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soeben einen MB 1.8 Jg 2002 /kombi/ 107Tkm classic ersteigert, was muss ich bei abholung beachten?

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 7. Juni 2015 um 19:48

Hallo zusammen

ich habe im Internet einen MB C-Klasse 1.8 Automat, Classic, 8xFelgen, Jg 2002, 107Tkm, ersteigert. Ungesehen und ungefahren! (vor zwei Jahren genau gleich einen E280 Kombi ersteigert, ein tolles Auto 100% zufrieden. Nun muss ich den C180 Kompressor morgen abholen und barbezahlen.

Auf was soll ich im speziellen achten? Wo sind da seine Schwachstellen. Der Verkäufer hat mir versichert , das der MB mechanisch in Ordnung ist.

Besten Dank für alle Hinweise und Anregungen.

Ueli aus der Schweiz

Beste Antwort im Thema

ersteigert ist ersteigert. er gehört dir schon. da spielts keine rolle, was du vor ort findest.

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ersteigert ist ersteigert. er gehört dir schon. da spielts keine rolle, was du vor ort findest.

Themenstarteram 7. Juni 2015 um 20:26

Da hast Du sicher recht. Wenn ich aber morgen vor Ort bin und dank Eurer Hilfe die Schwachstellen kenne

kann auf unter Umstanden dem Verkäufer nachweisen, dass bei diesem Geräusch /Verhalten der Schaltung usw. man nicht von Technisch/mechanisch I.O. reden kann. Ich habe einige Mechaniker-Erfahrung, aber halt eben auf anderen Marken . Bin seit 6 Jahren Importeur von OBD-Geräten in die Schweiz. A propos : wo finde ich bei diesem Typ den OBD Anschluss? Alter Stecker oder Standart-Stecker?

Danke für alle weiteren Rückmeldungen.

 

Zitat:

@buzifant schrieb am 7. Juni 2015 um 22:13:25 Uhr:

ersteigert ist ersteigert. er gehört dir schon. da spielts keine rolle, was du vor ort findest.

Zitat:

@buzifant schrieb am 7. Juni 2015 um 22:13:25 Uhr:

ersteigert ist ersteigert. er gehört dir schon. da spielts keine rolle, was du vor ort findest.

So isses. Bezahlen und mitnehmen, mehr Rechte hast du erstmal nicht....

Schwachstellen können sein: Rost, Motor, Kompressor, Luftschläuche, Stellmagnete, Steuergerät, uvm...

Aber das muss nicht sein, hast bestimmt Glück ;-)

Natürlich hat er mehr Rechte.

Wenn der ersteigerte Artikel (in dem Fall das Fahrzeug) nicht der Beschreibung entspricht, kann er problemlos von dem Kaufvertrag, der durch die Auktion entstanden ist, zurück treten.

Wenn z.b. der Verkäufer in die Beschreibung rein schreibt, dass das Fahrzeug Mängelfrei ist und er vor Ort dann z.b. feststellt, dass z.b. die Zentralverriegelung und die Klimaanlage nicht funktioniert kann er vom Vertrag zurück treten.

Auch Privatpersonen müssen sich an die Angaben im Kaufvertrag halten und dafür haften.

Als Standard Tipp würde ich geben Querlenker, alle elektrischen Sachen heißt Schaltung etc, Klimaanlage das was man halt so kennt...

Als Tipp falls das Fahrzeug scheckheft gepflegt ist dort anrufen wo der letzte Service gemacht wurden ist dann erfährst auch was nicht gemacht wurden ist was vllt zusatzarbeten gewesen wären.

Würde mich freuen wenn berichtest was gekauft und bekommen hast ;)

am 8. Juni 2015 um 3:59

Mich wuerde eher der Text von der Anzeige interessieren. Danach kann man sagen worauf der TE noch schauen kann. Sich stand in der Anzeige was von Anschauen und Probefahrt nach Absprache. Und Woerter wie ,,Ausschluss der Sachmaengelhaftung`` oder ,,gekauft wie gesehen`` .

Dazu kommt noch das der TE Gewerbetreibender ist. Das erschwert die ganze Sache nochmal.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 7. Juni 2015 um 23:04:38 Uhr:

Natürlich hat er mehr Rechte.

 

Wenn der ersteigerte Artikel (in dem Fall das Fahrzeug) nicht der Beschreibung entspricht, kann er problemlos von dem Kaufvertrag, der durch die Auktion entstanden ist, zurück treten.

 

Wenn z.b. der Verkäufer in die Beschreibung rein schreibt, dass das Fahrzeug Mängelfrei ist und er vor Ort dann z.b. feststellt, dass z.b. die Zentralverriegelung und die Klimaanlage nicht funktioniert kann er vom Vertrag zurück treten.

 

Auch Privatpersonen müssen sich an die Angaben im Kaufvertrag halten und dafür haften.

Also erstmal müssen wir davon ausgehen, das alles i.o. ist. U d DANN gibts nix ausser bezahlen und mitnehmen!

Alles andere ist REINE SPEKULATION....

am 8. Juni 2015 um 6:36

obd anschluss ist unterm lenkrad

am 8. Juni 2015 um 7:24

Servus,

ich glaub Du solltest auf alles achten, was Du beim normalen PKW auch machen würdest. Ist ja unabhängig der Marke und Modell. Also immer gerne genommen, ist die Klimaanlage, Querlenker, Bremsen, Flüssigkeiten sowie eventuelle Anzeigen im KI. Störungen werden angezeigt die relevant sind. Nummer sicher ist auch wenn Du den Fehlerspeicher auslesen lässt. Wo fängt man an wo hört man auf :-) Rost ist immer ein Thema. Aber am Blechkleid natürlich nichts technisches. Erst wenn Träger usw. befallen sind wird es wieder technisch<:-)

Versteigerung bleibt halt immer ein Risiko! Man kann Glück haben oder..............

Also sichtprüfung und bezahlen. Mit etwas Glück bekommst Du ihn noch gedrückt bei gravierenden Sachen, aber schwierig.

Viel Glück

am 8. Juni 2015 um 13:01

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 7. Juni 2015 um 23:04:38 Uhr:

Natürlich hat er mehr Rechte.

Wenn der ersteigerte Artikel (in dem Fall das Fahrzeug) nicht der Beschreibung entspricht, kann er problemlos von dem Kaufvertrag, der durch die Auktion entstanden ist, zurück treten.

Wenn z.b. der Verkäufer in die Beschreibung rein schreibt, dass das Fahrzeug Mängelfrei ist und er vor Ort dann z.b. feststellt, dass z.b. die Zentralverriegelung und die Klimaanlage nicht funktioniert kann er vom Vertrag zurück treten.

Auch Privatpersonen müssen sich an die Angaben im Kaufvertrag halten und dafür haften.

Nicht ganz richtig,bei Ebay gilt das Fernabgesetzt,er ist verpflichtet das Auto zu kaufen wie schon gesagt wurde.Und ganz wichtig wie auch gesagt wurde ist die Beschreibung,wenn irgendwas mit Bastler etc steht hast du gar keine Chance vom Rücktritt Gebrauch zu machen.

Aber mich würde auch ankotzen da biete ich was an und vor Ort wird Terror gemacht,entweder ich biete und kaufe oder lasse es sein wenn ich mir unsicher bin.Und es immer noch ein Unterschied WER das Auto anbietet,ein KFZ-Mechaniker oder eine Büroangestellte

Hast du den Link eventuell um mal reinzuschauen?Würde mehr Aufschluss geben.

MFG

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 20:42

Besten Dank für die Rückmeldungen: Link ist www.ricardo.ch, Artikelnummer 762582440

Ich bin eigentlich guten Mutes, wird schon schief gehen....

Mein gegenwärtiger E280 Kombi war für mich ein Wunderkauf. vor 3 Jahren gekauft € 3200.-- 167Tkm, 8fach 80% bereift , in sehr gutem Zustand , Neuprüfung MFK letzten Herbst: Aufwand: € 100.-- Für mich puure Freude, naja er rostet an den bekannten Stellen, technisch aber alles tipo.

So habe ich nun den C180 gekauft, für meine Frau, Töchter und wer sonst noch damit fahren wird.

Ich wünsch Euch allen einen schönen Abend

Gruss Ueli

 

Zitat:

@230EVO schrieb am 8. Juni 2015 um 15:01:28 Uhr:

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 7. Juni 2015 um 23:04:38 Uhr:

Natürlich hat er mehr Rechte.

Wenn der ersteigerte Artikel (in dem Fall das Fahrzeug) nicht der Beschreibung entspricht, kann er problemlos von dem Kaufvertrag, der durch die Auktion entstanden ist, zurück treten.

Wenn z.b. der Verkäufer in die Beschreibung rein schreibt, dass das Fahrzeug Mängelfrei ist und er vor Ort dann z.b. feststellt, dass z.b. die Zentralverriegelung und die Klimaanlage nicht funktioniert kann er vom Vertrag zurück treten.

Auch Privatpersonen müssen sich an die Angaben im Kaufvertrag halten und dafür haften.

Nicht ganz richtig,bei Ebay gilt das Fernabgesetzt,er ist verpflichtet das Auto zu kaufen wie schon gesagt wurde.Und ganz wichtig wie auch gesagt wurde ist die Beschreibung,wenn irgendwas mit Bastler etc steht hast du gar keine Chance vom Rücktritt Gebrauch zu machen.

Aber mich würde auch ankotzen da biete ich was an und vor Ort wird Terror gemacht,entweder ich biete und kaufe oder lasse es sein wenn ich mir unsicher bin.Und es immer noch ein Unterschied WER das Auto anbietet,ein KFZ-Mechaniker oder eine Büroangestellte

Hast du den Link eventuell um mal reinzuschauen?Würde mehr Aufschluss geben.

MFG

Nunja, das Inserat ist mal sehr allgemein gehalten. Von irgendwelchen Versprechungen was funktionieren soll lese ich da nix.

Im gegenteil, da steht ganz klar -keine Garantie-.

Also wenn du das Geld übergibst und vom Hof fährst -war es das...

am 9. Juni 2015 um 2:59

Viel Glueck mit dem Getriebe ;)

Ansonsten steht in der Anzeige so gut wie nix brauchbares und die Bilder sind mehr oder weniger fuer die Tonne. So bietet man kein Auto an :D

Hast ihn schon geholt? Weil was anderes wird dir kaum bleiben.

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