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Standlicht (Xenonvariante) und TFL

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 18:44

Hallo

Habe nun seit einiger Zeit die Nebler als TFL in Betrieb.

Das Standlicht (bei Xenonscheinwerfern) sieht ja optisch richtig gut aus. Nur wenn man die TFL Variante hat, brennt das Standlicht auch nur mit angezogener Handbremse.

Würde daher gerne das ganze wieder zurückprogrammieren lassen.

Nun meine Frage:

Ist es in D überhaupt erlaubt mit Standlicht zu Fahren ?

Welche Glühbirnen sind in den Standlichtern bei Xenonscheinwerfern verbaut ?

THX

Raimund

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29 Antworten

Du hast die Nordamerika-Variante des TFL drin.

Verbaut sind 5W-Glassockel Lampen, keine Birnen. Die würden nicht in den Sockel passen.

Willst Du jetzt dann mit Standlicht fahren anstelle der TFL-Nebler?

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 19:11

Eigentlich nicht, mich würden halt die Standlichter reizen, gefallen mir optisch 1a.

Oder gibts ne Programmierlösung das man die Standlichter auch ohne der Handbremse aktivieren kann ?

THX

Raimund

Nur mit Standlicht fahren ist erlaubt mit NSW nur bei schlechter Sicht..... und MIT Abblendlicht, nie Standlicht und NSW alleine !

am 8. Juli 2007 um 19:50

Gerade bei Nebel wird empfohlen nur mit Standlicht und NSW zu fahren :)

Und nur mit Standlicht fahren ist nicht erlaubt.

Zitat:

Die Absätze 2 bis 3 von § 17 StVO lauten:

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 20:01

Ich meinte bei Tageslicht

am 8. Juli 2007 um 20:15

Zitat:

Kommentierung Hentschel StVR, 36. Auflage, RZ 20 zu § 17 StVO (sogar im Fettdruck): Standlicht (Begrenzungsleuchten)ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig.

Da tagsüber keine Beleuchtungspflicht herrscht, ist das Fahren mit Standlicht erlaubt. Sobald es regnet, Nebel auftritt oder es schneit und die Sicht eingeschränkt wird herrscht Beleuchtungspflicht auch am Tag.

am 8. Juli 2007 um 20:20

das fahren mit stand bzw. begrenzungslicht ist außerhalb der beleuchtungspflicht zulässig....allerdings über den sinn bzw. den nutzen als tfl mittels dieser lämpchen lässt sich streiten...da die wenig bis garnicht zu sehen sind...

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2

Gerade bei Nebel wird empfohlen nur mit Standlicht und NSW zu fahren :)

Und nur mit Standlicht fahren ist nicht erlaubt.

kannste noch soviel zitieren, das gute alte gerücht nur mit standlicht darf mann nicht fahren stimmt nicht, klar wenns dunkel wird muss abblenlicht an sein

am 9. Juli 2007 um 5:56

2 Posts obendrüber hab ich nix anderes gesagt :)

am 9. Juli 2007 um 6:19

Wie ist das eigentlich bei Autos wie bei einem DB9 oder dem A5, die so LEDs vorne an den Scheinwerfern haben, die immer an sind?

Gehen die dann aus, wenn man Abblendlicht an macht? Wenn man Abblendlicht an macht, muss dann das Standlicht wieder ab sein?

Ne, das bleibt ja an...*hmm*

am 9. Juli 2007 um 6:31

Die LED´s dimmen bei Audi sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird

oki, hab nur dein 1. post gelesen sorry

am 9. Juli 2007 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

 

kannste noch soviel zitieren, das gute alte gerücht nur mit standlicht darf mann nicht fahren stimmt nicht, klar wenns dunkel wird muss abblenlicht an sein

Du kannst zwar die Straßenverkehrsordnung ignorieren, das ändert aber nichts daran, dass du Unrecht hast.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgangbiehk

Du kannst zwar die Straßenverkehrsordnung ignorieren, das ändert aber nichts daran, dass du Unrecht hast.

ok alles klar herr schlaumeier, poste mal deine beweise und dann zeige ich dir dass du unrecht hast.

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