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Spezialfrage: Golf VI als Vorführer gekauft, Schäden in Vorführzeit - EUR 6000 rechtlicher Status?
Hallo Leute!
Ein gutes neues Jahr @ All!
Folgende Spezialfrage:
Im Herbst 2011 kaufte ich von einem zertifizierten großen, bekannten VW Händler einen 6er Golf. Dieser Golf war ein Vorführwagen und hatte knapp 10000 km am Buckel. Erstzulassung war im Frühjahr 2011.
Laut Kaufvertrag kaufte ich den Wagen in der 1. Klasse "besonders gut". Unter Lack steht angeführt - Originallack neuwertig konserviert, Hochglanz ohne Flecken oder Kratzspuren. Und laut Kaufvertrag war die bestmögliche Option an Zustand angekreuzt.
Von Anfang an aber hatte ich Probleme beim Bremsen (Bremsenrubbeln) und die Fußeinstiegsleiste rostete davon.
Ich lies sicher 3x die Bremsscheiben auf Garantie wechseln - brachte nix. Dann kaufte ich 1x Keramikbremsscheiben (habe selber bezahlt), brachte auch nix. Nach einem großen Druckmachen auf den Händler, schaute sich dieser das Problem genau an und wechselte die Radnarbe und seitdem ist mit dem Bremsenrubbeln Schluss. Der re. Einstiegsbereich rostete aber davon. Da verrechnete mir der Händer voriges Jahr 300,00 EURO glaube ich SB und den Rest zahlte er. Quasi Kulanz, meinte er.
Jetzt hatte ich einen Auffahrunfall und im Zuge des Schadenprotokolls kam ich zufällig auf sämtliche Schäden drauf, die das Fahrzeug schon hatte. Und siehe da, in der Vorführwagen-Zeit (als noch der Händler Besitzer war), sind im Protokoll 2 Schäden angeführt, die Reparaturarbeiten in Höhe von EUR 6000,00 nötig machten.
Dann kaufte ich den Wagen laut Kaufvertrag quasi in der besten Zustandsgruppe. Ich wusste aber von diesen 2 Schäden nichts, die Wiederherstellungskosten von EUR 6000,00 ausmachten.
Und rein zufällig war in der Vorführwagen Zeit das Schadensbild das die Felge beschädigt wurde, und unten die Einstiegsleiste. Deswegen hatte ich dann m.E. Probleme mit Rost und Bremsenrubbeln. Dann ist ja das kein Originallack mehr laut Kaufvertrag - neuwertig konserviert, ohne Flecken...?
Jetzt, 2016 kam ich durch das Protokoll drauf. Wurde mir da nicht ein Unfallwagen angedreht?
Oder fällt dies bei Vorfürwagen weg? Dürfen Vorführwägen bereits Unfälle gehabt haben? Die 6000,00 EURO ausmachten?
Der Händler sagte bei Kaufvertragabschluss nichts dazu, dass so arge Schäden (Wiederherstellungskosten EUR 6000,00), bereits am Auto drauf sind, auch fragte ich nicht, da das Auto für mich einwandfrei - zum Kaufvertragsabschluss aussah, und man geht ja davon aus, dass man kein Unfallauto erhält, oder?
Habe ich rechtlich irgend eine Handhabe - jetzt 2017. Kaufvertragsabschluss war 2011.
Danke
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49 Antworten
Hallo und ein gesundes Jahr 2017
ich würde mir Rat bei einem Anwalt für Vertragsrecht holen.
Kannst versuchen was mit dem Anwalt zu erreichen, aber nach fast 6 Jahren.....
Frohes Neues!
Fest steht, dass ein Verkäufer von sich aus auf Unfallschäden hinweisen muss. Nur Kleinigkeiten können unerwähnt bleiben. Letztlich müsste man wissen, was genau passiert ist und welche Schäden entstanden ist.
Wenn du eine gute RSV hast, würde ich es auf jeden Fall vorbringen und mir ne Meinung vom Anwalt einholen. Aber: von vornherein die Karten auf den Tisch legen und Schäden, die man selbst verursacht hat, benennen.
Hi sieh mal hier: http://www.iww.de/.../...ln-beim-an-und-verkauf-von-gebrauchten-f38376
Da steht ja u.A.: 2. Verjährung von Sachmängelansprüchen.. wichtig ist hier wohl dass der Anspruch zu Ende des Jahres indem er entdeckt wurde endet. Also da Neues Jahr schnell zum Anwalt..
MfG Ludwig
Ich denke Mal, dass er nur ne Chance hat, wenn er den Wagen als unfallfrei gekauft hat.
Zitat:
@OB69 schrieb am 1. Januar 2017 um 14:32:21 Uhr:
Ich denke Mal, dass er nur ne Chance hat, wenn er den Wagen als unfallfrei gekauft hat.
Richtig.
Schau mal in deinen Kaufvertrag, ist da die Unfallfreiheit schriftlich vermerkt?. Dies solltest du als aller erstes prüfen.
Ist das der Fall, muß die Verjährung geklärt werden.
6000€ Schaden sind auf jeden Fall zwingend anzugeben.
Unfallwagen – ja oder nein?
Vorab sei gesagt: Oft kommt es auf die Größe des Schadens an, ob ein Auto als Unfallwagen eingestuft wird oder nicht. Nach einem Parkrempler lässt sich das Auto oftmals mit geringem Aufwand und ohne Austausch von Teilen wieder instand setzen. Dabei wird das Kfz nicht zum Unfallwagen. Verkaufen Sie das Auto, sollten Sie dem Käufer gegenüber diesen Bagatellschaden aber unbedingt erwähnen.
Müssen Teile infolge eines Unfalls ausgetauscht werden oder gibt es einen Blechschaden, spricht man von einem Unfallwagen. Oftmals entscheidet bereits der Umfang einer Instandsetzung darüber, wann ein Auto zum Unfallwagen wird. Muss ein Fahrzeug etwa großflächig neu lackiert werden weil eine ganze Seite zerkratzt ist, handelt es sich ebenso um ein Unfallauto. Braucht hingegen nur eine kleine Stelle nachlackiert zu werden, ist dies ein Bagatellschaden.
Quelle: http://www.pkw.de/ratgeber/auto-verkaufen/unfallwagen-verkaufen
außer anfechtung wegen arlistiger täuschung wird dir nicht viel bleiben: §§ 123, 142, 143 BGB
frist beachten: § 124 Abs. 2 BGB
du mußt aber täuschung und arglist vortragen und beweisen können, das ist eine hohe hürde.
Zitat:
@potsblitz schrieb am 2. Januar 2017 um 11:52:39 Uhr:
[.....] du mußt aber täuschung und arglist vortragen und beweisen können, das ist eine hohe hürde.
Sollte das Fahrzeug als unfallfrei verkauft worden sein, dürfte das kein Problem darstellen, da das Fahrzeug offensichtlich aus erster Hand von einen VW-Vertragshändler erworben wurde.
Erst einmal abwarten, bis der TE sich gemeldet hat und die Unfallfreiheit im Kaufvertrag bestätigt, oder auch nicht.
Sollte es sich tatsächlich um ein Unfallfahrzeug handeln, ein klärendes Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Sollte man keine zufriedenstellende Lösung finden bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Danke schon mal für die Antworten.
Im Kaufvertrag steht nichts drinnen von Unfallschaden.
Es wurde nur die "beste Kategorie" ausgewählt und angekreuzt vom Händler - siehe Anlage!
JETZT - kam man drauf durch einen Report wegen eines Schadens, dass in der Vorführwagenzeit Schäden drauf waren. Reparatur hat über EUR 6000,00 ausgemacht.
Ich habe den dann gekauft, wusste von den Reparaturen/Schäden nichts, sah ja optisch 1A aus.
Dein Foto sagt nichts über den Kaufvertrag aus. In jedem Standard-Kaufvertrag wird das Thema unfallfrei ja/nein thematisiert, und nur das zählt, und nicht die Expertise eines Gutachters(von wegen Klasse 1). Wenn ich einen Unfallschaden mit einem Originallack bearbeite, dann sagt das nichts über die Unfallfreiheit aus und bleibt trotzdem Originallack.
In meinem Kaufvertrag steht nichts drinnen von Unfallfrei - ja oder nein.
Hast du denn einen Kaufvertrag? Poste ihn doch mal, und bedecke die Stellen, die keiner sehen soll (Adresse usw.)
Mich wundert an der Sache eins: kein renommiertes Autohaus vertuscht beim Verkauf einen größeren Schaden. Warum sollten die sich so in die Nesseln setzen?
Könntest du nochmal detailliert darstellen, was genau für ein Schaden aufgetreten ist und was gemacht wurde?!
Unfallwagen erworben.
Schäden nicht vom Verkäufer angegeben. Pflicht zur Angabe (+).
Unbehebbarer Mangel (+), egal, ob fachgerecht repariert.
Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung (ggfls. zzgl. einiger anderer Positionen) abzgl. Nutzungsentgelt.
Durchrechnen (lassen), ob sich das unterm Strich für dich lohnt
Durchsetzung nur, wenn RSV besteht und Deckungszusage erteilt wurde, denn freiwillig wird der VW-Händler nicht mitmachen.
Versierte Fachanwälte/innen weist der ADAC nach.
Ach ja, trotzdem ein frohes, neues Jahr!