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Spurplatten & Federn

Themenstarteram 4. September 2010 um 18:22

nabend,

nachdem ich meinen 330d nun bereits wandeln muss und ein passender 530d so gut wie gekauft ist, will ich mich mal nach den Möglichkeiten einer kleinen optischen Anpassung erkundigen.

Fahrzeug:

E61 530dt M-Paket mit Felgen 135m 18" - alles sonst org.

Welche Spurplatten sind auf der HA möglich? nach meiner Einschätzung sollten 20-30mm je Achse ohne Probleme klappen, was meint Ihr?

Weiter möchte ich die VA mit 50mm H&R herunter bekommen und die HA beim Freundlichen um ca. 45mm absenken lassen.

Hat jmd mit den 135ern in Verbindung mit den 50mm Bild zu posten?

Mich würde es einmal interessieren, wie tief das Fahrzeug mit dem 30er Diesel kommt.

Alternative wäre dann ein komplettes Gewindefahrwerk.

grüsse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von argyle

Zitat:

Original geschrieben von Skydizer

Für Spurplatten musst Du immer zum TüV.

Meine Lôsung ist nun Bilstein B8 mit 50mm H&R an der VA. Und normales Absenken der HA bei weiterhin M-Federn.

Platten prüfe ich danach.

Vermutlich 5-10mm komplett an der VA sowie 15mm an der HA

also ich hab meine nicht eintragen lassen.die felgen sind original und in meiner eg bescheinigung zugelassen.und die platten sind bei 30mm auf der achse so dezent das es gar nicht so auffällt.und ich glaub nicht das die sheriff´s jemanden wegen sowas anmachen.

Servus.

Habe bei meinem E61 und M135 Felgen auch H&R Spurplatten an der Hinterachse mit 15mm je Seite verbaut.

(20mm je Seite wäre bei unserem TÜV nicht durchgegangen, da im eingefederten Zustand der Abstand zur Karosserie zu knapp ausgefallen wäre).

Ich habe meine Spurverbreiterung eintragen lassen - das steht auch so im Gutachten:

"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht

unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt

und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden

Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer

einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten

Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."

Ich lasse mir doch wegen 32,50 EUR für die Eintragung im Falle eines Falles von der Versicherung keinen Strich durch die Rechnung machen.

Dem Sheriff wird es nicht auffallen aber bei einem größerem Unfall dem Gutachter - und wenn nicht eingetragen, dann keine Betriebserlaubnis und somit kein Versicherungsschutz.

Wäre es mir nicht wert...

Ansonsten viel Spaß

bmw-fux

24 weitere Antworten
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24 Antworten
Themenstarteram 11. September 2010 um 15:40

keiner ne idee??

grüsse

Hallo,

ich würde zu den Spurplatten sagen:

VA max 15mm pro Seite und HA max 20mm pro Seite bei einer 135m Felge (ET 20).

Zum Fahrwerk: reicht nicht das originale M Sportfahrwerk? - ca. 10-15mm tiefer als Original - soll ja auch fahrbar bleiben.

mfG

Themenstarteram 12. September 2010 um 6:36

Guten morgen,

Zu den Platten; ist das nen Bauchgefühl oder gibt's ein konkretes Beispiel dazu? Das M-Fahrwerk ist schon nicht schlecht. Vom 330 habe ich ja das Bilstein im direkten Vergleich - nicht nur das Fahrverhalten, auch die Optik sind meiner Meinung nach besser.

Die 50er H&R habe ich nun da - es fehlt nur noch das Auto, was Ende der Woche dann mal da ist.

Mich würden trotzdem noch Bilder und Erfahrungen zu o.g. Kombination interessieren.

Grüsse

fahre bei mir die m172er Felgen. hinten 9,5x19 et 32 mit 275 Walzen. Habe hinten Spurverbreitung von 30mm auf der Achse - also 15mm je Seite. Mehr geht nicht ohne Karosseriearbeiten.

an der Vorderachse habe ich keine Verbreiterung. Hab vorne 245er drauf. Meines Erachtens geht da nix mehr mit Verbreiterung.

Hab auch die M Tieferlegung. mit den 19" Felgen reicht mir das.

Such mal nach "m172". Habe dort schon Bilder gesehen mit 40mm und 50mm Tieferlegung. Halt nur mit den m172 Felgen.

Aber bei allem über 30mm Tieferlegung würd ich die Dämpfer mittauschen!!!

Die normalen sind für 50mm nicht ausgelegt.

Themenstarteram 12. September 2010 um 11:39

ok, ich habe im Grunde auch schon an die B8 von Bilstein für die VA gedacht...

Die Frage ist nun, wie hauts mit der Harmonie iVm der HA aus?

Da kann ich im Grunde na nicht viel verändern oder?

grüsse

Zitat:

Original geschrieben von Tequila1979

fahre bei mir die m172er Felgen. hinten 9,5x19 et 32 mit 275 Walzen. Habe hinten Spurverbreitung von 30mm auf der Achse - also 15mm je Seite. Mehr geht nicht ohne Karosseriearbeiten.

an der Vorderachse habe ich keine Verbreiterung. Hab vorne 245er drauf. Meines Erachtens geht da nix mehr mit Verbreiterung.

Hab auch die M Tieferlegung. mit den 19" Felgen reicht mir das.

Such mal nach "m172". Habe dort schon Bilder gesehen mit 40mm und 50mm Tieferlegung. Halt nur mit den m172 Felgen.

Aber bei allem über 30mm Tieferlegung würd ich die Dämpfer mittauschen!!!

Die normalen sind für 50mm nicht ausgelegt.

hi.

habe auch die 8,5 &9,5x19.nur das 128 design und 30mm auf der achse.hatte die sportliche fahrwerksabstimmung,d.h. ca. 15mm tiefer.hab mich aber dann für die h&r federn 35mm entschieden.sieht dezent sportlich aus,und alles mit abe.

Themenstarteram 12. September 2010 um 12:03

mittlerweile bin ich doch soweit, dass ich mir doch alles vernünftig machen lasse und das H&R Monotube Gewindefahrwerk (Teilenummer 29426-3) verwenden werde.

Das GW-Fahrwerk besteht aus zwei VA Dämpfern inkl. Federn und zwei HA Dämpfer (Rest erl dort dann die Niveauregulierung)

grüsse

Hallo, müssen die Spurplatten eingetragen werden?

Gruß

in der Regel müssen sie mit der Rad/ Reifenkombi eingetragen werden. Achtung: kannst dann nur noch die eingetragene Rad/ Reifenkombi mit den Spurplatten fahren!

Vielleicht gibts ja welche mit ABE. Einfach mal im Teilezubehör nachfragen.

Themenstarteram 22. September 2010 um 9:00

Für Spurplatten musst Du immer zum TüV.

Meine Lôsung ist nun Bilstein B8 mit 50mm H&R an der VA. Und normales Absenken der HA bei weiterhin M-Federn.

Platten prüfe ich danach.

Vermutlich 5-10mm komplett an der VA sowie 15mm an der HA

Zitat:

Original geschrieben von Skydizer

Für Spurplatten musst Du immer zum TüV.

Meine Lôsung ist nun Bilstein B8 mit 50mm H&R an der VA. Und normales Absenken der HA bei weiterhin M-Federn.

Platten prüfe ich danach.

Vermutlich 5-10mm komplett an der VA sowie 15mm an der HA

also ich hab meine nicht eintragen lassen.die felgen sind original und in meiner eg bescheinigung zugelassen.und die platten sind bei 30mm auf der achse so dezent das es gar nicht so auffällt.und ich glaub nicht das die sheriff´s jemanden wegen sowas anmachen.

Zitat:

Original geschrieben von argyle

Zitat:

Original geschrieben von Skydizer

Für Spurplatten musst Du immer zum TüV.

Meine Lôsung ist nun Bilstein B8 mit 50mm H&R an der VA. Und normales Absenken der HA bei weiterhin M-Federn.

Platten prüfe ich danach.

Vermutlich 5-10mm komplett an der VA sowie 15mm an der HA

also ich hab meine nicht eintragen lassen.die felgen sind original und in meiner eg bescheinigung zugelassen.und die platten sind bei 30mm auf der achse so dezent das es gar nicht so auffällt.und ich glaub nicht das die sheriff´s jemanden wegen sowas anmachen.

Servus.

Habe bei meinem E61 und M135 Felgen auch H&R Spurplatten an der Hinterachse mit 15mm je Seite verbaut.

(20mm je Seite wäre bei unserem TÜV nicht durchgegangen, da im eingefederten Zustand der Abstand zur Karosserie zu knapp ausgefallen wäre).

Ich habe meine Spurverbreiterung eintragen lassen - das steht auch so im Gutachten:

"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht

unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt

und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden

Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer

einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten

Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."

Ich lasse mir doch wegen 32,50 EUR für die Eintragung im Falle eines Falles von der Versicherung keinen Strich durch die Rechnung machen.

Dem Sheriff wird es nicht auffallen aber bei einem größerem Unfall dem Gutachter - und wenn nicht eingetragen, dann keine Betriebserlaubnis und somit kein Versicherungsschutz.

Wäre es mir nicht wert...

Ansonsten viel Spaß

bmw-fux

Zitat:

Original geschrieben von bmw-fux

Zitat:

Original geschrieben von argyle

 

also ich hab meine nicht eintragen lassen.die felgen sind original und in meiner eg bescheinigung zugelassen.und die platten sind bei 30mm auf der achse so dezent das es gar nicht so auffällt.und ich glaub nicht das die sheriff´s jemanden wegen sowas anmachen.

Servus.

Habe bei meinem E61 und M135 Felgen auch H&R Spurplatten an der Hinterachse mit 15mm je Seite verbaut.

(20mm je Seite wäre bei unserem TÜV nicht durchgegangen, da im eingefederten Zustand der Abstand zur Karosserie zu knapp ausgefallen wäre).

Ich habe meine Spurverbreiterung eintragen lassen - das steht auch so im Gutachten:

"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht

unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt

und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden

Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer

einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten

Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."

Ich lasse mir doch wegen 32,50 EUR für die Eintragung im Falle eines Falles von der Versicherung keinen Strich durch die Rechnung machen.

Dem Sheriff wird es nicht auffallen aber bei einem größerem Unfall dem Gutachter - und wenn nicht eingetragen, dann keine Betriebserlaubnis und somit kein Versicherungsschutz.

Wäre es mir nicht wert...

Ansonsten viel Spaß

bmw-fux

Besser hätt ich es nicht sagen können.

Sicher Dich ab mit der Eintragung. Wegen den paar Kröten die Eintragung sparen spart am falschen Fleck.

Themenstarteram 26. September 2010 um 17:15

genau! Wesentlich wichtiger als die Polizei sind mögliche finanzielle Ansprüche im Falles eines Sach- oder gar Personenschadens!

Da würde ich NIE nachlässig sein....

grüsse

Zum Thema: Neben den 50mm H&R Federn sind nun auch die Bilsteindämpfer der VA eingetroffen (B8) und werden übernächste Woche dann wohl verbaut werden. Parallel will ich mir noch 30mm Platten für die HA bestellen. Weis jmd zufällig GENAU, welche Radmuttern ich benötige?

grüsse

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