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Sommerreifen gestohlen - wer haftet
Hallo zusammen,
ich habe meine 20 Zoll Sommerreifen bei einem Reifenhändler in den Winterschlaf gelegt.
Die Winterreifen habe ich bei ihm gekauft. Gegen Bezahlung werden die Sommerschuhe dort gelagert und im Frühjahr das ganze wieder zurück.
Jetzt meldet sich der Reifenhändler bei mir und teilte mit, dass sein Reifenlager (Container) aufgebrochen worden ist und ich doch bitte meine Versicherung (Teil/Voll - Kasko) in Anspruch nehmen soll wegen Neubeschaffung.
Meiner Meinung nach muss doch er eine Versicherung (Geschäftsinhaltversicherung) haben um gegen solche Dinge versichert zu sein. Und die SB darf ich auch noch Zahlen.
Nach telefonischer Rücksprache verweist er auf seine (mir angeblich) ausgehändigten Bedingungen für das einlagern von Reifen, in denen stehen soll das in solchen Fällen die eigen Versicherung zuständig ist. Meine Versicherung sagt nur wenn die Reifen Fest mit dem Fahrzeug verbunden sind kommt eine Regulierung in Frage.
Wo sind hier die Experten die mir einen Tipp geben können?
Joachim
Beste Antwort im Thema
Ich weiß zwar nicht wie das hilft, aber ich möchte die Reifen nicht hin und her fahren, wenn ich zum wechsel
sowieso zu Händler fahre. Außerdem sind die Winterreifen gerade vor zwei Wochen dort gekauft worden.
Und darf ich dich fragen warum du Antwortest aber nicht auf die Frage, bzw. nichts zu Thema sagst?
Joachim
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38 Antworten
Meine Frage an dich wieso lagerst du die Reifen nicht zuhause?
Ich weiß zwar nicht wie das hilft, aber ich möchte die Reifen nicht hin und her fahren, wenn ich zum wechsel
sowieso zu Händler fahre. Außerdem sind die Winterreifen gerade vor zwei Wochen dort gekauft worden.
Und darf ich dich fragen warum du Antwortest aber nicht auf die Frage, bzw. nichts zu Thema sagst?
Joachim
Das ist ja der Supergau. Sofort ab zum Anwalt insofern du eine RSV hast. Da geht es um über 3.000 Euro Warenwert.
Das klingt allerdings alles ein wenig unseriös was dein Händler da so von sich gibt.
Ich glaube nicht, dass ich die Reifen dort gelassen hätte, wenn ich wüsste sie stehen in einem Container.
Ein Reifenhändler der Reifen einlagert sollte doch zumindest ein Lager haben indem er alle Vorsätze der richtigen Einlagerung erfüllen kann.
Man sollte Reifen doch kühl, dunkel und trocken lagern. Wenn ich dem meine Winterreifen gebe und der stellt sie da rein hat es im Sommer wahrscheinlich 50 Grad da drin. Wer weis was im nächsten Herbst davon übrig bleibt.
So wie das auf dem ersten Foto aussieht, sind die Reifen auch einfach auf dem Boden gestanden (Gummiringe am Boden). Womöglich hat der dann 8 Stück übereinander einfach draufgelegt.
Danke erst mal.
RSV ist vorhanden, läuft alles über Firma also kein Problem.
Das der die Reifen in Containern lagert war mir vorher auch nicht bewusst,
hinterher ist man ja immer schlauer. Wollte eben beim Reifenkauf der Winterreifen
ein paar € sparen und habe nicht beim Audi Händler gekauft.
Der bekommt aber ab jetzt meine Reifen um drauf aufzupassen
Joachim
Zitat:
Original geschrieben von binesyoshi
Hallo zusammen,
ich habe meine 20 Zoll Sommerreifen bei einem Reifenhändler in den Winterschlaf gelegt.
Die Winterreifen habe ich bei ihm gekauft. Gegen Bezahlung werden die Sommerschuhe dort gelagert und im Frühjahr das ganze wieder zurück.
Jetzt meldet sich der Reifenhändler bei mir und teilte mit, dass sein Reifenlager (Container) aufgebrochen worden ist und ich doch bitte meine Versicherung (Teil/Voll - Kasko) in Anspruch nehmen soll wegen Neubeschaffung.
Meiner Meinung nach muss doch er eine Versicherung (Geschäftsinhaltversicherung) haben um gegen solche Dinge versichert zu sein. Und die SB darf ich auch noch Zahlen.
Nach telefonischer Rücksprache verweist er auf seine (mir angeblich) ausgehändigten Bedingungen für das einlagern von Reifen, in denen stehen soll das in solchen Fällen die eigen Versicherung zuständig ist. Meine Versicherung sagt nur wenn die Reifen Fest mit dem Fahrzeug verbunden sind kommt eine Regulierung in Frage.
Wo sind hier die Experten die mir einen Tipp geben können?
Joachim
Das sieht nicht ganz so gut aus, leider.
Eins ist schon mal klar, deine Versicherung wird diesen Schaden noch nicht mal ansatzweise regulieren. Warum sollte Sie auch, die Reifen befanden sich zum Zeitpunkt des Diebstahls ja nicht am Fahrzeug.
Wenn ich sage, das es nicht ganz so gut aussieht, dann ist das eher auf das Verhalten deines Händlers zu beziehen. Und bezogen auf die Einlagerung der Reifen, die nicht sehr professionell und darüberhinaus noch nichtmal ansatzweise fachmännisch umgesetzt wurde. Und dies wiederum scheint für mich (auch gemessen an der Aussage, das er dir Einlagerungsbedingungen ausgehändigt hat auf die er sich jetzt bezieht) ein Indiz dafür zu sein, das dein Händler eben keine Inhaltsversicherung hat, denn der Abschluss derselbigen ist keine Pflicht! Ich vermute, das der Händler mit möglichst wenig finanziellem Einsatz einen größtmögichen Ertrag erzielen wollte..und das rächt sich jetzt
Um konkret zu werden:
Wenn du explizit nachweisen kannst, das die Reifen bei Ihm eingelagert worden, sprich du hast entweder einen Einlagerungsbeleg auf dem die Anzahl, die Marke und die Größe vermerkt sind und das auf dem Briefkopf des Händlers oder aber eine Rechnung aus der die Einlagerung hervorgeht, dann bist du aus dem Schneider und es wird in jedem Fall haften müssen. Allerdings geh mal davon aus, das du diesen Anspruch voraussichtlich gerichtlich wirst durchsetzen müssen. Sein Versuch sich mit den ausgehändigten Bedingungen herauszureden ist zwecklos, es sei denn er hat eine Unterschrift von dir auf der du den Empfang bestätigst. Wenn nicht, dann ist er in der Haftung. Theoretisch kann er die Bedingungen ja nach dem Diebstahl entworfen haben.
Hast du keinen Einlagerungschein oder einen ähnlichen Beleg, dann hast du ein Problem denn du kannst nicht beweisen, das die Reifen in sein Eigentum (nicht Besitz) übergegangen sind. Und er kann behaupten niemals die Reifen von dir bekommen zu haben.
Mein Händler macht immer folgendes...ich muß Ihm mit einer Unterschrift bestätigen, das ich diesen Satz Reifen in genau diesem Zustand mit den Felgen und in der Größe bei Ihm einlagern lasse und er bestätigt mir mit seiner Unterschrift den Erhalt der Reifen.
Hoffe das hilft dir weiter und ich hoffe, du hast Belege?
Grüße und viel Erfolg
ärgerlich.... ich würde den durch seine Werkstatt jagen ...
aber schau doch mal bei google... ähnliche Fälle etc...
Ich gehe recht in der Annahme, dass Dir die Bedingungen nicht vorliegen? Steht dazu was im Vertrag? Gibts überhaupt einen?
Wenn er einen solchen Haftungsausschluss in seinen Bedingungen hat, wäre ja noch fraglich, ob diese überhaupt wirksam sind. Hinzu kommt (wie ja von Dir schon richtig erkannt), dass nicht montierte Reifen von der Kasko gar nicht umfasst sind. Aus diesem Grund dürften seine Bedingungen insoweit schon unwirksam sein.
Er müsste aber erst einmal nachweisen, dass Du *vor* Vertragsschluss Gelegenheit hattest, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer bitte betreibt denn so etwas (also Reifeneinlagerung), ohne sich zu versichern?
http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=67697
Zitat:
Original geschrieben von shootergreg
http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=67697
sehr interessanter link wobei sich zwei Kollegen darüber streiten wer jetzt haftet
Für mich ist es nach wie vor klar der Händler, der die Reifen gegen Gebühr eingelagert hat und sich (selbstverständlich auch aus meiner Sicht, aber die rechtliche Seite ist ja oftmals völlig anders) damit auch in der Haftung bei Diebstahl befindet.
Der einfachste Weg am Ende (und wie traurig ist das eigentlich, das man sich nicht mehr auf den gesunden Menschenverstand verlassen kann)
ist der Weg zum Anwalt.
In diesem Link wird aber zu kurz gesprungen, wenn von fehlendem Verschulden gesprochen wird. Denn da wird nur auf die deliktische Haftung angesprochen.
Es gibt aber auch eine vertragliche Haftung. Der Händler ist nicht in der Lage, seinen Vertragsteil zu erfüllen, nämlich Lagerung und Herausgabe der Reifen. Insoweit wird er schadenersatzpflichtig, und das erst einmal unabhängig von einem Verschulden.
Darüber hinaus muss er sich fragen lassen, ob er die notwendige Sorgfalt hat walten lassen, wenn die Reifen offenbar mittels eines Dosenöffners zu stehlen waren. Außerdem werden die Reifen ja nicht von alleine weggelaufen sein, also muss hier eine Verladung stattgefunden haben. Auch hier stellt sich die Frage, ob der Händler alles zumutbare getan hat, um dies zu verhindern.
@Audifan
Belege (Quittung für die Einlagerung) habe ich. Dort wird die eingelagerte Sache auch richtig beschrieben.
An die mir zugesande Rechnung hat der Händler "seine Einlagerungsbediengungen" auf einem extra Blatt angeheftet. War extra noch mal im Büro um mich schlau zu machen. Auf der Rechnung selbst verweist er auf diese Bedingungen. Es heißt dort sinngemäß: Die eingelagerte Sache ist bei uns nicht gegen Brand und Diebstahl versichert. Die Versicherung erfolgt über Ihre Fahrzeugteil - Vollkaskoversicherung.
Diese Bedingungen würden mir aber erst mit Zusendung der Rechnung, also nach der Einlagerung, zur Kenntnis gebracht.
Ich werde noch mit meinem Anwalt und meinem Versicherungsmakler Rücksprache halten und dann entscheiden wie es weiter geht.
Ich weiß nicht ob ich hier den Namen des Reifenhändlers öffentlich machen "darf".
Ich selber habe da nicht das Problem mit.
Joachim
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
In diesem Link wird aber zu kurz gesprungen, wenn von fehlendem Verschulden gesprochen wird. Denn da wird nur auf die deliktische Haftung angesprochen.
Es gibt aber auch eine vertragliche Haftung....
Richtig. Der entscheidende Punkt ist praktisch der: Hat der TE eine Kopie vom Auftrag der Einlagerung in seinen Händen ?
Edith: Alles Andere wäre seitens des TE sehr blauäugig ...
Edith, die Zweite: OK, nach dem letzten Posting des TE stellt sich heraus, daß er an der falschen Stelle gespart, und bei einem unseriösem Händler gekauft hat. Reifen einlagern, diese einfach "in die Ecke" stellen, und jegliche Haftung ablehnen wollen ... trauriges Deutschland ...
Edith, die Dritte: @TE: War es Dir nicht wichtig, mal nachzuschauen, wo der Händler die Räder lagern wollte ? OK, beim geh ich davon aus, daß ein Teil seines Glaspalastes für die Werkstatt und Zubehör reserviert ist. Und sowas kostet halt. Man muß doch bei so einem augenscheinlichen "Wald- und Wiesenhändler" erkannt haben, daß er ggf. gar keinen Platz für eine ordentliche Einlagerung zur Verfügung hat. Der Container steht ja halb im Wald ... Aber, wer den Schaden hat ...
Ich hoffe für Dich, daß Du gut aus der Nummer rauskommst.
Da dieses Thema nicht unbedingt 4G-bezogen ist, verschiebe ich mal in den Reifen-Bereich.
Gruß
Daniel
MT-Team Forenpate
Zitat:
Original geschrieben von binesyoshi
@Audifan
Belege (Quittung für die Einlagerung) habe ich. Dort wird die eingelagerte Sache auch richtig beschrieben.
An die mir zugesande Rechnung hat der Händler "seine Einlagerungsbediengungen" auf einem extra Blatt angeheftet. War extra noch mal im Büro um mich schlau zu machen. Auf der Rechnung selbst verweist er auf diese Bedingungen. Es heißt dort sinngemäß: Die eingelagerte Sache ist bei uns nicht gegen Brand und Diebstahl versichert. Die Versicherung erfolgt über Ihre Fahrzeugteil - Vollkaskoversicherung.
Diese Bedingungen würden mir aber erst mit Zusendung der Rechnung, also nach der Einlagerung, zur Kenntnis gebracht.
Joachim
ist ja auch der Hammer
Ich kann mir nicht vorstellen, das das rechtens ist und einfach so ausgeschlossen werden kann.
Dann bin ich bei dir, was den Zugang der Bedingungen betrifft. Hier hätte er dich vorher drauf hinweisen müssen. Ganz ehrlich? Was würde denn passieren, wenn du sagst, das du zwar die Rechnung nicht aber die Bedingungen bekommen hast?
Ab zum Anwalt und nicht mehr ärgern lassen
Übrigens hier noch ein interessanter link zu geklauten Felgen und die anschliessende Diskussion hier auf Motor-Talk
http://www.motor-talk.de/.../...welcher-anspruch-besteht-t2649728.html