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Sixt Leasing, ein paar Fragen

Themenstarteram 2. November 2012 um 9:21

Hallo,

ich habe zum Sixt Privatleasing ein paar Fragen, vllt. hat jemand solche Erfahrungen ja schon gemacht:

1. Hab hier und da gelesen, dass es eine Sonderzahlung geben muss, ist dass so oder welche Voraussetzung braucht man um ohne Sonderzahlung wie man sich ja auch das ganze konfigurieren kann, das abzuschließen?

2. Lieferzeiten: So richtig bekommt man die nur nach komplettem Antrag raus, so dass es auch kein zurück mehr gäbe? Kann ich auf eine telefonische Aussage grob vertrauen vorab? Ich würde denken, dass sie extra eine kürzere Zeit angeben, damit man kauft :)

3. Rückgabe, Fairbag: Da hat man ja wohl 250 Euro netto auf Einzelschäden, lohnt sich das? Sind sie immer noch sehr pingelig? Hat man Vorteile, wenn man danach mit Sixt Leasing und neuem Auto weiter macht?

4. Wo finde ich informationen wenn man zb nach der halben Laufzeit sein Auto zurückgeben muss? Ginge das?

5. was passiert wenn man einen unfall hatte bzw. irgendwas was richtig ausgetauscht wird, egal ob nun selbst verursacht über versicherung oder fremdverschuldne über seine versicherung, so dass es am ende ein unfallwagen ist? wie macht sich das leasingtechnisch bemerkbar?

6. versicherung kann man doch nach wie vor frei wähöen denke ich, oder?

7. Gibt es noch irgendein Haken?

Beste Antwort im Thema

Also ich habe mich jetzt ein bisschen mit dem Sixt Leasing Angebot beschäftigt.

Es kommen noch folgende weitere versteckte Kosten auf einen zu bei z.B. einem VW Polo 105 PS DSG 5- Türer.

Diese versteckte Kosten sieht man erst im Antragsformular und nicht zuvor auf der Webseite.

Die günstige monatliche Leasingrate, die im Konfigurator angezeigt wird, beinhaltet bereits einen Bonus, die "Eroberungsprämie".

Die gehen also davon aus, dass man ein Fremdfabrikat hat. Transparenz sieht für mich anders aus Sixt. Mehr dazu, siehe unten...

595 Euro Kosten für die Werksabholung direkt bei Volkswagen (Wolfsburg, Autostadt Erlebnis) oder 714,00 EUR Volkswagen (Wolfsburg, Autostadt Erlebnis Deluxe)

297,50 Euro Bei Fahrzeugrückgabe an einer Sixt Station (kostenlos, wenn man bis nach Garching bei München fährt und zurückbringt)

109,36 Euro Zulassung durch Sixt Leasing (Feinstaubplakette gratis!)

17,85 Euro Wunschkennzeichen

22,61 Euro werden für die Abmeldung fällig.

75-150 Euro an Gutachterkosten. Also auch wenn man den Wagen dann kaufen möchte, muß man am Ende des Leasings die Gutachterkosten zahlen. Da man von sixt dann eine Gebrauchtwagengarantie anschliessend erhält.

Wenn man Reifen noch dazu bestellt:

Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen, auf Sommerreifen ausgeliefert. Eine automatische Umrüstung auf

Winterreifen erfolgt nicht. Fragen Sie Ihren Vario-Finanzierungsberater nach dem Service-Paket "Reifen". Ein optional bestellter

zusätzlicher Reifensatz ab Werk wird auf dem Postweg zugestellt (Versandkosten: 150,00 EUR).

 

Auch wichtig, die Wertminderung:

Auszug aus den AGB (Stand Januar 2013):

"Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für

Wertminderung stehen Sixt zu.

Erleidet das Fahrzeug einen Schaden, für den ein Versicherer/Dritter nicht

oder nicht in voller Höhe eintritt, hat Sixt gegen den Kunden einen sofort

fälligen Anspruch, der sich - je nach Wahl von Sixt - der Höhe nach auf den

Reparaturkostenbetrag laut Werkstattrechnung oder auf den

Reparaturkostenbetrag laut Gutachten eines Sachverständigen beläuft,

sowie ab einer Schadenshöhe von EUR 1.000,-- (netto) die daraus

resultierende Wertminderung. Diese beläuft sich auf 10% der

Reparaturkosten laut Gutachten. Falls kein Gutachten eingeholt wurde, sind

10% der Nettoreparaturkosten laut Werkstattrechnung zu zahlen. Es bleibt

Sixt unbenommen, eine höhere Wertminderung nachzuweisen. Dem

Leasingnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder

eine geringere Wertminderung entstanden ist.

Bei der Endabrechnung des Leasingvertrages wird Sixt eine empfangene

Wertminderung zu Gunsten des Leasingnehmers berücksichtigen, falls der

Schaden bei der Fahrzeugrückgabe in die Bewertung mit einfließt.

 

Eroberungsprämie:

Hinweis zu VW, MINI, BMW und Ford:

Die Konditionen für alle VW-Modelllinien (außer für Nutzfahrzeuge), die BMW-Modelllinie X1, die MINI-Modelllinien Countryman

und MINI Coupé sowie für die Ford-Modelllinien Mondeo, S-MAX und Galaxy enthalten, sofern nicht anders vereinbart und

mitgeteilt, eine Eroberungsprämie. Die Nutzung dieser Eroberungsprämie ist an den Nachweis des Vorbesitzes einer

Fremdmarke durch den Vario-Finanzierungsnehmer geknüpft. Das Altfahrzeug muss bei Vertragsschluss mindestens 6 Monate

auf den Vario-Finanzierungsnehmer zugelassen sein. Als Fremdfabrikat gelten bei VW alle Hersteller außer VW, Seat, Skoda

und Audi, bei BMW und MINI jeweils alle Hersteller außer BMW und MINI, bei Ford alle Hersteller außer Ford. Die Zulassung des

Neufahrzeugs muss identisch mit der Zulassung des Altfahrzeugs sein. Eine Kopie des Fahrzeugscheins des Neufahrzeugs

muss innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei Sixt Leasing eingereicht werden. Wird dieser Nachweisnicht terminund/

oder sachgerecht durch den Kunden erbracht, werden dem Kunden 1000,00 EUR netto (zzgl. MwSt, derzeit 1190,00 EUR

brutto) zusätzlich in Rechnung gestellt. Für alle übrigen Modelle und Hersteller ist kein gesonderter Nachweis nötig. Der

Nachweis entfällt auch, wenn ausdrücklich auf die Nutzung der Eroberungsprämie verzichtet wurde und dem Kunden die

Konditionen ohne Eroberungsvorbehalt angeboten wurden.

16 weitere Antworten
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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nomar2408

1. Hab hier und da gelesen, dass es eine Sonderzahlung geben muss, ist dass so oder welche Voraussetzung braucht man um ohne Sonderzahlung wie man sich ja auch das ganze konfigurieren kann, das abzuschließen?

Bei Sixt Privatleasing ist pauschal eine (Mindest-) Sonderzahlung von 20% des Fahrzeugpreises fällig. Ausschluss der Sonderzahlung ist meines Wissens nach nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von nomar2408

2. Lieferzeiten: So richtig bekommt man die nur nach komplettem Antrag raus, so dass es auch kein zurück mehr gäbe? Kann ich auf eine telefonische Aussage grob vertrauen vorab? Ich würde denken, dass sie extra eine kürzere Zeit angeben, damit man kauft :)

Schwierig zu beantworten. Wenn sie das Auto in Wunschkonfiguration nicht zufällig auf Lager haben, dauert's - wie bei jeder Neuwagenbestellung - einige Wochen.

Zitat:

Original geschrieben von nomar2408

3. Rückgabe, Fairbag: Da hat man ja wohl 250 Euro netto auf Einzelschäden, lohnt sich das? Sind sie immer noch sehr pingelig? Hat man Vorteile, wenn man danach mit Sixt Leasing und neuem Auto weiter macht?

Persönlich würde ich darauf verzichten. Vor der Abgabe das Fahrzeug einfach zum Aufbereiter geben und gut ist. Aufbereiter kostet genauso viel, hat aber kein Limit bei Einzelschäden - gerade hier sehe ich das Problem, dass man das bei zum Beispiel Lackarbeiten zu schnell erreicht.

Zitat:

Original geschrieben von nomar2408

4. Wo finde ich informationen wenn man zb nach der halben Laufzeit sein Auto zurückgeben muss? Ginge das?

Ist unter normalen Umständen nicht möglich. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass der Leasingvertrag von jemand anderen übernommen wird - hierzu gibt es auch entsprechende Internet-Portale (z.B. leasingtime.de). Grundsätzlich sind solche Vorhaben aber immer Verlustgeschäfte und ziehen hohe Kosten nach sich. Wenn du dir nicht sicher bist, dass Fahrzeug eine Zeit X zu nutzen, dann wähle eine geringere Leasingdauer oder schau dich nach einer Alternative um (z.B. Langzeitmiete).

Zitat:

Original geschrieben von nomar2408

5. was passiert wenn man einen unfall hatte bzw. irgendwas was richtig ausgetauscht wird, egal ob nun selbst verursacht über versicherung oder fremdverschuldne über seine versicherung, so dass es am ende ein unfallwagen ist? wie macht sich das leasingtechnisch bemerkbar?

In erster Linie müssen Schäden beim Leasinggeber gemeldet werden. Ausgleichszahlungen (Wertverlust) gehen ebenfalls an den Leasinggeber. Ansonsten alles wie gehabt bzw. worauf man achten muss, steht im Leasingvertrag.

Zitat:

Original geschrieben von nomar2408

6. versicherung kann man doch nach wie vor frei wähöen denke ich, oder?

Klar.

Zitat:

Original geschrieben von nomar2408

7. Gibt es noch irgendein Haken?

Bitte darauf achten, dass es sich um Kilometerleasing und nicht Restwertleasing handelt (ist bei Sixt umproblematisch). Ansonsten schau dich doch mal bei den Herstellern direkt um - die bieten auch sehr gute Leasingangebote an. BMW zum Beispiel bietet den 1er und 3er zu relativ guten Konditionen an. Beim Leasing direkt bei den Herstellerbanken entfällt in der Regel auch die Sonderzahlung!

Also ich habe mich jetzt ein bisschen mit dem Sixt Leasing Angebot beschäftigt.

Es kommen noch folgende weitere versteckte Kosten auf einen zu bei z.B. einem VW Polo 105 PS DSG 5- Türer.

Diese versteckte Kosten sieht man erst im Antragsformular und nicht zuvor auf der Webseite.

Die günstige monatliche Leasingrate, die im Konfigurator angezeigt wird, beinhaltet bereits einen Bonus, die "Eroberungsprämie".

Die gehen also davon aus, dass man ein Fremdfabrikat hat. Transparenz sieht für mich anders aus Sixt. Mehr dazu, siehe unten...

595 Euro Kosten für die Werksabholung direkt bei Volkswagen (Wolfsburg, Autostadt Erlebnis) oder 714,00 EUR Volkswagen (Wolfsburg, Autostadt Erlebnis Deluxe)

297,50 Euro Bei Fahrzeugrückgabe an einer Sixt Station (kostenlos, wenn man bis nach Garching bei München fährt und zurückbringt)

109,36 Euro Zulassung durch Sixt Leasing (Feinstaubplakette gratis!)

17,85 Euro Wunschkennzeichen

22,61 Euro werden für die Abmeldung fällig.

75-150 Euro an Gutachterkosten. Also auch wenn man den Wagen dann kaufen möchte, muß man am Ende des Leasings die Gutachterkosten zahlen. Da man von sixt dann eine Gebrauchtwagengarantie anschliessend erhält.

Wenn man Reifen noch dazu bestellt:

Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen, auf Sommerreifen ausgeliefert. Eine automatische Umrüstung auf

Winterreifen erfolgt nicht. Fragen Sie Ihren Vario-Finanzierungsberater nach dem Service-Paket "Reifen". Ein optional bestellter

zusätzlicher Reifensatz ab Werk wird auf dem Postweg zugestellt (Versandkosten: 150,00 EUR).

 

Auch wichtig, die Wertminderung:

Auszug aus den AGB (Stand Januar 2013):

"Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für

Wertminderung stehen Sixt zu.

Erleidet das Fahrzeug einen Schaden, für den ein Versicherer/Dritter nicht

oder nicht in voller Höhe eintritt, hat Sixt gegen den Kunden einen sofort

fälligen Anspruch, der sich - je nach Wahl von Sixt - der Höhe nach auf den

Reparaturkostenbetrag laut Werkstattrechnung oder auf den

Reparaturkostenbetrag laut Gutachten eines Sachverständigen beläuft,

sowie ab einer Schadenshöhe von EUR 1.000,-- (netto) die daraus

resultierende Wertminderung. Diese beläuft sich auf 10% der

Reparaturkosten laut Gutachten. Falls kein Gutachten eingeholt wurde, sind

10% der Nettoreparaturkosten laut Werkstattrechnung zu zahlen. Es bleibt

Sixt unbenommen, eine höhere Wertminderung nachzuweisen. Dem

Leasingnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder

eine geringere Wertminderung entstanden ist.

Bei der Endabrechnung des Leasingvertrages wird Sixt eine empfangene

Wertminderung zu Gunsten des Leasingnehmers berücksichtigen, falls der

Schaden bei der Fahrzeugrückgabe in die Bewertung mit einfließt.

 

Eroberungsprämie:

Hinweis zu VW, MINI, BMW und Ford:

Die Konditionen für alle VW-Modelllinien (außer für Nutzfahrzeuge), die BMW-Modelllinie X1, die MINI-Modelllinien Countryman

und MINI Coupé sowie für die Ford-Modelllinien Mondeo, S-MAX und Galaxy enthalten, sofern nicht anders vereinbart und

mitgeteilt, eine Eroberungsprämie. Die Nutzung dieser Eroberungsprämie ist an den Nachweis des Vorbesitzes einer

Fremdmarke durch den Vario-Finanzierungsnehmer geknüpft. Das Altfahrzeug muss bei Vertragsschluss mindestens 6 Monate

auf den Vario-Finanzierungsnehmer zugelassen sein. Als Fremdfabrikat gelten bei VW alle Hersteller außer VW, Seat, Skoda

und Audi, bei BMW und MINI jeweils alle Hersteller außer BMW und MINI, bei Ford alle Hersteller außer Ford. Die Zulassung des

Neufahrzeugs muss identisch mit der Zulassung des Altfahrzeugs sein. Eine Kopie des Fahrzeugscheins des Neufahrzeugs

muss innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei Sixt Leasing eingereicht werden. Wird dieser Nachweisnicht terminund/

oder sachgerecht durch den Kunden erbracht, werden dem Kunden 1000,00 EUR netto (zzgl. MwSt, derzeit 1190,00 EUR

brutto) zusätzlich in Rechnung gestellt. Für alle übrigen Modelle und Hersteller ist kein gesonderter Nachweis nötig. Der

Nachweis entfällt auch, wenn ausdrücklich auf die Nutzung der Eroberungsprämie verzichtet wurde und dem Kunden die

Konditionen ohne Eroberungsvorbehalt angeboten wurden.

@999

 

Danke für die Hinweise zu den versteckten Kosten, da kann mal wieder sehen, wie da gearbeitet wird.

 

Ich wäre so ein Fremdkunde, aber kein Modell von den genannten Herstellern könnte mich aninmieren, um bei Sixt ein Privat-Leasing in Anspruch zu nehmen.

Wie auch kein Privat-Leasing der anderen Hersteller, weil es nicht kalkulierbar ist.

 

Dann schon eher eine Ballon Fianzierung (oder auch 3 Wege Finanzierung), wo man nach Ablauf ein Vorkaufsrecht hat.

 

am 29. Januar 2013 um 16:17

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wie auch kein Privat-Leasing der anderen Hersteller, weil es nicht kalkulierbar ist.

Dann schon eher eine Ballon Fianzierung (oder auch 3 Wege Finanzierung), wo man nach Ablauf ein Vorkaufsrecht hat.

Ich weiß nicht, warum Leasing nicht kalkulierbar sein soll - vorausgesetzt es handelt sich um km-Leasing (und nicht Restwertleasing).

Ich lease seit vielen Jahren meine BMW's, gerade weil ich Vielfahrer bin und die Kosten damit fast auf den Cent genau kalkulieren kann. Nach Leasingende gebe ich das Auto zurück, dann werden die evtl. Mehr-km zu dem Satz abgerechnet, der bei Abschluss des LV vereinbart war und das war's.

Wenn man natürlich das Fahrzeug gerne später übernehmen möchte, ist Leasing völlig ungeeignet hierfür. Da ist dann sicher eine klassische Finanzierung im Vorteil, aber diese Frage stellt sich für mich nicht. Leasing ist OK, wenn man alle drei Jahre ein neues Auto fahren möchte und dies zu kalkulierbaren Kosten.

Gruß

Der Chaosmanager

@Chaos

 

Egal, dass Laesing mag sich für Dich vielleicht rentieren wohl auch für Firmen/Selbstständige, da sie die Raten direkt als Betriebskosten steuerlich geltend machen können.

Und vielleicht auch für die Mitmenschen, die unbedingt nach 3 Jahren ein neues Modell fahren wollen.

 

Für mich als Privatperson zählen die o.a. Dinge nicht und ich muß auch nicht immer ein neues Modell fahren, wozu ?

Für mich ist wichtig, dass mich ein KFZ sicher von A nach B bringt und nicht viel Unterhaltskosten sowie Reparaturen hat und angenehm fährt.

Mag sein, dass viele immer die neuste Mode mitmachen müssen, ich nicht, lieber bei bewährte Technik bleiben. Die neuen Sachen sollen lieber andere solange nutzen, bis sich standfeste Nutzung herausgestellt hat (z.B. TSI usw).

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Für mich als Privatperson zählen die o.a. Dinge nicht und ich muß auch nicht immer ein neues Modell fahren, wozu ?

Für mich ist wichtig, dass mich ein KFZ sicher von A nach B bringt und nicht viel Unterhaltskosten sowie Reparaturen hat und angenehm fährt.

Mag sein, dass viele immer die neuste Mode mitmachen müssen, ich nicht, lieber bei bewährte Technik bleiben. Die neuen Sachen sollen lieber andere solange nutzen, bis sich standfeste Nutzung herausgestellt hat (z.B. TSI usw).

Das mag alles sein, nicht jeder will sich alle 2oder 3 Jahre einen Neuwagen zulegen.

Ist ja die freie Entscheidung eines jeden.

Was aber hat das damit zu tun, daß deiner Meinung nach ein Leasing "nicht kalkulierbar" sein soll?

Ich unterstelle, daß sich 90% der Leasingnehmer für genau diese Finanzierungsform entscheiden WEIL sie eben als einzige exakt kalkulierbare Kosten verursacht.

Ich kenne meine monatlichen Kosten im Voraus bis auf den Ct.

Mich werfen keine unvorhergesehenen Reperaturkosten aus der Bahn da hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen, und Unfallschäden kann ich gelassen entgegensehen, da auch wenns dreimal im Jahr kracht keine Versicherungsprämie steigt.

am 30. Januar 2013 um 7:10

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

@Chaos

Egal, dass Laesing mag sich für Dich vielleicht rentieren wohl auch für Firmen/Selbstständige, da sie die Raten direkt als Betriebskosten steuerlich geltend machen können.

Und vielleicht auch für die Mitmenschen, die unbedingt nach 3 Jahren ein neues Modell fahren wollen.

Für mich als Privatperson zählen die o.a. Dinge nicht und ich muß auch nicht immer ein neues Modell fahren, wozu ?

Für mich ist wichtig, dass mich ein KFZ sicher von A nach B bringt und nicht viel Unterhaltskosten sowie Reparaturen hat und angenehm fährt.

Mag sein, dass viele immer die neuste Mode mitmachen müssen, ich nicht, lieber bei bewährte Technik bleiben. Die neuen Sachen sollen lieber andere solange nutzen, bis sich standfeste Nutzung herausgestellt hat (z.B. TSI usw).

@Corsadiesel

Du weichst aus, mein Lieber. Es ging nicht darum, für wen sich Leasing rechnet oder nicht und auch nicht darum, ob man gerne alle drei Jahre ein neues Auto fahren möchte oder nicht. Und es ging auch nicht um Firmenleasing, sondern nach Deinen Worten um Privatleasing.

Du hast pauschalisierend in den Raum gestellt, dass "Privatleasing nicht kalkulierbar sei". Dem habe ich widersprochen, weil diese Deine Aussage nicht nachvollziehbar ist.

Was bitte ist nicht kalkulierbar, wenn Du fixe Kosten über die gesamte Leasingdauer hast und vorher genau weißt, was Du evtl. bezahlen musst, falls Du mehr km fährst als geplant???

Vielleicht erläuterst Du mal der Forumsgemeinde, was Du konkret mit Deiner Aussage meinst, Privatleasing sei nicht kalkulierbar.

Viele Grüße

Der Chaosmanager

 

Privatleasing ist zwar teuer ( wie jede Finanzierungsform, wenn man immer einen neuwertigen PKW fahren möchte ), aber doch gerade sehr gut kalkulierbar :)

Corsadiesel meint wohl, dass ein häufiger NW-Wechsel sehr kostspielig für einen Privatmann ist, einen GW zu kaufen und dann lange zu fahren ist natürlich meistens billiger.

Mit dieser Meinung liegt er ja auch vollkommen richtig, aber falls man gerne ein stets aktuelles Auto fahren möchte, ist Leasing oft sehr interessant.

Eben weil man die (hohen) Kosten vorher kennt und vor Überraschungen weitestgehend sicher ist, die Leasingrücknahme läuft zumindest bei BMW meistens problemlos wie man allgemein lesen kann.

Okay so? ;)

Nee, das meint er wohl nicht.

Zitat:

Wie auch kein Privat-Leasing der anderen Hersteller, weil es nicht kalkulierbar ist.

Er sprach ja explizit von nicht kalkulierbaren Kosten beim Leasing, und das ist eben schlicht falsch.

Möglicherweise sind sie für ihn nicht kalkulierbar, das kann ich nicht beurteilen.

Aber selbst das kann man lernen, bzw. jemanden fragen der es kann.;)

Dass ein Neuwagen alle drei Jahre nicht die billigste Mobilitätsform ist (bei keiner Finanzierungsart) steht ausser Frage, das war aber nicht Thema.

am 30. Januar 2013 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Frischling2

 

Corsadiesel meint wohl, dass ein häufiger NW-Wechsel sehr kostspielig für einen Privatmann ist, einen GW zu kaufen und dann lange zu fahren ist natürlich meistens billiger.

Wenn er das meint - Du scheinst ihn ja zu kennen - weshalb hat er das in seinem Beitrag von gestern, 14.52:58 h, nicht so geschrieben?

Er schrieb hingegen generell und pauschal von der Unkalkulierbarkeit von Privatleasing. Aber vielleicht kann Corsadiesel ja selbst erklären, warum er meint, Privatleasing sei nicht kalkulierbar.

Übrigens sagt der Duden zur Begriffsdefinition des Wortes "kalkulieren" folgendes:

1. (besonders die bei etwas voraussichtlich entstehenden Kosten) im Voraus berechnen

2. (eine Situation) in einer bestimmten Weise einschätzen

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

Moin,

 

an alle hier.

 

Nochmal zur Klärung, warum für mich gesehen das Privat-Laesing meiner Meihnung nach nicht kostenmäßig kalkulierbar ist.

- Parkplatzbeschädigung ohne greifbaren Verursacher, Kosten ?

- Kratzer unbekannter Herkunft, Kosten ?

- dadurch entstandene Wertminderung nach Rückgabe, Kosten ?

- Totalschaden durch eigene Schuld, GAP Deckung, Kosten ?

- kann nicht selber entscheiden, was nach einem Unfall mit den KFZ passiert

- ich als nur Nutzer ohne Entscheidungsrecht

- sehr schlechte Erfahrungen im Bekanntenkreis und Kundenkreis gehört

- eventuelle Übernahme nach Leasingende nicht garantiert

- nur Zahlemann, keine Rechte

 

Das sind für mich die wesendlichen Nachteile des Privat-Leasing.

Ich hoffe, ich konnte meine Gründe hier ausreichend erklären.

am 30. Januar 2013 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

an alle hier.

Nochmal zur Klärung, warum für mich gesehen das Privat-Laesing meiner Meihnung nach nicht kostenmäßig kalkulierbar ist.

- Parkplatzbeschädigung ohne greifbaren Verursacher, Kosten ?

- Kratzer unbekannter Herkunft, Kosten ?

- dadurch entstandene Wertminderung nach Rückgabe, Kosten ?

- Totalschaden durch eigene Schuld, GAP Deckung, Kosten ?

- kann nicht selber entscheiden, was nach einem Unfall mit den KFZ passiert

- ich als nur Nutzer ohne Entscheidungsrecht

- sehr schlechte Erfahrungen im Bekanntenkreis und Kundenkreis gehört

- eventuelle Übernahme nach Leasingende nicht garantiert

- nur Zahlemann, keine Rechte

Das sind für mich die wesendlichen Nachteile des Privat-Leasing.

Ich hoffe, ich konnte meine Gründe hier ausreichend erklären.

OK, jetzt verstehe ich zumindest was Du meinst.

Ich bedaure natürlich, wenn Du und Deine Bekannten solch schlechte Erfahrungen gemacht haben. Aber glaube mir: Meine letzten sieben Autos waren geleast und es gab überhaupt keine Probleme bei der Rückgabe. Eine seriöse Leasinggesellschaft erwartet bei der Rückgabe auch kein Auto im jungfräulichen Neuzustand. In keinem Fall sind auf mich im Nachhinein Kosten zugekommen, die nicht kalkuliert waren.

Was Deine einzelnen Punkte anbelangt, so gelten die ersten vier Punkte auch bei klassischer Finanzierung, die ersten beiden Punkte sind auch für Barzahler ärgerlich. Wenn man natürlich einen älteren Gebrauchtwagen fährt, stört einen der Parkplatzrempler weniger. Aber damit kannst Du Leasing ja nicht vergleichen. Und dass man eine Vollkaskoversicherung abschließen sollte, wenn man einen Neuwagen anschafft, ist generell empfehlenswert - auch bei Barzahlung.

Dass Leasing uninteressant ist für jemanden, der das Fahrzeug später übernehmen möchte, hatte ich bereits geschrieben. In diesen Fällen sind andere Finanzierungsformen im Vorteil.

Dass man als Leasingnehmer keine Rechte haben soll, kann ich nicht nachvollziehen. Das hake ich dann eher unter dem Begriff Stammtischparole ab.

Schlussendlich steht es jedem frei, sich für das Auto und die Finanzierungsform zu entscheiden, das bzw. die für seine Bedürfnisse optimal ist. Man darf auch nicht außer acht lassen, dass ein Auto einen unterschiedlichen Stellenwert für den einzelnen hat.

Viele Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin, an alle hier.

Nochmal zur Klärung, warum für mich gesehen das Privat-Laesing meiner Meihnung nach nicht kostenmäßig kalkulierbar ist.

...

Hm, viele deiner Punkte entstanden glaube ich durch Informationsdefizite bzw. Missverständnisse.

Manches ist gar nicht so kompliziert wie man glaubt:

 

- Parkplatzbeschädigung ohne greifbaren Verursacher, Kosten ?

Würde die Vollkasko übernehmen, allerdings besteht hierbei keinerlei Unterschied zu einer anderen Finanzierungsform, somit nicht leasingspezifisch. Auch bei deinem gekauften Wagen müsstest Du deine VK bemühen bzw. zur Rabattrettung die Kosten selbst tragen.

->Somit bestens kalkulierbar, maximale Kosten ist die SB der VK und es erfolgt keine Hochstufung.

 

- Kratzer unbekannter Herkunft, Kosten ?

Würde die Vollkasko übernehmen, allerdings besteht hierbei keinerlei Unterschied zu einer anderen Finanzierungsform, somit nicht leasingspezifisch. Auch bei deinem gekauften Wagen müsstest Du deine VK bemühen bzw. zur Rabattrettung die Kosten selbst tragen.

Ausnahme: Man wird im Falle eines Schadens nicht hochgestuft.

->Somit bestens kalkulierbar, maximale Kosten ist die SB der VK und es erfolgt keine Hochstufung.

 

- dadurch entstandene Wertminderung nach Rückgabe, Kosten ?

Ist in der Tat dann ein zusätzlicher Kostenfaktor, wenn mans nicht reparieren lassen will.

Allerdings besteht die Wertminderung auch beim Wiederverkauf in jeder anderen Finanzierungsform.

Somit ebenfalls nicht leasingspezifisch.

 

- Totalschaden durch eigene Schuld, GAP Deckung, Kosten ?

In meinem Fall würde die LG den Vertrag bei einem Totalschaden fristlos kündigen und mit ihrer VK abrechnen.

Eine eventuelle Unterdeckung wäre rein deren Problem.

Ausser der SB der VK entstehen keinerlei Kosten.

Somit kannst Du dir beruhigt den nächsten Wagen aussuchen und, brauchst Dir keinen Kopf über Restwerte, Unterdeckungen oder Verkäufe machen.

Das einzige Risiko das besteht ist, die Zeit bis zur Lieferung des Neuwagens überbrücken zu müssen.

Allerdings hätte man dieses Problem auch mit seinem Gebrauchtwagen im Privatbesitz.

->Somit bestens kalkulierbar, maximale Kosten ist die SB der VK und es erfolgt keine Hochstufung.

 

- kann nicht selber entscheiden, was nach einem Unfall mit den KFZ passiert

Oder anders ausgedrückt: Man hat nach einem Unfall keinen Stress mit der Schadensabwicklung, und muss seinem Geld nicht hinterherlaufen..

Aber warum will man hier eigentlich mitbestimmen?

Wenn, dann doch um seine Kosten und seinen Aufwand niedrig zu halten.

Dies ist bei einem geleasten Fahrzeug aber ein klares P.A.L. (Problem anderer Leute) .

Keine Entscheidungsrechte, dafür aber auch keine Kosten und keine Pflichten.

Den Ärger mit Versicherungen oder Werkstätten kann man beruhigt lächelnd anderen überlassen.

->Somit bestens kalkulierbar, maximale Kosten ist die SB der VK und es erfolgt keine Hochstufung.

 

- ich als nur Nutzer ohne Entscheidungsrecht

Ist korrekt, dessen muss man sich bewusst sein.

Zumindest bei allen Entscheidungen, die über die vertraglich vereinbarten Rechte hinausgehen ist man sehr eingeschränkt.

 

- sehr schlechte Erfahrungen im Bekanntenkreis und Kundenkreis gehört

Ist dein individuelles Problem, kann ich nicht bestätigen.

 

- eventuelle Übernahme nach Leasingende nicht garantiert

Ist ebenfalls korrekt, Leasing ist jedoch generell die falsche Finanzierungsform, sofern man gedenkt das Auto später zu übernehmen.

 

- nur Zahlemann, keine Rechte

Welche Rechte, ausser das Fahrzeug zu benutzen schweben dir hier z.B.vor?

Wenns um spontanen Verkauf geht, dann stimmt das. Man muss sich beim leasing gut überlegen mit welchem Fahrzeug man die nächsten 2, 3 Jahre verbringen möchte.

Ansonsten kauft man sich das Recht ein Fahrzeug zu nutzen.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ist mir persönlich lieber, als 35000€ Kapital beim Kauf eines Neuwagens zu binden, mag aber natürlich Geschmachssache sein.

Hat jedoch ebenfalls nichts mit der Aussage es sei " nicht kalkulierbar" zu tun.

 

Alles in allem fühen alle deine aufgeführten Punkte auch hier immer wieder zu dem Ergebnis, dass ein Leasing sicherlich unflexibler, vielleicht auch teurer im Vergleich zum Eigentum eines Gebrauchtwagens ist.

Ist daher nichts für dich, muss es auch nicht.

Keiner der Punkte belegt allerdings deine Behauptung, es sei "unkalkulierbarer" im Vergleich zu einer anderen Finanzierungsform.

Und Neuwagen mit gebrauchten willst Du ja sicherlich nicht gleichsetzen und vergleichen, oder?

Leasing mit integrierter Vollkasko ( bei der keine Hochstufung im Schadensfall erfolgt ) gibt es aber nicht für alle Modelle zu einem interessanten Preis, normalerweise besteht versicherungsmäßig kein Unterschied zum Kauf bei einer externen Vollkasko.

Ich gehe mal davon aus, dass die meisten ihren NW ohnehin Vollkasko versichern, ist bei einem älteren GW oft weniger sinnvoll.

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