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Spiegel abklappen bei Rückwärtsgang

Opel
Themenstarteram 19. November 2010 um 20:12

Hallo, zusammen,

beim meinem Insi klappen die Rückspiegel beim Einlegen des Rückwärtsganges nicht runter, die Funktion ist auch nicht im Conig-Menue enthalten.

Hat das nicht jedes Modell mit elektrischen Rückspiegeln ?

???

Beste Antwort im Thema

die Sache wurde schon x.mal durchgekaut.

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Diesen Luxus haben meines Wissens nur Modelle mit elektrischer Sitzeinstellung mit Memory.Mein OPC hat zwar elektrische Sitze,aber kein Memory und keine Spiegelverstellung im Rückwärtsgang.Schade.

die Sache wurde schon x.mal durchgekaut.

Themenstarteram 19. November 2010 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von Michi_Ti

die Sache wurde schon x.mal durchgekaut.

Vielen Dank für Deinen freundlichen Kommentar.

Themenstarteram 19. November 2010 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von Josi2

Diesen Luxus haben meines Wissens nur Modelle mit elektrischer Sitzeinstellung mit Memory.Mein OPC hat zwar elektrische Sitze,aber kein Memory und keine Spiegelverstellung im Rückwärtsgang.Schade.

OK. Schade und Danke.

Ich habe es und du brauchst dazu die Memory Funktion.

Ich habe es und es ist ausgeschaltet. . . .

Zum Rückwärts parallel an der Borsteinkante einparken ist es schon ok. Aber versucht mal mit abgeklapptem Spiegel rückwärts in eine Parklücke oder Einfahrt zu setzen. Man sieht prima den Asphalt aber kaum etwas, das höher ist als der Boden.

casabinse

Wie ist denn das wenn ich rückwärts eine enge Einfahrt zurückfahre - dann klappt der doch auch ab und ich seh nichts mehr - oder?

Gibt es ne Möglichkeit den je nach Situation abklappen oder wieder hochklappen zu lassen?

Ich habe bisher 2 Möglichkeiten "entdeckt", den Spiegel im Rückwärtsgang oben zu haben:

1. Nach einiger Zeit, vllt 1min, geht der Spiegel von alleine wieder hoch.

2. Man legt den Rückwärtsgang ein und wieder raus. Legt man den Rückwärtsgang nun erneut ein, während der Spiegel noch hoch fährt, bleibt dieser trotz Rückwärtsgang oben.

 

Erstens ist sicher ein unsinniges Feature, ob zweitens wirklich so beabsichtigt ist halte ich für fraglich aber finde es ganz angenehm.

 

Hoffe ich konnte helfen!

 

Fabe

Hallo,

beim Einlegen des Rückwärtsgangs wird bei meinem Insi nur der rechte Spiegel abgeklappt. Ist das bei euch auch so? Den linken muss ich immer manuell abklappen...

Zitat:

Original geschrieben von coupe.fan

Hallo,

beim Einlegen des Rückwärtsgangs wird bei meinem Insi nur der rechte Spiegel abgeklappt. Ist das bei euch auch so? Den linken muss ich immer manuell abklappen...

Das ist korrekt so. Aus welchem Grund sollte man den linken abklappen müssen?

Wenn man auf der falschen Seite parkt.....

am 23. November 2010 um 16:24

Zitat:

Original geschrieben von sladdy72

Wenn man auf der falschen Seite parkt.....

Was gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist!

Somit schließt sich bei Opel-Insignia Aussage der Kreis wieder, "Aus welchem Grund sollte man den linken abklappen müssen?"

Zitat:

Was gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist!

Nicht so in ner Einbahnstraße. :cool:

Wobei diese Diskussion müßig ist.

99% aller Leute sind in 99% aller Fälle dankbar dass links oben bleibt, z.B. für die Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs...

Zitat:

.....

Was gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist!

Google:

 

§12 Satz 4

 

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

 

Gruß Blaubeer

 

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