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Stammtischwissensfrage: Definition Führerscheinklasse A1 ist gleich B196?

Themenstarteram 6. März 2021 um 20:01

Bin auf dieser ADAC-Seite (https://www.adac.de/.../) über folgenden Satz gestolpert: „A1-Motorräder mit Autoführerschein B196 fahren“.

Macht man jetzt als langenuger (Gruß an Konrad Duden) Autofahrer den Führerschein B196 und darf dann A1-Motorräder fahren, oder macht man immer einen Führerschein Klasse A1, aber eben mit unterschiedlichem Einstieg. Wird da je nach Einstieg eine andere Bezeichnung im Füherscheindokument eingetragen?

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22 Antworten

Mein (Halb-)Wissen: Der B196 beinhaltet keine Prüfung, sondern einige Stunden Theorie und Praxis. Dann kann der Autoführerschein ergänzt werden.

Gilt aber nur in Deutschland.

Sollte ich gerade Unsinn erzählt haben: Bitte korrigieren. Bin gerade zu faul zum Googeln.

Themenstarteram 6. März 2021 um 20:16

Phludowin, das meine ich nicht, ich meine, wie wird der Führerschein genannt.

Du machst die Schlüsselzahl B196 - das bezieht sich auf den Führerschein Klasse B. Daher machst Du auch keinen Führerschein A1, was zwei Nachteile mit sich bringt: Zum einen kann man den A1 auf A2 und auf A erweitern, was mit B196 nicht geht, zum anderen ist der B196 nur in Deutschland gültig, was die Nutzung im grenznahen Raum einschränkt.

Dafür ist man halt mit dem B196 - so zumindest seine Verfechter - günstiger als mit dem A-Führerschein dran. Solange man an den 125er festhält, mag das stimmen, aber wehe, man hat dann mit den Leichtkrafträdern Spaß am Moppedfahren gefunden... dann merkt man, dass der B196 im Endeffekt vielleicht doch eine eher suboptimale Anschaffung war.

am 6. März 2021 um 20:27

Es gibt keinen neuen Führerschein. Der Autoführerschein wird erweitert, und zwar mit dem Eintrag B196. Damit darf man in Deutschland A1-Motorräder fahren. Prüfungen werden keine gemacht.

Ah so.

Erneut (Halb)Wissen: Der Führerschein heißt nicht A1. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht zu den A-Stufen gehört.

Aber als Einstiegsdroge vielleicht nicht verkehrt; um festzustellen, ob Mopped prinzipiell etwas ist. Wenn nicht, hat man wenig Geld für den A-Schein verbrannt; wenn ja, kann man später immer noch den "richtigen" Motorradführerschein machen.

Es gibt abererr den Führerschein A1. Er kann ab 16 gemacht werden u. beinhaltet theoretischen u. praktischen Unterricht, sowie einere theoretische u. praktische Prüfung.

am 6. März 2021 um 20:37

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 6. März 2021 um 21:26:26 Uhr:

Du machst die Schlüsselzahl B196 - das bezieht sich auf den Führerschein Klasse B. Daher machst Du auch keinen Führerschein A1, was zwei Nachteile mit sich bringt: Zum einen kann man den A1 auf A2 und auf A erweitern, was mit B196 nicht geht, zum anderen ist der B196 nur in Deutschland gültig, was die Nutzung im grenznahen Raum einschränkt.

Dafür ist man halt mit dem B196 - so zumindest seine Verfechter - günstiger als mit dem A-Führerschein dran. Solange man an den 125er festhält, mag das stimmen, aber wehe, man hat dann mit den Leichtkrafträdern Spaß am Moppedfahren gefunden... dann merkt man, dass der B196 im Endeffekt vielleicht doch eine eher suboptimale Anschaffung war.

So stimmt das. Schön erklärt für alle, die nicht A von B unterscheiden können.

Kleine Erläuterung: Der Aufstieg von A1 nach A ist nicht möglich. Also A kann man aus A2 erreichen oder ihn direkt machen.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 6. März 2021 um 21:26:26 Uhr:

Du machst die Schlüsselzahl B196 - das bezieht sich auf den Führerschein Klasse B. Daher machst Du auch keinen Führerschein A1, was zwei Nachteile mit sich bringt: Zum einen kann man den A1 auf A2 und auf A erweitern, was mit B196 nicht geht, zum anderen ist der B196 nur in Deutschland gültig, was die Nutzung im grenznahen Raum einschränkt.

Dafür ist man halt mit dem B196 - so zumindest seine Verfechter - günstiger als mit dem A-Führerschein dran. Solange man an den 125er festhält, mag das stimmen, aber wehe, man hat dann mit den Leichtkrafträdern Spaß am Moppedfahren gefunden... dann merkt man, dass der B196 im Endeffekt vielleicht doch eine eher suboptimale Anschaffung war.

Der B196 hat trotzdem seine Berechtigung. Z.B. für Berufspendler*innen, die lieber mit einem Leichtkraftrad als mit einem SUV in die Stadt wollen. Wenn das Leichtkraftrad ein Elektroroller ist, hat auch die Umwelt was davon.

Außerdem gibt es in diesem Szenario 2 mögliche Fehleinschätzungen.

Man macht den A-Schein und stellt fest, dass man doch lieber nicht Motorrad fährt; oder:

Man macht den B196-Schein und kommt auf den Geschmack für stärkere Motorräder, und macht den A-Schein nach.

Im ersten Fall hat man Kosten für einen A-Führerschein ausgegeben, den man nicht braucht; im zweiten Fall nur die Mehrkosten für die Extrastunden für den B196. Also ist der 2.Fehler so gesehen weniger kostspielig.

Was viele junge nicht wissen ab 24 kann man gleich den A Schein machen , mann muss halt nur Geduld haben bis dahin zu warten.

Aber ansonsten stimmt es schon die Schlüsselzahl B 196 berechtigt in Deutschland zum Führen von 2 Rädern bis 125 ccm und 11kw Leistung, so wie einem Gewicht von 0,1 kw pro kg, also darf das Moped nicht leichter als 110 kg sein , bei 11 kw.

Themenstarteram 6. März 2021 um 21:05

Vielen Dank schon mal für die Antworten, jetzt bin ich schon etwas weiter.

Aber bitte bleiben wir bei der Definitionsfrage. Vor- und Nachteile, wie und warum, Kosten usw. darum geht in diesem Thread nicht.

Der Führerschein heißt also B196 und wird so im Dokument eingetragen, nicht A1?

Und das ist dann praktisch ein deutschlandweiter Autoführerschein der Klasse B, nur mit der Erweiterung auf Kleinkrafträder. Definiert durch den Zusatz 196.

Man kann also 125ger fahren entweder mit dem Führerschein ab B196 respektive ab Führerschein A1? Das sind zwei Paar Stiefel, mit verschiedenen bzw. keinen Erweiterungsmöglichkeiten, die auch so eingetragen werden, mit A1 oder B196, verstehe ich das so richtig?

am 6. März 2021 um 21:10

B196 ist eine Erweiterung der Klasse B

A1 ist ein eigenständiger Führerschein, den man ab 16 machen kann.

Themenstarteram 6. März 2021 um 21:17

Also ist es so richtig, wenn ich sage, ein 125ccm-Kleinkraftrad kann mit den Führerscheinklassen A1 und B196 gefahren werden? Das sind prinzipiell zwei Führerscheinklassen?

am 6. März 2021 um 21:28

Zitat:

@schlurchi schrieb am 6. März 2021 um 22:17:47 Uhr:

Also ist es so richtig, wenn ich sage, ein 125ccm-Kleinkraftrad kann mit den Führerscheinklassen A1 und B196 gefahren werden? Das sind prinzipiell zwei Führerscheinklassen?

Ja.

Es heißt aber Leichtkraftrad.

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