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Sohn 18, Vater wird gefahren

Themenstarteram 21. November 2024 um 20:35

Hallo Zusammen,

vielleicht eine banale Frage, aber ich stelle die Frage einfach mal.

Ich habe mehrere Fahrzeuge. Eines davon fährt mein 18jähriger Sohn. Das er dieses Fahrzeug fährt, ist auch so bei der Versicherung angemeldet. Die anderen Fahrzeuge werden in der Regel von mir und meiner Frau gefahren.

Sollte es mal so sein, das ich nicht fahren kann oder will und mein Sohn fährt mit mir (ich als Beifahrer) ein anderes Fahrzeug aus unserem Fuhrpark, müsste ich das der Versicherung zuvor melden, obwohl ich ja anwesend bin (als Beifahrer) ?

Viele grüße

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35 Antworten

Das ist meines Wissens nur zulässig, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt.

Klar ist das zulässig, wenn der Sohn einen Führerschein hat

Es sollte aber auch vorher der Versicherung gemeldet werden. Bei meiner Versicherung ist das kurzfristig kostenlos.

Eigentlich geht es um die Frage, ob bestimmte Personen das Auto regelmäßig fahren. Die gelgentliche Fahrt durch eine andere Person ist unproblematisch. Nur wenn man das Auto für einige Wichen weggibt wäre das mitteilungspflichtig.

Hmm, die bisher bekannte Frage nach "regelmäßigen Fahrer" hat sich scheinbar in "Fahrer" oder "Fahrerkreis" ohne irgendwelche Ausnahmen (mal von Probefahrt usw abgesehen) geändert. Von daher gehe ich davon aus, dass es bei jeder Fahrt zum Problem werden kann, wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall hat.

Vielleicht sollte der TE die Frage seiner Versicherung stellen, die geben eine verbindliche Auskunft.

Ob der Fahrer ein regelmäßiger oder gelegentlicher Fahrer war, lässt sich im Schadensfall wohl nicht sicher bestimmen, daher würde die Umstellung auf "Fahrerkreis" (was jegliche Fahrer einschließt) einleuchten. Der Beifahrer wird nicht abgefragt.

Ich würde den Ärger nicht riskieren dass man dann Vertragsstrafe und Prämie nachzahlen muss wenn ein Schadenfall passiert.

Alternative wäre je nach Versicherung so ein Modul für junge Fahrer (bei der WGV heißt es Young Driver), das der Sohn abschließen müsste und dann alle Fahrzeuge fahren "darf" die bei dieser Versicherungsgesellschaft sind. Hat auch paar andere Vorteile. Gegebenfalls kann man dann auch von seinem eigentlichen Fahrzeug den Fahrerkreis auf üner 40-jährige beschränken und spart Kosten.

Vertrag umdecken wo weiche Merkmale (wie Fahrerkreis zb) keine Rolle mehr spielen.

Ich würde dringend dazu raten, in die Versicherungsbedingungen des eigenen Versicherers zu schauen bzw. dort explizit nachzufragen. Sich einfach darauf zu verlassen, dass es bei einer gelegentlichen Nutzung im Schadensfall zu keinen Problemen mit der Versicherung kommt, wäre mir zu riskant. Für mich stellt sich da schon die Frage, wie man eigentlich der Versicherung glaubhaft machen will, dass es sich nur um gelegentliche Nutzung handelte als es zu einem Schaden gekommen ist.

In den meisten akb steht das jeder das Auto fahren darf der vom Eigentümer dazu berechtigt worden ist.

Die Versicherung muss auch bei einen Unfall mit einen Fahrer der nicht gemeldet ist zahlen.

Es gibt Tarife, die eine Beschränkung des Fahrerkreises beinhalten. Wenn man den Fahrerkreis auf den Versicherungsnehmer und die Ehefrau beschränkt kann die Versicherung durchaus mal nur die Hälfte kosten als wenn der Fahrerkreis nicht beschränkt ist. Hier fehlt die Info, was der TE mit der Versicherung diesbezüglich vereinbart hat.

Ja, der Versicherungsschutz erlischt nicht automatisch, wenn ein nicht angemeldeter Fahrer einen Unfall verursacht. Aber es kann zu empfindlichen Vertragsstrafen kommen.

Auszug aus den HUK - Bedingungen

Fahrerkreis - Wann wird eine Vertragsänderung notwendig?

Auf Grund Ihrer Angaben zum Fahrerkreis im Antrag berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und berechnen dementsprechend Ihren Beitrag.

Es ist daher wichtig, dass Sie uns unverzüglich anzeigen, wenn eine andere Person als bisher angezeigt das Fahrzeug fährt. Wir berechnen dann den Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung neu.

Wichtig: An der Beitragsberechnung ändert sich nichts, wenn folgenden Personen Ihr Fahrzeug nutzen, selbst wenn diese noch nicht 25 Jahre alt sind:

ein Kaufinteressent

ein Kraftfahrzeugreparateur

ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes

ein Dritter anlässlich einer Notfallsituation

Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer berechtigter Fahrer infolge alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne unserer Versicherungsbedingungen.

 

Möchten Sie eine kurzfristige Erweiterung des Fahrerkreis vornehmen - beispielsweise für eine Urlaubsfahrt? Dies ist bei uns bis zu 2x im Jahr für je 21 Tage möglich. Wir verzichten dabei auf eine Neuberechnung.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 22. November 2024 um 10:43:17 Uhr:

In den meisten akb steht das jeder das Auto fahren darf der vom Eigentümer dazu berechtigt worden ist.

Die Versicherung muss auch bei einen Unfall mit einen Fahrer der nicht gemeldet ist zahlen.

Das nennt man "berechtigter Fahrer", dazu gehört jeder, der vom Halter/Besitzer/Eigentümer zum Führen des Fahrzeugs berechtigt wurde. Natürlich zahlt in den Fällen die Versicherung auch einen Schaden, welcher von einem nicht in der Police eingeschlossenen Fahrer verursacht wird, allerdings mit den evtl. finanziellen Konsequenzen für den VN.

Wenn ich einem Betrunkenen das Führen des Fahrzeugs nicht gestatte oder die Person, welche keinen Führerschein hat, wäre der/die/das kein berechtigter Fahrer, ebenso der Autodieb. Die Konsequenzen, welche so eine Fahrt für den Geschädigten hat, kann ja jeder bei seiner Versicherung erfragen.

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