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Standlicht am Tage

Themenstarteram 9. Februar 2005 um 21:26

Habe eben folgendes in der StVo gefunden:

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

(siehe http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php)

Gilt das nur für die Dämmerung, oder generell? (Tagsüber macht es doch kein Unterschied, ob ich mit Standlicht oder ganz ohne Licht fahre!)

Bezieht sich dieser Paragraph nur auf die Dunkelheit?

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40 Antworten

Hallo,

sagt doch eigentlich der Name schon!

S t a n d l i c h t

Gruß

mm irgendwo gabs mal nen urteil

wo man mit nebel und stand fahren durfte

aber nur bei nebel!!

da finde ich das besser

"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden."

Seit wann denn das? Standlicht heißt Standlicht, weil es nur im Stand leuchten darf. Mir gehe die Leute auf den Keks, die in der leichten Dämmerung nur mit Standlicht fahren. Die sind dann ja soviel toller zusehen. Am besten finde ich aber die, die mit Standlicht und eingeschalteten Nebelleuchten am Tag fahren. Die sollte man sofort rausziehen und erstmal abkassieren.

Gruß

Bruder Tac

am 9. Februar 2005 um 21:40

Wusstest du das nicht? Ohne Müll ich praktiziere das sogar. Vor allem LKW-Fahrer wissen damit was anzufangen und machen oft freundlicherweise ein bischen Platz, da kann man dann ab und zu die dritte Fahrspur aufmachen. In ländlichen Gegenden Gang und Gebe. Wenn die Landstrasse nen Standstreifen besitzt fahre ich auch so weit wie möglich rechts. Der Gegenverkehr dankt es mir oft genug wenn er dadurch mal nen lästigen LKW überholen kann :)

Ausserhalb geschlossener Ortschaften zählt auch auf Autobahn sprich man darf IN MAßEN auch mit der Lichthupe arbeiten um seine Überholabsicht anzudeuten.

suche gerade mal das urteil.

wo standlicht + nebel bei tage als nicht strafbar eingestuft wurde.

da am tage die nebelleuchten nicht blenden

die diskusion gabs hier schon mal

am 9. Februar 2005 um 21:45

Es steht numal in der StVO das Nebelleuchten nur bei schlechten Wetter erlaubt sind, Ausnahmen bestätigen die Regel, wie in der Urteil, kommt auch immer darauf an was da angefochten wurde.

Also wenn dich das nächste mal ein Polizist dafür anhält und 10€ verlangt wirste trotzdem zahlen müssen :)

am 9. Februar 2005 um 21:56

Re: Standlicht am Tage

 

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Habe eben folgendes in der StVo gefunden:

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

(siehe http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php)

Das lernst Du aber in jeder Fahrschule. Das war bei mir 1978 schon so.

Auzug aus:

"Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern

Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau"

Nebelscheinwerfer

(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52)

Vorhandensein: zulässig

Anzahl: zwei

Farbe: weiß oder hellgelb

in der Breite: keine besondere Vorschrift

in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für

Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.

Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht;

mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist

 

Ciao!

schön jetzt wissen wir etwas zu NSW, was aber hat das mit dem Standlicht zu tun? :-)

Was aber legal ist:

Tagfahrleuchten!

Ist mir aber völlig egal - sehe auch keinen Grund wieso man bei Tag nicht mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren darf. Schaut besser aus, schadet keinem sondern erhöht eher die Sicherheit da man besser gesehen wird.

GemFire

Hallo,

ich dachte Tagesfahrlicht sei in Deutschland nicht erlaubt?

 

Gruß

Da gibt es soweit ich weiß keine Vorschriften, weil Tagfahrlicht in der StVZO nicht vorgesehen und deswegen auch nicht verboten ist, sofern keine Beleuchtungseinrichtungen dafür verwendet werden, die sonst nur in Verbindung mit dem Abblendlicht betrieben werden dürfen wie z.B. die Nebelscheinwerfer!

GemFire

Das fahren mit standlicht ist definitiv verboten.

Das fahren mit standlich und nebelscheinwerfern ist nur bei extremer sichtbehinderung durch nebel, regen oder schneefall erlaubt.

Tagfahlicht sind in deutschland nicht verboten.

Die firma hella bietet sowas z.b. für den golf 5 an wo anstelle der nebelscheinwerfer diese tagfahrleuchten reinkommen.

Gruss

Maik

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