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Sprinter und Fahrerkarte in der Schweiz

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 17:00

Hallo zusammen

Ich soll nächste Woche mit einem Sprinter und Material in die Schweiz fahren. Der Sprinter hat einen digitalen Fahrtenschreiber für Fahrerkarten. Ich habe auch eine Karte nur mein Beifahrer nicht. Nun soll er aber auch fahren. Wie kann ich das dann lösen?

Danke für Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bnagus

Und wenn ich mit Fahrerkarte in Slot 1 fahre und der Beifahrer mit Ausdruck von Slot 2 und wir dann wechseln?

Sind manuelle Ausdrucke nicht 15 Tage erlaubt?

 

Wie ist das mit den Lenkzeiten bei Sprintern und der Höchstgeschwindigkeit?

Ausdrucke sind nur erlaubt wenn eine Karte jemals vorhanden war, also bei defekt oder verlust.

 

Lenkzeiten gelten, egal ob Fahrtenschreiber oder nicht.

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten ab 3,5t zGG. und natürlich mit Anhänger.

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Welches zulässige Gesamtgewicht hat der Sprinter?

Wird mit Hänger gefahren?

 

ansonsten erst mal: " nix fahren ohne Karte" Lässt du deinen Kollegen im aufzeichnungspflichtigen Bereich wissentlich fahren ohne das er die Karte hat begehst du ebenfalls eine Straftat wie er auch selbst

und spätestens zurück in D muss auch der Beifahrer seine Fahrzeit im Abgleich mit deiner ab 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nachweisen

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 17:07

Eine gute Frage was der Sprinter für ein Gewicht hat. Ich denke da auch die Azubis den Sprinter fahren, unter 3,5t.

Das ganze ohne Anhänger.

Währe aber schon interessant

Sprinter geht bis 5Tonnen glaube ich und da sind die Azubis vieleicht auch schon bei der Nutzung im Strafbaren Bereich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und den LuRZ

 

zwischen 2,8 Tonnen und 3,5 Tonnen ist Deutschland ein Ausnahmeland was die Aufzeichnungspflicht angeht

hier muss ein verbautes Aufzeichnungsgerät auch genutzt werden

Kann teuer werden wenn da schmuh betrieben wird

Anderen Beifahrer suchen oder Tour ablehnen

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 17:21

Und wenn ich mit Fahrerkarte in Slot 1 fahre und der Beifahrer mit Ausdruck von Slot 2 und wir dann wechseln?

Sind manuelle Ausdrucke nicht 15 Tage erlaubt?

Wie ist das mit den Lenkzeiten bei Sprintern und der Höchstgeschwindigkeit?

Lenk und Ruhezeiten sind die selben wie für "LKW"-Fahrer

Arbeitszeitgesetz §21a nicht vergessen und Fahrpersonalverordnung durchlesen

Zitat:

Original geschrieben von bnagus

Und wenn ich mit Fahrerkarte in Slot 1 fahre und der Beifahrer mit Ausdruck von Slot 2 und wir dann wechseln?

Sind manuelle Ausdrucke nicht 15 Tage erlaubt?

 

Wie ist das mit den Lenkzeiten bei Sprintern und der Höchstgeschwindigkeit?

Ausdrucke sind nur erlaubt wenn eine Karte jemals vorhanden war, also bei defekt oder verlust.

 

Lenkzeiten gelten, egal ob Fahrtenschreiber oder nicht.

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten ab 3,5t zGG. und natürlich mit Anhänger.

Also in der Schweiz brauchst Du die Fahrerkarte nicht zu verwenden. Bei uns darf man ohne jegliche Aufzeichnung bis und mit einem GG von 3500kg 24Std/7T/52W fahren. Bei uns werden grundsätzlich alle Fahrzeuge bis und mit 3500kg GG wie PKW's gehandhabt.

Du darfst also (aus schweizer Sicht) ohne Fahrerkarte durch die Schweiz fahren (sogar Mautfrei, ausser Autobahn).

Vielleicht kann Dein Kollege in der Schweiz fahren (da braucht er auch keine Fahrerkarte) und Du dann wieder in Deutschland...

Die fehlenden Aufgezeichneten Kilometer sind ja im Ausland zustande gekommen. Es wird eh alles aufgezeichnet, ob Karte drin oder nicht. Nur mit der Karte weiss der Polizist wer, wann, wie lange gefahren ist. Drehzahlen und co werden sowieso aufgezeichnet.

 

Nachtrag: Fahren ohne gültige Fahrerkarte oder Fahren ohne im Besitze einer Fahrerkarte zu sein wird ziemlich teuer. Ausdrucke sind nur zulässig o. u.U. Vorschrift wenn die Karte gestohlen wurde, wenn Du mit alten und neuen Tachograpen arbeitest oder die Fahrerkarte defekt ist. Ansonsten darf ein Fahrzeug mit digitalem Tacho bei dem der Fahrer keine Fahrerkarte hat nicht gefahren werden.

bei rückwärtigem Grenzübertritt muss aber der TE & sein Kollege seine 28 Tage trotz allem sauber nachweisen können

am 22. Februar 2009 um 8:26

Ist es nicht so, dass wenn ein Fahrtenschreiber eingebaut ist, dieser auch Benutzt werden muss? Kenne die Rechtslage nicht genau.

Ansonsten würde ich mich an eine Stelle wenden die sich damit auskennt. bsp. Astra

am 22. Februar 2009 um 8:46

Wenn nicht in den Fahrzeugausweisen vermerkt ist, dass er verwendet werden muss braucht man ihn nicht zu verwenden.

Nur wenn Du halt in DE die 28Tagen trotzdem nachweisen musst, wirst Du ihn in Betrieb halten müssen....

zunächst sollte immernoch geklärt werden was das Fahrzeug eben tatsächlich als zulässiges GesamtGewicht zu bieten hat, bevor gesagt wird, "fahrt ruhig durch die Schweiz"

am 22. Februar 2009 um 9:24

Bis und mit 3500kg darfst Du aus schweizer Sicht ohne Tachograph fahren. Bei 3501kg brauchst Du einer, weils dann ein LKW ist.

am 22. Februar 2009 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von mario_h

Ist es nicht so, dass wenn ein Fahrtenschreiber eingebaut ist, dieser auch Benutzt werden muss? Kenne die Rechtslage nicht genau.

Ansonsten würde ich mich an eine Stelle wenden die sich damit auskennt. bsp. Astra

nein ist nicht so, wir haben auch einen kurzen 211er Sprinter mit analogen Tachograph, und müssen den nur benutzen wenn wir unsern Möbellift hinten anhängen. Da wir hier über 3.5 Tonnen kommen und die Aufzeichnungspflicht besteht

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Wenn nicht in den Fahrzeugausweisen vermerkt ist, dass er verwendet werden muss braucht man ihn nicht zu verwenden.

 

Nur wenn Du halt in DE die 28Tagen trotzdem nachweisen musst, wirst Du ihn in Betrieb halten müssen....

Wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist, so muss dieser bei gewerblichem Güterverkehr benutzt werden, egal wie schwer das Fahrzeug ist oder sein darf.

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