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Sitzheizung schaltet ab

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 27. Juli 2012 um 2:14

weis jemand wie lange auf eine getauschte sitzheizung garantie ist <img alt="" src="/images/smilies/confused.gif" />

 

mir wurde vor 8 monaten die sitzheizung auf der beifahrerseite getauscht wegen einer produktverbesserung auf garantie (obwohl diese funktionierte)  und jetzt geht sie schon wieder nicht<img alt="" src="/images/smilies/mad.gif" />

 

es müßte ja normal auf originalteile ( außer verschleißteile ) eine garantie seitens von opel geben oder <img alt="" src="/images/smilies/confused.gif" />

 

egal ob diese auf garantie/eine produktverbesserung oder das man sie bezahlen mußte  ausgewechselt wurde!

 

gruss reini

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16 Antworten

Hi,

ein Blick in die Garantiebedingungen... stehen im Serviceheft hinten drin...

Dort heißt es:

Zitat:

Die Garantie geht ausschließlich auf kostenlose Nachbesserung des Kraftfahrzeugs durch einen Opel Service Partner. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Garantiefrist gemäß Ziffer 1 die gleiche Garantie gewährt wie für das Kraftfahrzeug, d. h. die Garantie verlängert sich durch die Nachbesserung oder den Austausch von Teilen nicht, auch nicht für die ausgetauschten oder nachgebesserten Teile.

Dennoch würde ich damit mal beim FOH aufschlagen, ich denke du hast gute Chancen dass das für dich ohne Kosten abläuft.

am 27. Juli 2012 um 4:14

Du kennst die Suchfunktion? Deine Garantie verlängert sich beim Tausch auf Garantie nicht. Spezeill zur Sitzheizung gibt es hier jedoch sehr interessante Threads. Einfach mal suchen! Stefan

Die Garantie vom Fahrzeug verlängert sich nicht.

Jedoch hat man auf die ausgetauschten Teile die 2 Jahres Teilegarantie von Opel.

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Die Garantie vom Fahrzeug verlängert sich nicht.

Jedoch hat man auf die ausgetauschten Teile die 2 Jahres Teilegarantie von Opel.

Kannst du mir bitte die Stelle nennen wo ich das nachlesen kann? Mit Sicherheit nicht.

Die Stelle an der steht das es eben nicht so ist nenne ich dir, Serviceheft, Garantie für neue Opel Kraftfahrzeuge 6 - 1

Themenstarteram 27. Juli 2012 um 5:15

Zitat:

Original geschrieben von Thirk

Hi,

ein Blick in die Garantiebedingungen... stehen im Serviceheft hinten drin...

Dort heißt es:

Zitat:

Original geschrieben von Thirk

Zitat:

Die Garantie geht ausschließlich auf kostenlose Nachbesserung des Kraftfahrzeugs durch einen Opel Service Partner. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Garantiefrist gemäß Ziffer 1 die gleiche Garantie gewährt wie für das Kraftfahrzeug, d. h. die Garantie verlängert sich durch die Nachbesserung oder den Austausch von Teilen nicht, auch nicht für die ausgetauschten oder nachgebesserten Teile.

Dennoch würde ich damit mal beim FOH aufschlagen, ich denke du hast gute Chancen dass das für dich ohne Kosten abläuft.

in österreich sind sie leider micht so kulant wie bei euch :-(

gruss reini

Themenstarteram 27. Juli 2012 um 5:16

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Die Garantie vom Fahrzeug verlängert sich nicht.

Jedoch hat man auf die ausgetauschten Teile die 2 Jahres Teilegarantie von Opel.

gehört die sitzheizung dazu??

gruss reini

Für Österreich:

http://www.opel.at/service-zubehoer/garantie/hersteller-garantie.html

2 Jahre Gewährleistung für Opel Originalteile und Zubehör***

Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Opel Originalteile und Zubehör 2 Jahre Gewährleistung.

In Österreich: § 933 ABGB - gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre

Meiner Meinung nach unabhängig davon, wer den ersten Teil bezahlt hat.

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Für Österreich:

http://www.opel.at/service-zubehoer/garantie/hersteller-garantie.html

da es sich bei obigem um die Garantie, also um eine freiwillige und frei zu definierende Leistung des Herstellers handelt, muss auch das was in den Garantieunterlagen zum Fahrzeug angegeben ist (ich zitierte weiter oben) berücksichtigt werden. Dementsprechend hat der TE keinerlei Ansprüche auf Beseitigung auf Garantie.

Zitat:

2 Jahre Gewährleistung für Opel Originalteile und Zubehör***

Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Opel Originalteile und Zubehör 2 Jahre Gewährleistung.

In Österreich: § 933 ABGB - gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre

Meiner Meinung nach unabhängig davon, wer den ersten Teil bezahlt hat.

Soweit mir bekannt ist, gilt auch im österreichischen Recht die Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei Gewährleistungsansprüchen. Da der Austausch der Sitzheizung beim TE bereits 8 Monate zurückliegt, müsste er beweisen das die Sitzheizug nach dem Austausch noch nie funktioniert hat.

Sorry, ich bin kein Rechtsanwalt. Aber das ist geltendes Recht soweit ich es verstehe oder verstanden habe.

Dennoch würde ich mal zum FOH fahren und ihn darauf ansprechen. 8 Monate erscheinen mir in jedem Fall eine Zeit zu sein die eine Kostenlose Beseitigung des Fehlers zulassen sollte. Auch im vielleicht, um die Worte des TE zu verwenden, nicht so kulanten Österreich.

Hallo,

mein bester Freund arbeitet bei der Dekra und informiert mich "immer" über Rückrufaktionen. Wie in deinem Fall, hat sich meine Sitzheizung automatisch nach kurzer Zeit abgeschaltet. Daraufhin habe ich mich direkt bei meinem FOH gemeldet und das Auto hingebracht. Wurde ohne weiteres ausgetauscht.

Kurz darauf bekam ich die Infos vom Freund, der mir mitteilte das dies u.a. ein Punkt für die Rückrufaktion war. Von daher gehe ich davon aus, das Du nichts dafür bezahlen musst.

Grüße aus Rüsselsheim.

Vielleicht schaltet die Sitzheizung bei diesen Temperaturen einfach von selbst ab.

.....sofern es menschen gibt, die bei 30°C aussentemperatur die sitzheizung einschalten :D:D:D 

Anscheinend gibt es die, sonst würden sie nicht die Nichtfunktion bei diesen Temperaturen reklamieren.

Zitat:

Original geschrieben von eugain

.....sofern es menschen gibt, die bei 30°C aussentemperatur die sitzheizung einschalten :D:D:D 

Wer "Rücken" hat, macht das sogar ab und an mal... ;)

Nagut, bei 30 Grad hab ich das noch nich gemacht, aber bei 25Grad und Sonne lief die bei mir schon 1, 2 mal.. :D

Themenstarteram 2. August 2012 um 9:32

war heute in meiner werkstätte und sagte das die sitzheizung auf der beifahrerseite nach ca. 1 min von selbst abschaltet.

es wurde festgestellt, das die sitzheizung auf der sitzfläche defekt ist.

sie wurde auf garantie anstandslos ausgetauscht, obwohl die garantie am 26.09.2012 abgelaufen war :-) und

ich nur mehr zwei jahre anschlussgarantie auf die wichtigsten teile habe!

lg reini

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