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Sixt Leasing Rückgabe wegen Mängeln - Wer ist der Händler?

Themenstarteram 8. Dezember 2019 um 18:25

Hallo zusammen.

Mal eine, hoffentlich, einfache Frage. Folgende Situation:

Ich hab einen Wagen über Sixt geleast. Dieser hat nun diverse Mängel, die aber auch durch mehrere Werkstattaufenthalte nicht behoben werden können. Angenommen es ist ein erheblicher Mangel bzw. ich bin dieser Meinung. Nun die eigentliche Frage: Wem gegenüber muss nun der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden? Dem ausliefernden Händler? Einem beliebigen Händler der Marke? Sixt selbst wohl ehr nicht?

Zur Erläuterung vielleicht noch: der Händler bei welchem die Garantiearbeiten erledigt werden ist ungleich dem ausliefernden Händler.

Bonusfrage: Gleich alles über einen Anwalt laufen lassen? Rechtsschutzversicherungen wäre vorhanden.

Und natürlich ist alles rein theoretisch...

Beste Antwort im Thema

Hallo,

da der Vertragsinhalt und die genauen Mängel des Fahrzeuges hier nicht bekannt sind, hier meine Meinung: übergib es einem Anwalt. Der kann prüfen, was möglich ist und verhindert, dass Du rechtliche und wirtschaftliche Einbußen hinnehmen musst. Beauftrage aber bitte einen Anwalt, der sich mit Leasingverträgen gut auskennt.

Gruss vom Asphalthoppler

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Hallo,

da der Vertragsinhalt und die genauen Mängel des Fahrzeuges hier nicht bekannt sind, hier meine Meinung: übergib es einem Anwalt. Der kann prüfen, was möglich ist und verhindert, dass Du rechtliche und wirtschaftliche Einbußen hinnehmen musst. Beauftrage aber bitte einen Anwalt, der sich mit Leasingverträgen gut auskennt.

Gruss vom Asphalthoppler

Vertragspartner ist zunächst mal Sixt. Von daher müssen die meines Erachtens erstmal Kenntnis von den Mängeln haben. Wahrscheinlich musst du Sixt auch die Chance geben, die Mängel zu beheben.

Im Endeffekt ist vermutlich ein guter Anwalt die beste Alternative um die Ansprüche effizient durchzusetzen.

Themenstarteram 8. Dezember 2019 um 19:05

Sixt ist durch den Vertrag meiner Meinung nach mehr oder weniger raus. Die wollen eigentlich erstmal „nur“ informiert werden. „... tritt hiermit Sixt ... sämtliche Ansprüche und Rechte aus dem Kaufvertrag gegen Lieferanten einschließlich der Garantieansprüche ... an den Leasingnehmer ab...“

Edit meint aber, dass ich alles im Namen von Sixt beanspruchen darf/kann/muss. Da schwirrt einem der Kopf. Ohne professionelle Hilfe seh ich da wahrscheinlich kein Land.

So ist das aber immer beim Leasing. Der Leasinggeber ist eine Bank. Die hat keine Werkstatt. Da musst du dich dann schon an den jeweiligen Händler (Gewährleistung) oder Hersteller (Garantie) halten.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 8. Dezember 2019 um 20:05:42 Uhr:

Ohne professionelle Hilfe seh ich da wahrscheinlich kein Land.

Dewegen die Empfehlung, die Sache einem Fachanwalt zu übergeben.

Blödsinn Anwalt. Erster Satz immer gleich Anwalt. Wegen einer zigtausendfachen Standardsache.

Es muss ganz normal der Vertragspartner (Leasinggeber) gefragt werden, was man tun soll.

Der sagt dann bspw., man solle entweder zum Auslieferer oder einer beliebigen Vertragswerkstatt (der Marke) gehen.

Höchstwahrscheinlich u. erfahrungsgemäß zu einem Vertragshändler freier Auswahl, denn i.d.R. bearbeiten nur die die Garantiefälle, da sie diese vom Hersteller bezahlt bekommen incl. vollem Stundenlohn.

die reighenfolge dabei wird am einfachsten die sein:

 

1. Leasingvertragspartner ansprechen und sachverhalt schildern. In dem fall also SIXT leasing

 

2. Schaden bei der unter 1. genannten werkstatt beheben lassen. Sixt hat entweder eigene Werkstätten oder sie nenen dir eine Vertragswerkstatt bzw. sagen dir das es eben deine wahl ist. das kommt dann auf den einzelfall an.

 

3. A. Schaden ist repariert oder B. ist nicht reparabel bzw. wird nicht gefunden udn Auto wird zu rück gegeben. Wir sind da noch immer bei der in Punkt 2 genannten Werkstatt. Die bekommen das auto auch am ende wieder. letztendlich ist es ein gewährleistungsfall und das läuft am ende über den Hersteller. das ist derjenige der am Ende haftet.

 

P.S. da du als Leasingnehmer eh kein Eigentümer des Fahrzeuges bist (sondern im Prinzip Mieter) , bist Du aus der Nr. raus. Du bekommst evtl. einen Ersatzwagen oder der Vertrag läuft aus. je nachdem was vereinbart wurde.

Bspw. Sixt hat mehrere "Eigentümer"-Verhältnisse bei ihren Kundenverträgen. Je nachdem, wer in den Fahrzeugpapieren (Brief) drinsteht, ist Eigentümer. Das kann Sixt, ein Gewerbetreibender/Großkundenflotten-Konzern oder auch der Privatbesitzer sein.

Stuss. Wer in den Papieren steht, ist Halter. Sonst nichts.

Ich bin bei meinem bisherigen Leasingwagen zum nächsten Vertragshändler gegangen und der hat alle Mängel behoben. Ob dieser die Leasinggesellschaft informiert hat, weiß ich nicht.

Zitat:

letztendlich ist es ein gewährleistungsfall und das läuft am ende über den Hersteller. das ist derjenige der am Ende haftet.

Wirst du irgendwann mal den Unterschied zwischen Gewährleistung (ugs.) und Garantie verstehen und diesen dann auch korrekt wiedergeben können, oder ist da Hopfen und Malz wirklich verloren?

Der korrekte Ansprechpartner im Falle der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist und bleibt der Vertragspartner, also Sixt. Dieser kann ein X-beliebige Partei zu seinem Erfüllungsgehilfen benennen Witziger Fakt: das kann sogar der Dorfbäcker sein, dann muss er nur eben gleich für deren "unvermögen" in der Fahrzeuginstandsetzung haften (i.d.R. ist das dann die Fachwerkstatt oder eine Werkstatt nach Wahl). Für deren Handeln haftet jedoch stets der Vertragspartner, also Sixt.

Niemand Sonst.

Niemand

Nicht der Hersteller!

Spricht mir bitte nach:

Der Hersteller ist nicht für die Gewährleistung verantwortlich. Nicht niemals nie (außer er ist auch Verkäufer/Vertragspartner). Sonst nicht. Nein. Ok?

Ob der Leasinggeber nun SIXT, Die VW-Bank oder sonstwer ist spielt rechtlich keine große Rolle.

Der Eigentümer ist und bleibst IMMER der Leasinggeber. Nur der darf entscheiden was mit dem Auto passiert.

In den Papieren steht der Halter, das ist derjenige auf den das Auto zugelassen ist. Das KANN der Eigentümer sein, muß es aber nicht zwingend. Der Halter ist derjenige der auch die "Knöllchen" nach Hause bekommt wenn der Fahrer nicht unmittelbar greifbar ist. Ob das Auto nun irgend jemand anderes gehört ist dabei wiederrum wurscht. Am Ende haftbar für Vergehen ist wiederrum der Fahrer. das kann wieder jemand komplett anderes sein. Sogar ein illegaler kann das sein (Auto wird geklaut, Dieb raßt in Radarfalle, wer muß bezahlen?)

@guruhu ich hab da mal eine frage, sach - ist der hersteller immer der ansprechpartner bei gewährleistung? ;)

Die Provokation hättest du dir auch klemmen können...

 

@guruhu hat alles nötige dazu geschrieben!

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