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Sonderausstattung bei Auslieferung nicht eingebaut
Bei der Übergabe des Fahrzeugs wurde mir mitgeteilt, das die Sonderausstattung 0633 "Handyvorbereitung Business mit Bluetooth-Schnittstelle" nicht eingebaut sei, die hatte ich mit dem "Connectivity Paket" mitbestellt. Der Grund sei wohl, das bestimmte Teile wegen der Probleme im Frühjaghr in Japan, nicht zur Verfügung gestanden sind.
Ca. 6 Wochen später bekam ich einen Werkstatt-Termin und da wurde die Blutooth-Schnittstelle nachgerüstet. Diese Schnittstelle funktioniert und darüber kann ich auch telefonieren.
Alle anderen Bestandteile des Connectivity-Paketes, wie integrierte SIM-Karte, SOS-Taster am Dachhimmel usw. wurden nicht eingebaut und fehlen somit noch (siehe unten den Auszug aus dem Konfigurator).
Der Händler hat mich dann bei meinen ständigen Nachfragen immer vertröstet, das es Seitens BMW noch keine Lösung dafür gebe. Vor 8 Wochen habe ich dem Händler schriftlich eine Frist gesetzt, um endlich eine Lösung zu erreichen. Da ist dann erstmal wieder nichts passiert und als ich dann wieder nachgefragt habe, bekam ich die Antwort, er würde mir 270 EUR zurückerstatten, da BMW keine nachträgliche Einbaumöglichkeit vorsieht.
Eigentlich will ich kein Geld zurück, sondern ein Auto nach meinen Wünschen!
Ich habe eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und könnte somit auch das Ganze auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Vorher würde ich gern Eure Meinung dazu hören:
1. Welche rechtlichen Möglichkeiten kennt Ihr, damit ich das Auto bekomme, was ich bestellt habe?
2. Muss ich mich mit einer Geldrückerstattung abfinden?
Paul
Aus dem Konfigurator:
Die "Handyvorbereitung Business mit Bluetooth-Schnittstelle" ist Grundlage für die Nutzung von Telematikdiensten von BMW ConnectedDrive. Neben einem SOS-Taster im Dachhimmel zur manuellen Auslösung eines Notrufes ist eine separate, integrierte SIM-Karte im Umfang enthalten, welche die Datenübertragung für die Dienste von BMW ConnectedDrive ermöglicht (Datenübertragung nur für Telematikdienste, nicht von und zum Handy).
Beste Antwort im Thema
Hallo,
du hast einen Kaufvertrag über ein Auto mit einer bestimmten Ausstattung geschlossen. Diese Ausstattung wurde dir auch vom Händler bestätigt und in gedruckter Form ausgehändigt.
Bei der Auslieferung wurde Dir eröffnet dass ein bestelltes Merkmal fehlt, und nachbesserung in Aussicht gestellt. Die Nachbesserung ist aber nur teilweise erfolgt. Wie sich darüber hinaus herausgestellt hat, ist die Nachbesserung garnicht leistbar, da BMW für die combox(?) und weiter Komponenten offenbar keinen Nachrüstsatz anbietet.
Laut Gesetz stehen DIR als Kunden folgenden Wahlmöglichkeiten frei:
- Wandelung (Rückabwicklung - Auto zurück, Geld zurück).
- Minderung (Reduzierung des Kaufpreises).
- Ersatzlieferung (da Stangenprodukt).
Ich kenne Deine Konfiguration nicht, wenn Du allerdings ein Navi drin hast dann hättest du mit der Business Freisprecheinrichtung und der Sim-Karte ja auch BMW-Online sowie RTTI - wenn das nicht geht dann ist das ein absolut erheblicher Mangel. Da es zum einen Beworben wird und zum anderen reichlich Autos damit ausgeliefert werden.
Ich würde dem Händler die Pistole auf die Brust setzen und auf eine Ersatzlieferung bestehen. Häufig reicht hier auch schon ein nett formuliertes schreiben von einem Anwalt, einen Prozess will sich der Händler hier sicher nicht leisten, da er ihn nicht gewinnen kann, das weiss er auch.
Edit:
Es wäre auch möglich, dass der Händler das Falsche KFZ bestellt hat und jetzt aber die Verantwortung auf den Kunden abwälzen möchte. Ich würde in jedem Fall telefonisch bei BMW in München nachfragen. Dort sollte man eigentlich anhand der Fahrgestellnummer überprüfen können wie der Wagen bestellt wurde und warum er ggf. anders ausgeliefert wurde.
Eine Abnahme gibt es m.E. nach bei Autos nicht, da es sich nicht um Werkverträge sondern ganz normal um Kaufverträge handelt. Da Du den Mangel auch schon gerügt hast, bzw. Dich der Händler bereits vom Mangel in Kenntnis gesetzt hat ist die Tatsache dass es einen Mangel gibt ja unstrittig.
Tatschächlich könntest du sogar ggf. Schadenersatz geltend manchen, für die Zeit die dir Laut Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften fehlen.
bye
Darky
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17 Antworten
Es geht prinzipiell darum, ob es sich bei der von dir bestellten Extras um ein wesentliches Merkmal des Autos handelt (d.h., ob du das Auto gar nicht gekauft hättest, wenn du das schon vorhin gewusst hättest - dann könntest du gänzlich vom Vertrag zurücktreten). In deinem Fall wäre eine Verbesserung und fall nicht möglich sehr wohl eine Preisminderung möglich.
Ich denke, aber sehr wohl, dass BMW alles veranlassen lassen kann. Vorausgesetzt du bleibst dran. Denn so eine Andersliferung könnte ziemliche Wellen schlagen.
Allerdings würde ich mit dem Anwalt sprechen - vor allem, weil du alles, erst bei der Übergabe erfahren hast...
Viel Glück!
LG
PS:
Und aus meiner Sicht ist gerade der SOS Taster ein wesentliches Merkmal. Kann man auch gut begründen...
Zitat:
Original geschrieben von pimpex
Allerdings würde ich mit dem Anwalt sprechen - vor allem, weil du alles, erst bei der Übergabe erfahren hast...
Und aus meiner Sicht ist gerade der SOS Taster ein wesentliches Merkmal. Kann man auch gut begründen...
Das ärgert mich ja auch so, dass dieser Umstand erst bei der Fahrzeugübergabe mitgeteilt wurde.
Da werde ich wohl doch mal einen Termin beim Anwalt machen, Verkehrs-Rechtschutzversicherung habe ich ja.
Paul
Nur ein kleiner Hinweis ...
Hast du auch eine Privat-Rechtschutz-Versicherung? Deine Verkehrs-Rechtschutz nützt dir in diesem Fall leider nichts!
Wieso nützt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nichts? Die ist doch nicht nur für Unfälle zuständig.
Ich habe die vom ADAC, und eben da nochmals angerufen und die nette Dame am anderen Ende sagte, das auch Probleme beim Kauf eines Neufahrzeuges in der Verkehrsrechtsschutz eingeschlossen sind.
Paul
Zitat:
Original geschrieben von Paul_1995
Wieso nützt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nichts? Die ist doch nicht nur für Unfälle zuständig.
Ich habe die vom ADAC, und eben da nochmals angerufen und die nette Dame am anderen Ende sagte, das auch Probleme beim Kauf eines Neufahrzeuges in der Verkehrsrechtsschutz eingeschlossen sind.
Paul
Auch ich bin bisher der Meinung ALLES rund ums Auto ist in der VRV drin. Also zumindest die vom ADAC.
Das Problem ist jetzt, dass seit Übergabe wohl schon über 3 Monate vergangen sind. Bei einem so wesentlichen Mangel hätte das Auto nicht vorbehaltlos abgenommen werden dürfen. Entweder Abnahme verweigert - wer macht das aber schon, wenn er es erst bei der Übergabe erfährt! - oder Abnahme nur mit dem Vorbehalt als Zwischenlösung mit noch zu vereinbarenden Nutzungsbedingungen, bis BMW den bestellten Wagen mangelfrei liefern kann.
Es wundert allerdings, dass BMW bzw der Händler keine kulante Lösung dieses Problemes anbietet. Versuch einer realistischen Einigung halte ich für sinnvoller als Rechtsstreit.
Wenns irgendwie geht, dann immer ohne Anwalt.
Dann dauerts 2 Jahre, kostet Nerven, und dann gibts halt 500,- entschädigung statt den 270,--
Hab sowas noch nie gehört, das eine Sonderaustattung nicht eingebaut wird ?
Wenn es generell bei der Handy-VB derartige Probleme gab, frage ich mich, wieso du der einzige bist der eine solche Story in diesem Forum loslässt, wenn man bedenkt wieviele Autos mit Conectivity Paket (oder in dem Fall ohne) täglich vom Band laufen. Dann denke ich auch das BMW alle Händler über diese Problematik informiert hätte.
Pauls Händler ist doch schon mehrfach als besondere Pfeife aufgefallen - schon in puncto Bestellzeiten, war da nicht was? Ob das nicht auch München mal interessieren sollte?
Amen
Hallo,
du hast einen Kaufvertrag über ein Auto mit einer bestimmten Ausstattung geschlossen. Diese Ausstattung wurde dir auch vom Händler bestätigt und in gedruckter Form ausgehändigt.
Bei der Auslieferung wurde Dir eröffnet dass ein bestelltes Merkmal fehlt, und nachbesserung in Aussicht gestellt. Die Nachbesserung ist aber nur teilweise erfolgt. Wie sich darüber hinaus herausgestellt hat, ist die Nachbesserung garnicht leistbar, da BMW für die combox(?) und weiter Komponenten offenbar keinen Nachrüstsatz anbietet.
Laut Gesetz stehen DIR als Kunden folgenden Wahlmöglichkeiten frei:
- Wandelung (Rückabwicklung - Auto zurück, Geld zurück).
- Minderung (Reduzierung des Kaufpreises).
- Ersatzlieferung (da Stangenprodukt).
Ich kenne Deine Konfiguration nicht, wenn Du allerdings ein Navi drin hast dann hättest du mit der Business Freisprecheinrichtung und der Sim-Karte ja auch BMW-Online sowie RTTI - wenn das nicht geht dann ist das ein absolut erheblicher Mangel. Da es zum einen Beworben wird und zum anderen reichlich Autos damit ausgeliefert werden.
Ich würde dem Händler die Pistole auf die Brust setzen und auf eine Ersatzlieferung bestehen. Häufig reicht hier auch schon ein nett formuliertes schreiben von einem Anwalt, einen Prozess will sich der Händler hier sicher nicht leisten, da er ihn nicht gewinnen kann, das weiss er auch.
Edit:
Es wäre auch möglich, dass der Händler das Falsche KFZ bestellt hat und jetzt aber die Verantwortung auf den Kunden abwälzen möchte. Ich würde in jedem Fall telefonisch bei BMW in München nachfragen. Dort sollte man eigentlich anhand der Fahrgestellnummer überprüfen können wie der Wagen bestellt wurde und warum er ggf. anders ausgeliefert wurde.
Eine Abnahme gibt es m.E. nach bei Autos nicht, da es sich nicht um Werkverträge sondern ganz normal um Kaufverträge handelt. Da Du den Mangel auch schon gerügt hast, bzw. Dich der Händler bereits vom Mangel in Kenntnis gesetzt hat ist die Tatsache dass es einen Mangel gibt ja unstrittig.
Tatschächlich könntest du sogar ggf. Schadenersatz geltend manchen, für die Zeit die dir Laut Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften fehlen.
bye
Darky
Hallo Leute,
danke san euch alle, für die vielen Tipps und Hinweise.
Besonders der ausführliche und informative Beitrag von Darky hilft mir.
Ich vermute ja auch, das bei der Bestellung für mein Auto einiges schief gelaufen ist und vermutlich wurde diese Sonderausstattung einfach vergessen. Aber dann hätte der Händler auch den A... in der Hose haben sollen und mir das so mitteilen und mich nicht für dumm verkaufen und mich ständig nur vertrösten.
Ihr habt auch ein gutes Erinnerungsvermögen, denn mit dem Händler habe ich leider nicht das große Los gezogen und was noch schlimmer ist, er ist der einzige BMW-Händler im Umkreis von 50km.
Schönes Wochenende.
Paul
Paul, du hast nicht zufällig ein iPhone und kein Werksnavi?
Nö, ich habe kein iPhone, sondern ein BB 8900 (das ist nicht von BMW) und eingebaut ist ein Navi-Bussiness.
Aber was soll dass mit den nicht eingebauten Sonderausstattungen zu tun haben?
Verstehe ich nicht?
Paul
PS: Ich hatte gerade damit begonnen alle Unterlagen (Kaufvertrag, E-Mails usw.) zusammenzusuchen, um damit beim Anwalt vorzusprechen, da hat sich mein Händler gemeldet. Eine Chance will ich ihm noch geben! Nächste Woche haben wir einen Gesprächstermin.
Zitat:
Original geschrieben von Sphynx25
Paul, du hast nicht zufällig ein iPhone und kein Werksnavi?
... welchen Trick gäbe es mit dieser Kombination?
Dann würde ich dich beglückwünschen, weil du ohne Probleme die iPhone Station einbauen könntest, bei der ebenfalls eine Freisprecheinrichtung dabei ist.
Ich hab kein Werksnavi und mein Plan war es von Anfang an, das iPhone als Navi zu nehmen. Im März wurde mir gesagt ich solle auf jeden Fall das Connectivity-Paket nehmen. Hab ich gemacht. Jetzt wollte ich die iPhone-Station einbauen lassen. Leider ist die SA633 (Erweiterte Anbindung des Mobiltelefons über Bluetooth) nicht zur iPhone-Station kompatibel, so dass ich die SA633 komplett umsonst gekauft hab - sind ja nur 730 Euro, die ich zum Fenster rausschmeisse...
Da ich die iPhone-Station auf jeden Fall brauch (es gibt sonst kaum eine saubere Lösung, wenn man das iPhone als Navi nutzen möchte), kann ich die SA633 ausbauen und deaktivieren lassen - kostet nur ca. 400 Euro.
Also 1100 EUR fürn Arsch, weil BMW es nicht bewerkstelligt bekommt, die beiden Teile zueinander kompatibel zu machen. Herzlichen Dank.
Wie gesagt - wenn du ein iPhone hättest und kein Werksnavi, lass dir die iPhone Station einbauen. Das ist - imho - fürs iPhone die beste Lösung.