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Steinschlag durch Schotterparkplatz

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 9:19

Servus liebe Gemeinde,

 

auch wenn das kein Jura-Portal ist, vielleicht hat jmd ähnliche Erfahrung gemacht.

Mir hat jemand etliche Steinschläge an Stoßstange und Motorhaube durch zu flottes wegfahren (Reifen sind ordentlich durchgedreht) auf einem Schotterparlplatz verpasst. Jetzt will ich gegen den vorgehen. Welche Chancen habe ich? Ich habe Zeugen jedoch keine Rechtsschutz, falls der sich quer stellt. Will nicht unnötig einen Rechtsanwalt zur Hand nehmen/bezahlen und dann nicht zum Erfolg kommen.

Würd mich über Meinungen freuen.

 

Danke Euch!

Beste Antwort im Thema

Wenn die Wagen vis-a-vis Standen...durchaus vorstellbar.

In dem Zusammenhang @TE

Wie genau ließen sich eigentlich die Schäden am Fahrzeug kausal genau diesem Verursacher nachweisen? Gerade bei Stoßstange und Motorhaube dürfte das ein durchaus schwieriges Unterfangen werden, sind das doch genau die prädestinierten Bereiche für 08/15 Steinschläge im normalen Gebrauch.

Gibt es eine "Schadenaufnahme" vor und nach dem Ereignis, oder wurde jetzt aus einem korrelierenden Ereignis unterbewusst ein kausales Konstruiert? Ist nichtmal böse gemeint. Ich wüsste ad hoc auch nicht wieviele Steinschläge wo genau an meinem Wagen sind.

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Hallo ,

ich würde an deiner Stelle zu einem Rechtspfleger am zuständigen Amtsgericht gehen. Dem würde ich den Vorfall schildern, und seine Meinung dazu hören. Das ist in der Regel kostenlos.

Du könntest aber auch einfach Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen.

Kleiner Tipp von mir persönlich, mit einem fehlendem Rechtsschutz sparst du an der falschen Stelle.

Wenn der Gegner nicht freiwillig zahlt, wird es auf jeden Fall vor Gericht gehen.

Gruß Olaf

Zitat:

@Bandemero schrieb am 24. Februar 2020 um 10:29:53 Uhr:

 

Du könntest aber auch einfach Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen.

Kleiner Tipp von mir persönlich, mit einem fehlendem Rechtsschutz sparst du an der falschen Stelle.

Wenn der Gegner nicht freiwillig zahlt, wird es auf jeden Fall vor Gericht gehen.

Gruß Olaf

Was soll denn bitte eine Strafanzeige für den TE bringen? Hier liegt keine Straftat vor

Hier geht es um reines Zivilrecht. Ich halte das ganze aber nicht für erfolgversprechend. Du müsstest dem Verursacher ein Verschulden nachweisen.

Ich würde über den Zentralruf der Versicherungen die Halterdaten ermitteln und meinen Schaden anmelden.

Parallel dazu kannst du auf einer P.-Wache die Sache schildern.

Die Beamten werden dir dann sagen, ob und wie eine evtlle Anzeige gestellt wird.

Hoffentlich sind deine Zeugen nicht mit dir verwandt.

Zeuge ist Zeuge egal ob Verwandt, Verheiratet, verschwägert.....

Dein Zeuge soll schon mal ein Gedächtnisprotokoll schreiben.

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 8:32

Danke für die Antwort. Es sind zwei Zeugen und einer davon ist mit mir verwandt. Wenn ich das bei der Versicherung des Halters der den Schaden verursacht hat angebe, und er sagt, er war es nicht bzw. will es nicht zahlen, was passiert dann?

Frag doch mal bei deiner Versicherung nach!

Es gibt VK Verträge da zahlt die Versicherung wenn der Verursacher keine haftpflicht hat, das heißt aber auch das die Versicherung sich darum kümmert ihr Geld vom Verursacher zu bekommen.

Wenn du nur HP hast würde ich trotzdem Fragen ob die sich darum kümmern mit der gegnerischen Versicherung.

Zitat:

@Lucas2089 schrieb am 25. Februar 2020 um 09:32:32 Uhr:

... er sagt, er war es nicht bzw. will es nicht zahlen, was passiert dann?

Die Versicherung entscheidet ob sie zahlt oder nicht. Denen den Vorfall schildern und auf 2 Zeugen hinweisen und dann gucken was passiert. Wenn sie nicht zahlen mußt du klagen.

Gruß Metalhead

Dass er es nicht war, wird er kaum abstreiten können, wenn du 2 Zeugen hast. Ist noch die Frage zu klären, ob die Beschädigungen tatsächlich durch das Anfahren auf Schotter entstanden sind. Wenn da die Spurenlage eindeutig ist, sollte seine HP zahlen. Wenn die sich quer stellen, bleibt nur der Weg über eine Klage oder du verzichtest auf die Schadensregulierung.

Vielleicht meldest du dich einfach mal zeitnah bei dem Schadensverursacher und schilderst das Ganze sachlich. Wenn ich Schadensverursacher wäre und mir die Schilderung nicht allzu abenteuerlich erscheint, würde ich meiner Versicherung mitteilen, dass ich von dem Ganzem zwar nichts bemerkt habe, aber es auch nicht für ausgeschlossen halte.

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 10:07

Danke für eure Meinungen! ;)

Mehr als "NEIN" sagen kann die Versicherung nicht. Mit den beiden Zeugenaussagen im Anhang die Versicherung kontaktieren und schauen was passiert. Hast Du schon einen Kostenvoranschlag? Willst Du reparieren lassen?

Kurzum: auf einem Schotterparkplatz ist mit fliegenden Steinen durchaus zu rechnen, das fällt dann durchaus mal unter persönliches Lebensrisiko. Da müsste man dem Verursacher schon nachweisen, dass er mit mehr als durchschnittlich durchdrehenden Reifen losgefahren ist. Gerade auf einem Parkplatz mit loser Oberfläche, ist aber das Durchdrehen keine Seltenheit und damit ein in Kauf zu nehmendes Risiko. Das umfasst natürlich keine Kavalierstarts und Drifts.

Ich würde den Schaden beim Verursacher, bei Fruchtlosigkeit dann bei der Versicherung melden. Sollte diese keine Eintrittspflicht sehen, wäre der Drops für ziemlich schnell gelutscht, da das Prozessrisiko hier doch nicht all zu gering ist.

Zitat:

@guruhu schrieb am 25. Februar 2020 um 13:35:36 Uhr:

Da müsste man dem Verursacher schon nachweisen, dass er mit mehr als durchschnittlich durchdrehenden Reifen losgefahren ist.

Zwei Zeugen sollten da reichen.

Zitat:

Ich würde den Schaden beim Verursacher, bei Fruchtlosigkeit dann bei der Versicherung melden.

Mit dem Verursacher würde ich mich nicht rumärgern (an die Daten kommst du ja auch nicht unbedingt ran über den Zentralruf der Versicherer erfährst du nur die Versicherung bei der das Kennzeichen versichert ist).

Gruß Metalhead

Wir wissen ja nicht WAS die Zeigen gesehen haben. Durchdrehende Reifen können auch durchaus so vorkommen, ohne das ein Verschulden vorliegt.

Mit dem Zentralruf hast du recht. Das war jetzt eher das Szenario „wenn der Fahrer bekannt ist“. Sonst bleibt nur Versicherung.

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