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Sollte man auf der Autobahn die Lichthupe immer beachten?

Themenstarteram 10. Januar 2008 um 22:56

Hi!

Bin gerade eine längere Strecke auf der Autobahn gefahren und habe nicht viel Ahnung (erst knapp 3000 km gefahren im Leben), deshalb frage ich einfach mal hier:

Dreispurige Autobahn, ich auf der Mittelspur; nicht schnell, nicht langsam, Tempolimit gab's keins, vielleicht 140 km/h. Weit vor mir überholt gerade ein LKW einen anderen, ich will also nach ganz links. Auf der Spur ganz links überholt gerade ein anderer PKW den LKW auf der Mittelspur mit ziemlich genau meiner Geschwindigkeit. Im Rückspiegel sehe ich, daß von hinten links einer ankommt. Etwas schneller als ich, aber nicht viel, noch relativ weit weg. Ich blinke also, warte ne Weile und wechsele nach links. Nun macht der Kerl hintermir gleich Lichthupe. Ich denke mir: »Naja, wenn ich zurückwechsle, muß er ja trotzdem bremsen wegen dem vor mir, der genauso schnell ist wie ich, also bleib ich links und laß ihn bremsen.« Das tat er dann auch. Ich überholte also den LKW, der PKW vor mir war schon wieder zur Mitte gewechselt, also gab ich ordentlich Gas und überholte mit ca. 190 den auch noch. Der hinter mir drängelte weiter und wechselte nun zur Mittelspur! Ich dachte: »Spinnt der, will der mich rechts überholen?« Also blinke ich nach rechts und wechsele selbst zur Mittelspur, um ihm Platz zu machen, was ich ja eh vorhatte, aber ohne ihn zu schneiden, es war Platz und er mußte nicht bremsen. Nun wechselte er auf die rechte(!) Spur und machte Anstalten, mich trotz freier linker Spur rechts zu überholen! Ging nicht, da inzwischen wieder Autos vor uns waren. Nun wechselte er wieder nach ganz links und fuhr wild hupend an mir vorbei.

Offenbar war er extrem sauer, weil ich seine Lichthupe zu Anfang ignoriert habe. War das ein Fehler von mir? Hätte ich sofort wieder zur Mittelspur wechseln müssen?

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108 Antworten
am 10. Januar 2008 um 23:10

Ja. Allerdings nicht wegen der Lichthupe, sondern weil du den nachfolgenden Verkehr zu beachten hast.

man muss den Verkehr beachten, aber je nach Geschwindigkeit und Abstand kann man selbstverständlich überholen.

Und wie es in diesem Fall war, weiss hier nur eine Person...

Zitat:

Original geschrieben von cartan

....habe nicht viel Ahnung (erst knapp 3000 km gefahren im Leben),.....

....überholte mit ca. 190 den auch noch.....

???

Themenstarteram 10. Januar 2008 um 23:41

Ok, schon klar, daß das letztlich Ermessenssache ist und stark von den Details (Abstand, Geschwindigkeitsdifferenz) abhängt. Mir kam es, als ich nach links zog, halt so vor, als sei er a) noch genügend weit weg und b) zwar schneller als ich, aber eben nicht so viel schneller, daß er nicht hätte bequem abbremsen können (evtl mit Motorbremse). Wenn eines von beiden nicht stimmt, wäre natürlich schon das nach links ziehen von vornherein falsch gewesen. Die Frage war eher, ob ich mir angewöhnen sollte, wenn von hinten einer mit Lichthupe kommt, immer gleich wieder platzzumachen. auch wenn der Kerl dann eh nicht schneller vorankommt, weil vor mir noch einer ist.

Themenstarteram 10. Januar 2008 um 23:43

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Zitat:

Original geschrieben von cartan

....habe nicht viel Ahnung (erst knapp 3000 km gefahren im Leben),.....

....überholte mit ca. 190 den auch noch.....

???

Strecke war schnurgerade. Sonst nicht :) Ich wollte den Überholvorgang auch möglichst schnell abschließen, weil der Kerl so dicht hinter mir fuhr.

Zitat:

Original geschrieben von cartan

auch wenn der Kerl dann eh nicht schneller vorankommt, weil vor mir noch einer ist.

DU darfst NUR dann zum überholen ausscheren, wenn du keinen anderen dabei behinderst!

ob der überholer dann wenn er 10m vor dir ist, an einem anderen fahrzeug abbremsen muss, ist dabei unrelevant.....

Themenstarteram 10. Januar 2008 um 23:47

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

DU darfst NUR dann zum überholen ausscheren, wenn du keinen anderen dabei behinderst!

ob der überholer dann wenn er 10m vor dir ist, an einem anderen fahrzeug abbremsen muss, ist dabei unrelevant.....

Hm. Ok, verstehe. Guter Punkt.

Aus der Schilderung kann man schlecht einschätzen, wer von beiden Verkehrsteilnehmern nun mehr falsch gemacht hat.

Grundsätzlich könnte es sich in beiden Fällen im Extremfall nacheinander um Nötigung gehandelt haben.

Beim Threadersteller zu dem Zeitpunkt, als er die Geschwindigkeit des nahenden Hintermannes falsch einschätzte und ihn je nach Entfernung und Geschwindigkeitsdifferenz zu starkem Bremsen zwingt. (wie gesagt: könnte...kommt auf die genauen Umstände an, die hier mangels genauer/verlässlicher Angaben rein spekulativ bleiben)

Vorbildlich finde ich, dass er während des Überholvorgangs beschleunigt hat, um den Vordermann zügig zu überholen und dem (ungeduldigen) Hintermann weitestmöglich entgegenzukommen. Ein Einschehren nach dem LKW wäre vermutlich nicht ohne Unterschreitung des eigenen Sicherheitsabstands möglich gewesen.

Der Hintermann dagegen hat sich gleich mehrfach daneben benommen. Nicht mit der ersten Lichthupe, insofern sie entweder noch über dem Sicherheitsabstand oder aufgrund des zu kurzfristigen Ausschehrens des TEs zum Warnen vor einer möglicherweise zu erwartenden Gefahrensituation betätigt wurde. Alles, was darüber hinausgeht, dürfte bereits den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Des weiteren hat sich der ungeduldige Hintermann trotz Beschleunigung des TEs zum sinnfreien Rechtsüberholen durchgerungen und sich selbst bzw. sein Fahrzeug dabei überschätzt, während er durch sein heldenhaftes Verhalten eine extrem gefährliche Situation geschaffen hat, die für alle Beteiligten hätte fatal ausgehen können.

@cartan: Nächstes mal ist es vielleicht entspannter, gar nicht erst nach links zu ziehen, wenn sowieso was Schelleres von hinten kommt. Mit der Zeit wirst Du lernen, wie die Geschwindigkeit des nachfolgenden Verkehrs mittels der Rückspiegel ausreichend genau abgeschätzt werden kann. In der geschilderten Situation wäe es vielleicht sogar besser gewesen, einfach kurz vom Gas zu gehen. 10-20 km/h aus 140 sind schneller weggerollt, als 60 km/h aus 200 (ich gehe mal davon aus, dass der Hintermann mit wenigstens 200 ankam, da er Dir ja auch bei 190 noch am Heck klebte).

Sorry, wenn ich hier mal wieder nur mit "was wäre wenn könnte" schreibe. Zur genauen Klärung fehlen einfach die Fakten.

Themenstarteram 11. Januar 2008 um 0:44

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

@cartan: Nächstes mal ist es vielleicht entspannter, gar nicht erst nach links zu ziehen, wenn sowieso was Schelleres von hinten kommt.

Ja, da hast Du wohl recht. Ich werde mir das so angewöhnen.

Zitat:

Sorry, wenn ich hier mal wieder nur mit "was wäre wenn könnte" schreibe. Zur genauen Klärung fehlen einfach die Fakten.

Logisch. Danke für die Erklärung!

@cartan

wer in dieser Situation sich falsch verhalten hat lässt sich schwer sagen da die Parameter Geschwindigkeit des Anderen und Entfernung aus der Schilderung schwer deuten lassen...;)

unabhängig davon finde ich es aber Gut das Du dir Gedanken dazu machst und dein eigenes Verhalten hier reflektierst;)

Es gibt auch genug Leute die sich sagen soll der doch bremsen ich will auch überholen und fertig...das Du die Situation hier für dich hinterfragst und darüber nachdenkst ist schon mal der erste Schritt es beim nächsten Mal eventuell besser zu machen....so muss es sein:)

mfg Andy

 

Hachja... ein Klassker.

 

Super ist, dass Du beim Überholen auch Gas gibst, das war schonmal gut.

Formaljuristisch.... ist eigentlich fast wurscht. Denn Du hast ja eine Erfahrung gemacht - dass solche Konstellationen idR ziemlich gefährliche Situationen nach sich ziehen und alle ihre Nerven dabei unnötig belasten. Bist Du tatsächlich mit gleicher V wie der bereits Überholende gewechselt... ist der Aufblender nicht von der hellen Sorte gewesen (unabhängig davon, ob er formal im Recht war oder auch nicht...) - und mit solchen Leuten ist nicht gut Kirschen essen, weshalb man einfach gut beraten ist, sie möglichst schnell am Horizont verschwinden zu sehen. Verstehst was ich mein?

 

Recht oder nicht Recht - ist zuweilen zweitrangig, das kann ggf. deinen Körper auch nicht richten. Schärfe lieber deinen Blick für solche Situationen und Kandidaten und handel im Sinne deiner Nerven und deiner Gesundheit - das bringt dich deutlich weiter als die Frage, wer nun formal schuld war bzw. wäre... ;)

Hallo,

die meisten Antworten zu Deiner Frage waren - fand ich - sehr angemessen. Wer genau in dieser Situation was falsch gemacht hat ist schwer zu sagen nach der Schilderung. Fakt ist: Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Du hättest evtl. nicht ausscheren dürfen, der andere definitiv weder drängeln noch rechts überholen.

Na ja, was kannst Du aus der Situation lernen:

1. Viele Situationen auf der Strasse sind nicht so schwarz/weiss ("wer hat Vorfahrt"), wie man das in der Fahrschule lernt. Es wird noch viieell mehr als 3000 km Fahrpraxis brauchen, bis Du aus dem Bauch raus richtig reagierst.

2. Es gibt Deppen auf Deutschen Strassen. Ich weiss nicht welch bescheidenen Charakter man(n) haben muss, um im Auto einen cholerischen Anfall zu bekommen. Allerdings gibt es recht interessante psychologische Theorien darüber. Lass solche Typen das nächtste mal ab besten durch, sonst bist Du es noch schuld wenn sie abends aus Frust Frau und Kinder verprügeln.

Zu Deiner Ausgangsfrage: Ich persönlich beachte die Lichthupe eines Fahrzeugs hinter mir dann (und nur dann), wenn sie als Gefahrenwarnung gemeint ist. Wenn ich z.B. zum Spurwechsel blinke und hinter mir blendet jemand auf, dann versichere ich mich doppelt, dass keine Gefahr besteht. Wenn nur jemand drängeln will, kann ich diese Blinkerei seeehhr lange ignorieren .. dafür gibt es abblendbare Spiegel ;)

Und so am Rande: "Keep Cool" wenn Dir einer im Kofferraum hängt. Die Physik ist auf deiner Seite! (soll heissen, ein Rempler geht meist für den Hintermann oft deutlich böser aus). *Ich* lasse mich weder zu Bremsmanövern hinreissen, noch fahre ich wegen einem Drängler schneller als die Verhältnisse es zulassen.

Kurzer Kommentar zu SoulOfDarkness (auch wenn ich vermute, er hat es richtig gemeint): "Nötigung" bedeutet "[..]jemandem rechtswiedrig mit Gewalt [..] zu einer Handlung zwingen[..]". Zumindest der Einsatz von Lichthupe und Blinker erfüllt diesen Tatbestand nicht, ebensowenig das rechts Überholen. Anders mag das bei extremen Drängeln, Schneiden oder Ausbremsen aussehen. Irgendwie ist die Standard-Anzeige bei Verkehrsrüpeleien ja "Beleidigung und Nötigung" .. aber ehrlich gesagt kenne ich wenige Fälle, wo wirklich wegen Nötigung verurteilt wurde.

Grüße,

Scooby

Da hab ich mich vielleicht nur etwas unglücklich ausgedrückt. Lichthupe/Blinker links bedeutet nicht grundsätzlich Nötigung. Die Nötigung beginnt dann, wenn die Lichthupe/Blinker (auch in Kombination) übermäßig eingesetzt wird, während der Sicherheitsabstand dabei bewusst und mutwillig unterschritten wird.

Die Lichthupe ist nun mal die einzige Möglichkeit, den Vordermann bei Notwendigkeit auf sich aufmerksam zu machen (wenn dieser z.B. "vergessen" hat, dass der Rückspiegel gelegentlich benutzt werden sollte) - das ganze sogar völlig konform mit der StVO.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Zitat:

Original geschrieben von cartan

....habe nicht viel Ahnung (erst knapp 3000 km gefahren im Leben),.....

....überholte mit ca. 190 den auch noch.....

???

wo ist das problem?

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