1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Stauumfahrung über Rastplatz

Stauumfahrung über Rastplatz

Hallo zusammen,
ich bin vor Kurzem bei einem Stau auf dem Rastplatz raus und wollte dort über eine Nebenstraße die Autobahn verlassen und über Land weiterfahren.
Die Nebenstraße war, wie üblich, mit einem Sperrschild (Roter Kreis) versehen.
Auf halber Strecke zur ersehnten Landstraße kam mir ein Polizeiauto entgegen, der Polizist hat mich gefragt, was ich hier mache und ich habe wahrheitsgemäß mit "Stauumfahrung" geantwortet.
Darauf hat mich der Polizist aufgeklärt, daß ich das nicht dürfte ... ich solle umdrehen und zurückfahren ... er würde oben an der Ausfahrt warten.
Weil ich an diesem Tag bereits mehrere Staus hinter mir hatte und echt keinen Bock mehr auf einen weiteren hatte, habe ich den Polizisten gefragt, was es kostet, wenn ich hier einfach weiterfahre.
Daraufhin sagte er mir einen Betrag, an den ich mich nicht mehr erinnere, und, was ich kaum glauben konnte, er sagte, es gibt ne Anzeige und einen Punkt.
=> Grund: Weil ich bewusst das Sperrschild missachtet hätte und ihm das quasi mit der Aussage "Stauumfahrung" signalisiert habe.
Naja, hab dann keinen Aufstand gemacht und bin brav zurückgefahren ...
Nun meine Frage. Stimmt das? Hätte er mir eine Anzeige inklusive Punkt aufbrummen können?

Beste Antwort im Thema

Ohne jetzt den Moralapostel raushängen zu lassen, finde ich diese Art der Umfahrung auch als äußerst unfair denen gegenüber, die sich brav hinten anstellen. :mad:

85 weitere Antworten
Ähnliche Themen
85 Antworten

Ordnungswidrigkeit nach StVO § 18 sagt € 25 für Ein oder Ausfahren an dafür nicht gekennzeichneten Stellen, wenn man dabei keinen gefährdet hat. Hingegen 75 € und 1 Punkt bei Gefährdung anderer.
EDIT:
Soweit mit bekannt, ist eine Verdoppelung der Buße bei Vorsatz erst bei Delikten mit Strafbewehrung ab € 35 vorgesehen. Lasse mich aber gerne aufklären. Wobei das Thema "Vorsatz" im Straßenverkehr ja ein abendfüllendes ist ;).

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 3. August 2016 um 17:23:10 Uhr:


Ordnungswidrigkeit nach StVO § 18 sagt € 25 für Ein oder Ausfahren an dafür nicht gekennzeichneten Stellen, wenn man dabei keinen gefährdet hat. Hingegen 75 € und 1 Punkt bei Gefährdung anderer.

Gefährdet habe ich niemanden, nur wärs halt, aut seiner "Annahme" ein vorsätzlicher Verstoß, was widerum die 75 EUR und Punkt bedeutet hätte.

Der hat also Blödsinn erzählt ...

Ohne jetzt den Moralapostel raushängen zu lassen, finde ich diese Art der Umfahrung auch als äußerst unfair denen gegenüber, die sich brav hinten anstellen. :mad:

Vielleicht mal lieber den Beitrag lesen, bevor du irgendwas raushängen lässt...
Er wollte abfahren, nicht abkürzen.
Ich hätte dem Cop die Knete in die Hand gedrückt und wär weitergefahren.

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. August 2016 um 17:38:48 Uhr:


Ohne jetzt den Moralapostel raushängen zu lassen, finde ich diese Art der Umfahrung auch als äußerst unfair denen gegenüber, die sich brav hinten anstellen. :mad:

Also ich finde die Variante jetzt nicht wirklich sooo schlimm, da man damit ja keinen direkt behindert. Also muss da jeder selber wissen was er macht.

Aber im Stau/Stockung auf eine Rastanlage raus und dann sofort wieder hinten rein ins Vergnügen, das ist eher eine Sauerei, weil durch den Auffahrvorgang alle dahinter noch länger warten müssen.

Steht eigenlich in der StVO irgendwo geschrieben, dass bei Stau oder stockendem Verkehr die Vorfahrt der durchgehenden Spur aufgehoben ist, und man Autos von der Raststätte rein lassen muss?

Zitat:

@warnkb schrieb am 3. August 2016 um 17:44:45 Uhr:


Vielleicht mal lieber den Beitrag lesen, bevor du irgendwas raushängen lässt...
Er wollte abfahren, nicht abkürzen.
Ich hätte dem Cop die Knete in die Hand gedrückt und wär weitergefahren.

Das Gesicht vom Schutzmann hätte ich gern gesehen! :D

Naja. Ich finde das jetzt ehrlich gesagt nicht so schlimm. Wirklich schlimm sind Leute, die die Standspur zum Vorankommen benutzen.
Und bei dem Thread-Titel dachte ich zunächst an VT, die am Rastplatz raus- und gleich weider reinfahren, um ein paar Hundert Meter zu springen. Sowas finde ich wirklich übel, denn der eigene (geringe) Vorteil geht ja auf Kosten der Leute, die sich brav hintenanstellen, und wenn das viele machen, dann macht es auch was aus. Wer hingegen einen Schleichweg fährt, verkürzt die Staulänge dabei ja genau genommen.

Die Standspurfahrer kann man ja seit den vielen Hinweisen auf die Rettungsgasse wunderbar lahmlegen ;)
Rettungsgasse Links etwa verbreitern, so dass man "weit genug" auf dem Standstreifen steht.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 3. August 2016 um 17:48:07 Uhr:



Zitat:

@warnkb schrieb am 3. August 2016 um 17:44:45 Uhr:


Vielleicht mal lieber den Beitrag lesen, bevor du irgendwas raushängen lässt...
Er wollte abfahren, nicht abkürzen.
Ich hätte dem Cop die Knete in die Hand gedrückt und wär weitergefahren.

Das Gesicht vom Schutzmann hätte ich gern gesehen! :D

Das wollte ich ja eben tun, worauf er mir sagte, es gibt zusätzlich zur Kohle noch einen Punkt und eine Anzeige!
Wahrscheinlich hat er mich angelogen, damit er seinen Willen bekommt und ich nicht weiterfahre ...

Ja, das hätte mich ad hoc wahrscheinlich auch beeindruckt...
Aber jetzt wissen wir es ja besser!

Möglicherweise gibt es einen Tatbestand "Anordnungen eines Polizeibeamten nicht befolgt" oder ähnlich, auf den 70 EUR + 1 Punkt steht?

Zitat:

@CV626 schrieb am 3. August 2016 um 18:18:40 Uhr:


Möglicherweise gibt es einen Tatbestand "Anordnungen eines Polizeibeamten nicht befolgt" oder ähnlich, auf den 70 EUR + 1 Punkt steht?
Treffer:D

!

Das habe ich auch gesehen, ist aber glaube ich nicht anwendbar. Ein "Zeichen" dürfte eine verkehrsregelnde Geste des Beamten sein, möglicherweise auch ohne Kelle. Aber fallen mündliche Anordnungen auch darunter?

Ein Armutszeugnis für die Befugnisse der Polizisten, wenn man über sowas überhaupt ernsthaft diskutieren muss.
Die Polizei sollte hier ganz klar weitgehende Befugnisse haben, den Fahrer in einer solchen Situation (vorsätzliches Ignorieren) effektiv in seine Schranken zu weisen (z.B. Auto abschleppen lassen um die Vorsatztat zu verhindern, Abtransport zur Dienststelle zur Aufnahme des Vorfalls, usw.). Halt alles was so Grosskotze richtig nervt, weil sie dadurch ein hundertfaches an Zeit verlieren, was sie zu sparen glaubten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit