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Sorry, aber mal ne Frage bezüglich Ebay

Themenstarteram 11. Dezember 2004 um 22:05

Was meint ihr, bekomm ich die Leuchten trotzdem ?! Vorausgegangen ist ja wohl ein Tippfehler, da die Leuchten normal beim gleichen Verkäufer 189€

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

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78 Antworten

Hast die nun für 1 Euro gekauft oder warum fragst du?

Wenn da 1 Euro "Sofortkauf " steht ,muss er sich "eigentlich" dran halten, was ich aber nicht glaube.

Themenstarteram 11. Dezember 2004 um 22:14

na ich hab nicht nur ein paar gekauft, sondern 3 :D

weil halt für 1 euro

Hat er dir denn schon geschrieben?

Normalerweise müsstest die schon bekommen, aber da wird er sich wohl weigern, und an ebay zu schreiben ist so ne sache....

MFG

HaXan

Themenstarteram 11. Dezember 2004 um 22:19

ich hab ihn schon 3 mal angeschrieben aber es kam noch nichts, aber wie sieht denn das gerichtlich aus ?! er muss doch eigentlich schon liefern oder ?!

hi,

ich denke wohl kaum das du die bekommen wirst.

Er wird warscheinlich dir schreiben das es sich um ein missverständniss handeln bzw tipp/schreib fehler

 

naja gerichtlich ist immer so eine sache, rechtlich vorgehen bei einem artikel von 1€...

Zitat:

Original geschrieben von Peschi

ich hab ihn schon 3 mal angeschrieben aber es kam noch nichts, aber wie sieht denn das gerichtlich aus ?! er muss doch eigentlich schon liefern oder ?!

Laut Urteil muss er liefern, grad als Händler. Ganz zu Anfang von EGay ist mal ein Passat für einen € weggegangen. Der Käufer hat ihn per Urteil auch bekommen. Am besten google nutzen

Themenstarteram 11. Dezember 2004 um 22:23

naja wegen einem artikel der 1 gekostet hat aber normal 189€ kostet

Ja aber normalerweise muss er schon liefern, seine schuld wenn er sich verschreibt. Klar kann man da bestimmt vor gericht gehen, aber bis da mal was rauskommt dauerts halt bestimmt immer ewig!

MFG

HaXan

Zitat:

Original geschrieben von DiGGa

hi,

ich denke wohl kaum das du die bekommen wirst.

Er wird warscheinlich dir schreiben das es sich um ein missverständniss handeln bzw tipp/schreib fehler

 

naja gerichtlich ist immer so eine sache, rechtlich vorgehen bei einem artikel von 1€...

Es geht ja nicht um 1 €, sondern um 3*189 € eigentlich.

Hab in der Zeitung gelesen das einer sein 328 Cabrio versteigert hat und es für 2000 € oder so verkauft wurde. War aber 12000 € wert! Musste er auch verkaufen dann.

einfach wirds nicht.

Ich würde da auch nicht vor

Gericht gehen oder so, weils

halt Irrtum war...sowas passiert

Menschen nunmal.

Aber wenn ers gleich liefer ist auch ok

so würd ichs auch machen, ruf ggf mal an wenn du ne nummer hast, vielleicht liefert er ja tatsächlich! Oder er wollte halt ein paar leuten ein schönes weihnachtsgeschenk machen, und hat die deswegen so billig verkauft!

MFG

HaXan

Ersteigert ist Ersteigert,der Verkäufer ist verantwortlich für die richtige eingaben,denn wenn er das Verkaufs Formular ausfühlt hatt er noch die möglichkeit bevor das Artikel eingestellt wird nochmal durch zu lesen ob alles in ordnung ist. Ich würde drauf bestehen

ps hättest alle kaufen müssen :D

Themenstarteram 11. Dezember 2004 um 22:27

naja ob ich vors gericht gehe bezweifle ich zwar auch aber wie barcode schon sagte, es geht nicht um die 3€ sondern halt eigentlich um die 3x189€ ..

und klar ist vertippen menschlich, nur ich kann da auch nichts ändern, hätter er kleingedruckt wo im text stehen unter 100€ verkaufe ich die leuchten doch nicht oder so, hätte er sich ja "absichern" können

und ich hab die auktion auch spät entdeckt, die lief ja auch schon nen halben tag

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