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Steinschlag, dann Riss in Frontscheibe. Wer hat das zu verantworten?
Hallo,
ich fuhr in einer Baustelle auf der AB hinter einem LKW samt Auflieger, welcher voll belden war mit Kies, Schotter oder sonstigen Gestein. Plötzlich "Peng". Nichts gesehen. 1km Später bildete sich ein Riss in der WSS.
Ich konnte erkenne, dass der Auflieger ohne Plane unterwegs war und der Kies aufgehäuft war. ich behaupte, dass es offensichtilch ist, dass dieser einen Stein auf meine WSS fallen/wehen lassen hat hat.
Wie siht das eigentlich rechtlich aus, denn meine TK ist eigentlich außen vor!
Beste Antwort im Thema
Überladene Kipper gehören aus dem Verkehr gezogen und dem Fahrer einige Punkte auf's Konto geballert. Nur weil so ein Hansel zu bequem ist die Ladung zu sichern, bzw. überladen wird um eine Fuhre zu sparen, haben andere Verkehrsteilnehmer den Ärger. Es spielt keine Rolle, ob der Stein direkt gegen ein Auto fliegt, oder später aufgewirbelt wird.
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42 Antworten
Kennzeichen, Uhrzeit und Fahrtrichtung des LKW's nötig, dann musst du noch darlegen das der Stein von der Ladefläche herabgefallen ist, dann kann die Versicherung des LKW dafür aufkommen.
Ansonsten halt doch die eigene TK in Anspruch nehmen.
Der LKW Fahrer kann nur belangt werden wenn der Stein von der Ladefläche gegen die WSS geflogen ist. Ein aufgeschleuderter Stein von der Fahrbahn zählt zu den Betriebsrisiken.
Und wenn der Stein direkt von der Ladefläche auf deine Scheibe ist, würde ich als Haftpflichtversicherung mal deinen Sicherheitsabstand hinterfragen ^^
Keine Teilkasko?
Zitat:
Original geschrieben von BrainRunner
Der LKW Fahrer kann nur belangt werden wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass der Stein von der Ladefläche gegen die WSS geflogen ist.
Ich war mal so frei den Satz ein bisschen zu ergänzen…
Also Stein suchen, Kripo verständigen und auf Fingerprints und DNA untersuchen lassen.
Habt Ihr eigentlich nen Quelle oder nen Beleg dafür, dass Eure Auffassungen der geltenden Rechtslage entsprichen oder sind das Eure persönlichen Vermutungen über die Rechtslage?
Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Habt Ihr eigentlich nen Quelle oder nen Beleg dafür, dass Eure Auffassungen der geltenden Rechtslage entsprichen oder sind das Eure persönlichen Vermutungen über die Rechtslage?
Nö, eigene Erfahrung. Ich habe mir mein Studium als Kieskutscher verdient, da hatte ich monatlich anzeigen wegen Steinschlägen. Keine einzige ist für die Autofahrer erfolgreich ausgegangen...
Vor 15 Jahren war die Rechtslage noch die folgende:
- Stein aus Profil oder von der Ladefläche: Versicherung des LKW zahlt, wenn der PKW-Fahrer belegen kann (Beifahrer als Zeuge o.ä.), dass der Stein tatsächlich daher kam
- Stein auf der Straße liegend und aufgewirbelt: Pech gehabt.
Hallo in die Runde
Leider ist es so, wie meine Vorschreiber es schon geschrieben haben.
Hier mal ein ziemlich aktuelles Urteil des AG Bremen Az. 4 C 14/09:
Beschädigt Steinschlag eine Windschutzscheibe, kann der Autofahrer vom Vorausfahrenden keinen Schadenersatz verlangen. Er müsste schon beweisen, dass herabfallende Ladung schuld war. Ist aber unklar, ob ein Stein von einem vorausfahrenden Laster herabgefallen ist oder ob der Laster den Stein nur aufgewirbelt hat, bleibt der Betroffene auf seinen Kosten sitzen ...
Zitat:
Original geschrieben von self
Und wenn der Stein direkt von der Ladefläche auf deine Scheibe ist, würde ich als Haftpflichtversicherung mal deinen Sicherheitsabstand hinterfragen ^^
Keine Teilkasko?
Ich glaube du vergisst,daß ab einer bestimmten Geschwindigkeit der Stein
schneller eingeholt wird als wie er zu Boden fallen kann es kann also durchaus
sein,daß er trotz eingehaltenem Sicherheitsabstand beim auftreffen auf
das nachfolgende Fahrzeug sich noch auf der Höhe der Windschutzscheibe
befindet,desweiteren fällt ein Stein der von einem fahrenden LKW fällt
schon allein wegen des Luftwiederstands(Auftrieb) nicht so schnell zu Boden wie
ein Stein der aus dem Stand fallen gelassen wird.Natürlich ist die Chance
einen "Treffer" zukassieren bei zu geringem Abstand größer,aber pauschal
jedes Steinschlagopfer als Sicherheitsabstandssünder hinzustellen halte Ich für
falsch eher sollte man die LKW-Fahrer die aus Bequemlichkeit Ihre Plane
nicht draufmachen öfter bestrafen.
LKW Fahrer machen die Plane nicht aus Bequemlichkeit nicht rauf, sondern weil sie unter Zeitdruck stehen.
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
LKW Fahrer machen die Plane nicht aus Bequemlichkeit nicht rauf, sondern weil sie unter Zeitdruck stehen.
Das mag schon richtig sein, ist meiner Meinung nach aber keine Entschuldigung. Schließlich muss jeder die Ladung ausreichend sichern.
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
LKW Fahrer machen die Plane nicht aus Bequemlichkeit nicht rauf, sondern weil sie unter Zeitdruck stehen.
OK,das mag auch ein häufiger Grund sein,aber du kannst mir doch nicht erzählen,
daß die 5 min wirklich soviel ausmachen...
Ich weiß, dass das keine Entschuldigung ist. Ich begrüße soetwas auch nicht.
Selbst wenn es 5 Minuten dauern würde, wären es pro fahrt also 10 Min, die der Fahrer länger benötigt. So ein LKW fährt ja immer nur relativ kurze Strecken (halt um den Kies/Sand wegzuschaffen), diese 10 Minuten, die bei jeder Fahrt anfallen, summieren sich halt.
Es lebe der Kapitalismus! (der verhindert, dass ein weiterer LKW eingesetzt wird, damit die LKW Fahrer sich auch an die Landungssicherungsvorschriften halten können)
Jetzt stehen hier exakt die Sachen, die ich mir schon ergoogelt hatte bzw vom speditionschef erfahren habe. Kennzeichen und name der Spedition habe ich. Scheint dennoch nichts zu nützen. Der LKW ist mehrere 100km ohne Plane und mit gehäufter Ladung gefahren. Das konnte ich hinter dem Auflieger fahrend erkennen. Nach dem ich die telefonnummer rausgesucht hatte, habe ich bei der spedition mal angerufen und hatte prompt den Chef am Rohr. Der sagte mir, dass er monatlich mehrere von solchen Anrufen bekommt und ob ich das beweisen könnte. Praktisch wäre es unmöglich, dass der stein vom auflier gefallen ist. ich soll meine teilkasko einschalten, das wäre für mich einfacher und schneller.
Einfacher und schneller vielleicht aber unter Umständen der falsche Weg. ich bin mir sicher, dass der Stein von dem Auflieger kam. der Einschlag ist noch unter dem Scheibenwischer, könnte also über die Motorhaube in die Scheibe geknallt sein.
Jetzt habe ich erfahren, dass die arme Sau am Steuer ein ziemliches Problem bekommt wenn ich recht bekommen. Anzeige, fehlende Ladungssicherung usw... Ich habe aber keinen Zeugen oder Beweis. Wann ist die Plane Pflicht?