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Standlicht + Nebelscheinwerfer als Fahrlicht erlaubt?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 2. November 2007 um 23:00

Hallo,

letzte Woche stand in der Autobild was von Standlicht + Nebellicht sind als Fahrlicht erlaubt .

Aus meiner Sicht ist dies doch verboten, oder ?

Autobild Nr. 43 ; Seite 59; Artikel: Standlicht

Olaf

 

Beste Antwort im Thema

Wenn die Bedingungen für den Betrieb mit Nebelscheinwerfer gegeben sind darf auch mit Standlicht + Nebelscheinwerfer gefahren werden.

Nur Standlicht ist nicht verboten, solange die Bedingungen keine höherrangige Beleuchtung erfordern (Dunkelheit, Regen, Schneefall, aber auch Tunneldurchfahrten!)

Allerdings bringt das Standlicht keine aus der Ferne erkennbare Alternative zum Tagfahrlicht!

Also, Diskussion darüber eigentlich zwecklos.

Entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht heißt die Devise.

Grüße

Stefan

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am 2. November 2007 um 23:47

Hi Olaf,

genau über die selbe Aussage bin ich beim durchblättern dieser "Fachzeitschrift" auch gestolpert. Ich bin mir sehr sicher, dass Nebelscheinwerfer nicht anstatt des Abblendlichtes genutzt werden dürfen. Evtl. meinten sie, dass man die NS dann alleine nutzen darf, wenn die Sichtverhältnisse durch die Eigenblendung des AL (bei dichtem Nebel oder Schneetreiben) stark eingeschränkt werden. Keine Ahnung, was die sagen wollten .....

Und noch eine Sache, die viele Leute (auch Polizisten und Autobild) für verboten halten, die aber nicht verboten ist: die Nutzung des Standlichtes während der Fahrt. Solange die Sichtverhältnisse nicht die Benutzung des AL erforderlich machen, kann man auch nur mit SL fahren (z.B. bei Dämmerung).

Gruß an die Front.

Iso.

am 3. November 2007 um 5:49

Zitat:

Original geschrieben von Isotonisch

Und noch eine Sache, die viele Leute (auch Polizisten und Autobild) für verboten halten, die aber nicht verboten ist: die Nutzung des Standlichtes während der Fahrt. Solange die Sichtverhältnisse nicht die Benutzung des AL erforderlich machen, kann man auch nur mit SL fahren (z.B. bei Dämmerung).

Gruß an die Front.

Iso.

Mit Standlicht fahren??? In Austria und der Schweiz zumindest strengstens verboten!!!

Jedoch ist in Österreich das fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfer erlaubt. (auch nach der Abschaffung von Licht am Tag!)

Ich meine aber die Nebelscheinwerfer und nicht das Nebelschlusslicht!

Mit Standlicht fahren ist auch in DE verboten ;) - es ist, wie der Name schon sagt, ein "Standlicht"

 

Wenn die Cops nichts sagen (Duldung) wenn man so rum fährt, dann heißt das noch lange nicht das es legal ist.

 

das es in der StVo ( gerade was die genaue Verwendung von diversen Leuchten angeht ) einige recht schwachsinnige Vorschriften gibt ist klar, aber die meisten haben schon ihren Sinn.

am 3. November 2007 um 8:24

Kleiner Exkurs in den Bußgeldkatalog.

Ohne Licht im "Dunkeln":

Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10 €

Nur mit Standlicht (egal, wann):

Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 10 €

Ohne Komentar:

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40 €, 3 Pkt.

Wobei das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern per se nicht sanktioniert ist im BKat. Meint, es wäre zulässig.

Wird aber imho durch meinen dritten Auszug aufgezehrt.

Diverse Begründungen zur StVO werfen für den Einsatz der Nebelscheinwerfer eine Sichtweite von unter 80 Metern aus. Nicht zu verwechseln mit der NSL, für die ja 50 Meter gelten.

Zitat:

Original geschrieben von Bärenvater

Kleiner Exkurs in den Bußgeldkatalog.

... dabei drängt sich mir unwillkürlich der Verdacht auf, das die ganzen Vorschriften nur existieren damit man bei Zuwiderhandlungen kräftig abkassieren kann :D :D

 

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko

Zitat:

Original geschrieben von Bärenvater

Kleiner Exkurs in den Bußgeldkatalog.

... dabei drängt sich mir unwillkürlich der Verdacht auf, das die ganzen Vorschriften nur existieren damit man bei Zuwiderhandlungen kräftig abkassieren kann :D :D

Hallo Dottore,

wenn ich sehe, was man im Ausland bezahlen muß, sind die Strafen bei uns wirklich nur die sprichwörtlichen "Peanuts".

Gruß Sven

Zitat:

Original geschrieben von Bärenvater

Kleiner Exkurs in den Bußgeldkatalog.

...

Da will auch mal meinen Senf dazugeben.

Nicht nur den Bußgeldkatalog lesen. Maßgebend ist hier vermutlich eher der Tatbestandskatalog.

Wenn man mit Stand+Nebel-SW nicht fahren dürfte, wäre die Schaltung nicht vorhanden, da sonst keine KBA-Typprüfung für das Auto erfolgreich.

Aus meiner Sicht (hoffentlich unvernebelt): Fahren damit zulässig, sofern sehr starke Sichtbehinderung durch Nebel/ Schneefall/ Regen und die Eigenblendung durch Abblendlicht zu groß. Scheefall/ Regen scheidet damit für diesen Fall auch aus. Vmax dann in jedem Fall 50km/h

Nebelscheinwerfer dürfen ja eh nur unter verschiedenen vorgegebenen Kriterien eingeschaltet werden...

Also mit ist das auf den letzten gut 350Tkm nur 2-3 mal passiert, dass man anders wirklich nix mehr gesehen hat, außer den eigenen Leuchten oder wahlweise gar nix. 1x davon war ich im Dienstauto ohne Nebler unterwegs :-( - aber damit kann man ja nach Gehör fahren....

Also ausser in Frankreich hat mich noch keiner deswegen angehalten und mal ganz ehrlich - wen interressiert es, ob es verboten ist oder nicht. Es gibt ganz andere Sachen, die verboten sind und trotzdem alle machen...

Wenn die Bedingungen für den Betrieb mit Nebelscheinwerfer gegeben sind darf auch mit Standlicht + Nebelscheinwerfer gefahren werden.

Nur Standlicht ist nicht verboten, solange die Bedingungen keine höherrangige Beleuchtung erfordern (Dunkelheit, Regen, Schneefall, aber auch Tunneldurchfahrten!)

Allerdings bringt das Standlicht keine aus der Ferne erkennbare Alternative zum Tagfahrlicht!

Also, Diskussion darüber eigentlich zwecklos.

Entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht heißt die Devise.

Grüße

Stefan

Standlicht allein ist für das Stehen da nicht für das Fahren - darum verboten.

Warum es aber mitleuchten muß bei allen anderen Fahrlichtschaltungen? Vielleicht als Sicherheit falls ein Fahrlicht ausfällt?

Standlicht und Nebelscheinwerfer allein sind erlaubt. Da man aber nicht schneller fahren darf als man sehen kann dürfte bei dieser Schaltung auch eine Geschwindigkeit über 50 km/h nicht angezeigt sein.

Wenn alles richtig eingestellt ist fährt es sich bei sehr starkem Nebel tatsächlich ohne die starke Blendung der reflektierten Abblendlichtstrahlung besser.

Ich bin schon häufiger so gefahren und habe aber auch sehr häufig Umgeschaltet da sich die Sichtverhältnisse eben oft ständig ändern. Zwischen den Nebelbänken ist dann teilweise sogar wieder Fernlicht sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von guzzidriver

 

Nur Standlicht ist nicht verboten, solange die Bedingungen keine höherrangige Beleuchtung erfordern (Dunkelheit, Regen, Schneefall, aber auch Tunneldurchfahrten!)

Nee, wirklich nicht - es dient der Unterscheidung zwischen ruhendem und fließendem Verkehr.

am 3. November 2007 um 20:28

Interessante Diskussion ! Also ich habe zuhause ein Buch über allerlei Rechtssprechungen im Strassenverkehr und da steht eindeutig drin, dass das fahren mit Standlicht - sofern keine andere Beleuchtung erforderlich ist - nicht verboten ist.

ABER: Auf Grund der vielen Widersprüche hier hab ich mir grad die StVO durchgelesen. Dort steht unter §7 Abs. 2: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen bla bla bla ...."

Somit scheint meine Aussage (und vor allem Quelle woher ich diese habe) falsch zu sein. Sorry !!!!!!!

Und hier noch der Gesetzestext zu Nebelscheinwerfern:

"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt".

Kontext: es scheint wirklich nicht verboten zu sein. Man lernt halt immer wieder dazu ...

Schönen Abend noch.

Iso.

am 3. November 2007 um 20:38

Da gibts ein Gerichtsurteil zu, das sagt, dass Standlicht nur bei Lichtverhältnissen verboten ist, die Abblendlicht erfordern.

Bei Nebel etc. ist Standlicht mit Neblern erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Isotonisch

Interessante Diskussion ! Also ich habe zuhause ein Buch über allerlei Rechtssprechungen im Strassenverkehr und da steht eindeutig drin, dass das fahren mit Standlicht - sofern keine andere Beleuchtung erforderlich ist - nicht verboten ist.

ABER: Auf Grund der vielen Widersprüche hier hab ich mir grad die StVO durchgelesen. Dort steht unter §7 Abs. 2: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen bla bla bla ...."

Somit scheint meine Aussage (und vor allem Quelle woher ich diese habe) falsch zu sein. Sorry !!!!!!!

...

Iso.

Das hat mich nu auch mal interessiert. Zumal vor kurzem ein Fahrlehrer im TV behauptet hat, nur Standlicht sei o.k.

Der § 17 Abs. 2 STVO gilt tatsächlich nur während der "Beleuchtungspflicht", bezieht sich also auf Abs. 1 des §17 (und der heißt sinngemäß: "Beleuchtungspflicht besteht ausschließlich während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern...“).

Das bedeutet also, es ist o. k., nur mit Standlicht zu fahren. Aber nur, solange keine Beleuchtungspflicht (Dämmerung, Dunkelheit, ...) besteht.

Aber Sinn macht das ja keinen, oder?

Die urspr. Frage wegen Standlicht und Nebelschweinwerfern ist ja schon geklärt. Das habe ich bei starkem Nebel oder Schneefall schon immer gemacht und auch schon die vom Trachtenverein so gesehen.

Gruß

Ghost

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