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Sind Leichtmetall Felgen neuerdings bei Vollkasko ausgenommen?
Diese Woche bei Blitzeis wurde mir die Vorfahrt genommen und ich bin dann
Durch Bremse treten gegen den Bordstein geknallt. Verkehrszeichen/ Stange
hinterließ einen Abdruck im Blech.
Gutachten erstellen lassen . Leider steht dort nur der Blechschaden drin.
Versicherung angerufen und nachgehakt bezüglich demolierter Felge.
Felgen seien wohl nicht mehr drin bei VK, da diese immer teurer werden?
Meinem Verständnis nach muss zuerst die Geometrie der Räder geprüft werden.
Wenn das nicht mehr eingestellt werden kann, muss der weitere Schaden ermittelt werden und die Versicherung informiert werden.
Oder habe ich ein Rad ab und verstehe es nicht mehr?
Ebenso, daß die Türen rechts ebenfalls neu lackiert werden müssen?
Der Farbunterschied neu zu alt ist mir wurscht, Hauptsache das Blech wird fachgerecht gerichtet. An meinem anderen Kfz ist der Farbunterschied durch Schaden ebenfalls vorhanden aber juckt mich nicht, da das Kfz ohne Macken
Wie neu aussieht
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17 Antworten
Da muss der Gutachter die Schadensfeststellung nachbessern.
Schau doch einfach mal nach was in deinem Vericherungs - Vertrag steht.
Vermutlich hast du den Vertrag nie gelesen.
MfG kheinz
Also meine VK hat zwei Alufelgen gezahlt, die selbst der Vertragswerkstatt bei der Instandsetzung nicht aufgefallen sind, dass sie krumm sind.
Heute wurde ein anderes Gutachten bei einer anderen Firma veranlasst.
Es wird eine Vermessung durchgeführt mt Vermessung / Einstellung.
Selbst die beschädigte Felge wurde aufgenommen mit Ersatz durch neue.
Die Lackierung der Türen wurde mir erklärt wegen Farbunterschied.
Es wird jetzt nur das Seitenteil lackiert wo der Schaden ist. Rest bleibt unlackiert
nach Absprache mit der Firma.
In den AGB steht drin, dass alle fest verbauten Teile bei VK versichert sind.
Ausgeschlossen nur Teile, welche nicht ausschließlich dem Gebrauch des Kfz dienen. Also ist die Felge mit versichert. Felge müsste somit drin sein
Ich werde nächste Woche versuchen, die heutige Firma nach Rücksprache mit der Versicherung zu beauftragen. Die haben das komplette Equipment vor Ort und machen einen sehr guten Eindruck. Noch dazu gelistet als Partner Werkstatt
der Versicherung.
(Habe Werkstattbindung im Vertrag)
und da Gutachter für die Richtigkeit ihrer Gutachten haften - muss man kein fehlerhaftes Gutachten bezahlen!
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 19. Januar 2025 um 10:45:52 Uhr:
und da Gutachter für die Richtigkeit ihrer Gutachten haften - muss man kein fehlerhaftes Gutachten bezahlen!
Das muss Clio.0815 sowieso nicht, da er das Gutachten nicht in Auftrag gegeben hat. Wir sind hier bei "Kasko" da beauftragt und bezahlt der Versicherer den Gutachter respektive seinen Arbeitgeber.
Im übrigen kann man dann von einem "fehlerhaften Gutachten" sprechen, wenn man den genauen Auftrag des Versicherer an den Sachverständigen kennt.
Und nur dann, alles andere ist Spekulativ.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 18. Januar 2025 um 13:47:35 Uhr:
Diese Woche bei Blitzeis wurde mir die Vorfahrt genommen und ich bin dann
Durch Bremse treten gegen den Bordstein geknallt.
Bin ich der einzige, der hier gar keinen Fall für die VK sieht?
So wie es der TE darstellt, wäre es zunächst mal ein Fall für die gegnerische Haftpflicht.
Zitat:
@nogel schrieb am 19. Januar 2025 um 15:00:46 Uhr:
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 18. Januar 2025 um 13:47:35 Uhr:
Diese Woche bei Blitzeis wurde mir die Vorfahrt genommen und ich bin dann
Durch Bremse treten gegen den Bordstein geknallt.
Bin ich der einzige, der hier gar keinen Fall für die VK sieht?
So wie es der TE darstellt, wäre es zunächst mal ein Fall für die gegnerische Haftpflicht.
Sehe ich auch so. Aber vielleicht ist der "Vorfahrtnehmer" ja weg. Dann sollte die VK eintreten.
Strafanzeige wegen VU Flucht sollte dann auch erstattet werden.
Zitat:
Bin ich der einzige, der hier gar keinen Fall für die VK sieht?
So wie es der TE darstellt, wäre es zunächst mal ein Fall für die gegnerische Haftpflicht.
Ohne Dashcam und/oder Zeugen bleibst du bei sowas auf deinen Kosten sitzen.
Wieso? Nicht jeder begeht die Straftat Unfallflucht. Manche bleiben auch stehen.
Merkt er doch vielleicht gar nicht in dem beschriebenen Fall
Ich habe die Bremse in disem "Moment" betätigt und versuchte noch das Kfz irgendwie "abzufangen"
.... hat leider nicht geklappt. Ich hatte in diesem Moment einen Adrenalinschub und war einfach nur angepisst.
Der aus der Seitenstrasse hatte das Verkehrszeichen VZ 205 (Vorfahrt achten), mein Verkehrszeichen die Nr. 301 (einmalige Vorfahrt an dieser Kreuzung).
In dem Moment war ich froh, das die Kiste noch fahrbereit war. Der "Gegner" hat nicht gehalten und fuhr weiter.
Erst auf Arbeit habe ich mir mein Kfz genau angesehen (Tageslicht) und die Delle entdeckt und den Unfall
nochmals durchgespielt im Gedächtnis. Da erst machte es Klick und realisierte das mir die Vorfahrt genommen wurde.
Am Samstag bin ich zu einem anderen Karrosserie Betrieb gegangen und dort wird jetzt ein KV erstellt.
Es wird nur die hintere Seitenwand mit Delle gerichtet und lackiert. Rechte hintere Türe hat keinen Schaden
.... deshalb verzichte ich auf das komplette lackieren der rechten Türen.
Die Spur / Geometrie wird überprüft, bzw. ob weitere Teile beschädigt sind und dann eingestellt.
Neue Felge(n) der rechten Seite in neu, da die unrund / defekt sein können.
Ich werde höchstwahrscheinlich das Kfz in dieser Werkstatt reparieren lassen, da der erste Eindruck deutlich besser ist als in der ersten. KV habe ich gewählt, da das KFZ EZ 03/24 ist. Bei einem KFZ mit 10 Jahren oder älter wäre mir das egal gewesen.
Also hast du von dem Verursacher nichts?
Edit:
Ich würde das auf jeden Fall zur Anzeige bringen. Bringt zwar vermutlich nichts. Kann aber was bringen. Aufruf bei Facebook in deiner Gegend evtl. Vielleicht hat es ja einer gesehen. Zumindest probieren würde ich es.
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. Januar 2025 um 16:13:46 Uhr:
Ich würde das auf jeden Fall zur Anzeige bringen. Bringt zwar vermutlich nichts. Kann aber was bringen.
Nicht dass er sich die noch ins eigene Fleisch schneidet, denn:
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 18. Januar 2025 um 13:47:35 Uhr:
Verkehrszeichen/ Stange
hinterließ einen Abdruck im Blech.
Es koennte ja ein Schaden am Verkehrszeichen / Stange entstanden sein. Wenn er das nicht gemeldet hat koennte er sich selbst der Unfallflucht strafbar gemacht haben.