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Sommerreifen im Winter - Fahrer/Halter

Themenstarteram 22. November 2008 um 10:09

Moin Moin!

Mein Schatz will/muß nächsten Monat nach Bayern fahren, das betreffende Auto hat leider nur Sommerreifen. Ich bin ja dafür einen Satz Winterreifen zu kaufen, aber na ja.

Mein Schatz sagt, daß wir das Geld nicht aus dem Fenster werfen sollen, da die Kiste im Januar 2010 eh nicht mehr durch die HU kommen wird, außerdem könne man ja auch vorsichtiger fahren.

Die Frage ist jetzt: Wenn so die Karre wegen der Sommerräder andere behindert oder gar etwas passiert (ich gehe jetzt mal nicht von Personenschaden aus, das wär schrecklich), womit muß ich rechnen? Es steht mein Name in den Papieren.

Liebe Grüße

Meehster

Beste Antwort im Thema

Ich denke, es gibt hier nur eine einzig mögliche Antwort: Winterreifen aufziehen, Schneeketten mitnehmen.

 

Wer derart gezielt und in Kenntnis der möglichen Gefahren mit Sommerreifen in ein Wintergebiet fährt, gehört aus dem Verkehr gezogen.

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Das erinnert mich am Thread http://www.motor-talk.de/forum/freunde-verraten-t2014944.html - auch wenn dort das Thema nicht die Reifenwahl, sondern ein fahruntüchtiger Fahrer ist.

Sprich: Der Fahrzeughalter sollte im Ernstfall den Fahrer benennen, um aus dem Schneider zu sein, mMn.

Wer trotz Eis und Schnee weiter mit seinen Sommerreifen fährt, kann mit einem Verwarngeld von 20 Euro nach Nr. 5 a BKat rechnen.

Behindert der Fahrer mit seiner unangemessenen Bereifung sogar den Straßenverkehr, gibt es 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Zur Verantwortung wird übrigens nicht nur der Fahrer gezogen, sondern auch der Halter, sofern ihm bekannt ist, dass sein Auto mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist.

Stellt sich jetzt die Frage, was eine Behinderung ist. Eine allgemeine Definition gibt es nicht. Hier wird jeder Fall einzeln geprüft. Teuer kann die falsche Bereifung dem Fahrer oder Halter zu stehen kommen, wenn er in einen Unfall verwickelt wird. Sommerreifen im Winter erhöhen nämlich die Betriebsgefahr des Haltes laut § 7 des Straßenverkehrsgesetz. Darunter versteht man die Gefahr, die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges verbunden ist. Im Falle eines Unfalls haftet der Halter durch die erhöhte Betriebsgefahr mit, auch wenn er nicht der Verursacher ist. Auch weil die falsche Bereifung als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gilt, wird der Fahrer nach § 18 des Straßenverkehrsgesetz automatisch zum Mitschuldigen und damit zum Mithaftenden. Entlasten kann er sich nur, wenn er nachweisen kann, dass die Gefahrensituation nicht erkennbar war und zudem, dass die Sommerreifen den Unfall nicht verursacht haben.

Welcher Reifen verdient nun die Bezeichnung "geeignet"? Laut ADAC zählt dazu jeder Reifen, der bei Matsch, Eis und Schnee Vorteile gegenüber der Sommerbereifung bietet. Eine Kennzeichnung mit M+S oder Schneeflocke genügt. Fast unnötig zu sagen, dass die Profiltiefe den Mindestanforderungen nach § 36 Abs. 2 der Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen muss. Das sind gerade mal 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt jedoch, Winterreifen mit weniger als 4 Millimeter Profil aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu fahren.

So äussert sich jedenfalls ein großer deutscher Versicherer dazu...sprich: es kann durchaus auch der Halter belangt werden...

Abgesehen davon finde ich es dennoch unverantwortlich, mit Sommerreifen in einem Schneegebiet zu fahren...wenn der eigene Satz Reifen zu teuer ist, dann kann man für einen Tag auch mal einen Mietwagen nehmen...

Themenstarteram 22. November 2008 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wer trotz Eis und Schnee weiter mit seinen Sommerreifen fährt, kann mit einem Verwarngeld von 20 Euro nach Nr. 5 a BKat rechnen.

Behindert der Fahrer mit seiner unangemessenen Bereifung sogar den Straßenverkehr, gibt es 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Zur Verantwortung wird übrigens nicht nur der Fahrer gezogen, sondern auch der Halter, sofern ihm bekannt ist, dass sein Auto mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist.

Die Frage dazu ist: Kann ich mich da rauswinden, wenn ich mir schriftlich quittieren lasse, daß ich darauf hingewiesen habe, daß nur Sommerreifen montiert sind? Besonders den Punkt kann ich absolut nicht gebrauchen, da ich früher mit frisierten Rollern unterwegs war und aus diese Zeit noch 14 Punkte auf meinem Konto sind. Wenn da nichts mehr kommt, sind die im März weg.

Mein Schatz sagte mir aber, daß er bei Eis und Schnee nicht fahren würde.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Welcher Reifen verdient nun die Bezeichnung "geeignet"? Laut ADAC zählt dazu jeder Reifen, der bei Matsch, Eis und Schnee Vorteile gegenüber der Sommerbereifung bietet. Eine Kennzeichnung mit M+S oder Schneeflocke genügt. Fast unnötig zu sagen, dass die Profiltiefe den Mindestanforderungen nach § 36 Abs. 2 der Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen muss. Das sind gerade mal 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt jedoch, Winterreifen mit weniger als 4 Millimeter Profil aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu fahren.

So äussert sich jedenfalls ein großer deutscher Versicherer dazu...sprich: es kann durchaus auch der Halter belangt werden...

Versicherungstechnisch ist das relativ egal, dann wird der nächste Wagen eben auf Purzel angemeldet. Die Reifen (Fulda EcoControl) haben hinten noch über 7 mm und vorn ca. 7 mm, sind ca. 8 tkm alt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Abgesehen davon finde ich es dennoch unverantwortlich, mit Sommerreifen in einem Schneegebiet zu fahren...wenn der eigene Satz Reifen zu teuer ist, dann kann man für einen Tag auch mal einen Mietwagen nehmen...

Sage ich ja auch. Aber da Purzel hier der Finanzminister ist...

Es geht übrigens nicht um einen Tag, sondern um mehrere Wochen.

am 22. November 2008 um 10:50

Dann soll Purzel schön aufpassen, dass nichts passiert. Vor allem anderen nicht wenn Purzel ohne geeignete Bereifung unterwegs ist.

Und ich kann noch so vorsichtig fahren. Hinter der nächsten Kurve kann alles ganz anders aussehen.

Geiz ist Geil, wer es mag, O.K.

Nur beim Thema Sicherheit ist das der falsche Ansatz.

Gruß

Frank, der ich immer freut, wenn er Verkehrsteilnehmer, bei Schnee, mit Sommerreifen vor sich hat. :mad:

Ich denke, es gibt hier nur eine einzig mögliche Antwort: Winterreifen aufziehen, Schneeketten mitnehmen.

 

Wer derart gezielt und in Kenntnis der möglichen Gefahren mit Sommerreifen in ein Wintergebiet fährt, gehört aus dem Verkehr gezogen.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Es geht übrigens nicht um einen Tag, sondern um mehrere Wochen.

Und grad dann kann ich die Argumentation überhaupt nicht nachvollziehen :confused: Willkommen im realen Leben, Sicherheit kostet nun mal Geld und Auto fahren wollen bedeutet eben auch, Verantwortung übernehmen zu können, Verantwortung u.a. für die Sicherheit im Straßenverkehr...Es gibt bereits brauchbare Reifen für günstiges Geld und wenn man sie wirklich nie mehr brauchen sollte, dann kann man sie nach dem Einsatz im Schnee auch wieder gut verkaufen, da sollte ja noch jede Menge Profil drauf sein...

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Mein Schatz sagte mir aber, daß er bei Eis und Schnee nicht fahren würde.

Erzählen kann man viel, aber grad sowas würde ich nie glauben, für mich persönlich ist so eine Aussage einfach nur Unsinn...es findet sich immer eine Ausrede, wenn man zu bequem/spät/frierend/sonstwas...ist

Wie wäre es, nach gebrauchten Winterrädern von privat zu schauen? Die können doch nicht die Welt kosten.

Ansonsten würde er bei mir den Wagen nicht bekommen, ganz einfach. Im Dezember auf Sommerreifen nach Bayern? Gerne, aber nicht mit einem Auto, dessen Halter oder Fahrer ich bin :rolleyes:

am 22. November 2008 um 11:09

Wie bereits erwähnt, gibt es keine gesetzliche Pflicht, ein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszurüsten. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn die Witterungsverhältnisse dies erfordern. Als Halter bist Du daher nicht verpflichtet Winterreifen zu montieren.

 

Ein Fahrzeug, welches nun nicht über die geeignete Bereifung verfügt, darf einfach unter bestimmten Umständen nicht bewegt werden. Geschieht dies doch, dann ist ausschließlich der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, niemals aber der Halter.

Es muss definitiv eine Wr Pflicht her. Bei uns hat es kräftig geschneit und überall stehen die Idioten mit SR am Straßenrand und bremsen andere aus oder fahren Straßen mit 10 km/h.

Die Leute lernen sonst nicht anders.

Jetz bin ich extra aufgestanden wegen dir.. :)

Ich moechte da nicht mit Sommerreifen unterwegs sein...

Willkommen in Bayern. :)

(Landkreis Freising, 50 km Entfernung von Muenchen)

 

proudly presenting.. meine Einfahrt *g*

Wen man es genau nimmt, haben wir eigentlich eine Pflicht.

Denn der Gesetzgeber sagt ja, man darf nicht mit Sommerreifen unterwegs sein, wenn die Wetterverhältnise dies nicht zulassen.

Desweiteren wird einem auch die Versicherung im Schadensfall einen Strich durch die Rechnung machen, denn wenn ein Reifen nicht als Wintertauglich gekennzeichnet ist (M+S, M.S, M&S oder der Schneeflocke) wird diese auch keinen Schaden zahlen. Ein neuer Sommerreifen hingegen wird bei vielen Versicherungen aber wieder versichert sein.

Denn kommt noch dazu, das man an Kragen genommen werden kann, wegen Fahrlässigkeit.

Bei einem Personenschaden ist es sogar vorsetzlich und führen einer Waffe!

Dem unverantwortlichem Purzel solltest mal sagen, das man bis 2010 noch zwei Winter hat und ein Satz Reifen kostet bei 200.-€, also pro Winter 100.-€. Dies finde ich wirtschaftlich günstiger und die Angst brauch auch nicht mehr mitfahren.

Übrigens auch ein Allwetterreifen, welcher die obige Kennzeichnung hat, ist ein Winterreifen.

Gute Fahrt.

ch33rz

Ich schließe mich den Vorrednern hinsichtlich der Warnung an, hier im Süden mit Sommerreifen zu fahren. Hab's selbst in meinem ersten Winter hier gemacht und gleich auf der Autobahn eine 180 Grad Drehung mit Abflug in den Straßengraben hingelegt.

Meehster, zur Sache mit der Halterhaftung: Wenn "der Schatz" der wahre Finanzminister ist, und Du nur in den Papieren stehst, bist Du nicht Halter und im Zweifel ohnehin nicht haftbar. Halter ist, wer sich um das Fahrzeug kümmert, seine Kosten trägt etc. D.h. wenn "der Schatz" entscheidet, daß für das Fahrzeug keine WR angeschafft werden, ist er wahrscheinlich der Halter.

In der Regel ist der Halter die gleiche Person, die auch in den Papieren steht, das ist aber nur ein erster Anhaltspunkt.

Oliver

am 22. November 2008 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von os-m

 

In der Regel ist der Halter die gleiche Person, die auch in den Papieren steht, das ist aber nur ein erster Anhaltspunkt.

Jetzt bin ich aber neugierig geworden. Was für weitere "Anhaltspunkte" gibt es denn außerdem noch?

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