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Spurverbreiterung ABE

Audi
Themenstarteram 6. Juni 2011 um 17:35

Hat einer die ABE von der H&R Sprurverbreiterung 30mm pro Achse?

Beste Antwort im Thema
am 6. Juni 2011 um 19:56

mmh...ich schraub mir da unten was ans Rad und brauch damit nicht zum TüV...schon klar!

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am 6. Juni 2011 um 18:40

welches System ?

Typ/Ausf. 1125665-15 ?

Guckst Du --> http://www.h-r.com/de/f_spurverbreiterung.php

Zitat:

Original geschrieben von Diakon_I

Guckst Du --> http://www.h-r.com/de/f_spurverbreiterung.php

guckst du selber -> nur die teilegutachten sind drin, bei der (einzigen) variante mit abe ist nur ein infoblatt dabei.

am 6. Juni 2011 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von waxx

Zitat:

Original geschrieben von Diakon_I

Guckst Du --> http://www.h-r.com/de/f_spurverbreiterung.php

guckst du selber -> nur die teilegutachten sind drin, bei der (einzigen) variante mit abe ist nur ein infoblatt dabei.

Und was willst Du uns damit sagen???

Also ich finde hier ein Teilegutachten für nen Audi A5, wo alle Verbreiterungen aufgelistet sind.

Damit zum Tüv und eintragen lassen.

Wo liegt also das Problem???

am 6. Juni 2011 um 19:55

ganz einfach:

Teilegutachten: Du musst damit zum TÜV

ABE: Du must nicht zum TÜV

am 6. Juni 2011 um 19:56

mmh...ich schraub mir da unten was ans Rad und brauch damit nicht zum TüV...schon klar!

am 6. Juni 2011 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von Thueringer Held

Zitat:

Original geschrieben von waxx

 

Also ich finde hier ein Teilegutachten für nen Audi A5, wo alle Verbreiterungen aufgelistet sind.

Damit zum Tüv und eintragen lassen.

Wo liegt also das Problem???

Bei den 15mm Spurverbreiterungen gibt es einem Satz (15mm vorne und hinten) mit ABE für alle seriemäßigen Rad-Reifenkombinationen!

Nix eintragen, ABE mitführen reicht!

korrekt...so ist es......allerdings sobald du andere Veränderungen wie Gewindefahrwerk verbaut hast kannst dir die ABE knicken...

Zitat:

Original geschrieben von Thueringer Held

mmh...ich schraub mir da unten was ans Rad und brauch damit nicht zum TüV...schon klar!

du hättest dir zumindest mal die mühe machen können, die begriffe "abe" und "teilegutachten" zu googlen bevor du hier mit breiter brust auf die kacke haust. schon der erste treffer erklärt die sachlage. @te: dort habe ich auch etwas dazugelernt - die abe gibt es seit einiger zeit nicht mehr als schriftstück, und zwar seit die eg-abe eingeführt wurde. die abe-nummer ist "eingestanzt" und dient als nachweis. siehe z.b. hier: http://www.motorroller-info.de/schreibenkba.jpg

am 7. Juni 2011 um 6:35

@ Thueringer Held:Einfach mal schlau machen oder mit Kommentaren zurückhalten, wenn man nicht informiert ist.

Zur Aufklärung:

ABE: Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Der Hersteller war beim TÜV und ich darf dieses Bauteil einfach verbauen im Rahmen der in der ABE genannten Spezifikationen (Beispiel: Dachkantenspoiler). Keine TÜV-Vorführung des Fahrzeugs erforderlich.

Teilegutachten: Der Hersteller hat sich vom TÜV ein Gutachten machen lassen. In diesem steht drin unter welchen Voraussetzungen das Fahrzeug nach dem Verbau z.B. der Spurverbreiterung noch der STVO entspricht. Der Wagen muss nach dem Verbau dem TÜV vorgeführt werden. Der TÜV prüft ob die Auflagen, die im Teilegutachten gemacht wurden, eingehalten sind. Dann bekommt man seinen "Stempel"

Liegt weder eine ABE noch ein Teilegutachten vor (z.B. ich möchte eine Original-Mercedes-Felge vom SLR auf meinem Audi A3 verbauen), so muss eine Einzelabnahme vom TÜV durchgeführt werden. Diese ist i.d.R. teuer.

am 7. Juni 2011 um 9:58

Also, ich kenn mich mit den Begrifflichkeiten schon aus...

Baue seit Jahren Motorräder um.

Nur konnte ich mir nicht vorstellen, daß ich bei ner Spurverbreiterung nur mit ner ABE ums Eck kommen kann.

Ich habe meine jedenfalls eintragen lassen mit Teilegutachten.

Fühl mich da sicherer und fertig!

Falls sich jemand auf den Schlips getreten gefühlt hat, tuts mir leid.

Bitte nicht heulen...

vorzustellen braucht man sich da ja auch nichts.....wenn die Distanzen eine ABE haben, dann haben sie eben diese......

Powertech ist auch eine Firma, welche Distanzen mit ABE anbietet, aktuell aber nicht für den A5

am 7. Juni 2011 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von rudiyoda1

vorzustellen braucht man sich da ja auch nichts.....wenn die Distanzen eine ABE haben, dann haben sie eben diese......

Schön gesagt ... :D

Genau so ist es. Aus Käufersicht ist es ja wünschenswert, wenn eine ABE und nicht nur ein Teilegutachten vorliegt. Vereinfacht eben vieles. Genau deshalb wurde ja explizit nach der ABE gefragt.

am 7. Juni 2011 um 12:50

Da ich aktuell exakt diese Thematik (Distanzscheiben auf A5 SB / ABE vs. TG) recherchiere folgende Info:

1. Es gibt definitiv eine ABE (ohne Eintragung nach §19.3 StVZO) für Distanzscheiben der Fa. H&R. Diese ABE gilt ausschließlich(!) bei vollständigem Verbau des 30mm Kits (Scheiben vo & hi, 15mm je Rad) für bestimmte (original) Felgen und das 100% original Fahrwerk.

2. Für alles Andere - auch die Montage der gleichen Scheiben aus dem Kit z.B. nur an der HA - gibt es lediglich ein Teilegutachten.

Die ABE liegt im Original dem Kit bei und kann NICHT heruntergeladen werden.

Soweit mein Kenntnisstand von letzter Woche Freitag.

Für meinen A5 SB (3.0 TDI) werde ich im ersten Schritt mit den 15mm an der HA experimentieren.

Gruß,

Alex

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