- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Biker-Treff
- Sonntagsfahrverbote - Konkretisierung der Rechtsgrundlage schon in dieser Woche
Sonntagsfahrverbote - Konkretisierung der Rechtsgrundlage schon in dieser Woche
Moin!
Schon in dieser Woche wird voraussichtlich die Rechtsgrundlage für mögliche Sonntagsfahrverbote in konkretisierter Form vom Bundestag verabschiedet. Vgl. hier auch erster Beitrag der Motorradnachrichten:
Am besten es wird den Anwohnern weiterhin dringend empfohlen doch wegzuziehen, aber bitte nicht das eigene Verhalten reflektiert.
Ähnliche Themen
180 Antworten
Es wird einem immer mehr vergrault. Macht bald echt keinen Spaß mehr.
Mal sehen was wie am 28 durch kommt.
Wenn die Politik Verbote androht, dann hat das maximal zwei Gründe:
1) Sie machen es sich einfach.
2) Sie haben keine besseren Ideen.
Beide Gründe zeugen in jedem Fall davon, dass man überhaupt nicht gewillt ist, sich des Problems anzunehmen und es nachhaltig anzugehen.
Oder in kurz: Verbote sind ein Zeichen von Schwäche.
Moin!
Das mag richtig sein, ändert aber nichts an...
a) den Folgen der Maßnahmen / Regelungen.
b) dem Umstand, dass die der Regelung zu Grunde liegende Ursache auch (wenigstens zum Teil) begründet ist.
c) der Tatsache, dass das Verhalten - einschließlich der Kommunikation in dieser Sache - genügend Motorradfahrer einen Bärendienst leisten.
d) der Folge - die zwar die schlechteste sein kann, aber damit als Faktum im Raum steht, unabhängig von der Dummlaberei vieler.
Was meinst du eigentlich mit Punkt d?
Moin!
Sorry, war unglücklich formuliert. Wobei: In meinem Kopf hat es noch Sinn ergeben!
Was gemeint war: Man liest in dem Zusammenhang alles mögliche an Blödsinn. Beispiele: "Dann fahre ich trotzdem einfach durch die Gegend", "Wird sich eh keiner dran halten", "Dann sollten wir jetzt erst recht viel Lärm machen" usw.
Das Ganze auch gerne gepaart mit einer Ignoranz gegenüber dem Thema. Die Vergleiche zu irgendwelchen Diktaturen etc. lasse ich mal ganz außen vor.
Das Problem dabei ist: Man kann heute noch so viel Blödsinn schreiben, kommentieren oder unsinnig handeln, aber wenn eine Regelung erst mal im Raum steht, wenn Fahrverbote eingeführt und durchgesetzt werden, dann stehen die Leute schlicht einer faktischen Situation gegenüber. Und zwar einer, der man eben nicht so "flappsig" und lapidar begegnen kann, wie dem Mitdiskutanten im Forum oder als Kommentar unter einem YT-Video.
jetzt muss ich mal blöd fragen, ...
Geht´s jetzt eigentlich um ein generelles Fahrverbot für alle Motorrädern auf allen Straßen an Sonn- u. Feiertagen oder nur um ausgewählte Strecken ?
ich schnall das nicht ganz
Moin!
Die Diskussion wurde in beide Richtigen geführt. Faktisch hätte aber ein vollständiges Fahrverbot für Motorräder an Sonn- und/oder Feiertagen keine Chance durchzukommen, da es schlicht an der Verfassungsmäßigkeit einer solchen Regelung scheitern würde.
Kurzer Exkurs: Eine Regelung ist nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie bestimmte Grundsätze beachtet. So gibt es z.B. Rückwirkungsverbote, d.h. eine Regelung darf grds. nicht auf Änderungen der Rechtslage in der Vergangenheit abzielen. Vor allem muss eine Regelung aber verfassungsgemäß im engeren Sinne sein, d.h. die Regelung muss angemessen, erforderlich und geeignet sein.
Ein generelles Motorradfahrverbot würde an allen drei Fragen zum Scheitern verurteilt sein.
Jetzt das ABER: Ganz anders sieht das mit lokalen, ortsbezogenen Fahrverboten aus. Genau dafür schafft der gegenwärtige Entwurf (konkretere) Grundlagen. Streckensperrungen sind aktuell fast ausschließlich dann dauerhaft durchzusetzen, wenn es zu einer Unfallhäufung kommt. Bei Lärm scheitert es regelmäßig an einer passenden Rechtsgrundlage, die in diesem Fall ein Verbot ermöglichen würde. Genau das ändert sich nun. Der Gesetzesentwurf weist Lärmbelästigung explizit als eine Verbotsursache aus.
Und jetzt kommen wir zum nächsten Problem: Ist die Rechtsgrundlage im Raum, ist es natürlich erst mal ziemlich einfach, ein Verbot zu setzen. Also das faktische Verbot für eine Strecke zu setzen. Dagegen kann natürlich jemand klagen. Und klagen. Und klagen. Und wenige Jahre später gibt es dann auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts, dass die Maßnahme als unverhältnismäßig kassiert. Dann geht es in die nächste Runde...
Im Zweifel ist eine Strecke also durchaus über längeren Zeitraum gesperrt.
An der Stelle noch mal kurz zurück zu den Unfallhäufungen: Auch da gab es in der Vergangenheit schon immer wieder Kritik an den Erhebungsverfahren. Da wurde eine hohe Unfallhäufigkeit als Begründung für ein Fahrverbot benannt, aber einfach alle Arten von Fahrzeugen in einen Topf geworfen, es fand kein Vergleich zwischen Pkw-/Krad-Unfällen statt usw. Man kann sich überlegen, ob es einer "ange*****ten" Gegend bzw. der Lokalpolitik maximal daran gelegen sein wird, bei neuer möglicher Rechtsgrundlage, eine ordnungsgemäße Erhebung der Lärmverursachung zu identifizieren - wenn der "Feind" noch schon feststeht. Und da hilft dann auch kein Verweis auf den lauten 911 GT 3, den haben die Leute nicht auf dem Schirm.
Natürlich betrifft das vor allem die Strecken, die für die Biker interessant sind. Im Industriegebiet kannst du weiterhin Strecke und Landschaft bewundern...
OK, dank Dir !
Also ganz so heiss wies´s sich anhört wird´s doch nicht kommen
Da würde ich nicht drauf wetten. Ich fürchte, es wird ziemlich viele lokale Fahrverbote geben...
Zitat:
@hoinzi schrieb am 25. Mai 2021 um 14:21:04 Uhr:
Da würde ich nicht drauf wetten. Ich fürchte, es wird ziemlich viele lokale Fahrverbote geben...
Exakt (habe ich ja auch oben geschrieben). Lokale Fahrverbote sehe ich tatsächlich häufig auf uns zukommen.
Ich war gerade gestern den Tag im Weserbergland unterwegs und habe mich in einer Pause recht intensiv mit zwei Organisatoren einer örtlichen Motorrad IG ausgetauscht. Die erzählten auch von den massiven Bestrebungen, die es dort seit einiger Zeit durch die CDU vor Ort gibt, Fahrverbote einzurichten. Das "Tiroler-Modell" ist da natürlich auch ein heiß diskutiertes Thema.
Bisher scheiterten diese Bestrebungen natürlich an der mangelnden Rechtsgrundlage - diese wird jetzt geschaffen.
Danke für die ausführliche Info!
*kotz*..
Gewöhnt euch schon mal dran...
Wie ich schrub: Man macht es sich einfach!
Weil man die Mittel, die man bisher hat und schon immer hatte, nicht in dem Umfang nutzt, in dem es angebracht wäre.
Genau wie diverse Gesetzesverschärfungen (nicht nur im Rahmen der StVO). Recht und Gesetz anwenden? Nein, Gesetze verschärfen, höhere Strafandrohung etc.pp.
Schade, dass die obersten Gerichte so schweigsam sind.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 25. Mai 2021 um 15:56:43 Uhr:
Gewöhnt euch schon mal dran...
Fahrverbot zwischen 22 und 6 Uhr? Das wäre mir total egal. Das Schild hier nervt schon deutlich mehr…..