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Sohn hat fremden CAPTUR beschädigt, keine Haftpflicht! Welche Reparaturkosten?
Hallo, mein Sohn 9 Jahre hat am Wochenende mit einem Einkaufswagen eine Delle und Schramme in einen Captur gefahren. Leider haben wir gerade festgestellt, dass meine Frau die private Haftpflichtversicherung gekündigt hat
Heiss wir müssen den Schaden jetzt selber zahlen. Was meint Ihr wird uns der Spass kosten? Das Fahrzeug ist 4 Wochen alt, der Halter wollte es zu seinem Händler bringen.
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21 Antworten
Hallo!
Ich bin einer der Forenpaten im Renault-Bereich. Eine meiner Aufgaben ist, Threads ggf. in passendere Unterforen zu verschieben, was ich hiermit getan habe. Hier im passenden Unterforum wirst du am ehesten Hilfe finden (ich gehe mal davon aus, dass du die Suchfunktion schon mal genutzt hast).
Außerdem hast du offenbar vergessen, bei der Erstellung des Threads ein Fahrzeug auszuwählen. Das habe ich für dich ergänzt. Bitte das nächste Mal drandenken. Spätestens wenn man mal vergisst, das Modell im Betreff zu erwähnen, ist es vorteilhaft, wenn man das Modell ausgewählt hat.
1. IIRC in den ersten 4 Wochen oder 1000km ab EZ gibt's ggf. einen Neuwagen. Ob der Schaden "zu wenig" schwerwiegend ist, weiß ich nicht.
2. Hast du überhaupt deine Aufsichtspflicht verletzt? Bzw. musst du rechtl. überhaupt zahlen? IMHO eher eine rechtl. bzw. Versicherungsfrage. Wenn du schon ein Schuldeingeständnis gegeben hast: Selber schuld, dann hätte eh keine Versicherung gezahlt. Man kann ja auch _ohne_ Anerkennung einer Rechtpflicht Geld bezahlen.
Dem Bild nach hat es nur die Heckklappe getroffen. Smartrepair beim Megane III im Blech über'm Vorderrad kostet wenige 100EUR. Ansonsten mal unter https://www.dat.de/.../reparaturkosten-kalkulieren.html#/ "Heckklappe austauschen" (sinngemäß) auswählen. Die Preise sind regional untersch., können aber durchaus 2kEUR sein.
notting
Vielen Dank für die Info. Heisst ich muss evtl garnicht zahlen da ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe? Ich stand ja direkt neben meinem Sohn als er den Einkaufswagen zurückbringen sollte. Eine Rechtschutzversicherung haben wir, wie würdet ihr vorgehen?
Selbst wenn der Schaden 1000 Euro kosten würde, wüsste ich im Moment nicht wie wir das zahlen sollten.....
Zitat:
@tyson8181 schrieb am 9. Mai 2017 um 20:46:09 Uhr:
Vielen Dank für die Info. Heisst ich muss evtl garnicht zahlen da ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe? Ich stand ja direkt neben meinem Sohn als er den Einkaufswagen zurückbringen sollte. Eine Rechtschutzversicherung haben wir, wie würdet ihr vorgehen?
Selbst wenn der Schaden 1000 Euro kosten würde, wüsste ich im Moment nicht wie wir das zahlen sollten.....
Ich würde schon mal informieren, welchen Anwalt ich nehmen würde, wenn's hart auf hart kommt. Wenn's nur um wenige 100EUR Smartrepair geht, würde ich da vermutl. keinen Anwalt beauftragen (vor allem wenn man keine RSV hat bzw. um die RSV zu nutzen ist der Betrag evtl. auch etwas gering). Bei 2kEUR würde ich mal zu einem _Fachanwalt_ für _Verkehrsrecht_ gehen wg. günstiger Erstberatung (bzw. vorher im Internet informieren ist evtl. auch nicht schlecht - wenn überall steht dass die Eltern zahlen mussten würde ich mir das mit dem Anwalt nochmal überlegen).
Wenn du finanziell so schlecht dran ist, dass du Prozesskostenbeihilfe beantragen kannst, wird da schon beim Antrag geprüft, wie die Erfolgsaussichten sind.
notting
PS: Die Privathaftpflicht-Versicherung kommt IMHO bzgl. der Wichtigkeit gleich nach der Krankenversicherung.
Nur bis 7 Jahre haftet der Kleine nicht. Meine Meinung, bitte nachprüfen!
Auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht ankommen lassen. Auch einen Anwalt zu fragen kann schon teuer werden. Manche sind da richtig unverschämt und beherrschen noch nicht einmal das "einfache" BGB.
Ein solcher residierte einst "königlich" über der Zeil. Als ich es in einem Forum offenbarte, schrieb einer: Den kenne ich. Also auch damit kann man bekannt werden.
Hätte er eine Radfahrerin vom Rad geholt und die hätte Hautabschürfungen wäre es billiger als ein Lackschaden am Auto. Traurig, aber es ist so. Eben heilix Blechli!!
So einen popeligen Lackschaden schätze ich bei 1000 €
Nächstes mal fährst Du mit deinem PKW dagegen. Der ist versichert.
schrauber
Zitat:
PS: Die Privathaftpflicht-Versicherung kommt IMHO bzgl. der Wichtigkeit gleich nach der Krankenversicherung.
Genau!
Äußerst wichtig, da man im Haftpflichtfall ohne Grenze haftet.
Eine Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie kostet ca. 100 € im Jahr!
Wir hatten ja eine Haftpflicht Kombi nur leider hat meine Frau diese gekündigt, blöde Geschichte. Habe gestern sofort eine Familienhaftpflicht angeschlossen.
Gibt es denn keine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?
Nein, keine Chance.
ich finde es gut dass Du für den Schaden aufkommen möchtest und nicht nach dem Motto handeln willst: was legal ist ist auch legitim.
Hochachtung vor Menschen die auch des anderen Eigentum schätzen!
Ist ja leider, wie auch hier zu lesen, anscheinend nicht alltäglich.
Ich wünsche Dir und dem Geschädigten dass die Sache fair aus der Welt geschafft werden kann.
Mit bestem Gruß
rufus608
@rufus608 danke für deine netten Worte. Nachdem die Halterin vor sich hinschimpfte meinte die Dame an der Kasse, Sie solle froh sein das es noch so ehrliche Menschen gibt, in unserer heutigen kaputten Gesellschaft wären die meisten einfach abgehauen....
Aber ich wollte auch meinem Sohn ein Gutes Beispiel sein
Der Halter hat sicherlich das Recht, den Wagen in einer Fachwerkstatt/beim Händler instandsetzen zu lassen.
Aber vielleicht kommt man ja um den Komplettaustausch des Teils (das gibt es ja gerne mal) herum.
Da du dich ja wirklich (im Vergleich zu anderen Konsorten) vorbildlich verhalten hast, wie ja auch die Dame an der Kasse bemerkte, lässt sich die Gegnerin vielleicht darauf ein, dass das Teil nur ausgebeult und der Kratzer poliert wird - SmartRepair eben.
Dürfte (wenn es überhaupt möglich ist bei der Beule) zumindest günstiger sein als ein Neuteil mit Lackierung.
Vielleicht hast du ja Glück und deine Ehrlichkeit wird belohnt. Drücke die Daumen.
Hallo,
stelle doch mal die Frage im Bereich "Versicherung". Evtl. wird man das noch als Schaden im Zusammenhang mit einem Ladevorgang sehen und über die KFZ-haftpflicht regeln können, d. h. aber auch Rückstufung.
Umgekehrt spielen die KFZ-Versicherer ja gerne diese Karte.
Gruß Rainer
Die Haftung des Kindes für Kratzer und Beulen an dem abgestellten PKW lässt sich unter den Voraussetzungen des § 823 Abs. 3 BGB begründen, vgl. BGH NJW 2005, 354. Deshalb sei der Anwendungsbereich des § 828 Abs. 2 BGB dahin teleologisch zu reduzieren, dass ein Unfall mit einem Kraftfahrzeug nur vorliege, wenn sich die von einem in Bewegung befindlichen Kraftfahrzeug ausgehende typische Gefahr realisiert habe. Voraussetzung der Haftungsprivilegierung sei deshalb, dass sich das Kraftfahrzeug in Bewegung, also im so genannten fließenden Verkehr befinde. Die von einem parkenden Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren würden sich nicht von denen eines ordnungsgemäß abgestellten Fahrrads, eines Baums oder einer Mauer unterscheiden. Eine weitergehende Haftungsprivilegierung führte zudem zu unbilligen Ergebnissen, so der BGH. Das 9 jährige Mädchen ist deshalb voll zur Haftung heranzuziehen. Der BGH hat in seinem zitierten Grundsatzurteil auch eine Mithaftung des Fahrzeughalters des parkenden PKW aus Betriebsgefahr abgelehnt.
Zitat:
@peddigraf schrieb am 12. Mai 2017 um 16:28:42 Uhr:
Die Haftung des Kindes für Kratzer und Beulen an dem abgestellten PKW lässt sich unter den Voraussetzungen des § 823 Abs. 3 BGB begründen, vgl. BGH NJW 2005, 354. Deshalb sei der Anwendungsbereich des § 828 Abs. 2 BGB dahin teleologisch zu reduzieren, dass ein Unfall mit einem Kraftfahrzeug nur vorliege, wenn sich die von einem in Bewegung befindlichen Kraftfahrzeug ausgehende typische Gefahr realisiert habe. Voraussetzung der Haftungsprivilegierung sei deshalb, dass sich das Kraftfahrzeug in Bewegung, also im so genannten fließenden Verkehr befinde. Die von einem parkenden Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren würden sich nicht von denen eines ordnungsgemäß abgestellten Fahrrads, eines Baums oder einer Mauer unterscheiden. Eine weitergehende Haftungsprivilegierung führte zudem zu unbilligen Ergebnissen, so der BGH.
Das 9 jährige Mädchen ist deshalb voll zur Haftung heranzuziehen. Der BGH hat in seinem zitierten Grundsatzurteil auch eine Mithaftung des Fahrzeughalters des parkenden PKW aus Betriebsgefahr abgelehnt.
Eine sehr gute Antwort!! glückwunsch!
Aber der Betroffene wird dieses Juristendeutsch nicht so schnell verstehen. Schade, man hätte es erläutern sollen.
schrauber
Was soll man da noch erläutern? Der vorletzte Satz sagt doch alles!! Das 9jährige Kind ist voll haftbar.