Steinschlag an Windschutzscheibe - zahlt das die Teilkasko?
Hallo,
hab an meinem Auto ein Steinschlag an der frontscheibe. würde den gerne machen lassen. wie muss ich da zuerst versicherung bescheid geben oder rechnet das die mb werkstatt mit der versicherung ab? wie verhält sich das mit den versicherungsbeiträgen bzw der selbstbeteiligung?
vielen dank
grüßle micha
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34 Antworten
Klar kannst du das machen lassen, wenn es aber im Blickfeld des Fahrers ist, nicht. Dann ist eine neue Scheibe fällig.
Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab, also die Versicherungsunterlagen mitnehmen.
Die SB musst du natürlich selbst bezahlen.
Die Beiträge bleiben wie gehabt.
wenn der nicht groß ist kann man das mit diesem kleber und uv licht machen lassen
ich weis nicht wie viel das kostet aber ich schätze mal das du ne selbstbeteiligung von 150€ hast
muste erst schaun ob du billiger weg kommt
oder willst du ne neue scheibe dann lohnt sich das.
mfg
War gerade eben bei ATU, brauchte Felgenreiniger, da hat ein Mitarbeiter meinen Steinschlag gesehen und mir ein Angebot gemacht. Neue Scheibe, SB bezahlen, und man bekommt einen Gutschein im Wert der SB zum Einkauf bei ATU. Mal sehen, was der Autoglasermeister dazu sagt.
Kleine Schäden zahlt die Versicherung bei vielen Werkstätten vollständig. Auch ohne SB!
Ist denen lieber, als bei kleinen Sachen immer ne neue Scheibe sprigen zu lassen.
Geh zu nem Glaser und sag dem knallhart wenn Du die SB nicht zahlen musst also wenn er es "passend" macht lässt Du es machen. Viele machen da mit.
@ Fabjo antwortest aber jetzt defensiv, hat der Autoglasmeister Dich bekehrt? Grins, er kommt bestimmt bald wo ich sowas hier schreib.
Zitat:
Original geschrieben von Joerg01
@ Fabjo antwortest aber jetzt defensiv, hat der Autoglasmeister Dich bekehrt?
Bestimmt nicht, ich lasse nächstes Frühjahr meine Scheibe wieder kostenlos bei meinem Hausglaser wechseln.
Hallo,
solltest aber auch gucken ob du nicht einen Versicherungsvertrag hast, der z.B an CARGLASS oder ähnlichen konsorten gebunden ist, sonst kann es sein, wenn du denn die Scheibe bei MB machen lässt, du auf mehr als dem SB sitzen bleibst, also erstmal bei der Versicherung nachfragen ob du das bei MB machen sollst.
mfg
MBC280
kurz und knapp:
Die Reparatur wird von der Versicherung übernommen OHNE SB
Der Austausch auch, aber dann ist die SB fällig.
So is jedenfalls mein Standpunkt
Denn muss ich auch noch mal ran und mir nen Hausglaser besorgen
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Neue Scheibe, SB bezahlen, und man bekommt einen Gutschein im Wert der SB zum Einkauf bei ATU. Mal sehen, was der Autoglasermeister dazu sagt.
ATU ist ein grosser Konzern, der es aber auch noch lernen wird, dass es eben nicht legal ist, sobald die anhängige Gerichtsverhandlung zu diesem Thema vorbei ist. Eine Einstweilige Verfügung, dass sie es nicht machen dürfen haben sie ja schon eingefangen. Aber bei einem Grosskonzern muss es immer erst empfindlich teuer werden, bevor sie einsehen, dass auch sie sich an Regeln halten müssen und es so nicht geht.
Und für diejenigen, die nicht wissen um was es geht :
Hier einmal ein der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".
Ja da isser, der Autoglasmeister. Lol, wusste doch er kommt und predigt ordentlich Moral :-)
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Joerg01
Ja da isser, der Autoglasmeister. Lol, wusste doch er kommt und predigt ordentlich Moral :-)
Ihr habt es doch erwartet, dass ich vorbeischaue, also habe ich dies auch getan.
Es ist nicht meine Aufgabe jemanden zur Ehrlichkeit zu bekehren, denn dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein, denn so wie jemand ist, so sind die anderen auch zu ihm.
Es geht hier vielmehr darum, den Rest der Gesellschaft darüber zu informieren, wie es rechtlich aussieht, damit man nicht unbewusst eine Strafttat begeht.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Ihr habt es doch erwartet, dass ich vorbeischaue, also habe ich dies auch getan.
Es ist nicht meine Aufgabe jemanden zur Ehrlichkeit zu bekehren, denn dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein, denn so wie jemand ist, so sind die anderen auch zu ihm.
Es geht hier vielmehr darum, den Rest der Gesellschaft darüber zu informieren, wie es rechtlich aussieht, damit man nicht unbewusst eine Strafttat begeht.
Und du glaubst wirklich, dass du mit deiner Moralpredigt jemand bekehren kannst? Dann glaubst du bestimmt auch an den Weihnachtsmann.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Und du glaubst wirklich, dass du mit deiner Moralpredigt jemand bekehren kannst? Dann glaubst du bestimmt auch an den Weihnachtsmann.
Ich hatte doch bereits oben geschrieben, dass es nicht meine Aufgabe ist jemanden zu bekehren.
Aber es ist wichtig, die Leute aufzuklären, die NICHT wissen wie es rechtlich aussieht.