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Skater auf der Straße erlaubt?

Themenstarteram 28. Februar 2013 um 11:32

Nun ist mir das zum 2. Male passiert: Skater MIT Kopfhörer vor mir auf der Straße!

Zwar kenne ich mich einigermassen mit Verkehrsrecht aus, eben, weil ich auch schon lange Auto's fahre. Doch hier bin ich echt mal ebenso Sprach- wie Ratlos und gebe meine Frage an die Experten hier im Forum weiter. Wie sieht es aus in der StVO oder überhaupt? WO darf, Wo MUSS ein Skater fahren (dürfen)??? Darf ein Skater eine öffentliche Straße benutzen? MUSS er sogar die Straße nutzen oder MUSS er eher auf den - soweit vorhandenen - Geh- bzw. Radweg ausweichen? Und wenn es keinen Geh- bzw. Radweg gibt?

Für mich ist die Type einfach nur Lebensmüde und mit seinem Verhalten bringt er nicht nur sich in (Lebens) Gefahr. Dann auch noch ein Kopfhörer auf, damit die Umgebungsgeräusche auch nur ja ausgeblendet werden.

Ok, heute Morgen hat er beim LINKS-abbiegen rechtzeitig den linken Arm ausgestreckt. Trotzdem halte ich sein Verhalten für mehr als Fahrlässig, zumal er sich auf einer stark frequentierten Nebenstraße befindet, die zudem auch noch mit Schlaglöchern übersät ist. Was ist, wenn er plötzlich vor ein Auto stürzt? Ok, ironisch könnte man dann von einem "gelösten Problem" reden ... ;)

Trotzdem würde mich die rechtliche Seite interessieren. Wie geht man als Autofahrer mit so einem Hirni um? Ach ja, ich könnte mal bei der Polizei nachfragen ... Eins nach dem anderen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Was ist, wenn er plötzlich vor ein Auto stürzt?

Dann musst du halt genug Abstand halten. Es heisst Strassenverkehr, nicht Autoverkehr.

Deine weitere Ausdrucksweise lässt darauf schliessen, dass du hier eine persönliche Abneigung gegen Dinge hat, die du nicht kennst oder verstehst (hier das Skaten).

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Meines wissens, sind das Sportgeräte... Daraus resultierend, müssten diese Skater als Fußgänger gleichzusetzten sein... Fußgänger haben auf der Straße nichts verloren, außer es gibt keinen Gehweg... dann darf diese benutzt werden.

So zumindest meine Einschätzung.

am 28. Februar 2013 um 12:00

Ich bin auch sprachlos, auch wenn ich die rechtliche Situation nicht kenne.

Ich bin selber Skater und musste bisher 1x ca. 300 Meter auf einer Dorfstraße fahren (mich haben "nur" 2 Autos überholt). Ich habe mich dermaßen unwohl gefühlt, weil man in keinster Weise (außer Helm) geschützt ist.

*kopfschüttel*

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Was ist, wenn er plötzlich vor ein Auto stürzt?

Dann musst du halt genug Abstand halten. Es heisst Strassenverkehr, nicht Autoverkehr.

Deine weitere Ausdrucksweise lässt darauf schliessen, dass du hier eine persönliche Abneigung gegen Dinge hat, die du nicht kennst oder verstehst (hier das Skaten).

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Wie geht man als Autofahrer mit so einem Hirni um?

1. schnellstmöglich überholen

2. rechts rann und warten bis der weg ist

Ein Skateboard ist ein reines Sportgerät und hat rechtlich im

öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen.

Da gibt es noch so einige andere Spezialisten mit zweirädrigen

Sportgeräten, die werden auch nur geduldet oder von den

Gesetzesvertretern absichtlich übersehen.

Letztere drücken sich nämlich auch vor allen Schreibarbeiten...

Servus!

Diese Frage hatte ich mir auch mal gestellt und habe nachgeforscht.

Bei meinen Nachforschungen kam ich darauf, dass Skater sich zu verhalten haben wie Fahrradfahrer. Heißt: Ist ein Radweg vorhanden, muss er sich auf diesen Radweg fortbewegen. Ist anstelle von einem Radweg nur ein Gehweg vorhanden, muss sich dieser auf der Straße wie der Fahrradfahrer fortbewegen.

Wie es sich dann bei Fußgängergassen/Wege verhält kann ich nicht beantworten.

Das war jeden fall die Aussage eines Fahrlehrers, ein anderer von einer anderen Fahrschule hatte mir diese Aussage bestätigt.

Aber kann natürlich auch sein das beide keine Ahnung hatten. Trotzdem glaube ich das, da ich selbst keine Begründung für eine andere Variante habe/finde.

(Wovon reden wir hier eigentlich? Jemand mit einem "Skateboard" oder mit "Inline Skates"? Meine Aussage bezieht sich auf "Inline Skates".)

M.

Zitat:

Original geschrieben von Skeletto

Servus!

Diese Frage hatte ich mir auch mal gestellt und habe nachgeforscht.

Bei meinen Nachforschungen kam ich darauf, dass Skater sich zu verhalten haben wie Fahrradfahrer. Heißt: Ist ein Radweg vorhanden, muss er sich auf diesen Radweg fortbewegen. Ist anstelle von einem Radweg nur ein Gehweg vorhanden, muss sich dieser auf der Straße wie der Fahrradfahrer fortbewegen.

Wie es sich dann bei Fußgängergassen/Wege verhält kann ich nicht beantworten.

Das war jeden fall die Aussage eines Fahrlehrers, ein anderer von einer anderen Fahrschule hatte mir diese Aussage bestätigt.

Aber kann natürlich auch sein das beide keine Ahnung hatten. Trotzdem glaube ich das, da ich selbst keine Begründung für eine andere Variante habe/finde.

(Wovon reden wir hier eigentlich? Jemand mit einem "Skateboard" oder mit "Inline Skates"? Meine Aussage bezieht sich auf "Inline Skates".)

M.

Also ich bin da anderer Meinung. Wenn sie wie ein Fußgänger behandelt werden, dürfen sie den Radweg nicht einmal nutzen... kombinierte Rad-/Fußwege natürlich schon. Ansonsten ab auf den Gehweg und rücksicht auf Fußgänger.

Ob Skateboard oder Inlineskates, spielt in meinen Augen keine Rolle, da beides Sportgeräte sind.

Hab da noch schnell was gefunden: Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch zum Thema

Würde meine Einschätzung bestätigen...

Hallo bootmann22

schau mal hier:

http://www.inline-karlsruhe.de/recht/recht.php

das könnte Deine Fragen beantworten.

Nette Grüße

Ist doch alles schon geregelt:

 

Zitat:

§ 24

Besondere Fortbewegungsmittel

(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Themenstarteram 28. Februar 2013 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Was ist, wenn er plötzlich vor ein Auto stürzt?

Dann musst du halt genug Abstand halten. Es heisst Strassenverkehr, nicht Autoverkehr.

Deine weitere Ausdrucksweise lässt darauf schliessen, dass du hier eine persönliche Abneigung gegen Dinge hat, die du nicht kennst oder verstehst (hier das Skaten).

PARDON ... ich meinte ein SKATEBOARD, also die Bretter auf 4 Rollen und NICHT InLineSkater! Und, der junge Mann fährt ohne jeglichen Schutz, also auch ohne Sturzhelm!

Überholen wenn er mitten auf der Straße fährt? Und, wie bereits geschrieben, die Straße ist übersät mit Löchern ... und sehr schmal! Da kommt mir auch schon mal ein ausgewachsener Linienbus entgegen. Zudem noch mal zur Erinnerung, ich fahre einen verlängerten FORD TRANSIT BUS (keine Werbung!) mit Behinderten. Ergo habe ich doppelte Verantwortung und finde so ein Unverantwortliches handeln einfach unmöglich. Es hat auch absolut NICHTS mit persönlichen Abneigungen zu tun, im Gegenteil. Mir so etwas zu unterstellen zeigt, dass der Schreiberling die Situation nicht begriffen hat. Die Type gefährdet ja nicht nur sich. Was ist, wenn er plötzlich vom Brett vor ein Auto fällt? Mit ausweichen ist auf DIESER Straße nix.

DANKE für die Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

...die Straße ist übersät mit Löchern ... und sehr schmal! Da kommt mir auch schon mal ein ausgewachsener Linienbus entgegen. ...

Und DA fährt einer mit dem Skateboard? Alle Achtung. Respekt.

Zitat:

Zudem noch mal zur Erinnerung, ich fahre einen verlängerten FORD TRANSIT BUS (keine Werbung!) mit Behinderten

Dann kannst Du der Nulpe schon mal einen Platz freihalten.

Aber jetzt mal im Ernst: da kannst Du gar nichts machen. Manche Leute lernen nur durch Schmerz oder gar nicht. Man kann nicht jede Dummheit präventiv verhindern.

Es ist wie immer im Verkehr: wer einigermaßen vorsichtig fährt und weder angetrunken noch übermüdet ist, hat ein reines Gewissen wenn es knallt. Mehr kannst Du und auch kein anderer tun. Ok, Darwin vielleicht, aber das darf man ja nicht sagen...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von HvC

...

Aber jetzt mal im Ernst: da kannst Du gar nichts machen. Manche Leute lernen nur durch Schmerz oder gar nicht. Man kann nicht jede Dummheit präventiv verhindern.

Es ist wie immer im Verkehr: wer einigermaßen vorsichtig fährt und weder angetrunken noch übermüdet ist, hat ein reines Gewissen wenn es knallt. Mehr kannst Du und auch kein anderer tun. Ok, Darwin vielleicht, aber das darf man ja nicht sagen...

So ist es. Und, doch: Den Darwin Award darf man ruhig benennen. Auch wenn einige gequält aufheulen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Ist doch alles schon geregelt:

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

§ 24

Besondere Fortbewegungsmittel

(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

naja wobei fussgänger bei einem nicht vorhandenen gehweg auch die strasse benützen dürfen?!

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