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Sind Lüsterklemmen im Motorraum verboten? (Rechtsfrage)

Themenstarteram 1. März 2018 um 12:37

Guten Tag,

gibt es ein Verbot für die Verwendung von Lüsterklemmen im PKW?

Insbesodere für die Verkabelung im Motorraum? Oder ist dies lediglich nicht mehr gebräuchlich wegen der bekannten Gefahren wie Vibration, die zum Brand führen kann? Mir geht es hierbei um die Rechtslage. Ich habe es in dieses Forum geschrieben, da ich ein erhebliches Sicherheitsrisiko vermute.

Vielen Dank

Alex

Beste Antwort im Thema

Ich glaube hier wird ziemlich extrem dramatisiert. Ich komme beruflich aus der Elektrotechnik und sehe ständig alle möglichen legalen und illegalen verbindungen.

Das Einfachste ist wohl sich einen ordentlichen Klemmenblock zu kaufen (Lüsterklemme in "nicht so billlig") und das ganze zu verbinden.

Löten ist unkritisch sofern das ganze keiner stetigen Zugbelastung ausgesetzt ist. Vibrationen alleine lassen eine Lötstelle nicht innerhalb von 40 Jaren brechen (~40 weil ich noch nichts Älteres gesehen habe).

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Zitat:

@langeluegenbeine schrieb am 1. März 2018 um 13:37:48 Uhr:

gibt es ein Verbot für die Verwendung von Lüsterklemmen im PKW?

von einem ausdrücklichen Verbot hab ich noch nie gehört.

Das war ja die Frage.

Ob Lüsterklemmen hier Sinn machen, ist ne ganz andere Sache (ich würde Lüsterklemmen im Auto eigentlich nie und ganz bestimmt nicht im Motorraum verwenden).

Ist ja auch ein Unterschied ob am Hupenkabel oder am Anlasserkabel.

ja eben! Aber der TE wollte ja nur wissen: erlaubt/nicht erlaubt.

Sind definitiv nicht verboten...!

-:)

Ob es ein Verbot gibt, keine Ahnung. Aber, die Teile im Motorraum oder sonstwo im KfZ einzubauen führt unter Garantie ( Erfahrung aus den Anfängen meiner Schraubertätigkeit !!!!!!)

zu erheblichen Störungen im KfZ.

Du kannst die Schrauben in den Lüsterklemmen noch so stark anziehen die Schrauben lösen sich immer wieder.

Das liegt unter anderem auch daran, das die Schrauben in zu wenig Gewindegänge reingeschraubt werden.

MfG kheinz

Themenstarteram 1. März 2018 um 13:20

Danke für die Antworten! Wo kann man sich denn über mögliche zugelassene technische und elektrische Eingriffe informieren? Ich habe jetzt vom VDE-Bestimmungen und Normen gehört, kann damit aber wenig anfangen. Meine Werkstatt gibt mir auch nur vage Informationen.

Wäre noch eine Frage, was der TÜV dazu sagt, falls ihm die Dinger auffallen würden. Der TE und andere haben ja schon die TÜV-relevanten Argumente selbst genannt. Ich gehe also davon aus, das die bei der HU nicht akzeptiert werden, falls sie auffallen. Sinnvoll sind sie auf gar keinen Fall.

Ich denke, es kommt drauf an.

Im Käfer - dessen Motorraum sicherlich nicht in die Kategorie "vibrationsarm" gehört, waren Lüsterklemmen Serie.

Und das hielt über Jahrzehnte. Allerdings war da auch nicht viel, was passieren konnte. Es gab ohnehin recht wenig Kabelbaum, und die paar Leitungen die es gab führten 6/12 V oder sie taten es eben nicht.

Heute, da jeder Sensor bereichsüberwacht ist, wo jede EMV-Störung Notläufe hervorruft und jeder Spannungsabfall irgendeine Diagnose aktiviert ist das vermutlich eine völlig andere Welt.

Heute ist crimpen eigentlich state of the art.

Wobei ich eine Lüsterklemme IMMER einer 0815 Quetschverbindung mit der leider weit verbreiteten 5€ Baumarktzange vorziehen würde.

Viele schwören auf Lötverbindungen, diese sind jedoch hinsichtlich Vibration und Temperaturempfindlichkeit nicht ganz problemlos.

Zitat:

@polofreund123 schrieb am 1. März 2018 um 14:23:43 Uhr:

Wäre noch eine Frage, was der TÜV dazu sagt, falls ihm die Dinger auffallen würden.

Nichts, solange das was damit verbunden ist funktioniert.

am 1. März 2018 um 14:03

mal ganz grundsätzlich darfst du privat prinzipiell an deinem Auto tun und lassen was du willst, so lange du keine Gesetze, Bestimmungen, Richtlinien oder irgendwelche Sicherheitsaspekte verletzt und dadurch z.B. die Verkehrssicherheit und/oder die Betriebserlaubnis verloren geht.

Aber einerseits muss man sich immer fragen, ob eine Lüsterklemme an bestimmten Stellen wirklich Sinn macht und man muss sich im Klaren darüber sein, dass man die Konsequenzen - wie auch immer geartet - zu tragen hat, wenn man unqualifiziert rumbastelt und es geht schief ...

Ich habe eine stabile, gut abisolierte Lötverbindung einer Lüsterklemme meistens vorgezogen ;)

Zitat:

@cocker schrieb am 1. März 2018 um 15:03:20 Uhr:

Ich habe eine stabile, gut abisolierte Lötverbindung einer Lüsterklemme meistens vorgezogen ;)

Ich auch.

Und irgendwann habe ich einen guten Hunderter investiert und mir eine Presszange von Klauke gekauft.

Ab da war Löten nicht mehr notwendig.

Wenn mans aber nur einmal braucht, lohnt sich die Anschaffung eines solchen Werkzeugs nicht.

Hätte ich keinen Zugang dazu, würde ich wohl auch zum Löten tendieren.

Ich hätte eher Bedenken wegen der nicht vorhandenen Isolierung, bedenkt man, daß im Motorraum häufig Wasser ein Problem bei den Steckern darstellt. Jeder KFZ Stecker ist Wasser/Öldicht gebaut und schützt die Kabeln dadurch vor Korrosion...

Persönliche Empfehlung:

Krimpen oder Löten und anschließend mit einem (oder mehrere) Schrumpfschlauch versiegeln. Isolierband nur in Notfällen verwenden und wenn es notwendig ist das richtige Band mit genügend Umwicklungen anwenden.

Keine losen Kabeln verlegen, sondern mit Kabelbinder/Isolierband Kabelbäume bilden oder an vorhandene Kabelbäume fixieren (geringere Gefahr der Beschädigung durch Scheuern oder Bruch durch Vibrationen).

Lüsterklemmen sollten bei flexiblen Leitungen sowieso nur mit Aderendhülsen verwendet werden, persönlich habe ich schon seit Jahrzehnten keine Lüsterklemmen mehr im Auto verbaut...

HTC

Löten und Schrumpfschlauch oder Steckverbinder drauf quetschen und fertig.

Besser, oder schlechter als schäbige ATU-Kabeldiebe dürften Lüsterklemmen auch nicht sein...!

Allgemein gilt, dass z.B im Falle eines Brandes die Kaskoversicherung die Leistung verweigern kann, wenn ein Sachverständiger Pfusch bei der Elektrik diagnostiziert...!

-:)

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