Stärkere LED-Rückfahrleuchten / TÜV
Moin zusammen,
heute habe ich die 30 Watt starke Rückfahrleuchten aus China eingebaut. Sie sind super hell und endlich sehe ich was, wenn ich rückwärts fahre. So weit so gut. Muss ich für den TÜV die alten Birnen wieder einbauen oder wird das auch so gehen? Zugelassen sind da glaub ich nur 21 Watt Leuchten.
Beste Antwort im Thema
Stimmt doch gar nicht.
Jeder darf an seinen Bremsen arbeiten der in der Lage ist dies richtig auszuführen.
Wo sind eigentlich die Tüvprüfer User? Jeder fragt nach Hu relevanten Sachen.
Woher sollen wir das wissen???? Fahr hin und du weißt es.
Entweder bemängelt er es oder nicht.
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47 Antworten
Und da die Leuchten so hell sind, will ich das gleiche auch bei dem Vectra C machen.
Hier kannst du die STVZO nachlesen.
Wenn die Leuchtmittel eine Freigabe für dein Fahrzeug haben (im Rückfahrscheinwerfer) hast du keine Probleme. Bedenke, dass die originalen Scheinwerfergläser genau auf das Leuchtmittel (alt) eingestellt sind, um die im Link angegebenen Punkte abzudecken.
Alles was ohne Freigabe für dein Auto an deinem Auto verbaut wurde oder wird, ist illegal im Sinne der STVZO. Es sei denn du hast eine ABE. In der Regel bekommt man diese, wenn man ganze Scheinwerfer kauft. Also Fassung, Leuchtmittel und Reflektor sowie Scheinwerferglas. Die Lichtbrechung von LEDs und normalen Glühbirnen ist derart unterschiedlich, dass man die Punkte im Link nicht mehr abdeckt und somit illegal, im Sinne der STVZO, ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt.
Also prüfe in deinem Interesse, ob für dein Fahrzeug eine Freigabe für den Betrieb dieser Leuchtmittel vorliegt. Oder bau sie wieder ab.
Mein Wissen diesbezüglich, habe ich übrigens gerade ergoogelt. Dass ging schneller, als LEDs im Amazonas zu bestellen.
Zitat:
@Nebelwaldgeist schrieb am 1. Dezember 2016 um 17:49:43 Uhr:
Moin zusammen,
...... habe ich die 30 Watt starke Rückfahrleuchten aus China eingebaut........
ABE wurde sicher mitgeliefert. Ist auch kein Problem bei dem chinesischen Hersteller
Zitat:
@Whobody schrieb am 1. Dezember 2016 um 22:09:07 Uhr:
Zitat:
@Nebelwaldgeist schrieb am 1. Dezember 2016 um 17:49:43 Uhr:
Moin zusammen,
...... habe ich die 30 Watt starke Rückfahrleuchten aus China eingebaut........
ABE wurde sicher mitgeliefert. Ist auch kein Problem bei dem chinesischen Hersteller
Diese ABE kann jeder schreiben, der halbwegs einen PC bedienen kann und ist das Papier nicht wert.
@ TE
Du hast es dir doch selbst beantwortet . . .
Zitat:
Muss ich für den TÜV die alten Birnen wieder einbauen oder wird das auch so gehen?
. . . also solltest du es einfach dabei belassen, denn hier bekommst du keine Absolution für den Chinaschrott.
Illegal ist und bleibt es sowieso, aber das wusstest du schon vor dem Kauf.
Zitat:
@schrotti_999 schrieb am 3. Dezember 2016 um 10:55:50 Uhr:
Zitat:
@Whobody schrieb am 1. Dezember 2016 um 22:09:07 Uhr:
ABE wurde sicher mitgeliefert. Ist auch kein Problem bei dem chinesischen Hersteller
Diese ABE kann jeder schreiben, der halbwegs einen PC bedienen kann und ist das Papier nicht wert.
@ TE
Du hast es dir doch selbst beantwortet . . .
Zitat:
@schrotti_999 schrieb am 3. Dezember 2016 um 10:55:50 Uhr:
Zitat:
Muss ich für den TÜV die alten Birnen wieder einbauen oder wird das auch so gehen?
. . . also solltest du es einfach dabei belassen, denn hier bekommst du keine Absolution für den Chinaschrott.
Illegal ist und bleibt es sowieso, aber das wusstest du schon vor dem Kauf.
Ob es illegal ist, kann man nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht sagen. Einer Untersuchung bedarf es... Und ich denke, dass es dem Gesetzgeber wichtiger ist, dass der Fahrer etwas sieht als ihn aufgrund der Birnen aus China fertig zu machen. Habt ihr Komentare zu dem Gesetz gelesen, Gerichtsurteile?
Der TÜV bemängelt schon die Lampen der hinteren Blinker, wenn deren farbliche Beschichtung im Laufe der Jahre abgeplatzt ist und sie dadurch zu hell werden.
VG
ich hab in meinem Avensis auch eine hellere LED-Birne in den Rückfahrscheinwerfer eingesetzt, weil man mit der serienmäßigen 20-W-Funzel nach hinten absolut garnichts sieht.
Falls es den TÜV stört, hab ich innerhalb von 1 Minute die alte Birne wieder eingebaut und fertig... ich denke, das hängt in einem solchen Fall von der Laune des Prüfers ab. Er kann das u.U. beanstanden, muss es aber nicht...
Zitat:
@Nebelwaldgeist schrieb am 3. Dezember 2016 um 11:10:19 Uhr:
Ob es illegal ist, kann man nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht sagen. Einer Untersuchung bedarf es...
Hast du eine gültige Zulassung für die Chinaböller?
Nein, also gibts nix zu untersuchen.
Zitat:
Und ich denke, dass es dem Gesetzgeber wichtiger ist, dass der Fahrer etwas sieht als ihn aufgrund der Birnen aus China fertig zu machen.
Dem Gesetzgeber ist es herzlichst wurscht, ob du etwas siehst, oder nicht. Deine originale Beleuchtungsanlage ist zugelassen und fertig.
Fertig gemacht wird garnix, ich sag es nur so wie es ist. In früheren Jahren bin ich auch schon mit nicht zulässigen Lampen gefahren und habs überlebt.
Wie es cocker schon geschrieben hat, wird es auf den Prüfer ankommen, denn den meisten ist es nur wichtig, daß die Rückfahrscheinwerfer brennen und nicht wie.
Meckert eigentlich der BC nicht, oder haben die einen eingebauten Wiederstand der die korrekte Lampe vortäuscht?
Zitat:
@Nebelwaldgeist schrieb am 3. Dezember 2016 um 11:10:19 Uhr:
......
Ob es illegal ist, kann man nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht sagen. .......
Habt ihr Komentare zu dem Gesetz gelesen, Gerichtsurteile?
Ich frage mich, warum immer wieder Leute hier etwas fragen, wenn sie es doch selber schon besser wissen und nur ihre vorgefasste Meinung bestätigt haben wollen.
Und dabei glaubt der TE offenbar auch noch, daß Gesetze für ihn nicht gelten.
Junge, Junge, ......
Hey,
ob Legal oder Illegal, wenn man es verwendet sollte es jeder selber entscheiden.
Illegal ist auch schon die Information wie man Bremsbeläge wechselt, da sowas NUR ein Autorisierter Fachmann machen darf
und der weis wie es geht.
Stimmt doch gar nicht.
Jeder darf an seinen Bremsen arbeiten der in der Lage ist dies richtig auszuführen.
Wo sind eigentlich die Tüvprüfer User? Jeder fragt nach Hu relevanten Sachen.
Woher sollen wir das wissen???? Fahr hin und du weißt es.
Entweder bemängelt er es oder nicht.
Jeder Autohalter/-fahrer ist für sein eigenes Tun selbst verantwortlich. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Niemand hier kann einem anderen Dispenz oder Absolution erteilen. Das ist einfach so.
P. S.:
Wenn ich Bedarf hätte, dann würde ich mir in meinem Falle einen externen Rückfahrscheinwerfer montieren, so wie es früher auch mit dem Nebellicht war. Ich würde dann mich vorher informieren, ob das heute auch noch legal ist und es dann ggfs. auch so machen.
Der externe Scheinwerfer ist legal, solange man sich an die Vorgaben der StVZO hält, da er im Ganzen eine ABE mitbringt und Leuchtmittel sowie Reflektor und Gehäuse aufeinander abgestimmt sind. Diese Abstimmung ist es die, falls man FALSCHE Leuchtmittel (im Sinne der vorher durch den Hersteller von Amtes wegen erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis) montiert durch eine neue ABE abgedeckt werden muss, oder eben als illegal bewertet werden wird. Beim TÜV gibt es keine Plakette, sollte der Prüfer dies erkennen und bei einem Unfall oder anderen Schaden kann man (muss nicht) einen Teil des Versicherungsschutzes verlieren. Da sind die Gutachter der Versicherungen doch drauf geschult. Erstmal schauen ob man dem Versicherungsnehmer nicht eine Teilschuld anhängen kann. Dann wird der Schaden begutachtet.
Wie gesagt: Es kann gutgehen, muss aber nicht. Es ist aber auch egal, denn Illegales wird nicht zu Legalem.
Mich würde mal intressieren was ihr ihr dafür bezahlt habt.
Bei Blauer tacho kosten da 2 Stck. fast 50 euro.
Also bei dem Preis wäre das für mich keine Option.