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Sonderrechte für kommunale Mobil-Blitzer?
Unlängst bin ich als Fußgänger geblitzt worden, kein Witz!
Den Blitzer (auf Stativ) im Gebüsch hatte ich gar nicht bemerkt, bis er mir im Abstand von geschätzten 3 m direkt in die Augen blitzte - mannomann hab ich mich erschrocken! Vermutlich ausgelöst von einem Fahrzeug genau in dem Moment, als ich direkt vor dem Blitzer vorbeigegangen bin. Rechts daneben stand der Dienstwagen vom Blitzermann ziemlich versteckt, jemand saß auf dem Fahrersitz und beschäftigte sich mit dem Smartphone. Am liebsten wäre ich hingegangen und hätte dem paar Takte erzählt, habe es mir aber verkniffen - wäre eh nutzlos gewesen.
Anbei ein Foto vom Ort des Geschehens. Der Dienstwagen hatte ein Potsdamer Kennzeichen, tut hier aber nichts zur Sache. Deutet jedoch darauf hin, dass der Blitzer von unserem Cottbuser Ordnungsamt aufgestellt wurde, denn die wechseln laufend Fahrzeuge und Kennzeichen aus anderen Zulassungsbezirken, damit sich niemand daran gewöhnen soll. Polizei-Blitzer bei uns haben BBG oder BP als Kennzeichen.
Allerdings frage ich mich, ob der Blitzer dort überhaupt rechtmäßig stehen durfte?
Hier der Standort-Link bei GoogleMaps: https://goo.gl/maps/kF3oWhEt6kKXYJde8
1. Der Standort von Blitzer und Begleitfahrzeug gehört zu einem Einkaufsmarkt (Dänisches Bettenlager). Früher war da auch mal ein Zaun bzw. Tor (im Bild links der alte Torpfosten); also eindeutig Firmengelände und privat. Ob es eine Absprache gegeben hat, weiß ich nicht; ist aber irrelevant.
2. Die zu sehende Einfahrt ist eine Sackgasse an der Rückseite des Gebäudes und führt zu einem Feuerlöschhydranten, deshalb das Schild "Haltverbot" und darunter "Feuerwehrzufahrt". Beide Schilder verbieten das Parken.
Daher meine Frage im Beitragstitel: Haben mobile kommunale Blitzerfahrzeuge Sonderrechte und dürfen legal beide Parkverbotsschilder ignorieren? Und noch was: dürfte da auch die Polizei mit nem Blitzer stehen?
Falls die da illegal stehen, könnte ich mich nächstens ja beschweren.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@spreetourer schrieb am 14. Juni 2020 um 22:55:13 Uhr:
Abgesehen davon finde ich es recht bedenklich, wenn der Blitzer direkt neben einem gut frequentierten kombinierten Rad- und Gehweg postiert wird, über diesen hinweg blitzt und - wie mir passiert - unbeteiligte Fußgänger/Radfahrer zu Tode erschreckt.
Du wurdest zu Tode erschreckt? Mein Beileid. Schreibst du nun also aus dem Jenseits?
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50 Antworten
In der Regel haben die Messbeamten für solche Situationen eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde bzw. bei Privatgrundstücken das Einverständnis des Eigentümers.
Wenn die so Parken müssen sie aufpassen, dass die private Parkplatzüberwachungsfirma denen kein Knöllchen verpasst.
Wenn das mein Firmengelände wäre würden die da nur so lange stehen bis ich es bemerkt hätte.
Spaß bei Seite die werden zumindest eine mündliche Genehmigung vom Grundstücksbesitzer haben.
Zitat:
@MartinT1 schrieb am 14. Juni 2020 um 21:26:14 Uhr:
die werden zumindest eine mündliche Genehmigung vom Grundstücksbesitzer haben.
Okay, dann stehen die aber immer noch im gesetzlichen Parkverbot. Hätte man als betroffener Bürger (der vom Blitz erschreckt wurde) das Recht, sich die Sondererlaubnis zeigen zu lassen?
Zitat:
@spreetourer schrieb am 14. Juni 2020 um 21:42:57 Uhr:
Hätte man als betroffener Bürger (der vom Blitz erschreckt wurde) das Recht, sich die Sondererlaubnis zeigen zu lassen?
Ob das Ordnungsamt einem "selbsternannten Hilfspolizisten" die Genehmigung zeigen müssen weiß ich jedoch nicht. Ich würde mir die Frage sparen, da es unwichtig ist, ob die den Wisch dabei haben müssen. Selbst die Duisburger Stadtwerke haben sowas, da wird das Ordnungsamt sowas auch haben...
Die müssten doch nur sagen, dass sie es im Büro vergessen haben, und schon ist der "selbsternannte Hilfspolizist" machtlos.
Zitat:
@MvM schrieb am 14. Juni 2020 um 22:03:02 Uhr:
Ob das Ordnungsamt einem "selbsternannten Hilfspolizisten" die Genehmigung zeigen müssen weiß ich jedoch nicht.
Von „zeigen müssen“ war ja nicht die Rede, und von „selbsternannten Hilfspolizisten“ erst recht nicht. Doch stänkere ruhig, wenn es deinem Ego nützt.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 14. Juni 2020 um 21:42:57 Uhr:
Zitat:
@MartinT1 schrieb am 14. Juni 2020 um 21:26:14 Uhr:
die werden zumindest eine mündliche Genehmigung vom Grundstücksbesitzer haben.
Okay, dann stehen die aber immer noch im gesetzlichen Parkverbot. Hätte man als betroffener Bürger (der vom Blitz erschreckt wurde) das Recht, sich die Sondererlaubnis zeigen zu lassen?
Und was soll das bringen? Ich wüsste nicht, dass das mögliche Falschparken des Dienstwagens ein Beweisverwertungsverbot für die Messergebnisse zur Folge haben könnte. Als vom Blitz be/getroffener zu Fuß gehender Bürger, aber auch ohne Blitz, kannst du natürlich eine Anzeige gegen den Falschparker erstatten. Rechenschaft, ob er dort mit oder ohne Berechtigung parkt, muss der Beamte dir gegenüber sicher nicht ablegen.
Grüße vom Ostelch
Mich interessiert einfach nur, ob die sich generell überall hinstellen dürfen wo sie wollen, auch wenn es rein formell bzw. gesetzlich verboten ist.
Abgesehen davon finde ich es recht bedenklich, wenn der Blitzer direkt neben einem gut frequentierten kombinierten Rad- und Gehweg postiert wird, über diesen hinweg blitzt und - wie mir passiert - unbeteiligte Fußgänger/Radfahrer zu Tode erschreckt. Der war ja nur 3 m weg in etwa 1/2 m Höhe und blitzte direkt und grell in die Augen. Kein Autofahrer sieht den Blitz so nahe! Radfahrer (Oma Frieda zB) könnten vor Schreck den Lenker verreißen und stürzen. Ich würde hier zumindest auf §1 StVO verweisen wollen:
(1)Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 14. Juni 2020 um 22:55:13 Uhr:
Abgesehen davon finde ich es recht bedenklich, wenn der Blitzer direkt neben einem gut frequentierten kombinierten Rad- und Gehweg postiert wird, über diesen hinweg blitzt und - wie mir passiert - unbeteiligte Fußgänger/Radfahrer zu Tode erschreckt.
Du wurdest zu Tode erschreckt? Mein Beileid. Schreibst du nun also aus dem Jenseits?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 14. Juni 2020 um 23:30:01 Uhr:
Du wurdest zu Tode erschreckt? Mein Beileid. Schreibst du nun also aus dem Jenseits?
Verstehe, im Zeitalter von Facebook und Autokorrektur muss man keine vordem gängigen Redewendungen mehr kennen. Dafür kennst du dich wahrscheinlich mit OT besser aus. Das hast du nämlich gerade glänzend praktiziert. Doch auch, wenn dir zum Thema selber nichts eingefallen ist, wärst du ein heißer Kandidat für den Oberlehrerpreis.
Antwort zur Frage, ja sie haben Sonderrechte!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 14. Juni 2020 um 23:50:25 Uhr:
Antwort zur Frage, ja sie haben Sonderrechte!
Und diese Sonderrechte berechtigen zum Anblitzen von Fußgängern und Radfahrern aus 3 m Entfernung? Hat das von den Kommentatoren hier schon mal selber erlebt und kann es beurteilen? Ich hätte zumindest vermutet, dass es eine Verwaltungsvorschrift gäbe zur Beachtung/Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten bei der Auswahl von Blitzerstandorten, die solches direktes Anblitzen auf dem Gehweg aus unmittelbarer Nähe verhindern. Denn aus meinem eigenen Erleben stellt das eine Gefahr und grobe, doch eigentlich vermeidbare Belästigung (StVO §1) dar.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 00:08:24 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 14. Juni 2020 um 23:50:25 Uhr:
Antwort zur Frage, ja sie haben Sonderrechte!
Denn aus meinem eigenen Erleben stellt das eine Gefahr und grobe, doch eigentlich vermeidbare Belästigung (StVO §1) dar.
deine Meinung, die man aber nicht teilen muss - wie du an manchen Reaktionen siehst.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 00:8:24 Uhr:
Denn aus meinem eigenen Erleben stellt das eine Gefahr und grobe, doch eigentlich vermeidbare Belästigung (StVO §1) dar.
Das ist keine Tatsache, sondern dein Empfinden. Du siehst es so. Ob das jeder andere auch so empfunden hätte, ist schwer zu sagen. Ob man wegen deines Empfindens jetzt die Vorschriften über die Aufstellung von Blitzern ändern muss, kann hier wohl keiner beurteilen. Beschwere dich bei der zuständigen Stelle und wenn es andere auch getan haben, zieht man dort vielleicht Konsequenzen. Mehr ist wohl nicht möglich.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@audijazzer schrieb am 15. Juni 2020 um 00:13:50 Uhr:
deine Meinung, die man aber nicht teilen muss - wie du an manchen Reaktionen siehst.
Vielleicht sind ja meine Fragestellung und der zugrundeliegende Sachverhalt auch nur derartig neu und ungewöhnlich, so dass mancher damit nichts anzufangen weiß oder in die Ecke der Absurditäten stellen möchte. Möglicherweise aber habe ich ja auch nur einen Aspekt der öffentlich-rechtlichen Blitzerei sichtbar gemacht, der bislang noch nie eine umfassende juristische Bewertung erfahren hat? Könnte mir deshalb gut vorstellen, dass eine höchstrichterliche Beurteilung zu einem ganz anderen Ergebnis kommt als von manchen hier dargelegt.
Meine Vermutung ist nach wie vor, dass auch bei (z.B. blitzenden) Ordnungshütern nicht grundsätzlich alles, was sie tun, auch rechtens ist bzw. per se als rechtens gilt - getreu Descartes „An allem ist zu zweifeln.“