- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Spaltmaße nach Auffahrunfall (VK-Schaden)
Spaltmaße nach Auffahrunfall (VK-Schaden)
Hallo Motortalker,
ich habe vor einigen Wochen einen Auffahrunfall verursacht. Keine starker Aufprall (nur vorne).
Optisch betroffen war der Stoßfänger. Ich habe meinen Hyundai I30 in eine Vertragswerkstatt gegeben. Die Kaskoversicherung erteilte eine Freigabe.
Der Stoßfänger wurde ersetzt. Leider habe ich feststellen müssen, dass das Spaltmaß neben dem rechten Schweinwerfer nicht mit dem Spaltmaß des linken Scheinwerfers (vgl. Fotos) übereinstimmt.
Nun befürchte ich, dass die Werkstatt nicht nachbessern möchte und irgendwelche Gründe sucht wieso das Spaltmaß nicht passt. Kann ich darauf bestehen, dass die Spaltmaße übereinstimmen? Kann ich auch darauf bestehen, dass die durch den Unfall verformten Teile getauscht werden, falls eine vollständige Rückverformung technisch nicht möglich ist?
Über Feedback freue ich mich im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
wenn du die Werkstatt selber ausgesucht hast und die nicht von der Versicherung vorgeschrieben wurde, dann hat die Versicherung nichts damit zu tun, wenn die Reparatur nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Wende dich an die Werkstatt und wenn die nicht einsichtig ist, an die Kfz-Schiedsstelle.
Liebe Grüße
Herbert
Ähnliche Themen
16 Antworten
Hallo,
das Auto hätte ich so gar nicht mitgenommen.
Das ist Pfusch, entweder sind die seitlichen Halterungen bzw. die Halteleiste des Stoßfängers ausgebrochen oder sie ist nicht richtig eingerastet.
Ab zum Händler und reklamieren, wenn der uneinsichtig ist dann deine Versicherung darüber informieren.
Ich würde mir an deiner Stelle noch jemanden dazu holen, der von der Materie ein wenig Ahnung hat und sich den Wagen bezüglich der Reparatur das Unfallschadens etwas genauer ansieht.
Gruß
fordfuchs
Die Spaltmaße sollten nach einer fachgerechten Arbeit schon gleich sein. Ich würde nochmals zur Werkstatt fahren und auf Nachbesserung bestehen. Falls die Werkstatt das ablehnt mit dem Auto zu einem vereidigten Sachverständigen (der natürlich nicht für Deine Versicherung arbeiten sollte) fahren und ein Gutachten über die schlechte Arbeit erstellen lassen und das dann der Werkstatt vorlegen.
Zitat:
Original geschrieben von Klein57
Falls die Werkstatt das ablehnt mit dem Auto zu einem vereidigten Sachverständigen (der natürlich nicht für Deine Versicherung arbeiten sollte) fahren und ein Gutachten über die schlechte Arbeit erstellen lassen und das dann der Werkstatt vorlegen.
Hallo,
das lass mal lieber schön sein, denn die Kosten für solch ein Gutachten stehen zu mindestens bist jetzt in keinem Verhältnis zu der Beanstandung. Zudem muss dies der Threadersteller selbst bezahlen.
Es wäre etwas anderes, wenn die Reparaturmaßnahmen generell nicht sach- und fachgerecht durchgeführt worden sind. Da ist der Weg zu einem vereidigten Sachverständigen zur Erstellung eines Beweissicherungsgutachten durchaus sinnvoll.
Nur sollte man auch hier vorher den Händler aufsuchen und die Sache ansprechen oder halt zu einem Gutachter gehen der mal einen Blick darüber wirft.
Gruß
fordfuchs
Hallo,
wenn du die Werkstatt selber ausgesucht hast und die nicht von der Versicherung vorgeschrieben wurde, dann hat die Versicherung nichts damit zu tun, wenn die Reparatur nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Wende dich an die Werkstatt und wenn die nicht einsichtig ist, an die Kfz-Schiedsstelle.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,
wenn du die Werkstatt selber ausgesucht hast und die nicht von der Versicherung vorgeschrieben wurde, dann hat die Versicherung nichts damit zu tun, wenn die Reparatur nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Wende dich an die Werkstatt und wenn die nicht einsichtig ist, an die Kfz-Schiedsstelle.
Liebe Grüße
Herbert
Das mit der Schiedsstelle ist gut, aber die Werkstatt muss Mitglied des Verbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sein.
Klaus
Zitat:
...
Das mit der Schiedsstelle ist gut, aber die Werkstatt muss Mitglied des Verbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sein.
...
So isses,
aber erstens lässt sich das leicht herausfinden
http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/suchen-finden/betriebesuche.html
und zweitens, hat der TE von einer Vertragswerkstatt geschrieben und wird daher wohl nicht so dumm gewesen sein, einen Schaden, den die Versicherung zahlt, in einer Hinterhofwerkstatt erledigen zu lassen.
Liebe Grüße
Herbert
kläre mit Deiner Versicherung, ob sie schon geleistet hat; wenn nein soll sie das Geld zurückbehalten bis der Schaden sach- und fachgerecht repariert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
kläre mit Deiner Versicherung, ob sie schon geleistet hat; wenn nein soll sie das Geld zurückbehalten bis der Schaden sach- und fachgerecht repariert wurde.
Wie bereits richtig geschrieben wurde hat die Versicherung keine rechtliche Handhabe gegen die Werkstatt, wenn der TE sich sie Werkstatt selbst ausgesucht und den Reparaturauftrag unterschrieben hat.
Klaus
naja die versicherung muss aber erst leisten, wenn eine Reparatur sach- und fachgerecht erfolgt ist.
Ansonsten besteht kein Anspruch aus dem Kaskovertrag, damit auch keine Fordeurng gegen sie (die Versicherung).
In konkreter Betrachtung wäre zwar die Abtretungserklärung zweifelsohne immernoch rechtswirksam, die Forderung, die dahinter steht, bestünde aber nicht.
<ERgänzung:>
Zum anderen bleibt natürlich das Zurückbehaltungsrecht (273 I) unbeschadet der Abtretung bestehen.
</Ergänzung>
Habe ich selber schon so für "meinen" VN, allerdings außergerichtlich, durchgesetzt.
In dem Sinne: Immer bis zum Ende denken!
Zitat:
Nun befürchte ich, dass die Werkstatt nicht nachbessern möchte und irgendwelche Gründe sucht wieso das Spaltmaß nicht passt. Kann ich darauf bestehen, dass die Spaltmaße übereinstimmen? Kann ich auch darauf bestehen, dass die durch den Unfall verformten Teile getauscht werden, falls eine vollständige Rückverformung technisch nicht möglich ist?
Über Feedback freue ich mich im Voraus.
Morgen!
Mein ganz banaler Tipp: fahre zur Werkstatt! Zeige denen das Problem (den Pfusch!) und sprich mit denen. Sollte es DANN Probleme geben, kannst Du anfangen Dir "einen Kopf zu machen". Aber so wie es bis hierher klingt, gibt es diese Probleme ja noch nicht. Manchmal hilft es ja durchaus, mit den Betroffenen zu sprechen, bevor eine Lösung für ein noch nicht vorhandenes Problem gesucht wird. Von irgendwelchen Gutachter-Aufträgen etc. kann ich bis dato nur DRINGEND abraten, die entsprechenden Begründungen gab es ja schon ...
Viel Erfolg
Superlolle
Danke für das Feedback. Ich werde nächste Woche bei der Werkstatt anrufen und Nachbesserung verlangen. Den Wagen habe ich erst diese Woche Donnerstag abgeholt. Es handelt sich um eine Hyundai-Vertragswerkstatt.
Das der Vergleich.
Untersch. Spaltmasse nach ein unfall sind je nach schwere gang und gebe. Du wirst die nie gleich bekommen. Sollten aber relativ identisch sein. Kommt dort immer auf den schaden an. Und ob du das reklamieren kannst ist eine einzellfall entscheidung.
Wessen Entscheidung soll das sein? Wenn die Maße so sind wie auf den Bildern ersichtlich gibts da keine Diskussion. Und natürlich müssen die Spaltmaße auch nach der Reparatur gleich sein. Wenns da so Unterschiede gibt war das Murks von der Werkstatt.