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spiegelblinker defekt > autohaus verweigert reparatur trotz garantie ?!?

VW
Themenstarteram 5. Januar 2014 um 12:08

hi @ all.

mein spiegelblinker ist defekt. anfangs noch ein glimmen statt hell leuchten. nach paar tagen komplett tot. keine beschädigung sichtbar. auto hat verlängerte werkgarantie (4 jahre) bis feb 14. autohaus verweigert die reparatur weil leuchtmittel nicht mit drin seiehen. aber eine led hat ja kein leuchtmittel... autohaus will mir komplette leuchteinheit auf meine rechnung tauschen. durch die blume hat mir der servicetechniker gesagt das spiegelblinker unter glasschaden läuft (stichwort: geh mit der rechnunmg zu deiner versicherung).

ist das rechtens ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

verweigert die reparatur weil leuchtmittel nicht mit drin seiehen. aber eine led hat ja kein leuchtmittel...

Knapp vorbei. Eine LED ist ein Leuchtmittel. Also ist sie, wenn Leuchtmittel nicht "mit drin" sind, klarerweise nicht mit drin.

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16 Antworten
am 5. Januar 2014 um 12:20

Hast du schon mal die Versicherungsbedingungen durchgelesen?

Dort steht drin was darunter fällt und nicht.

Denn diese Verlängerung der Werksgarantie ist einer Versicherung gleichzusetzen.

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

verweigert die reparatur weil leuchtmittel nicht mit drin seiehen. aber eine led hat ja kein leuchtmittel...

Knapp vorbei. Eine LED ist ein Leuchtmittel. Also ist sie, wenn Leuchtmittel nicht "mit drin" sind, klarerweise nicht mit drin.

Geh mal zu einem anderen Händler und frage dort nach. Gruß

Ist in der Verlängerung nicht drin. Leuchtmittel

Hier könnte man schon diskutieren. Wenn nicht die LED, sondern die Platine defekt ist, ist genau genommen nicht das Leuchtmittel, sondern die Ansteuerung des Leuchtmittels defekt. Aber das ist wirklich Haarspalterei ;)

Was soll denn der Tausch kosten?

am 5. Januar 2014 um 14:14

Macht trotzdem nix, auch wenn nur die Platine defekt wäre, gilt es als Leuchtmittel. Nix mit Anschlussgarantie.

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

... mein spiegelblinker ist defekt (...) auto hat verlängerte werkgarantie (4 jahre) bis feb 14. autohaus verweigert die reparatur weil leuchtmittel nicht mit drin seiehen. (...) autohaus will mir komplette leuchteinheit auf meine rechnung tauschen. (...) ist das rechtens ?

Hi!

Werksgarantie bis Feb. 2014 -> minus 2 Jahre = Februar 2012

= neue Garantieverlängerung 1. Vertragsperiode

= Leistungsumfang wie Neuwagengarantie

=> Spiegelblinker ist versichert

=> der Servicemitarbeiter kennt das aktuelle Produkt nicht, seine Auskunft ist falsch

 

-> 1. Vertragsperiode = "(1) Die Garantie bezieht sich innerhalb der vereinbarten Laufzeit"

-> Ab der 2. Vertragsperiode = "(2) Ab dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung gemäß Ziffer IX."

 

Bedingungen für die Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung

(Volkswagen LifeTime Garantie)

II. In welchem Umfang leisten wir?

(1) Die Garantie bezieht sich innerhalb der vereinbarten Lauf-

zeit auf die Mängelfreiheit des im Versicherungsvertrag näher

beschriebenen Kraftfahrzeuges in Werkstoff und Werkarbeit

mit Ausnahme der unter Ziffer III. (1), Ziffer III. (2f – k) sowie

Ziffer III. (3 bis 7) aufgeführten Positionen (Garantieversiche-

rungsausschlüsse). ...

(2) Ab dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung gemäß Ziffer

IX. leisten wir eine Garantie für die Funktionsfähigkeit aller

mechanischen und elektrischen Bauteile mit Ausnahme der

unter Ziffer III. aufgeführten Positionen (Garantieversiche-

rungsausschlüsse).

Welche Position hat der "spiegelblinker"? = Ziffer III. (2a)

=> In der 1. Vertragsperiode ist er versichert, da die Ziffer III. (2a) nicht ausgeschlossen ist

=> Ab der 2. Vertragsperiode ist er nicht versichert, da die komplette Ziffer III. ausgeschlossen ist.

Ziffer III. (2a) =

III. Was ist nicht versichert?

Wir leisten keine Garantie

(1) ...

(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:

a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverde-

cke, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämp-

fer, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und au-

ßen, Lampen mit LED-Technik, Batterie;

 

VG myinfo

Themenstarteram 5. Januar 2014 um 21:52

habe die verlängerte werkgarantie. gleich beim kauf abgeschlossen.

 

 

ich kapier eins nicht:

ein leuchtmittel kann ich einfach tauschen tauschen. z.b. standlichtbirne.

eine led kann ich nicht einfach tauschen. dazu muss der ganze spiegel zerlegt werden und die komplette blinkereinheit kommt neu.

wieso fällt das da unter leuchtmittel ? da wird doch viel mehr getauscht. ist doch was ganz anderes wie ne glühbirne.

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

habe die verlängerte werkgarantie. gleich beim kauf abgeschlossen.

Hi!

Zur Sicherheit nochmal zwei Fragen. ;)

War die Erstzulassung des Fahrzeugs im Februar 2012?

Wurde bei dem Neuwagenkauf die Garantieverlängerung für 2 Jahre bis Februar 2014 abgeschlossen?

Falls beide Antworten ja lauten, ist der Defekt versichert.

 

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

... mein spiegelblinker ist defekt. anfangs noch ein glimmen statt hell leuchten. nach paar tagen komplett tot. keine beschädigung sichtbar. ... autohaus will mir komplette leuchteinheit auf meine rechnung tauschen.

.

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

... eine led kann ich nicht einfach tauschen. dazu muss der ganze spiegel zerlegt werden und die komplette blinkereinheit kommt neu.

wieso fällt das da unter leuchtmittel ? da wird doch viel mehr getauscht. ist doch was ganz anderes wie ne glühbirne.

Das fällt nicht unter Leuchtmittel sondern unter "Lampen mit LED-Technik (= Ziffer III. 2a)"!

Die Werkstatt sagt ja selbst, dass sie die komplette Leuchteinheit austauschen muss.

Schau mal hier rein: heise Autos, 10.08.2012, Reparatur-Verbot am LED-Array treibt Kosten hoch. Teure Tauschpflicht bei LED-Defekt. Von Florian Pillau et al.

 

Rufe den VVD an und schildere deine Situation:

- du hast die neue Garantieverlängerung aus 2012

- du bist in der 1. Vertragsperiode

- du hast eine "defekte Lampe mit LED-Technik"

=> Ist diese versichert?

=> Werkstatt verweigert die Abrechnung über die Garantieverlängerung - was tun?

Viel Erfolg!

 

VG myinfo

Ich kann es einfach nicht verstehen, diese Garantieversicherung gibt es nun über 3 Jahre, Millionen von VW fahren herum. Da soll es immer noch Werkstätten geben, die den Garantieumfang nicht kennen? Das machen die doch täglich, und was soll diese ablehnende Haltung, immer erst mal sagen ist nicht versichert, obwohl die eben mal beim VVD anrufen und fragen könnten, und so einen Auftrag mehr hätten.

Ich habe endlich keine Garantie mehr, so muss ich nicht von Autohaus zu Autohaus ziehen und herumbetteln und mir bei jedem eine andere dumme Geschichte anhören.

Ich glaube es einfach nicht, dass die nach mindestens 3 Jahren nicht ihre "eigenen" Versicherungsbedingungen kennen. Wahrscheinlich kriegen die eine Prämie vom VVD, wenn sie viele Versicherungsfälle abwimmeln.

Hatte ich auch schonmal, Platine des Innenlichts beim Polo kaputt. Werkstatt gibt falsche Beschreibung an VVD weiter, a la Leuchtmittel. Ein Anruf beim VVD half, fast 50€ wurden erstattet!

Damals aber erste Vertragsperiode der LL-Garantie mit Abschluss von 2008.

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von myinfo

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

habe die verlängerte werkgarantie. gleich beim kauf abgeschlossen.

Hi!

Zur Sicherheit nochmal zwei Fragen. ;)

War die Erstzulassung des Fahrzeugs im Februar 2012?

Wurde bei dem Neuwagenkauf die Garantieverlängerung für 2 Jahre bis Februar 2014 abgeschlossen?

Falls beide Antworten ja lauten, ist der Defekt versichert.

Zitat:

Original geschrieben von myinfo

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

... mein spiegelblinker ist defekt. anfangs noch ein glimmen statt hell leuchten. nach paar tagen komplett tot. keine beschädigung sichtbar. ... autohaus will mir komplette leuchteinheit auf meine rechnung tauschen.

.

Zitat:

Original geschrieben von myinfo

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

... eine led kann ich nicht einfach tauschen. dazu muss der ganze spiegel zerlegt werden und die komplette blinkereinheit kommt neu.

wieso fällt das da unter leuchtmittel ? da wird doch viel mehr getauscht. ist doch was ganz anderes wie ne glühbirne.

Das fällt nicht unter Leuchtmittel sondern unter "Lampen mit LED-Technik (= Ziffer III. 2a)"!

Die Werkstatt sagt ja selbst, dass sie die komplette Leuchteinheit austauschen muss.

Schau mal hier rein: heise Autos, 10.08.2012, Reparatur-Verbot am LED-Array treibt Kosten hoch. Teure Tauschpflicht bei LED-Defekt. Von Florian Pillau et al.

 

Rufe den VVD an und schildere deine Situation:

- du hast die neue Garantieverlängerung aus 2012

- du bist in der 1. Vertragsperiode

- du hast eine "defekte Lampe mit LED-Technik"

=> Ist diese versichert?

=> Werkstatt verweigert die Abrechnung über die Garantieverlängerung - was tun?

Viel Erfolg!

 

VG myinfo

ez war feb 2010. bei kauf wurde 2 jahre garantieverlängerung abgeschlossen. also bis feb 2014.

Zitat:

Original geschrieben von markus-thonig

ez war feb 2010. bei kauf wurde 2 jahre garantieverlängerung abgeschlossen. also bis feb 2014.

Hi,

Abschluß 2010 = "alte" Lifetime Garantie = anderes Produkt = andere Bedingungen :eek:

 

Bedingungen für die Garantieversicherung (Volkswagen LifeTime Garantie) GVB 252/3 (PDF)

II. In welchem Umfang leisten wir?

(1) Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadeneintritts weniger als

5 Jahre zurückliegt und deren Gesamtfahrleistung zu diesem Zeitpunkt unter 100.000 km

beträgt, leisten wir eine Garantie für die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und

elektrischen Bauteile des im Versicherungsvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeugs

mit Ausnahme der unter Ziffer III. aufgeführten Positionen (Garantieversicherungsaus -

schlüsse). ...

III. Was ist nicht versichert?

Wir leisten keine Garantie

(1) ...

(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:

a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerferge -

häuse, Beleuchtung innen und außen;

 

"Lampen mit LED-Technik" gibt es in den Bedingungen noch nicht.

=> VVD anrufen und die Profis fragen.

 

VG myinfo

am 9. Januar 2014 um 7:54

Die Spiegel-Blink-LED ist keine Beleuchtung im eigentlichen Sinne (sie beleuchtet ja nichts), sondern ein Signalgeber!

Und LEDs haben eine Lebensdauer, die beachtlich ist, soll heißen, da liegt wohl ein Produktionsfehler

vor.

Ich würde auch zu einem anderen Autohaus gehen und es da versuchen.

Viel Glück!

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