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Standlicht? Tagfahrlicht?
Hi, habe mal eine Frage...
Ich habe Nebelscheinwerfer und damit fällt das Tagfahrlicht von In.Por in den Nebelscheinwerfern flach...
Wie ist das mit dem Standlicht in den Blinkern?
Kennst sich jemand mit der Rieger RX Stoßstange aus? Habe hier ein Bild von einer gesehen und mich verliebt
Nur die von Rieger konnten mir nicht weiterhelfen... unten in der Stoßstange, da sind im Bild noch zwei Löcher... könnte man da aich Tagfahrleuchten einbauen?
Tagfahrleuchten oder Standlicht im Blinker?
Was ist besser? Was ist erlaubt?
Die von MTS sind die wirklich gut?
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42 Antworten
Universal-Tagfahrleuchten könnte man (fast) überall irgendwie unterbringen.
Mit Standlicht alleine zu fahren ist verboten. Deshalb kommt Standlicht als TFL nicht in Frage.
Hi, nein als Tagfahrlicht wollt eich es nicht nutzen...
Ich weiss nur nicht was ich mir holen soll... Standlicht in den Blinkern oder Tagfahrlicht...
Eigentlich würde ich mir gerne mal die besagte Stoßstange leisten, wenn das Geld irgendwann mal da ist Und dann wüsste ich gerne über das Tagfahrlicht genauer bescheid... damit ich mir dann vielleicht irgendwas hole, was auch passt, wenn ich die Stoßstange habe...
Oder halt gar keines hole, sondern nur die Blinker...
Verwirrend... ich weiss
In der Tat, sehr verwirrend!
Standlicht mit in die Blinker rein? Wo gibs des?
Würd au gern TFL haben und die Nebler behalten... leider scheint das (noch) nicht zu gehen dass beides in einem drin is.
@dc-viper
Am Tage mit Standlicht fahren ist nicht verboten.
Das was im Gesetzestext mit Standlicht steht bezieht sich auf Dämmerund und Dunkelheit.
Hier nochmal genau nachzulesen.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
MfG
bilder der stoßstange auf meiner seite, habe aber die löcher zu gemacht
Zitat:
Original geschrieben von Professor35i
@dc-viper
Am Tage mit Standlicht fahren ist nicht verboten.
Das was im Gesetzestext mit Standlicht steht bezieht sich auf Dämmerund und Dunkelheit.
Hier nochmal genau nachzulesen.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
MfG
Kannst nich lesen?
Zitat:
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Der erste Satz sagt es doch ganz deutlich, oder?!
edit:
Mit den Neblern darf ohne ABL gefahrn werden also mit Standlicht... aber Standlicht ganz allein is nich. Ich fahr bei starkem Schneefall au immer nur mit Neblern sonst sieht man ja garnix...
Also ganz von vorn...
§17 Beleuchtung sagt aus:
-bei Dämmerung und Dunkelheit ist die vorgeschriebene Beleuchtunugseinrichtung zu benutzen.(1.Abs.)
der 2.Abs. bezieht sich auf den 1.Abs. und soll aussagen damit man bei Dämmerung und Dunkelheit nicht mit Standlicht fahren darf.
Also bitte genau lesen und verstehen.
Das mit den Nebelscheinwerfer ist eine andere Geschichte, bitte im Abs. 3 nachlesen.
Da geht es darum das Nebelscheinwerfer nicht allein betrieben werden dürfen, da sonst die die ausreichende Kenntlichmachung des Fahrzeugs bei schlechter Witterung nicht gegeben ist.
Zitat:
Original geschrieben von Professor35i
Also ganz von vorn...
§17 Beleuchtung sagt aus:
-bei Dämmerung und Dunkelheit ist die vorgeschriebene Beleuchtunugseinrichtung zu benutzen.(1.Abs.)
der 2.Abs. bezieht sich auf den 1.Abs. und soll aussagen damit man bei Dämmerung und Dunkelheit nicht mit Standlicht fahren darf.
Also bitte genau lesen und verstehen.
Das mit den Nebelscheinwerfer ist eine andere Geschichte, bitte im Abs. 3 nachlesen.
Da geht es darum das Nebelscheinwerfer nicht allein betrieben werden dürfen, da sonst die die ausreichende Kenntlichmachung des Fahrzeugs bei schlechter Witterung nicht gegeben ist.
Nebler mit Standlicht sind erlaubt und genau das habe ich oben geschrieben.
Und wo steht bitte das sich Abs. 2 auf Abs. 1 bezieht??? Wenn dann würde dass da explizit stehen oder Abs. 2 wäre ein Unterpunkt von 1. Ist er aber nicht!!
Also wenn sich Abs. 2 nicht auf Abs. 1 beziehen würde dann hätte der Rest von Abs. 2 ja keinen Sinn, oder? Sind etwa am Tage die Straßen beleuchtet? Antwort: nein - nur bei Dämmerung und Dunkelheit! Somit bezieht sich Abs. 2 auf Abs. 1.
Zitat:
Original geschrieben von Professor35i
Also wenn sich Abs. 2 nicht auf Abs. 1 beziehen würde dann hätte der Rest von Abs. 2 ja keinen Sinn, oder? Sind etwa am Tage die Straßen beleuchtet? Antwort: nein - nur bei Dämmerung und Dunkelheit! Somit bezieht sich Abs. 2 auf Abs. 1.
Da gehts um die Benutzung des Fernlichtes allgemein, aber egal...
tagsüber darf ich ja auch mit Fernlicht rumfahrn, wenn ich will... ich muss mich nur an Abs. 2 haltn. Das hat überhaupt nix mit Abs. 1 zu tun...
Wenn ein Absatz sich auf einen anderen bezieht, steht das deutlich drin!! Samma das scheint dein erster Paragraph zu sein, den du liest, oder??? In Deutschland ist alles haargenau definiert...
Nein, scheinbar aber deiner erster! Ist ja auch egal. Ich habe jeden Tag mit den Gesetzen und der StVO zu tun. MfG. Nun zum eigentlichen Thema zurück, das war ein ganz anderes.
Zitat:
Original geschrieben von Professor35i
Also wenn sich Abs. 2 nicht auf Abs. 1 beziehen würde dann hätte der Rest von Abs. 2 ja keinen Sinn, oder?
Doch sicher. Es kommt oft vor und ist eigentlich auch die Regel, dass Absaetze fuer sich alllein betrachtet einen Sinn geben.
Guck dir doch einfach mal die Absaetze 2a und 6 an. Meinst du, die gelten auch nur bei Daemmerung?
Zitat:
Sind etwa am Tage die Straßen beleuchtet?
Aber sicher, oder was meinst du, was das Sonnenlicht ist?
Zitat:
Antwort: nein - nur bei Dämmerung und Dunkelheit! Somit bezieht sich Abs. 2 auf Abs. 1.