60km/h nicht auf den normalen angekreuzt werden können ;) ), somit sind AB + Kraftfahrstrasse auch tabu (Höchstgeschwindigkeit <61km/h).

Themenstarteram 21. März 2011 um 17:39

Hier nochmal der Gesetztestext:

8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b) dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

http://www.strassenverkehrsrecht.net/.../s-76-uebergangsrecht

Es besteht nicht der geringste Zweifel daran, das eine Simson nach Klasse M zugelassen ist und versicher ist.

Wer zu DDR Zeiten die Fahrerlaubnis- vergleichbar M gemacht hat, darf diese auch bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren.

-----

Direkter Vergleich: Mit einem altem Autoschein darf man ein Fahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Habe ich einen neuen Autoschein gemacht, habe ich die gleiche Fahrzeugklasse, darf allerding nur 3,5 Tonnen fahren.

Dabei spielt es auch keine Rolle, welches Baujahr das Fahrzeug nun hat.

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Es geht nicht, eine klare Einschränkung einfach zu ignorieren, weil es nicht so recht in den Kram passt.

Diese Telefonischen Auskünfte, helfen niemandem weiter, wenn jemand wegen Fahren ohne Führerschein angehalten wird.

Zumal ich mir möglicherweise schon recht gut vorstellen kann, wie du deine telefonischen Fragen formuliert hast ;-)

Es ist entscheidend, von einer offizellen Stelle ein Schreiben in Händen zu halten, die dir das, was du gerne hättest, bestätigen würde- und genau das wird niemand ausschreiben oder gar unterschreiben.

Fakt ist, das mit der Klasse M bei den Fahrschulen nur bis 45 km/h ausgebildet und geprüft wird.

Fakt ist auch, das auch schon Leute gekascht wurden, die halt eben mit 60 km/h gefahren sind, obwohl der Führerschein ganz klar auf 45km/h begrenzt ist.

Zitat:

Original geschrieben von DAXtuning

Es besteht nicht der geringste Zweifel daran, das eine Simson nach Klasse M zugelassen ist und versicher ist.

Wer zu DDR Zeiten die Fahrerlaubnis- vergleichbar M gemacht hat, darf diese auch bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren.

-----

Direkter Vergleich: Mit einem altem Autoschein darf man ein Fahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Habe ich einen neuen Autoschein gemacht, habe ich die gleiche Fahrzeugklasse, darf allerding nur 3,5 Tonnen fahren.

Dabei spielt es auch keine Rolle, welches Baujahr das Fahrzeug nun hat.

-----

Es geht nicht, eine klare Einschränkung einfach zu ignorieren, weil es nicht so recht in den Kram passt.

Diese Telefonischen Auskünfte, helfen niemandem weiter, wenn jemand wegen Fahren ohne Führerschein angehalten wird.

Zumal ich mir möglicherweise schon recht gut vorstellen kann, wie du deine telefonischen Fragen formuliert hast ;-)

Es ist entscheidend, von einer offizellen Stelle ein Schreiben in Händen zu halten, die dir das, was du gerne hättest, bestätigen würde- und genau das wird niemand ausschreiben oder gar unterschreiben.

Fakt ist, das mit der Klasse M bei den Fahrschulen nur bis 45 km/h ausgebildet und geprüft wird.

Fakt ist auch, das auch schon Leute gekascht wurden, die halt eben mit 60 km/h gefahren sind, obwohl der Führerschein ganz klar auf 45km/h begrenzt ist.

Wie schon mehrfach hier gepostet, man macht einen Führerschein Klasse M und nicht einen 45 Km/h Führerschein. Die 45 km/h sind nur angemerkt da neuere Fahrzeuge, glaube ab EZ 2001 nur noch für 45 km/h eine BE für die Klasse M bekommen haben. Davor waren es 50 km/h. Das sind die Kleienn feinen Unterschiede die aber in dem oben gennannten Gesetzestext hervor gehen, da steht nicht das dein Klasse M Füherschein ein gewissens Erstellungsdatum haben muss.

Was das Thema mit dem Auto angeht. Mit dem Neuen Führerschein hast du eben nicht die selbe Klasse!

Kein Problem, ich bin halt vollkommen anderer Meinung als du.

Meine Ex hatte sich einen Klasse M Führerschein auf 60 km/h nach dem Führerscheinwechsel ausstellen lassen.

Es wurde im freiem Feld der rosernen Pappe ein vorgefertigter Stempel eingetragen: "Außerdem Klasse M bis 60km/h seit 19xx."

Das wurde zusätzlich noch gegengezeichnet und anschließend nach Flensburg durchgeleitet

Steht in dem Führerschein Klasse M bis 45km/h, dann heißt das auch genau das, was da steht: Bis 45 km/h. Nehme einen entsprechenden Führerschein zur Hand und prüfe es selbst.

Wer 60 Fahren möchte mit einer 50er, der sollte sich das auch schriftlich bestätigen lassen und keine Bestandschutzregelung zu seinen Gunsten auslegen.

Im Falle eines Unfalles geht es im Zweifelsfall.... um viel.

wie willst du einen Führerschein auf 60 km/h ausstellen lassen? Dann düften auch die Roller nicht mehr gefahren werden die eine 50 km/h Zulassung haben. Naja egal, wenn du es so meinst. Gesetzestext was die Klasse M angeht, Fahrschulen, KBA und selbst die Grünen Männlein sagen was anders.

Wie der Führerschein auf 60 km/h ausgestellt wurde, steht oben beschrieben.

Niemand hat allerdings schriftlich bestätigt, das es legal währe mehr als die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit, die im Führerschein ausgestellt ist, zu überschreiten.

Na ja, wenn´s dir egal ist, kannst ja dann sagen, das du mit jemandem am Telefon gespochen hast, wenn sich deine Versicherung beim Personenschaden querstellt. Die Beweislast liegt dann bei dir.

am 30. März 2011 um 16:55

Simson darf mit einem herkömmlichen Führerschein der Klasse M gefahren werden.

Da Die Simson bei der Versicherung und Allgemeinen Betriebserlaubnis mit 60 Km/H angegeben ist is es egal ob man M hat oder etwas höheres . Man darf sie als 16 Jähriger fahren

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